Thema: Beihilferecht. Von Markus Kunnen

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1 Thema: Beihilferecht Von Markus Kunnen

2 Thema Beihilfen 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) 3. De-minimis-Beihilfen 4. ELER und Beihilfen Inhalt

3 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) Was ist eine Beihilfe? Artikel 107 Absatz 1 AEUV: Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigungen bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.!! Ausnahme: Gemeinsame Agrarpolitik (Art. 42 AEUV)!!

4 1. Beihilfebegriff (Art. 107 Abs.1 AEUV) Transfer staatlicher Mittel Wirtschaftlicher (geldwerter) Vorteil Begünstigung durch Leistungsgewährung oder Belastungsminderung ohne angemessene Gegenleistung bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige Wirtschaftlich tätige Einheiten; selektiver Charakter Wettbewerbsverfälschung Eignung, auf das Marktgeschehen Einfluss zu nehmen Innergemeinschaftlicher Handel

5 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) I. Prüfung des Tatbestands Beihilfe (s. Beihilfebegriff) Beihilfen sind grundsätzlich mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar II. Prüfung der Ausnahmen 1. Legalausnahmen (Art. 107 Abs. 2 AEUV) vereinbar sind 2. Ausnahmen aufgrund Ermessens (Art. 107 Abs. 3 AEUV) als vereinbar können angesehen werden

6 2. Rechtmäßigkeit der Beihilfe (Art. 107 Abs. 2 u. 3 AEUV) Kommissionsinstrumente der Beihilfenaufsicht: Typisierte Abwägungskataloge: Leitlinien/Gemeinschaftsrahmen (Rahmenregelung Agrar/Forst; Leitlinien Regionalbeihilfen; Leitlinien Umweltschutz; Leitlinien Fischerei und Aquakultur) Vorhersehbarkeit der Kommissionsentscheidung, Beihilfen müssen angemeldet und genehmigt werden Gruppenfreistellungen (KMU, Umwelt, Ausbildung, Regionalbeihilfen) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Agrar-KMU) Festlegung verbindlicher Maßstäbe und Regeln für bestimmte Beihilfen, Beihilfen werden angezeigt de-minimis-beihilfen Freistellung wegen Geringfügigkeit

7 3. De-minimis-Beihilfen 1. Wesen Beihilfen, deren Finanzbetrag sehr gering ist und die daher keinen spürbaren Einfluss auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben (keine Wettbewerbsverzerrung). 2. Arten De-minimis (Verordnung (EG) Nr. 1998/2006) Der maximal mögliche Gesamtbetrag dieser Mini-Subvention darf EUR bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert gilt für alle de-minimis-beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung Anwendung: Förderung von Aktivitäten und Investitionen in allen Wirtschaftsbereichen außerhalb der Produktion von Agrarerzeugnissen ( Urproduktion ), auch Verarbeitung und Vermarktung von Agrarprodukten

8 3. De-minimis-Beihilfen Agar-de-minimis (Verordnung (EG) Nr. 1535/2007) Der maximal mögliche Gesamtbetrag dieser Mini-Subvention darf EUR bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert gilt für alle erhaltenen Agrar-de-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung. Anwendung: Förderung von Aktionen, Maßnahmen und Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion von Agrarerzeugnissen gem. Anhang I EG-Vertrag (Betrachtung des Zuwendungszwecks!) De-minimis-Fisch (Verordnung (EG) Nr. 875/2007) Der maximal mögliche Gesamtbetrag dieser Mini-Subvention darf EUR bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Dieser Schwellenwert gilt für alle deminimis-fisch-beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung.

9 4. ELER und Beihilfen im Rahmen von FILET Beihilfen außerhalb FILET Herstellung, Verarbeitung, Vermarktung von Anhang I-Produkten Art. 42 AEUV Sonstige Kofinanzierung Genehmigung im Zusammenhang mit FILET Art. 88 ELER-VO zusätzliche Mittel top-up AGFVO (KMU, Regionalbeihilfen) freigestellte Beihilfen de-minimis anmeldepflichtige Beihilfen Rahmenregelungen genehmigungspflichtige Anmeldung (Formblatt) Anzeigepflichtig (Formblatt) keine Anzeige/ Anmeldung

10 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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