Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
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- Annika Diefenbach
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1 und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - Abteilung Pflanzenschutzdienst - Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut LALLF MV Postfach Rostock An Antragsteller von Vermehrungsvorhaben Mähdruschfrüchte Dienstgebäude: Telefon: Telefax: Mail: Bearbeitet von: Tel. Durchwahl: Aktenzeichen: Ort, Datum Antragstellung auf Anerkennung von Mähdruschfrüchten Graf-Lippe-Str / / guenther.erbe@lallf.mvnet.de Dr. Erbe 0381 / PSD/AKST/460 Rostock, Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung auf die Anerkennungsperiode 2007/087 möchte ich Ihnen einige Hinweise geben. Passagen, die auch die Vermehrer betreffen, bitte ich an diese weiterzuleiten. 1. Termine Die Termine für die Antragstellung auf Anerkennung bei den einzelnen Fruchtarten (gemäß Anlage 1 SaatgutV) gehen aus der nachfolgenden Tabelle hervor. Termin 15. April 30. April 15. Mai 10. Juni 15. Juli 15. August 30. September Fruchtart Hybridsorten von Winterroggen Winterhafer, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Winterweichweizen, Winterhartweizen, Spelz Gräser außer Weidelgräsern mit Samenernte im zweiten Schnitt Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzerne und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweizen, Sommerweichweizen, Sommerhartweizen Leguminosen (außer Überwinterungsanbau), Phazelie, Ölrettich Öl- und Faserpflanzen (außer Überwinterungsanbau) Kohlrüben, Futterkohl Kartoffeln Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt Luzerne mit Samenernte im zweiten Schnitt Öl- und Faserpflanzen (Überwinterungsanbau) Kohlrüben, Futterkohl 2. Adressen und Zuständigkeiten Anmeldungen per oder Diskette sind nach Rostock zu schicken (s. Pkt. 9). Anmeldungen in Papierform (Antrag + Anlagen) sind direkt bei den regional zuständigen Dienststellen einzureichen. Beachten Sie bitte die neuen Mailadressen. Seite 1/5
2 Regional zuständige Dienststelle der Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut (AKST) Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut PSF Rostock Tel.: 0381/ Fax: 0381/ AKST - RZD Schwerin Wickendorfer Str Schwerin Tel.: 0385/ Fax: 0385/ ina.schlawin@lallf.mvnet.de AKST - RZD Neubrandenburg OT Tollenseheim Nr. 6a Groß Nemerow Tel.: / Fax: / wilma.roschewitz@lallf.mvnet.de für die Landkreise Bad Doberan, Nordvorpommern (ehem. Kreis Ribnitz-Damgarten) Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Güstrow Rügen, Nordvorpommern (außer ehem. Kreis Ribnitz-Damgarten), Ostvorpommern, Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz, Uecker-Randow 3. Anlage der Vermehrungen Bei der Anlage von Vermehrungen gilt es folgendes zu beachten: In Erweiterung des 5 (1) 4 der Saatgutverordnung ist in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Widerruf die Vermehrung von zwei Sorten und/oder Kategorien je Vermehrungsbetrieb ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Bei über 20 ha Vermehrungsfläche ist die Vermehrung von drei Sorten und/oder Kategorien vorbehaltlich einer Kontrolle durch die Anerkennungsstelle gestattet. Die Genehmigung zur Vermehrung von mehr als drei Sorten und/oder Kategorien je Sorte in einem Vermehrungsbetrieb (außer Züchtungseinrichtungen) ist bei der Anerkennungsstelle zu beantragen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Anträge zur Saatenanerkennung von Vermehrungen, die eine andere Sorte der gleichen Fruchtart als Vorfrucht haben, werden abgelehnt. Eine Vermehrung nach der gleichen Sorte und Fruchtart kann nur in Ausnahmefällen auf Antrag genehmigt werden, wenn bei der Antragstellung auf Anerkennung die entsprechenden Nachweise über die Vorfrucht, wie Lieferschein, Rechnung oder Auszug aus Schlagkartei und schriftliche Bestätigung des Vermehrers mit eingereicht werden. Bei Getreide ist im Antrag die Vor-Vorfrucht sowie bei gleicher Fruchtart auch die Sorte