GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ELSHEIM TEIL 1-3. ÄNDERUNG VOM

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ELSHEIM TEIL 1-3. ÄNDERUNG VOM"

Transkript

1 GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ELSHEIM TEIL 1-3. ÄNDERUNG VOM BEGRÜNDUNG 1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH ANLASS UND ZIELRICHTUNG DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES LAGE, TOPOGRAFIE UND ANBINDUNG DERZEITIGE UND BENACHBARTE NUTZUNGEN INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG GRUNDSÄTZLICHES BESCHREIBUNG DER PLANUNG UND RÄUMLICHES KONZEPT DES INVESTORS BEBAUUNGS- UND NUTZUNGSSTRUKTUR SONSTIGE PLANUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN UMWELT UND NATUR VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE ERSCHLIESSUNG, ENTSORGUNG VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN HINWEISE ZUR REALISIERUNG AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGSBE- REICH Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim hat in seiner Sitzung am 11. März 2013 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elsheim Teil 1-3. Änderung vom gemäß 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan liegt im Nordosten der Gemeinde. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Flur 5, Nr. 311/26, 311/27, 311/28 und hat eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1:1000. Der Bebauungsplan überplant einen Bereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elsheim Teil 1 2. Änderung vom 11. April ANLASS UND ZIELRICHTUNG Ein Investor (TAUNUS Bauträger GmbH, Wiesbaden) hat das Gelände zur Realisierung einer Mischgebietsbebauung erworben. Es ist beabsichtigt, im nördlichen Bereich, Wohngebäude zu errichten. Im Süden des Gebietes ist eine gewerbliche Nutzungseinheit vorgesehen. Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 1

2 Abstimmungen mit der Ortsgemeinde wurden vorgenommen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Nach der Art des Vorhabens, seiner begrenzten Größe sowie der Lage im Ortszusammenhang wird für die Bebauungsplanung das beschleunigte Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) angewendet. 3 DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 2015 (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Nieder- Olm stellt im Bereich des Plangebietes ausschließlich gemischte Bauflächen in Planung dar. Gemäß den genannten Darstellungen entsprechen die im Bebauungsplan beabsichtigten Festsetzungen vollständig den Vorgaben des Flächennutzungsplans. Nach 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplan somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, mit Umgrenzung des Plangebiets. Quelle: eigene Darstellung (ISU) Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 2

3 4 BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 4.1 LAGE, TOPOGRAFIE UND ANBINDUNG Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortsgemeinde von Stadecken-Elsheim. Nördlich des Gebiets verläuft die Mainzer Straße (L 426). Das Gelände steigt nach Norden und Osten. Die nördlich tangierende Mainzer Straße (L 426) befindet sich in Hochlage zum dem Plangebiet. Verkehrstechnisch wird das Areal, aus der Ortslage kommend, über die Straße An der Steig erschlossen. Lage des Plangebietes im Ortszusammenhang Quelle: (Stand: Juli 2015) 4.2 DERZEITIGE UND BENACHBARTE NUTZUNGEN Das Plangebiet liegt seit längerer Zeit brach, ist unbebaut und teilweise mit Gehölzstrukturen sowie Sukzessionsflora bewachsen. Der überwiegende Teil der Fläche ist von einer Wiese bedeckt. Im Westen schließt bestehende Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern an das Plangebiet an. Südlich und östlich ist das Areal von gewerblichen Nutzungen umgeben. Im Norden wird das Areal von der Mainzer Straße tangiert. Luftaufnahme mit Abgrenzung des Geltungsbereichs Quelle: Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (2014), Koblenz, ohne Maßstab 5 INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG 5.1 GRUNDSÄTZLICHES Die TAUNUS Bauträger GmbH, Wiesbaden, beabsichtigt auf dem Gelände die Realisierung von mehreren Wohngebäuden in Form von Doppelhäusern sowie einer gewerblichen Nutzungseinheit. Die Inhalte des Bebauungsplans basieren im Wesentlichen auf dem vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan. Dieser ist das Ergebnis eines vorlaufenden Entwicklungsprozesses verschie- Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 3

