Dokumentation Erweiterte Bezugsgröße zur Berechnung der Unterbeschäftigungsquote
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- Willi Frank
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1 Mai 2010 Dokumentation Erweiterte Bezugsgröße zur Berechnung der Unterbeschäftigungsquote 1. Einleitung Die monatlich berichtete Unterbeschäftigungsquote wird analog wie die monatliche Arbeitslosenquote auf Basis der für den Monat gültigen Bezugsgröße berechnet. Für jahresdurchschnittliche Quoten werden im Zähler wie im Nenner jahresdurchschnittliche Werte herangezogen; die Berechnung der jahresdurchschnittlichen Bezugsgröße ist unten beschrieben. 2. Unterbeschäftigung Die Bundesagentur für Arbeit berichtet monatlich ergänzend zur Arbeitslosigkeit über die Unterbeschäftigung. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus besitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Die Komponenten der Unterbeschäftigung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Die Unterbeschäftigung wird in absoluter Zahl und als Quote veröffentlicht. Die Unterbeschäftigungsquote wird mit einem Nenner berechnet, der als erweiterte Bezugsgröße bezeichnet wird. In dieser Dokumentation wird die Berechnung der Bezugsgröße dargestellt. Das Konzept der Unterbeschäftigung wird ausführlich erläutert in dem Methodenbericht Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung. Unterbeschäftigungsrechnung für 2010 Arbeitslosigkeit + Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschließlich Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben) (Restabwicklung 2009) + Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung (einschließlich Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben) + Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (ab Januar 2009) + Inanspruchnahme des 428 SGB III (vorruhestandsähnliche Regelung) durch Bezieher von Arbeitslosengeld (Restabwicklung) + Personen die wegen 53a Abs. 2 SGB II nicht arbeitslos zählen + Inanspruchnahme des 126 SGB III (Arbeitsunfähigkeit) durch Bezieher von Arbeitslosengeld + Personen in Altersteilzeit + Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen + Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten + Teilnehmer mit Beschäftigungszuschuss + Kurzarbeiter (Beschäftigtenäquivalent) = Unterbeschäftigung Seite 1 von 4
2 3. Unterbeschäftigungsquote Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die Unterbeschäftigten zu den erweiterten Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Unterbeschäftigte) in Beziehung setzt. Die Unterbeschäftigungsquote wird auf Basis der erweiterten Bezugsgröße mit allen zivilen Erwerbspersonen berechnet. Die Begründung liegt darin, dass die Erweiterung zur Unterbeschäftigung auch eine Erweiterung des Arbeitskräfteangebots bzw. der Erwerbspersonen um die Personen notwendig macht, die noch nicht in der Bezugsgröße enthalten sind. Die erweiterte Bezugsgröße umfasst alle zivilen Erwerbspersonen plus Teilnehmer an entlastenden Maßnahmen, die keine Erwerbstätigkeit fördern, und Personen, die sich in einem Sonderstatus befinden. Personen, die an entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, die die Erwerbstätigkeit fördern, sind als Erwerbstätige schon in der Bezugsgröße enthalten. Die Quote errechnet sich wie folgt: Unterbeschäftigungsquote (auf der Basis der erweiterten ziv. EP) = Unterbeschäftigte 100 erweiterte Bezugsgröße alle zivilen Erwerbspersonen 4. Komponenten der Bezugsgröße Die Bezugsgröße für die Berechnung der Unterbeschäftigungsquote wird einmal jährlich aktualisiert und ist ab dem Berichtsmonat der Veröffentlichung zur Berechnung der monatlichen Unterbeschäftigungsquote heranzuziehen. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat Mai, Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Für 2010 erfolgte die Aktualisierung zum Berichtsmonat Mai; dabei muss beachtet werden, dass den Bezugsgrößen der Gebietsstand des jeweiligen Berichtsmonats zugrunde liegt (analog dem Vorgehen zur Berechung der Bezugsgröße zur Berechnung der Arbeitslosenquote). Bei Gebietsstandsänderungen müssen demnach gegebenenfalls monatliche Anpassungen erfolgen. Die Bezugsgrößen sind zweckgebundene Berechnungsgrößen. Dabei wird auf verschiedene Statistiken (Arbeitslosenstatistik, Beschäftigungsstatistik, Förderstatistik, Personalstandsstatistik, Mikrozensus und Grenzgängerstatistik) zugegriffen, deren Ergebnisse zwar erst nach einer gewissen Zeitverzögerung zur Verfügung stehen, dann aber gesichert und regional tief gegliedert vorliegen. Deshalb beruht die Datenquelle der Bezugsgröße z.b. für 2010 überwiegend auf Daten aus dem Jahr Datenbasis für die Erweiterungskomponenten ist jeweils der Juni eines Jahres. Alle Komponenten der Bezugsgröße sind wohnortbezogen aufbereitet. Bei der Berechnung der jahresdurchschnittlichen Unterbeschäftigungsquote werden für den Zähler die jahresdurchschnittliche Unterbeschäftigung und für den Nenner die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße ermittelt. In die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße gehen jeweils die Bezugsgrößen ein, die für die Ermittlung der monatlichen Unterbeschäftigungsquote herangezogen wurden. Die jahresdurchschnittliche Bezugsgröße für 2010 setzt sich deshalb aus dem gewichteten arithmetischen Mittel zweier Bezugsgrößen zusammen: zu 4/12 aus der Bezugsgröße für 2009 (von Januar bis April 2010) und zu 8/12 aus der Bezugsgröße für 2010 (Mai bis Dezember 2010). Seite 2 von 4
3 Die aktualisierten Bezugsgrößen für die Berechnung der Unterbeschäftigungsquote im Jahre 2010 basieren im Vergleich zu 2009 auf folgenden Eckwerten: Personengruppe BZG 2010 BZG 2009 alle zivilen Erwerbspersonen Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschl. Förderung der Teilhabe behinderter Menschen) + Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III + Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben) + Personen, die wegen 53a Abs. 2 SGB II nicht arbeitslos zählen + Inanspruchnahme der Regelung des 428 SGB III (vorruhestandsähnliche Regelung) durch Bezieher von Arbeitslosengeld (Restabwicklung) + Inanspruchnahme der Regelung des 126 SGB III (Arbeitsunfähigkeit) durch Bezieher von Arbeitslosengeld = Erweiterte Bezugsgröße alle zivilen Erwerbspersonen Die Bezugsgröße zur Berechnung der Unterbeschäftigungsquote muss nur um die Komponenten erweitert werden, die noch nicht in der Bezugsgröße für die Arbeitslosenquote enthalten sind. So sind Maßnahmen, die die Beschäftigung fördern (AGH, ABM, BEZ) schon in der Zahl der abhängigen und selbständigen Erwerbstätigen enthalten. Das gilt auch für Teilnehmer an Altersteilzeit, die auch während der Freistellungsphase weiter als Beschäftigte gezählt werden. Die erweiterte Bezugsgröße für die Unterbeschäftigung muss laufend an Veränderungen der arbeitsmarktpolitischen Instrumente angepasst werden. Entsprechend der Berechnungslogik der Bezugsgröße wirken sich solche Änderungen mit einem Zeitverzug auf die Bezugsgröße aus. 5. Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote im Vergleich Beim Vergleich von Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquote ist zu beachten, dass sich die jeweiligen Nenner bzw. Bezugsgrößen unterscheiden. Daraus folgt, dass die Arbeitslosenquote nicht als anteilige Teilquote der Unterbeschäftigungsquote dargestellt werden kann. Eine rechnerische Zerlegung der Unterbeschäftigungsquote in eine anteilige Arbeitslosenquote und in eine komplementäre anteilige Entlastungsquote ist nur möglich, wenn die Bezugsgrößen identisch sind. Die Entlastungsquote gibt an, welcher Anteil des Arbeitskräfteangebots aufgrund des Einsatzes der Arbeitsmarktpolitik nicht arbeitslos ist. In der nachfolgenden Tabelle wurde eine solche Zerlegung für April 2010 durchgeführt und dazu die Unterbeschäftigungsquote und Arbeitslosenquote einheitlich mit der erweiterten Bezugsgröße gerechnet. Dabei fällt die Arbeitslosenquote auf Basis der erweiterten Bezugsgröße um 0,1 Prozentpunkte niedriger aus als die Arbeitslosenquote auf Basis der klassischen Bezugsgröße. Seite 3 von 4
