Exposé. Büroflächen Omega Büropark München

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1 Exposé Büroflächen München

2 Die Lage Baierbrunner Straße 21-29, Objektstandort in München 20072,, Baierbrunnerstr Heckenstallerstr. Sendling Mittlerer Ring Plinganserstr. A 95 München Murnauerstr Südpark Passauerstr. Neuhofen Aidenbachstr. Hofmannstr. Boschetsrieder Str. Baierbrunnerstr. Isar 0 500m Siemensallee Wolfratshauser Str. Thalkirchen Lage / Infrastruktur Der»Omega-Büropark«befindet sich im Münchner Stadtteil»Obersendling«und ist nur wenige Minuten vom Münchner Zentrum entfernt. Dieser Bürostandort ist geprägt durch das Unternehmen Siemens. Im Umfeld befinden sich sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs (Restaurants, Supermarkt, Banken, etc.). Verkehrsanbindung Die Verkehrsanbindung ist exzellent: Der Zugang zur U-Bahn-Station»Obersendling«der Linie U3 (acht Stationen ins Münchner Zentrum) grenzt direkt an das Grundstück, die S-Bahn-Station»Siemenswerke«, der Linien S7, S20 und S27, ist ebenfalls nur drei Gehminuten entfernt (fünf Stationen ins Münchner Zentrum). Der»Mittlere Ring«ist nur ca. fünf Fahrminuten entfernt, somit sind alle Autobahnen, der Flughafen und die Messe schnell erreichbar. 2

3 Das Objekt Baierbrunner Straße 21-29, Objektbeschreibung Der im Jahre 2000/2001 erstellte»«an der Baierbrunner Straße umfasst fünf eigenständige Gebäude, die in Form des griechischen Buchstabens»Omega«um einen begrünten zentralen Platz angeordnet sind. An die planerische Gestaltung und die Ausstattungsqualität wurden hohe Ansprüche gestellt. Die repräsentative Fassade aus Glas, Alu und Granit sprechen für sich. Die wirtschaftlichen Grundrisse (Achsmaß 1,30 m und Raumtiefen zwischen 5,35 m und 5,50 m) ermöglichen eine flexible Raumaufteilung und eine sehr effiziente Raumausnutzung. Die Büroräume verfügen über lichte Raumhöhen von 3,00 m (im EG sogar 3,50 m). Die zur Vermietung anstehenden Flächen in der Baierbrunner Straße 27 und 29 sind gekühlt (außer UG). Sämtliche Büroflächen im verfügen über folgende Ausstattungsdetails: --Doppelböden in allen Büro- und Flurbereichen --Bildschirmarbeitsplatzgerechte, in die Decke integrierte Beleuchtung --Voll eingerichtete Teeküchen --Außenliegender, elektrischer Sonnenschutz über Wetterwächter gesteuert --Großzügig gestaltete, teilweise zweigeschossige Eingangshallen mit Naturstein belegte Böden und Wände --Diverse Personenaufzüge im Objekt --Lager-/Archivflächen im Untergeschoss anmietbar 3

4 Flächendetails Flächendetails Haus 29 und 27 Standard-Tarif Baierbrunner Str. 29 Baierbrunner Str. 27 Bezug Mietpreis in Euro / m 2 2. Obergeschoss ca. 634 m² ca. 620 m² nach Mieterwunsch 13,00 Flächendetails Haus 25 Standard-Tarif Baierbrunner Str. 25 Bezug Mietpreis in Euro / m 2 1. Obergeschoss ca. 543 m² (hälftig teilbar) nach Mieterwunsch 12,50 Flächendetails Haus 23 Standard-Tarif Baierbrunner Str. 23 Bezug Mietpreis in Euro / m 2 4. Obergeschoss ca. 588 m² nach Mieterwunsch 12,75 3. Obergeschoss ca. 595 m² nach Mieterwunsch 12,50 1. Obergeschoss ca. 554 m² nach Mieterwunsch 12,25 Alle vorgenannten Mietpreise verstehen sich jeweils monatlich zuzüglich der monatlichen Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 3,10 Euro / m² sowie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 4

5 Stellplätze Duplex-TG-Stellplätze 60,00 Euro / St. TG-Einzelstellplätze 75,00 Euro / St. Außenstellplätze 35,00 Euro / St. jeweils monatlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Lager-/Archivflächen Im Untergeschoss stehen Lager-/Archivflächen in verschiedenen Größenordnungen zu einem monatlichen Mietpreis zwischen 7,00 Euro bis 9,00 Euro / m² zuzüglich Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlung sowie zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zur Anmietung zur Verfügung. 5