4 dener Bebauungsalternativen. Das Konzept wurde von der Gemeinde Stadecken-Elsheim im Ergebnis von Verhandlungen bestätigt. Anforderungen aus verschiedenen Fachgutachten sind in das Konzept eingeflossen. 5.2 BESCHREIBUNG DER PLANUNG UND RÄUMLICHES KONZEPT DES INVES- TORS Die folgenden Aussagen sind der, dem Vorhaben beiliegenden, Baubeschreibung (Stand Juni 2015) entnommen. Es ist geplant, die Parzellen 311/26 bis 28 des Grundstücks An der Steig 22 in Stadecken- Elsheim neu aufzuteilen. Die nördliche Fläche von ca m² ist für eine Wohnbebauung mit 6 Doppelhäusern (12 Wohnungen), Garagen und Stellplätzen, die südliche Grundstücksfläche mit ca m² für eine Gewerbenutzung mit Büro- und Ausstellungs- bzw. Lagerflächen vorgesehen. Wohnbebauung Die Häuser sind mit einer Grundfläche von 64 m² bzw. 66 m², mit zwei Vollgeschossen, zuzüglich Dach- und Kellergeschoss geplant. Es ist beabsichtigt, die Doppelhäuser in massiver Bauweise mit einem 38 Satteldach zu errichten. Die Firstrichtung wird in Ost-West-Richtung verlaufen, Gauben werden auf Wunsch der Erwerber errichtet. Der Drempel soll 65 cm betragen, gemessen ab der Oberkante Fertigfußboden des Dachgeschosses. Die Eindeckung der Dachflächen soll mit roten Ziegeln erfolgen. Die Häuser sollen einen weißen Außenputz erhalten. Es sind Terrassen auf Ebene des Erdgeschosses (EG) geplant, die übrigen Freiflächen werden terrassiert. Die Gebäude 22 a bis 22 f können barrierefrei erreicht werden. Die Erschließung der Häuser erfolgt über eine mind. 3,50 m breite Gemeinschaftsstraße, die sich stufenweise aufweitet und mit einer Wendefläche endet. Seitlich der Zufahrt sind je Haus zwei Pkw-Stellplätze als Garage oder Außenstellplatz geplant. Als Beitrag zum Schallschutz wird parallel zur Mainzer Straße ein begrünter Lärmschutzwall errichtet. Dieser wurde im Vorfeld mit der zuständigen Straßenbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Worms, abgestimmt. Darüber hinaus ist ein passiver Schallschutz vorgesehen. Gewerbebebauung Die Gebäudehöhe wird mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss ca. 10,00 m betragen, gemessen ab der mittleren Geländehöhe des Baufeldes. Es ist vorgesehen, im Erdgeschoss Lager- und Ausstellungsflächen, im Ober- und Staffelgeschoss Büroflächen einzurichten. Das Gebäude ist in massiver Bauweise mit einem flach geneigten, bzw. einem Flachdach versehen, die Fassade wird mit weißem Oberputz ausgebildet. Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 4

5 Das räumliche Konzept kann im Wesentlichen der nachstehenden Konzeptzeichnung mit Stand Juli 2015 entnommen werden. Eine Zusammenstellung aller Lagepläne und Geländeschnitte sowie die Berechnung der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist als Vorhaben- und Erschließungsplan beigefügt. 1 Bebauungskonzept des Vorhaben- und Erschließungsplans, Lageplan, Stand: 29. Juli 2015, ohne Maßstab (Quelle: TAUNUS Bauträger GmbH, Wiesbaden) 1 Vgl. Planungsbüro Dirk Rohweder: Baubeschreibung zur Planung, Stand: 23. Juni 2015, Wiesbaden Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 5