4 Unterbeschäftigung April 2010 Arbeitslosigkeit April 2010 Entlastung April 2010 Bezugsgröße 2009 X Arbeitslosenquote 8,1% X Erweiterte Bezugsgröße 2009 Unterbeschäftigungsquote 10,8% = Arbeitslosenquote 8,0% Entlastungsquote + 2,8% 6. Regionale Gliederungen und deren Ermittlung Die erweiterte Bezugsgröße zur Berechnung der Unterbeschäftigungsquote wird von der Bundesagentur für Arbeit für zwei Gebietsstrukturen in Deutschland errechnet: Die Gebietsstruktur der Bundesagentur für Arbeit (kurz BA-Gebietsstruktur ) und die politische Gebietsstruktur. Die politische Gebietsstruktur gliedert Deutschland in West- und Ostdeutschland, 16 Länder (die sich teilweise in Regierungsbezirke aufteilen), Kreise und Gemeinden. Ausnahmen bilden die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hier ist das Bundesland gleichzeitig kreisfreie Stadt und Gemeinde. Die erweiterte Bezugsgröße wird bis auf Kreisebene ermittelt. Bei einem Datenausfall auf Kreisebene ist ein Ersatzwert zu ermitteln, so ist z.b. bei einem Lieferausfall von Förderdaten eines zkt für den Berichtsmonat Juni der Wert für Berichtsmonat Mai heranzuziehen. Die Bundesagentur für Arbeit ist in zehn Regionaldirektionen gegliedert. Diese entsprechen entweder den Ländergrenzen wie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, oder mehrere Bundesländer bilden eine Regionaldirektion: So Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein die Regionaldirektion Nord, Niedersachsen und Bremen die Regionaldirektion Niedersachsen Bremen, Berlin und Brandenburg die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz- Saarland. Die nächste Stufe der regionalen Gliederung sind die 178 Arbeitsagenturbezirke. Diese umfassen teilweise mehrere Kreise (z.b.: AA Dortmund besteht aus der kreisfreien Stadt Dortmund, den Städten Lünen und Schwerte. Diese gehören aber zum Kreis Unna.). Bei der Arbeitsagentur Bremen sind die Zuständigkeiten sogar landesübergreifend. Hier sind auch noch Kreise aus Niedersachsen enthalten. Gebietsstrukturen unterliegen, z.b. durch Gebietsreformen, permanenten Änderungen, so dass Gebietsstrukturen immer unter der Angabe eines Stichtages referenziert werden. Entsprechend müssen zur Berechnung der erweiterten Bezugsgröße gegebenenfalls Gebietsstandsänderungen monatlich angepasst werden. Seite 4 von 4
5 Erweiterte Bezugsgrößen - Anlage 1 Die erweiterten Bezugsgrößen 2010 Deutschland Personengruppe Regionaldirektion Bundesland Alle zivilen Erwerbspersonen*) Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschl. Förderung der Teilh. von beh. Menschen am Arbeitsleben) Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung der Teilh. von beh. Menschen am Arbeitsleben) Personen, die wegen 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen Inanspruchnahme des 428 SGB III (vorruhestandsähnliche Regelung durch Bezieher von Arbeitslosengeld) (Restabwicklung) Inanspruchnahme des 126 SGB III (Arbeitsunfähigkeit) durch Bezieher von Arbeitslosengeld Summe der Personen Erweiterte Bezugsgröße alle zivilen Erwerbspersonen Nord Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen-Bremen Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz-Saarland Rheinland-Pfalz Saarland Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt-Thüringen Sachsen-Anhalt Thüringen Bundesrepublik Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. *) einschl. Selbständige und mithelfende Familienangehörige Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
6 Erweiterte Bezugsgrößen - Anlage 2 Veränderungen zum Vorjahr Deutschland Personengruppe Regionaldirektion Bundesland Alle zivilen Erwerbspersonen*) Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschl. Förderung der Teilh. von beh. Menschen am Arbeitsleben) Teilnehmer an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Teilnehmer an beruflicher Weiterbildung (einschl. Förderung der Teilh. von beh. Menschen am Arbeitsleben) Personen, die wegen 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen Inanspruchnahme des 428 SGB III (vorruhestandsähnliche Regelung durch Bezieher von Arbeitslosengeld) (Restabwicklung) Inanspruchnahme des 126 SGB III (Arbeitsunfähigkeit) durch Bezieher von Arbeitslosengeld Summe der Personen Erweiterte Bezugsgröße alle zivilen Erwerbspersonen Nord Schleswig-Holstein Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen-Bremen Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz-Saarland Rheinland-Pfalz Saarland Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Berlin Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt-Thüringen Sachsen-Anhalt Thüringen Bundesrepublik Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit Der Inhalt unterliegt urheberrechtlichem Schutz. *) einschl. Selbständige und mithelfende Familienangehörige Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
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