6 Objektfotos Empfangsraum (Beispielfoto) Besprechungszone (Beispielfoto) Flur (Beispielfoto) 6

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9 Lage Haus 21, 23, 25, 27 und 29 Haus 21 Haus 25 Haus 21 Haus 25 Feuerwehrzufahrt TG Zufahrt 7 Stellplätze (Kurzparker) 25 Stellplätze LKW Anlieferung Ausfahrt Baierbrunner Straße 27 Haus 23 Haus 27 Haus 29 Baierbrunner Straße 29 Baierbrunner Straße Obergeschoß (DG) Haus 1 Erdgeschoß Maßstab: 1:500 (DIN A3) LKW Anlieferung Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de Vermie Hannover Le Wolfratshau Pulla Tel.: Fax: vermie 9

10 Grundriss 2. Obergeschoss Haus 29 Baierbrunner Straße Obergeschoß (DG) Haus 1 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 1 Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de Grundriss 2. Obergeschoss Haus 27 Baierbrunner Straße Obergeschoß (DG) Haus 2 Stand: T90 Baierbrunner Straße Vermietung 2. Obergeschoß Haus 2 Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.:

11 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 25 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 3 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 3 Stand: Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de Grundriss 4. Obergeschoss Haus 23 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 4 V H W 8 T F E Baierbrunner Straße Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG 4. Obergeschoß Haus 4 Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de

12 Grundriss 3. Obergeschoss Haus 23 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 4 V H W 8 T F E Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 4 Grundriss 1. Obergeschoss Haus 23 Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 4 Baierbrunner Straße Obergeschoß Haus 4 12 Vermietung Hannover Leasing GmbH & Co.KG Wolfratshauser Straße Pullach Tel.: Fax: vermietungsmanagement@hannover-leasing.de

13 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer m² NGF Baierbrunner Straße 27+29, Haus Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) 6.500,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung Freie Lüftung (Fensterlüftung) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Aushang b. öff. Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller: Claus Deppert Ingenieurbüro für Energieeffizienz Steinweg Brackenheim Datum Unterschrift des Ausstellers 1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

14 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Adresse, Gebäudeteil Baierbrunner Straße 27+29, Haus Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz" CO 2 -Emissionen 1) kg/(m²a) >160 Anforderungen gemäß EnEV 2) Primärenergiebedarf Ist-Wert kwh/(m² a) Anforderungswert kwh/(m² a) Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") Vereinfachungen nach 9 Abs. 2 EnEV Endenergiebedarf Energieträger Heizung Warmwasser Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m²a) für Eingebaute Lüftung 4) Kühlung einschl. Beleuchtung Befeuchtung Gebäude insgesamt Aufteilung Endenergiebedarf [kwh/(m²a)] Heizung Warmwasser Nutzenergie Eingebaute Beleuchtung Lüftung 4) Kühlung einschl. Befeuchtung Gebäude insgesamt Endenergie Primärenergie Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Anforderungen nach 7 Nr. 2 i. V. m. 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert kwh/(m² a) Wärmeschutzanforderungen Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Zonen Nr. Zone Fläche [m²] Anteil [%] weitere Zonen in der Anlage Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. 1) 3) 2) freiwillige Angabe bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 4) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nur Hilfsenergiebedarf Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

15 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Adresse, Gebäudeteil Baierbrunner Straße 27+29, Haus Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) 92,5 Dieses Gebäudes kwh/(m² a) >160 Stromverbrauchskennwert Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser 1) Dieses Gebäudes 3,5 kwh/(m² a) >60 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom 1) Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatz- Warmwasser Lüftung Heizung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: nur Gemeinschaftsstrom Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser Energieträger von Zeitraum bis Energieverbrauch [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m²a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Fernwärme ,90 81,2 0,0 81,2 Fernwärme ,08 106,4 0,0 106,4 Fernwärme ,01 89,9 0,0 89,9 Durchschnitt 92,5 Verbrauchserfassung - Strom Zeitraum Ablesewert Kennwert von bis [kwh] [kwh/(m²a)] , Gebäudenutzung Gebäudekategorie oder Nutzung ggf. mit Prozentanteil Sonderzonen Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer m² NGF 100,0 % Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. 1) veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

16 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.b. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.b. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV Anforderungswert modernisierter Altbau" (140 % des "EnEV Anforderungswerts Neubau"). Wärmeschutz Seite 2 Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Heizenergie-und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

17 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer m² NGF Baierbrunner Straße 21-25, Haus 3+4+Pavillon Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) 6.100,0 m² Erneuerbare Energien Lüftung Freie Lüftung (Fensterlüftung) Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Aushang b. öff. Gebäuden Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfes unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller: Claus Deppert Ingenieurbüro für Energieeffizienz Steinweg Brackenheim Datum Unterschrift des Ausstellers 1) Mehrfachangaben möglich 2) Nettogrundfläche ist im Sinne der EnEV ausschließlich der beheizte / gekühlte Teil der Nettogrundfläche Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