6 5.3 BEBAUUNGS- UND NUTZUNGSSTRUKTUR Art der baulichen Nutzung Im gesamten Bebauungsplangebiet wird ein Mischgebiet (MI) entsprechend 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Von den zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach 6 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO werden Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten sowie Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke, ausgeschlossen. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen möchte man einen zusätzlichen Publikumsverkehr vermeiden. Diese finden ohnehin in dem relativ kleinen Geltungsbereich aus Platzgründen keinen bevorzugten Ansiedlungsstandort. Hinsichtlich der Tankstellen und Vergnügungsstätten wird eine Beeinträchtigung vor allem in den Nachtstunden, somit reduziert. Zudem besteht eine nur beschränkt leistungsfähige Anbindung des Gebiets an die nächste örtliche Hauptverkehrsstraße. Als Beitrag zur Wahrung der Gebietsqualität wurde in den textlichen Festsetzungen (siehe Kapitel 1.4) eine Begrenzung der Wohnnutzung u.a. durch die Bestimmung der höchstzulässigen Zahl der Wohneinheiten für den Südteil (MI 1) des Plangebiets vorgenommen. Damit wird auf eine vorwiegende Gewerbenutzung in diesem Teilgebiet hingewirkt. Im Durchführungsvertrag wurde darüber hinaus verpflichtend festgeschrieben, dass im Teilgebiet MI 1 eine gewerbliche Nutzungseinheit zu errichten ist. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Anzahl der Vollgeschosse sowie der Gebäudehöhe und der Traufhöhe bestimmt. Die Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung orientiert sich an den geplanten Baukörperstrukturen des Vorhaben- und Erschließungsplans. Die planungsrechtlichen Vorgaben gewährleisten, dass sich das Gebiet in die westlich angrenzende Mischgebietsbebauung einordnet. Die Regelungen des Maßes der baulichen Nutzung ermöglichen eine attraktive und an diesem Standort verträgliche Bauformen und sorgen andererseits für eine Vermeidung überdimensionierter Baukörper und überhöhter Straßenansichten. Außerdem bewirken Festsetzungen zur Anzahl der Vollgeschosse und zu den Dachformen ein verträgliches Erscheinungsbild benachbarter Gebäude. Grundflächenzahl Im gesamten Plangebiet wird die Grundflächenzahl mit 0,5 unter dem möglichen Höchstwert der Baunutzungsverordnung für Mischgebiete festgesetzt. Mit dem Maß von 0,5 wird eine Bebauungsdichte vorgegeben, die ausgehend von der vorhandenen Grundstücksgröße ausreichend große Bebauungsmöglichkeiten, abgestimmt auf das beabsichtigte Nutzungskonzept, ermöglicht. Hinzu kommt die in 19 Abs. 4 BauNVO vorgesehene Überschreitung um 50 % durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird. Anzahl der Vollgeschosse Die Anzahl der Vollgeschosse wird im MI 1 auf maximal drei (III) und im MI 2 auf maximal zwei (II) begrenzt. Dies entspricht im Wesentlichen dem vorhandenen angrenzenden Gebäudebestand. Die zukünftige wohnbauliche Nutzung orientiert sich damit an der Bestandbebauung und fügt sich in den bestehenden Charakter ein. Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 6

