Einführung der neuen technischen Regel nach DIN Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen -
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- Günter Bretz
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1 Einführung der neuen technischen Regel nach DIN Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen - Uwe Borchert Geschäftsbereich Entwässerung SN Seite
2 Auswirkungen für für den den Kunden von von nachgerüsteten technisch unbelüfteten Kleinkläranlagen auf auf Grund der der Einführung DIN DIN 4261 Was beinhaltet die Einführung neuer technischer Regeln? Welche Kleinkläranlagen sind von der Einführung betroffen? Welche Auswirkungen ergeben sich für den Kunden? Was sind die wesentlich durchzuführenden Tätigkeiten einer Wartung (Überblick)? Was sollte beim Abschluss eines Wartungsvertrages beachtet werden? Wie verändern sich die Kosten? SN Seite
3 Was Was umfasst die die Einführung neuer technischer Regeln? Mit Einführung der DIN 4261 Kleinkläranlagen als anerkannte Regeln der Technik wurden entsprechende technische Regeln für das Errichten, den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen eingeführt. ( veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S 283 v , geändert Amtsblatt Schl.-H. S 628) Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, ausgefüllt und ergänzt durch das Landeswassergesetz (LWG) SH SN Seite
4 Was Was umfasst die die Einführung neuer technischer Regeln (2) (2) Die Betreiberin bzw. Betreiber hat einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen. Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im Abstand von 2 Jahren zu erfolgen. Neben der 2- jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt). Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln. SN Seite
5 Welche Kleinkläranlagen sind sind von von der der Einführung der der DIN DIN 4261 betroffen? Technisch unbelüftete Kleinkläranlagen, die nachgerüstet wurden. Hinweis: Für Betreiber von nachgerüsteten Kleinkläranlagen entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Abwasserabgabe in Höhe von 0,37 / je m³ und Jahr Maßstab ist der Frischwasserverbrauch Nicht betroffen: Anlagen die nach der Selbstüberwachungsverordnung des Landes SH betrieben werden. Anlagen die als abflusslose Sammelgrube betrieben werden. SN Seite
6 Welche Auswirkungen ergeben sich sich für für Sie Sie als als Kunde? Als Betreiberin bzw. Betreiber haben Sie einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage mit einem Fachkundigen abzuschließen. (Der unteren Wasserbehörde ist der Abschluss eines solchen Vertrages bis zum nachzuweisen) Die Wartung und Untersuchung auf Funktionstüchtigkeit, Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit hat mindestens im Abstand von 2 Jahren zu erfolgen. Neben der 2 jährigen Regelabfuhr ist eine bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr zulässig (jährliche Regelabfuhr entfällt). Für die bedarfsorientierte Fäkalschlammabfuhr hat jährlich eine Schlammhöhenbestimmung stattzufinden und das Ergebnis ist der abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft zu übermitteln. SN Seite
7 Was Was sind sind die die wesentlich durchzuführenden Tätigkeiten einer Wartung? Grundlage: Grundlage: Merkblatt Merkblatt Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen in in Schleswig Schleswig Holstein Holstein des des Ministerium Ministerium für für Landwirtschaft Landwirtschaft Umwelt Umwelt und und ländliche ländliche Räume Räume (Auszug) (Auszug) Wartungs- und Kontrolltätigkeiten in der Vorbehandlung und biologischen Nachreinigung sowie Probenahme / Auswertung im Ablauf - je nach Art der Anlage - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes durchführen. Durchführen einer Probenahme / Auswertung oder Spülung und Sichtkontrolle in den Rieselrohrsträngen ( - je nach Art der Anlage unterschiedliche Häufigkeit) - gemäß Anlage 4 des o.g. Merkblattes. Erstellen und eines Wartungsprotokolls gem. Anlage 5 des o.g. Merkblattes. Im Falle einer bedarfsorientierten Fäkalschlammabfuhr Durchführung einer jährlichen Schlammspiegelbestimmung Weiterleiten des Wartungsprotokolls an die Betreiberin / Betreiber und der untere Wasserbehörde SN Seite