18 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Adresse, Gebäudeteil Baierbrunner Straße 21-25, Haus 3+4+Pavillon 2 Primärenergiebedarf "Gesamtenergieeffizienz" CO 2 -Emissionen 1) kg/(m²a) >160 Anforderungen gemäß EnEV 2) Primärenergiebedarf Ist-Wert kwh/(m² a) Anforderungswert kwh/(m² a) Mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Verfahren nach Anlage 2 Nr. 2 EnEV Verfahren nach Anlage 2 Nr. 3 EnEV ("Ein-Zonen-Modell") Vereinfachungen nach 9 Abs. 2 EnEV Endenergiebedarf Energieträger Heizung Warmwasser Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m²a) für Eingebaute Lüftung 4) Kühlung einschl. Beleuchtung Befeuchtung Gebäude insgesamt Aufteilung Endenergiebedarf [kwh/(m²a)] Heizung Warmwasser Nutzenergie Eingebaute Beleuchtung Lüftung 4) Kühlung einschl. Befeuchtung Gebäude insgesamt Endenergie Primärenergie Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15% verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Anforderungen nach 7 Nr. 2 i. V. m. 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert kwh/(m² a) Wärmeschutzanforderungen Die verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Zonen Nr. Zone Fläche [m²] Anteil [%] weitere Zonen in der Anlage Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs in vielen Fällen neben dem Berechnungsverfahren alternative Vereinfachungen zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. 1) 3) 2) freiwillige Angabe bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 4) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz nur Hilfsenergiebedarf Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

19 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Adresse, Gebäudeteil Baierbrunner Straße 21-25, Haus 3+4+Pavillon 3 Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) 121,6 Dieses Gebäudes kwh/(m² a) >160 Stromverbrauchskennwert Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser 1) Dieses Gebäudes 4,3 kwh/(m² a) >60 Vergleichswert dieser Gebäudekategorie für Strom 1) Der Wert enthält den Stromverbrauch für Zusatz- Warmwasser Lüftung Heizung eingebaute Beleuchtung Kühlung Sonstiges: nur Gemeinschaftsstrom Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser Energieträger von Zeitraum bis Energieverbrauch [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m²a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Fernwärme ,90 114,8 0,0 114,8 Fernwärme ,08 137,7 0,0 137,7 Fernwärme ,01 112,4 0,0 112,4 Durchschnitt 121,6 Verbrauchserfassung - Strom Zeitraum Ablesewert Kennwert von bis [kwh] [kwh/(m²a)] , Gebäudenutzung Gebäudekategorie oder Nutzung ggf. mit Prozentanteil Sonderzonen Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer m² NGF 100,0 % Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter beheizte / gekühlte Nettogrundfläche. Der tatsächliche Verbrauch eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens von den angegebenen Kennwerten ab. 1) veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

20 ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z.b. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte "Vorkette" (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.b. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben für das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Gebäudes nach 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV einzuhalten. Bei Bestandsgebäuden dienen sie der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualität des Gebäudes. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Der Skalenendwert des Bandtachometers beträgt, auf die Zehnerstelle gerundet, das Dreifache des Vergleichswerts "EnEV Anforderungswert modernisierter Altbau" (140 % des "EnEV Anforderungswerts Neubau"). Wärmeschutz Seite 2 Die Energieeinsparverordnung stellt bei Neubauten und bestimmten baulichen Änderungen auch Anforderungen an die energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) sowie bei Neubauten an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung an. Er wird unter Standardklima und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige Lüftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Heizenergie-und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfläche nach der Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch hinsichtlich der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima für Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprechenden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich. Der tatsächliche Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Kleinere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualität im Vergleich zum Gebäudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben. Die Skalenendwerte der Bandtachometer betragen, auf die Zehnerstelle gerundet, das Doppelte des jeweiligen Vergleichswerts. Hottgenroth Software, HS Verbrauchspass

21 Unternehmensgruppe Hannover Leasing Hannover Leasing gehört zu den führenden Anbietern von Sachwertanlagen in Deutschland. Gesellschafter sind die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) (49,34 Prozent), die Hessisch-Thüringische Sparkassen- Beteiligungsgesellschaft mbh (48,00 Prozent) sowie Friedrich Wilhelm Patt (2,66 Prozent). Insgesamt haben rund Investoren ca. 9,7 Milliarden Euro Eigenkapital in die Geschlossenen Fonds der Unternehmensgruppe investiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen der von Hannover Leasing verwalteten Vermögenswerte beläuft sich auf rund 14,4 Milliarden Euro. Die Immobilien gehören zu den Kerngeschäftsfeldern der Hannover Leasing. Ein Team von rund 50 Spezialisten betreut bei uns die Immobilien, die in Geschlossene Fonds eingebracht sind oder sich in unserem Eigenbestand befinden. Damit können wir das gesamte Spektrum des modernen Immobilien-Asset-Management abbilden: Vermietungsmanagement, Mieterbetreuung, Baumanagement, allgemeine Verwaltung, Controlling und Reporting. Bitte beachten Sie: Alle Angaben in diesem Exposé dienen nur zur Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Dieses Exposé stellt keine vertragliche Information dar. Vermietungsmanagement HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG Wolfratshauser Straße Pullach T +49 (0) F +49 (0) vermietung@hannover-leasing.de

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