7 Höhe baulicher Anlagen Die Gebäudehöhe im MI 2 wird in Anlehnung an die Beschränkung auf maximal zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss und an die damit üblichen Bauformen mit 11 m festgesetzt. Im Bereich der geplanten Gewerbeeinheit (MI 1) wird ebenfalls eine GH von 11 m bestimmt. Die festgesetzten Gebäudehöhen im Plangebiet werden in Vergleich zur Umgebungsbebauung als städtebaulich vertretbar angesehen. Die Bestimmung der Bauhöhe wird zur Gewährleistung der Vollziehbarkeit durch eine Messvorschrift ergänzt. Zur Erdgeschossfußbodenhöhe als unterem Bezugspunkt wird eine begrenzte Abweichung als Feinanpassungsmöglichkeit zugelassen. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Im gesamten Plangebiet wird die offene Bauweise festgesetzt. Es dürfen nur die im Vorhabenund Erschließungsplan vorgesehenen Bauformen aus Doppelhäusern und Einzelhaus errichtet werden. Die Längenbegrenzung von 50 m wird eingehalten. Die Abstandsbestimmungen der Landesbauordnung gelten uneingeschränkt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird in der vorliegenden Bebauungsplanung durch die Festsetzung von Baugrenzen definiert. Grundlage für diese Festsetzung ist das Bebauungskonzept des Vorhaben- und Erschließungsplans. Die Lage der Baugrenzen wird so gewählt, dass drei durchgängige Baufenster angeboten werden. 5.4 SONSTIGE PLANUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN Flächen für Stellplätze und Garagen Für das gesamte Plangebiet wird festgesetzt, dass Stellplätze und Garagen (inkl. Carports) nur innerhalb der überbaubaren Flächen sowie auf den explizit dafür ausgewiesenen Flächen zulässig sind. Damit soll im Bereich des Bebauungsplanes eine unstrukturierte Ansiedlung von Stellplätzen und Garagen vermieden werden. Anzahl der zulässigen Wohnungen in Wohngebäuden Durch eine entsprechende Festsetzung mit der Beschränkung der Anzahl der Wohnungen im Plangebiet möchte man eine an diesem Standort ungewollte Verdichtung mit Mehrfamilienhäusern verhindern, die ggf. mit einem höheren Verkehrsaufkommen und Stellplatzbedarf einhergehen würde. Die angestrebte hohe Wohnqualität im Mischgebiet soll gesichert und Konflikte mit der Nachbarschaft sollen vermieden werden. Leitungsrecht Wie in der Planzeichnung ersichtlich wird im östlichen Gebietsrand zu Gunsten des Trägers der Regenwasserentsorgung, also hier der Gemeinde Stadecken-Elsheim ein Leitungsrecht eingetragen. In diesem Bereich des Grundstücks liegt eine unterirdisch verrohrte Regenwasserleitung. Der Zutritt der Gemeinde soll somit weiterhin gesichert werden. Örtliche Bauvorschriften Neben grundsätzlichen Entscheidungen wie Lage der Baufenster und zulässige Bauhöhen werden örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen sowie zur Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz formuliert. Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 7

8 Ziel der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist es in positiver Weise auf die Gestaltung der künftigen baulichen Anlagen Einfluss zu nehmen. Die Gestaltungsregelungen gewährleisten eine sinnvolle Begrenzung des Formen und Materialkanons. Die gestaltwirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans erstrecken sich im Wesentlichen auf Bestimmungen zu Dachform und Dachneigung sowie zur Dacheindeckung. Darüber hinaus werden Regelungen zu der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Als Dachform sind Flachdächer und Satteldächer zulässig. In Anlehnung an die Bebauung der näheren Umgebung wurde festgesetzt, dass lediglich Satteldächer mit einer Neigung von zulässig sind. Die für die Dacheindeckung zulässigen Materialien orientieren sich an heute üblichen Eindeckungen mit Ziegeln und matten Verblechungen. Bei der Farbgebung sind Töne im roten und rotbraunen Spektrum sowie anthrazitfarben zulässig. Glanzeffekte sowie spiegelnde Dacheindeckungsmaterialien, ebenso werden leuchtende, grelle Farben generell ausgeschlossen. Von den voran stehenden Vorschriften sind Oberflächen ausgenommen, die der aktiven Nutzung der Sonnenenergie dienen. Die gestalterischen Festsetzungen zu Werbeanlagen berücksichtigen das Bedürfnis der Betriebe und Firmen sich zu präsentieren und verhindern gleichzeitig ein Übermaß an Webeanlagen. Mit den gewählten Festsetzungen zum Standort, der Anzahl sowie der Dimensionierung von Werbeanlagen wird die Errichtung von Werbeanlagen so gesteuert, dass das Stadtbild unter Berücksichtigung der Interessen der Werbetreibenden erhalten und weiterentwickelt wird. Um eine attraktive Freiraumgestaltung innerhalb des Gebietes zu gewährleisten, sind die nicht überbauten Grundstücksflächen zu begrünen. Abfallbehälter und Müllboxen sind ein zu hausen, um ebenfalls zur Ortsgestaltung beizutragen. 5.5 UMWELT UND NATUR Grünordnung und Freiflächen Formal handelt es sich bei der vorliegenden Planung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Die Bestimmungen des dortigen Abs. 2 Nr. 4 beinhalten die Befreiung vom Ausgleichserfordernis. Der vorliegende Bebauungsplan der Innenentwicklung erfüllt die dafür notwendigen Voraussetzungen. Unabhängig von dieser naturschutzrechtlichen Regelung für Bebauungspläne der Innenentwicklung sind die Naturschutzbelange jedoch im Rahmen der Abwägung mit dem ihnen zukommenden Gewicht zu beachten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Ortsgestaltung. Daher werden in diesem Bebauungsplan der naturschutzfachliche Eingriff und dessen Intensität überschlägig ermittelt und dokumentiert (siehe unten). Der Bebauungsplan überplant einen Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elsheim Teil 1 2. Änderung vom 11. April Nachfolgende Tabelle zeigt die Flächenbilanzierung nach dem derzeitigen Rechtszustand: Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 8