mit anzugeben. Diese Angaben sind erforderlich, um mögliche Vermischungen auszuschließen und ggf. auch einen Export mit OECD-Kennzeichnung zu ermöglichen. Die Vermehrung einer Sorte für zwei Vertragspartner wird im Regelfall durch den Vermehrungsvertrag ausgeschlossen. Treten Doppelvermehrungen dennoch auf, informiert die Anerkennungsstelle den betreffenden Züchter oder die VO-Firmen. Nach schriftlichem Einverständnis aller Partner erteilt die Anerkennungsstelle dann ihre Zustimmung mit entsprechenden Auflagen. Landwirte, die eine Gräservermehrung in unmittelbarer Nachbarschaft zu Stilllegungsflächen betreiben, deren Pflanzen zur Fremdbefruchtung führen können, müssen die entsprechenden Mindestabstände vor der Blüte des Vermehrungsbestandes durch Schröpfen oder Mulchen herstellen. Seite 2/5
3 Im Zuge von Cross Compliance ist zu beachten, dass der Vermehrer dazu bei der unteren Naturschutzbehörde, dem zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Mulchen dieses Streifens von 50 bis 200 m stellt (Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom (Az. X200). 4. Beschilderung Die Schilder zur Kennzeichnung der Vermehrungsvorhaben sind witterungsbeständig zu beschriften. 5. Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung bei Z-Saatgut von Getreide (NOB) Eine beabsichtigte Teilnahme am Verfahren Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung bei Z- Saatgut von Getreide ist gemäß 4 Abs. 7 SaatgutV zu beantragen. Der Antragsteller benennt dafür in einem besonderen Antrag die für die Teilnahme an der NOB vorgesehenen Aufbereiter (Anlage 1). 6. Einfuhren von Vermehrungssaatgut Bei aus anderen Mitgliedsstaaten oder Drittländern bezogenem Saatgut zur Weitervermehrung sind mit dem Antrag ein Etikett oder eine Kopie des Lieferscheines einzureichen. Diese sind von Ihnen bei den Vermehrern einzufordern. 7. Zurückziehungen Wird ein bereits zur Anerkennung angemeldetes Vermehrungsvorhaben noch vor dem Anmeldungsstichtag zurückgezogen, erfolgt keine gebührenpflichtige Eröffnung des Anerkennungsverfahrens. Erfolgt eine Zurückziehung nach dem Anmeldestichtag, aber vor Beginn der Feldbestandsprüfung, wird das Vermehrungsvorhaben erfasst und als zurückgezogen geführt. Es werden dann 25 % der jeweiligen Feldbesichtigungsgebühr berechnet. 8. Verspätete Einreichung von Anträgen auf Anerkennung Bei verspäteter Einreichung der Anmeldeunterlagen werden Ihnen Gebühren in Höhe von 50,00 pro Vermehrungsvorhaben wegen zusätzlicher Leistungen und Aufwendungen in Rechnung gestellt (Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft M-V vom (GVOBl. M-V Nr. 14 vom , S. 459 ff), zuletzt geändert durch 1. VO zur Änderung der KostLEVO vom (GVOBl. M-V Nr. 14 vom S ) Tarifstelle ). 9. Datenübergabe / -übernahme Bei der Übergabe der Anmeldedaten per oder Diskette nach dem Softwareprogramm HARTMANN oder HALLE ist zusätzlich ein kompletter EDV-Ausdruck (Antrag auf Anerkennung als Saatgut) notwendig. Diese Anträge gehen direkt nach Rostock. Eine Übergabe der Kontrollliste ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Für die elektronische Versendung der Ergebnisse aus der Feldbestandsprüfung ist es notwendig, dass die Mailadressen in den Anmeldungsunterlagen Züchtern, VO-Firmen als auch Aufbereitern Mitgeteilt werden. 10. Termine der Feldbestandsprüfung Die voraussichtlichen Termine der Feldbestandsprüfung bei den einzelnen Fruchtarten im Jahre 2007 sind in Anlage 2 aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Erbe Anlage 1: Antrag auf Teilnahme an NOB; Anlage 2: Voraussichtlicher Beginn der Feldbestandsprüfungen für landwirtschaftliche Fruchtarten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2006 Seite 3/5
