Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung. Inventar. der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich
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- August Förstner
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1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Inventar der Denkmalschutzobjekte im Kanton Zürich
2 Fragen und Antworten zur aktuellen Revision Das Inventar der Denkmalschutzobjekte listet diejenigen Bauten auf, die aufgrund ihrer geschichtlichen oder baukünstlerischen Bedeutung wichtige Zeugen vergangener Epochen sind. Diese Gebäude prägen die Identität eines Ortes oder einer Region und sollen daher besonders geschützt werden. Die Erstellung und regelmässige Nachführung eines Inventars ist als gesetzlicher Auftrag im Planungs- und Baugesetz festgeschrieben. Der Kanton Zürich überprüft derzeit das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung. Zu diesem Zweck sind Fachleute der Kantonalen Denkmalpflege in den Gemeinden unterwegs. Das Projekt dauert bis Ende 2017.
3 Links: Obfelden, Gründerhaus der Seidenweberei Stehli, Unten: Eglisau, Primarschulhaus Rhihalden, (Fotos KDP)
4 Was macht ein Gebäude zum Denkmal? Das Planungs- und Baugesetz hält fest, nach welchen Kriterien Schutzobjekte zu bestimmen sind: Es handelt sich dabei um «wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche» oder um Bauten, welche «die Landschaften oder Siedlungen wesentlich mitprägen, samt der für ihre Wirkung wesentlichen Umgebung». Die aktuelle Inventarrevision berücksichtigt Bauten, die bis ca erstellt wurden. Rechts: Kleinandelfingen, Wohnhaus «Zur Friedau», 1845/1859. Unten: Illnau- Effretikon, Ref. Kirche Effretikon, (Fotos KDP)
5 Wie läuft die Inventarisierung ab? Die Arbeit besteht zum einen aus Literatur- und Archivrecherchen, zum anderen werden die in Frage kommenden Objekte vor Ort besichtigt. In den meisten Fällen reicht ein Augenschein von aussen. Wo Begehungen von privaten Innenräumen oder das Betreten privater Gärten notwendig sind, werden die Hauseigentümer vorher durch die zuständige Fachperson kontaktiert. Die Ergebnisse aus Recherche und Besichtigung werden in einem Inventarblatt festgehalten. Oben: Regensdorf, Wohnsiedlung «Sonnhalde», Links: Zell, Tibetinstitut, Umschlag hinten: Elsau, Eisenbahnüberführung, (Fotos KDP)
6 Wer entscheidet über die Aufnahme ins Inventar? Nach Abschluss der Inventarisierungsarbeiten schlägt die Kantonale Denkmalpflege eine Auswahl von Bauten neu zur Aufnahme ins Inventar vor. Den Entscheid trifft das Amt für Raum entwicklung der Baudirektion. Vorgängig werden die Gemeindebehörden, die Planungsregionen sowie die Kantonale Denkmalpflegekommission informiert und angehört. Gegen die Inventaraufnahme können die Eigentümer keine Rechtsmittel ergreifen, da die Inventare nur behördenverbindlich sind. Oben: Winterthur, Technikum, Physikgebäude, (Foto Pascal Pendl) Rechts: Wildberg, Ref. Kirche, Fenster von José de Nêve, Rechte Seite: Wil, Ref. Kirche, (Fotos KDP)
7 Die Architektur des 20. Jahrhunderts besticht durch ihre Vielfalt an neuen Formen und Materialien.
8 Welche rechtliche Wirkung hat eine Inventaraufnahme? Mit der Aufnahme ins Inventar wird festgestellt, dass für ein Gebäude eine Schutzvermutung besteht. Die kommunalen Baubewilligungsbehörden müssen deshalb Baugesuche, die regional oder kantonal inventarisierte Bauten betreffen oder in deren Umgebungsbereich sind, der Kantonalen Denkmalpflege zur Prüfung und Bewilligung zustellen. Ein inventarisiertes Gebäude ist aber noch nicht geschützt. Erst wenn grössere (Bau-)Vorhaben anstehen, die den vermuteten Schutzcharakter beeinträchtigen könnten, muss die Schutzwürdigkeit abgeklärt werden. Den Entscheid über eine Unterschutzstellung oder Entlassung aus dem Inventar trifft die Baudirektion. Eigentümerinnen und Eigentümer oder beschwerdeberechtigte Dritte können dagegen Rechtsmittel ergreifen. Wädenswil, Transformatorenstation «Untermosen», (Foto KDP)
9 Wo erfahre ich, welche Bauten im Inventar sind? Die überkommunal, das heisst regional oder kantonal eingestuften Inventarobjekte sind im Internet abrufbar ( Karten Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte). Die Gemeinden führen zudem ein Inventar der kommunalen Schutzobjekte. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Rechts: Küsnacht, Wohnhaus «Sunnebüel», Unten: Wetzikon, Kantonsschule, Aula, (Fotos KDP)
10 Weitere Informationen: Kantonale Denkmalpflege Stettbachstrasse Dübendorf Telefon: are.denkmalpflege@bd.zh.ch
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