9 Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar Rechtszustand Gewerbegebiet * Grünflächen privat Gesamt * GRZ 0,8 Nach Realisierung der Planung gemäß der Zulässigkeiten stellt sich der Zustand folgendermaßen dar: Flächentyp Fläche in m² davon versiegelbar Mischgebiet * * Straßenverkehrsfläche privat Gesamt * GRZ 0,5 max. Überschreitung 50% Wie die voranstehende Bilanzierung zeigt, ermöglicht der vorliegende Bebauungsplan eine Neuversiegelung von 881 m². Da es sich hier jedoch um eine, unter städtebaulicher Gesichtspunkten, wünschenswerte Innenentwicklung handelt, wird diese Mehrversiegelung als vertretbar angesehen und auf einen Ausgleich hierfür verzichtet. Sonstige Bestimmungen zu Bepflanzungen Ungeachtet dessen werden zur Sicherung der Durchgrünung des Gebietes und zur gestalterischen Aufwertung Festsetzungen zur Anlage der Freiflächen und zur Bepflanzung getroffen. Insbesondere werden Vorgaben zur Bepflanzung der nicht bebaubaren Flächen mit Bäumen und Sträuchern gemacht. Stellplatzanlagen sind je vier Stellplätze mit einem Baum nach der Pflanzliste im Anhang zu überstellen. Entlang der Straße wird eine Baumreihe vorgegeben. Artenschutz Zur Beurteilung der Möglichkeit des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch das Vorhaben wurde im Vorfeld der Planung eine artenschutzrechtliche Beurteilung 2 eingeholt. Insgesamt erfolgten sieben Begehungen des Plangebietes durch den Gutachter. Erfasst wurde hierbei u.a. das Biotoptypenspektrum des Geländes hinsichtlich seiner Habitatqualität für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten. In der Zusammenfassung ist, aufgrund der Biotoptypenausstattung des Gebietes, nicht damit zu rechnen, dass das Plangebiet streng geschützten Arten als Reproduktionsstätten oder als für die lokale Teilpopulation wesentliches Nahrungshabitat dient. Auch ein Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse, für die lediglich geringe Teile des Gebietes potenzielle Habitateignung aufweisen, kann aufgrund des negativen Ergebnisses der dreimaligen gezielten Nachsuche unter optimalen Bedingungen, mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. 2 viriditas - Dipl.-Biol. Thomas Merz: Artenschutzrechtliche Beurteilung zum Bauvorhaben An der Steig 22 der Gemeinde Stadecken-Elsheim, Weiler, Mai 2015 Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 9