4 Anlage 1 Firma: An die zuständige Anerkennungsstelle Antrag zur Teilnahme am Verfahren nach 12 (1b) SaatgutV ( Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung ) 1.1 In Ergänzung zu unserem Antrag auf Anerkennung nach 4 SaatgutV vom an Ihre Anerkennungsstelle beantragen wir für 2007, grundsätzlich am Verfahren nach 12 (1b) SaatgutV ( Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung ) teilzunehmen. 1.2 Im Folgenden benennen wir diejenigen Aufbereiter, bei denen das Saatgut im Rahmen der Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung gereinigt und aufbereitet werden soll. Aufbereiter 1: Aufbereiter 2: Name:..... Straße:..... Name:... Straße:... PLZ/Ort:.. Aufbereiter 3: Aufbereiter 4: PLZ/Ort:.... Name: Straße:.... PLZ/Ort:..... Name:... Straße: PLZ/Ort: Wir erklären, dass eine Vereinbarung zwischen uns und jedem der o. g. Aufbereiter besteht und jeder Aufbereiter über ein oder mehrere automatische Probenahmegeräte nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Anerkennungsstellen verfügt. 1.4 Wir erklären, dass die o. g. Aufbereiter zum Zeitpunkt der Probenahme nach 11 SaatgutV ermächtigt sind, bei der jeweils zuständigen Anerkennungsstelle den betreffenden Antrag für Partien zu stellen, die aus den von uns angemeldeten und nach 1.2 benannten Vermehrungsvorhaben hervorgegangen sind. 1.5 Wir erklären unser Einverständnis, dass die Ergebnisse der im Rahmen der Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung untersuchten Kontrollproben veröffentlicht werden. 1.6 Wir erklären, dass jeder der o. g. Aufbereiter uns gegenüber sein Einverständnis erklärt hat, dass die Ergebnisse der im Rahmen der Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung untersuchten Kontrollproben veröffentlicht werden. 1.7 Uns ist bekannt, dass alle oben genannten Anträge und Erklärungen bis Anmeldeschluss lt. SaatgutV bei uns vorliegen, also bis für Wintergetreide bzw. bis für Sommergetreide. Wir akzeptieren, dass hierbei ausnahmslos eine Ausschlussfrist gilt, d. h. Anmelder, Aufbereiter bzw. Vermehrer können definitiv nicht am Verfahren der Nicht obligatorischen Beschaffenheitsprüfung teilnehmen, wenn nicht alle der genannten Anträge und Erklärungen bis zu den unter 1.8 genannten Terminen bei uns vorliegen und dieser Antrag zusammen mit den Anmeldungsunterlagen bei der zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht wurde. Ort/Datum Firmenstempel, Unterschrift Seite 4/5
5 und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - Abt. Pflanzenschutzdienst - Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut Rostock Anlage 2 Anerkennung von Saat- und Pflanzgut in Mecklenburg-Vorpommern - Voraussichtlicher Beginn der Feldbestandsprüfungen für landwirtschaftliche Fruchtarten im Jahre Fruchtarten Termine** für Getreide Wintergerste, Winterroggen ab 1. Dekade Juni 1. Besichtigung (Populationssorten), Wintertriticale (nur für Vorstufen- und Basissaatgut) (alle Kategorien) Winterweizen, Sommergetreide ab 2. Dekade Juni 1. Besichtigung (nur für Vorstufen- und Basissaatgut) ab 1. Dekade Juli (alle Kategorien) Hybridroggen ab 1. Dekade Mai 1. Besichtigung ab 1. Dekade Juni 3. Besichtigung Gräser Schafschwingel ab 3. Dekade Mai Einjähriges und Welsches Weidelgras Rotschwingel ab 3. Dekade Mai 1. Besichtigung restliche Gräser ab 2. Dekade Juni 1. Besichtigung (WD nach Reifegruppen) ab 1. Dekade Juli Kleinkörnige Leguminosen (außer Rotklee) ab 1. Dekade Juni 1. Besichtigung Rotklee ab 3. Dekade Juli Großkörnige Leguminosen ab 2. Dekade Juni 1. Besichtigung Alle Fruchtarten außer * Blaue Lupine * ab 3. Dekade Mai Gelbe Lupine * ab 2. Dekade Juni Winterölfrüchte ab 1. Dekade Oktober 1. Besichtigung (außer Hybridraps) ab 3. Dekade April Hybridraps ab 1. Dekade Oktober 1. Besichtigung ab 3. Dekade April (vor der Blüte) ab 2. Dekade Mai ab 2. Dekade Juni 3. Besichtigung (Beginn der Blüte) 4.Besichtigung (Kontrolle der Abtrennung) Sommerölfrüchte Kartoffeln ** 04. Juni 1. Besichtigung 18. Juni * zweite Besichtigung z. Z. der Abreife ca. 3 Wochen nach der Erstbesichtigung ** Änderungen entsprechend des Entwicklungsstandes der Bestände sind möglich 02. Juli 3. Besichtigung Bekanntgabe im Juli Kontrolle Wiederaustrieb Seite 5/5
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
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