Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden?

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1 Submissionsrecht Welche besonderen Pflichten obliegen den ausschreibenden Behörden? Annina Arpagaus-Erb Walder Wyss & Partner

2 Einleitung / Überblick Rechtsgrundlagen Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden im Submissionsverfahren Schlussbemerkung

3 Einleitung / Überblick Grundzüge / Ziele des öffentlichen Beschaffungswesens Förderung des wirksamen Wettbewerbs unter den Anbietern Förderung des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anbieter, Transparenz im Vergabeverfahren Einhaltung gewisser Arbeitsbedingungen, Lohngleichheit Fokus: IT-Sektor Neuerungen infolge der am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen sieben bilateralen Abkommen EU-CH

4 Einleitung / Überblick Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens für die Schweiz Weltweit: jährlich 2500 Mia. CHF für öffentliche Aufträge EU: jährlich 1000 Mia. CHF für öffentliche Aufträge CH: jährlich 36 Mia. CHF für öffentliche Aufträge Nach Sektoren/Wirtschaftsgruppen

5 Rechtsgrundlagen Auf internationaler Ebene Bisher: GATT-Übereinkommen (General Procurement Agreement; kurz GPA ) Ab : Bilaterales Abkommen EU-CH über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens

6 Rechtsgrundlagen Auf nationaler Ebene Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ( BoeB ) Z.Zt. in Revision Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ( VoeB ) Spezialgesetzgebung (NSG/NSV, ATB, THG, KG, BGBM)

7 Rechtsgrundlagen Auf interkantonaler Ebene Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen ( IVöB ) als Rahmengesetz Vergaberichtlinien ( VRöB ) als Modellerlass Auf kantonaler Ebene Zweistufig (Beitritt zum IVöB, Ausführungsgesetz) Einstufig (in einem Akt, Bsp. Kt.ZH) Auf Gemeindeebene Umsetzung Unterstellung durch Kantone

8 Grundzüge des öffentlichen Beschaffungswesens Definition Unterstellte Auftraggeber Unterstellte Aufträge Sektoren Schwellenwerte

9 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Allgemeines: Verfahrensgrundsätze Phase I: Ausschreibung Phase II: Prüfung der Eignung der Anbieter Phase III: Zuschlag Phase IV: Vertragsschluss (Phase V: Rechtsmittelverfahren)

10 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Verfahrensgrundsätze Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung aller Anbieter Transparenz im Vergabeverfahren Rekursrecht gegen Entscheide der Vergabebehörde Weitere Pflichten (Statistik)

11 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Phase I: Ausschreibung Bestimmung der anzuwendenden Verfahrensart Offenes Verfahren Selektives Verfahren Freihändiges Verfahren Einladungsverfahren Ausschreibung Publikation (SHAB; Exkurs: SIMAP) Mindestangaben (Anhang 4 zum VoeB) Fristansetzung zur Einreichung Angebot /Antrag auf Teilnahme Ausschreibungsunterlagen (Anhang 5 zum VoeB)

12 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Phase II: Prüfung der Eignung der Anbieter Kein separates (Vor-)Verfahren (grundsätzlich keine Anfechtbarkeit des Ergebnisses) Eignungskriterien (sind personen- bzw. anbieterbezogen)» Die Eignung bezieht sich insbesondere auf den Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit. (BoeB 9, VoeB 9) Einrichten eines Prüfungssystems (BoeB 10) Jedenfalls: Vorgängige Bekanntgabe (Publikation) der Eignungskriterien

13 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Phase III: Zuschlag Zuschlagskriterien (sind angebotsbezogen) Exkurs: bisherige Erfahrungen mit dem Anbieter Gewichtung der Zuschlagskriterien Insbesondere: Preis als Zuschlagskriterium Vorgängige Bekanntgabe (Publikation) der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung Verhandlungen über den Zuschlag Eröffnung und Mitteilung des Zuschlags

14 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Phase IV: Vertragsschluss Privatrechtlicher Akt Grundsätzlich nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlags Formvorschriften

15 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden (Phase V: Rechtsmittelverfahren) Justiziabilität von Vergabeentscheiden GPA Öffentliche Ausschreibung Entscheid über Teilnehmerauswahl im selektiven Verfahren (sog. Präqualifikation) Abbruch des Verfahrens Ausschluss von Anbietern Zuschlag Entscheid über die Aufnahme in ein Verzeichnis aufgrund Prüfungsverfahren

16 Besondere Pflichten der ausschreibenden Behörden Beschwerdefähige Verfügungen: Rechtsmittelbelehrung (Angabe der Rechtsmittelinstanz, Frist zur Einreichung der Beschwerde)

17 Schlussbemerkung Komplexität des Rechtsgebiets (Unübersichtlichkeit der Rechtserlasse) Aufgabe der ausschreibenden Behörden, Transparenz zu schaffen Öffnung des Markts: Implikationen für ausschreibende Behörden

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