10 Die Funktion als fakultatives Nahrungshabitat ist angesichts der geringen Größe des Plangebietes und der relativ isolierten Lage im Randbereich des Ortsteils Elsheim für streng bzw. europarechtlich geschützte Arten (wie auch für sonstige Arten) nicht erheblich. In der Nachbarschaft jenseits der nahen Siedlungsgrenze finden sich gleich- oder höherwertige Biotope noch in ausreichender Größe, um den Verlust zu kompensieren. Nach der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist eine Umsetzung der Planungsabsicht somit, aller Voraussicht nach, ohne Verstoß gegen die Zugriffsverbote des 44 BNatSchG realisierbar. 3 Immissionsschutz Unmittelbar nördlich des Plangebietes verläuft in Hochlage die Landesstraße 426, so dass eine Vorbelastung durch Verkehrsgeräusche vorliegt. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkung wurde daher eine schalltechnische Untersuchung veranlasst. 4 Hierzu wurden die Schallimmissionen des Straßenverkehrs auf der Landesstraße L 426 ermittelt und an den geplanten Wohngebäuden innerhalb der Planungsfläche mit den Anforderungen der DIN Schallschutz im Städtebau beurteilt. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm in Mischgebieten betragen tags 60 db(a) und nachts 50 db(a). Zusammenfassend werden nachfolgend die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens wiedergegeben: Durch die Verkehrsgeräusche werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN nur den von der Landesstraße einsehbaren West-, Nord- und Ostfassaden der straßennächsten Gebäude in den Obergeschossen tags um nicht mehr als 5 db(a) und nachts um nicht mehr als 7 db(a) überschritten. Die Freibereiche um die Gebäude werden durch den Lärmschutzwall wirksam geschützt, die schalltechnischen Orientierungswerte werden so auf der gesamten Fläche unterschritten. 5 Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen an den West-, Nord- und Ostfassaden straßennächsten Gebäude werden nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau passive Maßnahme (Schalldämmung von Fenstern) zum Schutz vor Verkehrsgeräuschen erforderlich. 6 Der Bebauungsplan greift die Empfehlungen des Schallgutachtens zum Umgang mit der Geräuschbelastung auf und setzt die notwendigen Maßnahmen fest. Dies geschieht zum passiven Schallschutz über die Ausweisung von Lärmpegelbereichen. Verbunden damit ist die Vorgabe, die Bestimmungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau für die jeweilige Raumart einzuhalten. Die Lärmpegelbereiche werden gemäß der schalltechnischen Berechnungen als Festsetzung übernommen, ggf. nach Fassadenseiten der jeweiligen Hauszeilen differenziert, um einerseits einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten, aber um andererseits ein Übermaß zu vermeiden. Zum aktiven Schallschutz wird im Norden des Plangebietes, zur Mainzer Straße hin, ein Lärmschutzwall festgesetzt. Dieser wurde, da er im Bauverbotsbereich nach Landesstraßengesetz liegt, 3 Vgl. Artenschutzrechtliche Beurteilung, S. 5 4 Dipl.-Ing. Richard Möbus: Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung und Beurteilung der Schalleinwirkungen durch Straßenverkehr, Gutachten 2255G/15, Wiesbaden, 29. Juli Schalltechnische Untersuchung, S Schalltechnische Untersuchung, S. 12 Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 10

