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1 Amtliche r ~HEINE UN!VERS!TAT DOSSELDORF Bekanntmachungen Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion: Abt. für Akademische Angelegenheiten, Tel Nr.: 20/2004 Düsseldorf, den 29. Oktober 2004 Seite 2 Bekanntmachung der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge gemäß 11 Abs. 2 der Wahlordnung vom 4. April 2003 für die Zuwahlen in der Zeit vom 22. bis 23. November 2004 Seite 3 Bekanntmachung über den Abbruch der Zuwahl zum Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät innerhalb der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß 12 der Wahlordnung (WO) Seite 4 Evaluationsordnung für Juniorprofessuren vom 29. September 2004 Seite 6 Änderung der Rahmendienstvereinbarung vom über die Anwendung und den Ausbau der automatisierten Datenverarbeitung bei der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

2 2 Bekanntmachung der als gültig zugelassenen Wahlvorschläge gemäß 11 Abs. 2 der Wahlordnung vom 4. April 2003 für die Zuwahlen in der Zeit vom 22. Bis 23. November 2004 Zuwahl zum Fakultätsrat der Juristischen Fakultät Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wahlvorschlag: ENGA SEK II Lfd NAMENORNAME EINRICHTUNG Nr AMTS-IDIENSTBEZ. 1 Mau, Gudrun Juristische Fakultät Reg.-Ang. 2 Prazeus, Carmen Juristische Fakultät Req.-Anq. 3 Scheithauer, Monika Juristische Fakultät Req.-Ang. 4 Schleuter, Sylvia Juristische Fakultät Reg.-Ang.... Zuwahl zum Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Gruppe der Studierenden Wahlvorschlag: BWL-Studis Lfd NAMENORNAME FACH Nr 1 Boenisch, Walburga BWL 2 Seja, Kerstin BWL 3 Maier, Sabine BWL 4 Birke, Angela BWL 5 Winkler, Katharina BWL

3 3 Der Vorsitzende des gemeinsamen Wahlausschusses der Heinrich-Heine-Li niversität Düsseldorf Bekanntmachung über den Abbruch der Zuwahl zum Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät innerhalb der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß 12 der Wahlordnung (WO) Die o.g. Zuwahl wurde durch die Wahlbekanntmachung vom 16. Jui 2004 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 15/2004) bekanntgegeben. Wahlvorschläge wurden allerdings für diese Zuwahl nicht eingereicht; die Frist dafür ist bereits am 21. Oktober 2004 abgelaufen. Gemäß 12 WO muß daher die Zuwahl abgebrochen werden. Im Hinblick darauf, daß zum dritten Mal in Folge Wahlvorschläge ausgeblieben sind, hat das Rektorat beschlossen, die Zuwahl nicht erneut anzusetzen. Uli Henneke Die Anschrift der Geschäftsstelle des Wahlausschusses lautet: Abteilung 1.1 der Universitätsverwaltung (Gebäude 16.11) Universitätsstraße Düsseldorf Telefon: und

4 4 Evaluationsordnung für Juniorprofessuren Vom 29. September 2004 Aufgrund des 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom (GV.NRW S. 190), zuletzt geändert am (GV.NRW S. 772), hat die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die folgende Ordnung erlassen: 1.) Parallel bzw. zeitnah zur Besetzung einer Juniorprofessur schlägt die betroffene wissenschaftliche Einheit der jeweiligen Fakultät einen fachnahen Hochschullehrer als Mentor und Prüfer vor. Dieser Hochschullehrer steht dem Juniorprofessor oder der Juniorprofessorin in seiner Funktion als Mentor beim Aufbau seiner Arbeitsgruppe, in technischen Fragen und bei der Planung der Lehre beratend zur Verfügung. Zudem wird in der Regel ein weiterer fachferner Hochschullehrer von der jeweiligen Wissenschaftlichen Einrichtung als Zweitgutachter für die interne Beurteilung des Juniorprofessors benannt. Der Fakultätsrat fällt die letztendliche Entscheidung, wer als Gutachter fungiert. 2.) Nach 24 Monaten übergibt der Juniorprofessor oder die Juniorprofessorin einen Selbstbericht über die Lehr- und Forschungstätigkeit nebst Anhang (Publikationen etc.) an den jeweiligen Mentor und Zweitgutachter. 3.) Nach 27 Monaten erstellen der Mentor und der Zweitgutachter ein Gutachten zur Arbeit des Juniorprofessors, welches den Bericht des Juniorprofessors angemessen reflektiert und sich an folgendem Kriterienkatalog orientiert: a. Forschung abgeschlossene, laufende Arbeiten Wissenschaftliche Vorträge, Tagungen, Präsentation von Forschungsarbeiten Teilnahme an Projekten in Forschungsverbünden geplante Forschungsarbeiten (Forschungskonzept. Forschungsthemen) b. Lehre Auflistung der aufgeführten Lehrveranstaltungen Abnahme von Prüfungen Betreuung von Abschlussarbeiten c. Sonstiges Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung

5 5 In diesem Zusammenhang soll zusätzlich das Votum der Studierenden zur Qualität der Lehre eingeholt werden. Ferner soll das Gutachten den Bericht zur Lehrveranstaltungsevaluation berücksichtigen. 4.) Im nächsten Schritt berichten der Mentor und der Gutachter dem Fakultätsrat zum Forschungs- und Lehrerfolg des Juniorprofessors oder der Juniorprofessorin. Danach, spätestens jedoch drei Monate vor Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses der betroffenen Juniorprofessoren entscheidet das Rektorat aufgrund dieses Berichtes über die Weiterbeschäftigung. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Düsseldorf, den Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf J1~.~.Q Alf~ Labisch Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. MA (Soz.)

6 6 Änderung der Rahmendienstvereinbarung vom über die Anwendung und den Ausbau der automatisierten Datenverarbeitung bei der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Der Rektor als nach 111 LPVG NW für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Handelnder schließt gemäß 70 LPVG NW mit dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - vertreten durch die Vorsitzende - folgende Änderungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung vom ab: 1. Die Anlage 3 zur Rahmendienstvereinbarung - Abschnitt Mindestanforderungen an neu zu beschaffende Hardware" - wird gegen die Fassung vom ausgetauscht. 2. Die Anlage 3 zur Rahmendienstvereinbarung - Abschnitt Verzeichnis der zugelassenen PC-Software" - wird gegen die Fassung vom ausgetauscht. Düsseldorf, den Für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Der Rektor l1k W& Al~ Labisch Univ.-Professor Dr. med. Dr. phil. MA (Soz) Für den Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (Vehlhaber) Vorsitzende

7 7 Änderung der Rahmendienstvereinbarung vom über die Anwendung und den Ausbau der automatisierten Datenverarbeitung bei der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Der Kanzler als nach 8 LPVG NW für die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Handelnder schließt gemäß 70 LPVG NW mit dem Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - vertreten durch den Vorsitzenden - folgende Änderungsvereinbarung zur Dienstvereinbarung vom ab: 1. Die Anlage 3 zur Rahmendienstvereinbarung - Abschnitt Mindestanforderungen an neu zu beschaffende Hardware" - wird gegen die Fassung vom ausgetauscht. 2. Die Anlage 3 zur Rahmendienstvereinbarung - Abschnitt Verzeichnis der zugelassenen PC-Software" - wird gegen die Fassung vom ausgetauscht. Düsseldorf, den Für die Heinrich-Heine-Universität t&u Pallme König Für den Personalrat für das nichtwissenschaftliche Personal ~ (Marx) ~ Vorsitzender

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