8 Was Was sollten Sie Sie beim Abschluss eines Wartungsvertrages beachten? Grundlage: Grundlage: Merkblatt Merkblatt Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen in in Schleswig Schleswig Holstein Holstein des des Ministerium Ministerium für für Landwirtschaft Landwirtschaft Umwelt Umwelt und und ländliche ländliche Räume Räume Einen Wartungsvertrag für die Kleinkläranlage nur mit einem Fachkundigen abschließen. Als fachkundig werden Firmen anerkannt, die nach den Richtlinien der DWA eine gültige Zertifizierung besitzen und die Fachkunde der unteren Wasserbehörde des Kreises nachgewiesen haben. Auflistung aller Kosten, die sich aus der Durchführung der Wartungstätigkeit (alle 2 Jahre) auf Grundlage des o.g. Merkblattes, insbesondere der Anlage 4 ergeben incl. Kosten für eine jährliche Schlammhöhenbestimmung (Bedarfsabfuhr) Auflistung evtl. anfallender Zusatzkosten z.b. Einsatz von technische Geräte oder Spülleistungen etc.). Kosten für die Anforderung der Fäkalschlammabfuhr beim Abwasserbeseitungspflichtigen. Kosten für die Weitergabe des Wartungsberichts innerhalb eines Monat nach durchgeführter Wartung an die Zuständige Behörde in elektronischer Form (Amtsblatt S-H 2010, Februar, Seite 199). SN Seite
9 Wie Wie verändern sich sich die die Kosten für für Sie Sie als als Kunde durch die die Einführung der der DIN DIN 4261? --Kosten die die unabhängig von von einem Wartungsvertrag zu zu berücksichtigen sind sind -- Kosten für die Fäkalschlammabfuhr (gem. gültigen AEB z.zt. 29,50 / m³) Jährliche Grundgebühr (gem. gültigen AEB z.zt. 30,00 / Anlage pro Jahr) Kosten für eine Sichtkontrolle bzw. Reinigung der Rieselrohrstränge nach Art der Nachreinigung (alle 10 Jahre) Kosten für eine ggf. notwendige Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage SN Seite
10 Wie Wie verändern sich sich die die Kosten für für Sie Sie als als Kunde durch die die Einführung der der DIN DIN 4261? --Beispiel -- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre Bei der einjährigen Regelabfuhr ( bis ) - Grundpreis 30,- - Fäkalschlammentsorgung ( 5 m³ x 29,50 ) 147,50 Kosten pro Jahr 177,50 SN Seite
11 Wie Wie verändern sich sich die die Kosten für für Sie Sie als als Kunde durch die die Einführung der der DIN DIN 4261? --Beispiel -- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Im Falle einer Bedarfsabfuhr, Fäkalschlammabfuhr alle 3 Jahre Bei der zweijährigen Regelabfuhr (ab ) - Grundpreis 1. Jahr 30,- - Wartungskosten 1. Jahr 69,73 - Grundpreis 2. Jahr 30,- - Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 ) 177,- Zwischensumme 306,73 Kosten pro Jahr 153,37 SN Seite
12 Wie Wie verändern sich sich die die Kosten für für Sie Sie als als Kunde durch die die Einführung der der DIN DIN 4261? --Beispiel -- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung (6 m³) - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren Bei einer Bedarfsabfuhr (ab ) - Grundpreis 1. Jahr 30,- Wartungskosten 1. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung) 69,73 - Grundpreis 2. Jahr 30,- Schlammhöhenbestimmung 2. Jahr 0,- - Grundpreis 3. Jahr 30,- Wartungskosten 3. Jahr (incl. Schlammhöhenbestimmung) 69,73 Fäkalschlammentsorgung (6 m³ x 29,50 ) 177,- Zwischensumme 406,46 Kosten pro Jahr 135,48 SN Seite
13 Wie Wie verändern sich sich die die Kosten für für Sie Sie als als Kunde durch die die Einführung der der DIN DIN 4261? --Zusammenfassung des des Beispiels -- Vorraussetzung: - Mehrkammerabsetzgrube als mechanische Vorklärung 6 m³ - Biologische Nachklärung ohne Mängel - Fäkalschlammabfuhr nach 3 Jahren Die Kosten für eine einjährige Regelabfuhr betragen 177,50 / Jahr Die Kosten für eine zweijährige Regelabfuhr betragen 153,37 / Jahr Die Kosten für eine Bedarfsabfuhr ( alle 3 Jahre Fäkalschlammabfuhr) betragen 135,48 / Jahr SN Seite
14 ZVO ZVO Wartungsvertrag Der ZVO kann seinen Kunden auf Wunsch einen zweijährigen Wartungsvertrag zum Festpreis von 69,73 /pro Vertrag anbieten Sollten Sie weitere Fragen haben steht Ihnen unser Herr Bachmann Tel gerne zur Verfügung SN Seite
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