11 im Vorfeld durch den Vorhabenträger mit der zuständigen Straßenbehörde, dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms, abgestimmt. Hinsichtlich der Gesamtbewertung der Immissionssituation ist in städtebaulicher Betrachtung der Charakter als Innenentwicklung hervorzuheben. Diese ist fachlich zweifelsfrei wünschenswert und wird seitens der Landesplanung den Kommunen als vorrangig zur Außenentwicklung vorgegeben. Dabei ist zu würdigen, dass sich diese gewollten innerstädtischen Bauvorhaben regelmäßig in Bereiche mit sich überlagernden Funktionsanforderungen einordnen müssen, was in den meisten Fällen nicht konfliktfrei möglich ist. So sind hier die Einwirkungen des Straßenlärms ungünstig, sie können jedoch durch die vorgesehenen Maßnahmen auf ein vertretbares Maß vermindert werden. Radonpotenzial Zur Ermittlung und Beurteilung der Bodensituation im Plangebiet wurde eine Untersuchung der Radonbelastung in der Bodenluft veranlasst. 7 Hierfür wurden Bodenluftproben aus einer Tiefe von 0,0 2,0 m unter GOK entnommen und analysiert. Nach dem Analyseergebnis liegt die ermittelte Radonkonzentration in der Bodenluft von 14,6 Bq/l ( ) unterhalb des gemäß Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geplanten Grenz-/Zielwertes von 100 Bq/l. 8 Damit weist das Baugebiet lediglich eine bemerkenswert niedrige Radonkonzentration auf. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat drei Radonvorsorgeklassen definiert. Nach den ermittelten Werten kann das Plangebiet der Radonvorsorgeklasse 0 zugeordnet werden. Dementsprechend sind gemäß Ausführungen des Gutachters für Neubaumaßnahmen im Bebauungsplangebiet keine gesonderten Radonschutzmaßnahmen erforderlich. 5.6 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE ERSCHLIESSUNG, ENTSORGUNG Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet ist aufgrund seiner innerörtlichen Lage an die örtlichen Hauptverkehrsstraßen angeschlossen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straße An der Steig. Technische Erschließung Es ist davon auszugehen, dass in den vorhandenen Straßen in der näheren Umgebung die einschlägigen Leitungen zur technischen Erschließung vorhanden sind und ein Anschluss daran möglich ist. Konkrete Einzelheiten sind im Rahmen der Projektentwicklung zu prüfen. Die inneren Erschließungsanlagen werden durch den Investor hergestellt und verbleiben auch bei diesem. Müllentsorgung Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Straße An der Steig. Die im Norden gelegenen Baugebietsflächen sollen über eine private Stichstraße erschlossen werden. Zur Erschließung der im Gebiet geplanten Grundstücke ist diese Straße ausreichend dimensio- 7 Baugrundbüro Simon Ingenieurgesellschaft mbh: Analyse der der Bodenluft auf Radon, Wiesbaden, Mai Radongutachten, S. 1 Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 11

12 niert. Der Ausbau für das Wenden von Müllfahrzeugen wäre in diesem Bereich jedoch unverhältnismäßig. Der Abstand zwischen den nördlichen Grundstücken und der Straße An der Steig ist so gering, dass das Vorbringen der Müllbehälter an der Stichstraßeneinmündung der Straße An der Steig keinen großen Aufwand darstellt und als zumutbar angenommen werden kann. 6 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN Verfahren und Abwägung Für die vorliegende Bebauungsplanung wurde das beschleunigte Verfahren nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Voraussetzungen dafür waren nach der Art des Vorhabens, seiner begrenzten Größe sowie der Lage im Ortszusammenhang gegeben. Aufgrund der Durchführung des Verfahrens gemäß 13a BauGB wurde im Zuge der vorliegenden Bebauungsplanänderung von den frühzeitigen Beteiligungsschritten abgesehen. Insgesamt wurden im Rahmen der Beteiligung nur wenige Anregungen vorgetragen. Es gingen keine Stellungnahmen mit kritischen Inhalten ein. Die Mehrzahl der vorgetragenen Anregungen waren Hinweise zu an das Plangebiet angrenzende Leitungsbestände verschiedener Leitungs- und Versorgungsträger. Einzelne weitere Anregungen wurden in der Planung bereits berücksichtigt bzw. konnten durch redaktionelle Klarstellungen in der integriert werden. Generell wird zu den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren auf die textliche Ausarbeitung verwiesen, die dem Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim zur Durchführung der Abwägung zu den Anregungen vorlag. Rechtsfolgen Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt die teilweise Überplanung des bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Elsheim Teil 1 2. Änderung vom 11. April Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der hier vorliegenden Bebauungsplanänderung ersetzen für den Geltungsbereich nach Rechtskraft die Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes vollständig. 7 HINWEISE ZUR REALISIERUNG Wasserrechtliche Erlaubnis Die Untere Wasserbehörde teilt mit, dass für die gezielte Versickerung (z.b. über Rigolen, Schächte, etc.) in das Grundwasser eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde einzuholen ist. Weiterhin ist für die Nutzung von Erdwärme grundsätzlich ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich ist. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde. Abwasserentsorgung Der Landesbetrieb Mobilität weist daraufhin, dass dem Straßenentwässerungssystem grundsätzlich keine Oberflächenwasser und keine häuslichen Abwässer zugeführt werden dürfen. Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 12

