Keine Angst vor besseren Zeiten. 16. April Was wäre, wenn keine Gewerkschaften gäbe?

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1 Keine Angst vor besseren Zeiten

2 Keine Angst vor besseren Zeiten Vor mehr als 100 Jahren haben sich abhängig beschäftigte Menschen zusammengeschlossen, um ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge und Einflussnahme auf die Gesetzgebung zu sichern und zu verbessern der 1. Tarifvertrag /3 Groschenoper Ja UND HEUTE?? Macht Euch keine Sorgen, der Kampf um soziale Gerechtigkeit geht euer Leben lang!

3 Unser heutiges Thema Was wäre,. wenn es keine Gewerkschaften gäbe? wenn jeder alles alleine regeln müsste? wenn es keine Betriebsräte gäbe? wenn es keine Tarifverträge gäbe?

4 Was wäre, wenn es keine Gewerkschaften gäbe? Es gäbe keine Tarifverträge mit Regelungen für - Löhne und Gehälter - regelmäßige Arbeitszeiten - Arbeitsbedingungen - Kündigungsfristen usw.

5 Was wäre, wenn es keine Gewerkschaften gäbe? Es gäbe keine Beratung bei allen Problemen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z.b. bei ungerechter Versetzung, Kündigung, untertariflicher Bezahlung, Abbau von Sozialleistungen, Mobbing usw.

6 Was wäre, wenn es keine Gewerkschaften gäbe? Es gäbe kein gesellschaftspolitisches Bündnis zur Vertretung der Interessen von Arbeitnehmer/innen, das Menschen auch außerhalb der Betriebe zusammenbringt ( z.b. bei den Themen: Kindergarten, Miete, Rente,... ), unabhängig von ihren parteipolitischen und weltanschaulichen Überzeugungen.

7 Zusammenhalt bringt Sicherheit Gewerkschaft ist wichtiger denn je. Wer arbeitet/arbeiten muss, um sein Leben und das seiner Familie/Gruppe zu planen und zu gestalten, kann auf die soziale Gegenmacht der Gewerkschaft nicht verzichten.

8 Was wäre, wenn jeder alles alleine regeln müsste? Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Beschäftigte für ihre Belange selbst eintreten. Aber: Was sagen unsere Erfahrungen dazu? Wie ist es z.b. wenn es Probleme mit Vorgesetzten gibt? wenn es Streit um Lohn, Gehalt oder Zulagen gibt? wenn eine Abmahnung erteilt wird? wenn es um eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz geht? wenn eine Kündigung oder Änderungskündigung droht? wenn es um ein Zeugnis geht - und so weiter...

9 Was wäre, wenn jeder alles alleine regeln müsste? Hand auf`s Herz, dann sind wir - auf uns allein gestellt - schnell mit unserem Latein am Ende. Dann brauchen wir Hilfe. Wir rufen nach dem Betriebsrat, der einen direkten Draht zur Gewerkschaft hat, die übrigens bei klärenden Gesprächen zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten hinzugezogen werden sollte. Wir rufen nach Rechtsbeistand und den kriegen wir von der Gewerkschaft!

10 Was wäre, wenn jeder alles alleine regeln müsste? Allein machen sie DICH ein. Wer weiß denn alles? Und wer hat so ein starkes Selbstbewusstsein? Nimm ein Blatt Papier in die Hand, das kannst Du leicht zerreissen - einen Stapel Blätter NICHT. UND Gewerkschaft bedeutet: - Der Blick über den Tellerrand!

11 Was wäre, wenn es keine Tarifverträge gäbe? Einzelne Arbeitnehmer/-innen sind gegenüber den Arbeitgebern prinzipiell unterlegen. Wer auf einen Arbeitsplatz angewiesen ist, hat wenig Spielraum beim Aushandeln seines Arbeitsvertrages. Deshalb gibt es Gesetze, die Arbeitnehmer vor übermäßiger Ausbeutung schützen sollen. Weil aber diese Gesetze überhaupt nicht ausreichend sind, haben Gewerkschaftsmitglieder immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt. Die Ergebnisse dieser erfolgreichen Arbeitskämpfe sind in den Tarifverträgen festgehalten. Die Arbeitgeber der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie versuchen aber auch immer wieder, die Tarifverträge anzugreifen. Das kann zu großen Verlusten führen, wie die nachstehende Tabelle zeigt. Auch deshalb gilt: je mehr Kolleginnen und Kollegen sich gemeinsam in ver.di organisieren, desto mehr Gegenmacht haben wir jetzt und in Zukunft. Es gibt viel zu verteidigen! Siehe am Beispiel der Papier, Pappe und Kunststoffverarbeitenden Industrie

12 Was wäre, wenn es keine Tarifverträge gäbe? PPKV-Manteltarifvertrag (Beispiel) Wochenarbeitszeit: 35 Stunden (in den neuen Bundesländern 37 Stunden) in der Regel an 5 Tagen in der Woche von Montag bis Freitag, besondere Regelungen für andere Arbeitszeitverteilungspläne Samstagsarbeit ist für die Beschäftigten freiwillig und kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeführt werden. Der Arbeitgeber kann die Samstagsarbeit nicht erzwingen.. Freischichten für Arbeitnehmer/-innen, die in Wechselschicht oder ständiger Nachtschicht arbeiten (alle 6 Monate eine Freischicht) 24. und 31. Dezember sind prinzipiell ab 13 Uhr arbeitsfrei bei voller Tagesbezahlung Übernahme von Auszubildenden für 12 Monate nach Abschluss der Ausbildung Gesetzliche Regelungen Arbeitszeitgesetz: 48 Stunden an 6 Werktagen in der Woche (von Montag bis Samstag) Samstag ist als Werktag regelmäßiger Arbeitstag Kein Anspruch auf Freischichten Heilig Abend und Silvester sind, soweit sie nicht auf einen Sonntag fallen, als Werktage normale Arbeitstage Kein Anspruch auf Übernahme für Auszubildende

13 Was wäre, wenn es keine Tarifverträge gäbe? PPKV-Manteltarifvertrag (Beispiel) Nachtarbeitszuschläge 15% von 20 bis 22 Uhr, 25% von 22 Uhr bis Mitternacht, 35% von Mitternacht bis 4 Uhr, 25% von 4 bis 6 Uhr Überstunden + Samstagszuschläge 25% des Stundenlohns Sonntagszuschlag: 75% des Stundenlohns Feiertagszuschlag: 150% des Stundenlohns Tarifliche Jahresleistung/ Weihnachtsgeld : 95% eines Monatslohns Tariflicher Urlaub: 30 Tage (5 Tage je Woche) = 6 Wochen Gesetzliche Regelungen Kein Anspruch auf Nachtzuschläge Kein Anspruch auf Überstunden- und Samstagszuschläge Kein Anspruch auf Sonntags- und Feiertagszuschläge Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld Bundesurlaubsgesetz: Urlaub 24 Werktage (6 Tage je Woche) = 4 Wochen

14 Was wäre, wenn es keine Tarifverträge gäbe? PPKV-Manteltarifvertrag (Beispiel) Zusätzliches Urlaubsgeld: 50% des Tageslohnes an jedem Urlaubstag Freistellung unter Lohnfortzahlung bei familiären Ereignissen (je 2 Tage bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Todesfällen im engeren Familienkreis, 1 Tag bei Umzug) Zuschuss zum Krankengeld bei länger dauernden Krankheitsfällen Hinterbliebenengeld für Angehörige im Fall des Todes des Beschäftigten Beschäftigungssicherung z.b. durch Absenkung der Arbeitszeit bei gleichzeitigem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen auch möglich: Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeit-Öffnungsklausel bis max. 38 Stunden pro Woche (40 Stunden in neuen Bundesländern) Lohnerhöhung wird ausgehandelt bzw. erkämpft Gesetzliche Regelungen Kein Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld Allgemeiner Freistellungsanspruch ohne Lohnfortzahlung Kein Anspruch über das Krankengeld hinaus Kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld Kurzarbeit (schließt Kündigungen nicht Kein Anspruch auf Lohnerhöhung!!!

15 Rechenbeispiel Arbeitszeit Tarifliche AZ 52 6 Wochen = 46 W. 46 x 35h. = 1610 h Die Freischichten sind noch gar nicht eingerechnet 694 Stunden + 48 Samst weniger AZ bei gleichem Lohn Gesetzl. AZ 52 4 Wochen = x 48 h. = h

16 Was wäre, wenn es keine Betriebsräte gäbe? Ohne Betriebsrat kann im betrieblichen Alltag überhaupt keine Interessenvertretung für die Belegschaft stattfinden. Ohne Betriebsrat sind die Beschäftigten auf das Wohlwollen ihrer Vorgesetzten angewiesen. Der Betriebsrat muss über die Einhaltung der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen wachen. Er soll betriebs- und belegschaftsdienliche Maßnahmen fördern, wie z.b. Aus- und Weiterbildung. Er muss für die Vereinbarkeit der Arbeit mit dem sozialen Umfeld, mit dem Familienleben sorgen.

17 Was wäre, wenn es keine Betriebsräte gäbe? Er hat das Recht der Mitbestimmung bei Einstellungen, Eingruppierungen, Arbeitszeiten, Versetzungen sowie Kündigungen. Er hat ein umfassendes Informationsrecht.. Ohne Gewerkschaften wäre nie ein Betriebsverfassungsgesetz entstanden. Und ohne einen Betriebsrat im Betrieb gilt das Betriebsverfassungsgesetz im Betrieb nicht! Die Betriebsräte werden in ihrer Arbeit von der Gewerkschaft unterstützt und geschult. Denn eines gilt immer: Demokratie darf nicht am Betriebstor aufhören!

18 Merci für eure Aufmerksamkeit! Ich bin gespannt auf eure Fragen und freue mich auf die Diskussion mit Euch!

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