13 Bergbau Von Seiten des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im Bereich des auf Eisen und Mangan verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeldes Elsheim liegt. Es wird weiterhin mitgeteilt, dass über den tatsächlich erfolgten Abbau in diesem Bergwerksfeld keine Informationen oder Hinweise vorliegen. In dem in Rede stehenden Gebiet erfolgt kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht. Es wird angenommen, dass in Bezug auf den Bebauungsplan keine Konflikte auftreten werden. erarbeitet durch Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Kaiserslautern, im Oktober Be FzB/ob Fassung zur Bekanntmachung Oktober 2015 Seite 13

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS

BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet Elsheim Teil 1-3. Änderung vom 11.03.2013 BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS 1. Baubeschreibung zur Planung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung), Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT UND DER TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelhöhe V-VIII-2. 0318-04/02 VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Nr. 0318-04/02 MITTELHÖHE V-VIII 2. KORREKTUREN UND ÄNDERUNGEN GEGENÜBER AUSLEGUNG ABWÄGUNG DER STELLUNGNAHMEN

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan

Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge. SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan Stadt Neustadt in Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge SATZUNG 6. Änderung Bebauungsplan INDUSTRIE- UND GEWERBEPARK NEUSTADT IN SACHSEN / LANGBURKERSDORF BEGRÜNDUNG TEIL B 2 VOM 19.12.1995,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE

ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.4 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften ZWISCHEN EICHENDORFF-, GOETHE- UND LESSINGSTRASSE BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan Große Kreisstadt Traunstein Bebauungsplan Wolkersdorf Hohensteinstraße Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB und 13 b BauGB Begründung 1 Planstand 18.07.2017 Inhaltsverzeichnis Begründung

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen

Begründung. zum Bebauungsplan.»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen zum Bebauungsplan»An der Fuchshütt II«(1. Änderung) Stadt Mayen Mai 2013 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Einleitung / Planerfordernis 3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 4 3. Einordnung

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

O r t s g e m e i n d e Bollendorf

O r t s g e m e i n d e Bollendorf O r t s g e m e i n d e Bollendorf Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplanes An der L1 Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Begründung Stand: Dezember 2014 ISU Immissionsschutz, Städtebau,

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014

Mehr

JAKOBY + SCHREINER J +

JAKOBY + SCHREINER J + Stadt Kirchberg VERBANDSGEMEINDE KIRCHBERG B e g r ü n d u n g zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Unterhalb der Stadthalle Geringfügige Anpassungen an den bebaubaren Flächen und den textlichen Festsetzungen

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade

Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 GROSSE KREISSTADT SCHORNDORF GEMARKUNG SCHORNDORF REMS-MURR-KREIS BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07 Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1 - beschleunigtes

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Neuer Markt 2. Änderung"

Neuer Markt 2. Änderung Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Neuer Markt 2. Änderung" (Nr. Z A / 2015) im Zentralbereich, Gemarkung Villingen vom 27.11.2014 Der Stadt Villingen-Schwenningen

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Landsberger Hof", Stadt Selters, Ww.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. Landsberger Hof, Stadt Selters, Ww. BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Landsberger Hof", März 2017 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 4 3 Einordnung in

Mehr

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung -

Bebauungsplan. Julius-Naeher-Straße. - Begründung - STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Julius-Naeher-Straße - Begründung - Vorentwurf - 2 - Begründung gemäß 9 (8) BauGB Inhalt: Ziele, Zwecke und wesentliche

Mehr

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD

GESTALTUNGSSATZUNG POTTACKER-NORD Satzung der Stadt Hattingen über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Freiflächen und deren äußere Gestaltung für das Bebauungsplangebiet Nr. 156 Wohnpark Pottacker Teilbereich

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN RÖMERBERG 16. ÄNDERUNG VOM

BEBAUUNGSPLAN RÖMERBERG 16. ÄNDERUNG VOM GEMEINDE ESSENHEIM BEBAUUNGSPLAN RÖMERBERG 16. ÄNDERUNG VOM 26.01.2016 BEGRÜNDUNG zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (

Mehr

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung

Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung Dünenpark Begründung Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung Anlage 3 zum Beschluss Nr. B697-37/13 vom 16.12.2013 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB ohne Umweltbericht Begründung Universitäts-

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn

2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr