Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren
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- Karin Knopp
- vor 7 Jahren
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1 1. Angaben zum Kind Name / Vorname geboren am geboren in Straße, PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Gemeinde Neustetten Anmeldung zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren Konfession (freiwillige Angabe) Hausarzt mit Anschrift und Telefon Krankenkasse Name, unter dem das Kind mitversichert ist 2. Angaben zu den Erziehungsberechtigten Mutter Name / Vorname Anschrift, falls abweichend vom Kind Telefon Vater Handy sorgeberechtigt? ja nein ja nein 3. Angaben zu weiteren Kindern in der Familie Name Name Name geboren am geboren am geboren am Hiervon sind bereits folgende Kinder in der Kleinkindbetreuung (U3) der Gemeinde Neustetten angemeldet: Vorname Einrichtung Seite 1 von 3
2 4. Für den Notfall Im Notfall sind neben den Eltern folgende Personen telefonisch erreichbar: Name: Name: Telefon: Telefon: 5. Betreuungsbeginn Hiermit melden wir / melde ich das unter Punkt 1 genannte Kind ab (bitte Datum eintragen) verbindlich zur Betreuung von Kindern im Altern von 1 3 Jahren in der Gemeinde Neustetten an. Hinweis für die Angabe des Betreuungsbeginns: Die Eingewöhnung ist beitragsfrei und findet nach Absprache mit dem pädagogischen Personal unmittelbar vor dem tatsächlichen Aufnahmetermin statt. Siehe hierzu auch Allgemeine Hinweise (Punkt 7) auf Seite Betreuungsmodell Folgendes Betreuungsangebot wird für das Kind in Anspruch genommen: (bitte gewünschtes Modell ankreuzen) KINDERGARTEN UG-SCHULE in Remmingsheim Betreuungszeit Montag Freitag Std. / Tag Std. / Woche monatl. Elternbeitrag Stand 07/2015 (11 Zahlmonate) Modell Uhr Uhr 6,0 30,0 140,00 Modell Uhr Uhr 6,0 30,0 140,00 KINDERGARTEN IGELNEST in Nellingsheim Betreuungszeit Montag Freitag Std. / Tag Std. / Woche monatl. Elternbeitrag Stand 07/2015 (11 Zahlmonate) Modell Uhr Uhr 6,0 30,0 140,00 Modell Uhr Uhr 6,0 30,0 140,00 KLEINKINDBETREUUNG VILLA KUNTERBUNT in Remmingsheim Betreuungszeit Montag Freitag Std. / Tag Std. / Woche monatl. Elternbeitrag Stand 07/2015 (11 Zahlmonate) Modell Uhr Uhr 4,0 20,0 130,00 Modell Uhr Uhr 5,0 25,0 150,00 Modell Uhr Uhr 6,0 30,0 175,00 Modell Uhr Uhr 6,5 32,5 190,00 Sharing-Platz in der Villa Kunterbunt erwünscht, bitte nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Siehe hierzu auch Allgemeine Hinweise (Punkt 7) auf Seite 3. Seite 2 von 3
3 7. Allgemeine Hinweise Anmeldungen zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sind mit den vollständigen Unterlagen mindestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn beim Bürgermeisteramt Neustetten einzureichen. Der Träger behält sich Zuweisungen zu anderen Einrichtungen mit geeigneten Betreuungsmodellen vor. Sharing-Plätze (Aufteilen eines Platzes an einzelnen Wochentagen auf 2 Kinder) können nur zusammen mit einem entsprechenden Partner-Kind belegt werden. Ummeldungen / Änderungen der Betreuungsarten oder -zeiten sind schriftlich (mittels Änderungsformular) beim Bürgermeisteramt Neustetten einzureichen und sind jeweils frühestens zum übernächsten Monat nach Eingang möglich. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Hinweise zum Infektionsschutzgesetz sowie die Kindergarten-Benutzungsordnung der Gemeinde Neustetten zur Kenntnis genommen haben und deren Inhalte entsprechend befolgen bzw. einhalten werden. Diese Anmeldung ist nur zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Elternbeiträge gültig. Bitte beachten Sie auch die weiteren Anlagen zu diesem Anmeldeformular. Sie sind Bestandteil der Anmeldung und vollständig einzureichen. 8. Sonstige Bemerkungen Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Die Anmeldeunterlagen sind gesammelt beim Bürgermeisteramt Neustetten, Hohenzollernstraße 4, Neustetten abzugeben bzw. einzuwerfen. Bearbeitungsvermerke (wird von der Gemeindeverwaltung ausgefüllt) Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Hauptamt Anmeldung auf Vollständigkeit geprüft Rücksprache Einrichtung Abrechnungsbeginn: Bestätigung an Eltern verschickt z.d.a. Datum: Kürzel: Gemeindekasse Anmeldung/Daten erfasst BZ: Datum: Kürzel: Seite 3 von 3
4 Anlage 1 SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Neustetten Ich/Wir ermächtige/n die Gemeinde Neustetten, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Neustetten auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name des Kontoinhabers Kreditinstitut BIC IBAN DE I I I I I Unterschrift Kontoinhaber
5 Anlage 2 Angaben zu Impfungen, Krankheiten, Allergien, Medikamenten etc. 1.) Angaben zum Kind Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift 2.) Impfungen (bitte Datum angeben und zutreffende Spalte ankreuzen) Datum Polio Masern Mumps Röteln Diphtherie Tetanus Keuch- husten Sonstige 3.) überstandene Krankheiten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Masern Diphtherie Röteln Keuchhusten übertragbare Kinderlähmung Windpocken Scharlach Mumps Sonstige 4.) Allergien / Medikamente / sonstige Bemerkungen Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten
6 Anlage 3 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindergartengesetzes und nach den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Datum der Untersuchung: Art der Untersuchung: U... Gegen den Besuch einer Kindertageseinrichtung bestehen keine Bedenken. Bedenken. Das Untersuchungsergebnis wurde den Sorgeberechtigten mitgeteilt. Unterschrift & Stempel des Arztes
7 Anlage 4 Ausflüge, Aufsicht bei Veranstaltungen, Telefonliste und Fotografien Einverständniserklärung Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass das o.g. Kind an Ausflügen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten der Einrichtung, die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden, teilnimmt. Wir sind / Ich bin darüber informiert, dass bei Veranstaltungen der Einrichtung, wie z.b. Sommerfest etc. die Aufsichtspflicht über die Kinder nicht bei den Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Einrichtung sondern bei den Erziehungsberechtigten oder den von Ihnen Beauftragten liegt. Wir geben unser / Ich gebe mein Einverständnis, dass Fotos aus dem Kindergartenalltag, auf welchem unser Kind abgebildet ist, veröffentlicht werden dürfen (z.b. Aushang, Amtsblatt, Zeitung). Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass unsere Telefonnummer auf eine Telefonliste für die Eltern gesetzt wird. Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten
8 Anlage 5 Einverständniserklärung Abholung Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Wir geben unser Einverständnis, dass unser Kind von nachfolgend aufgeführten Begleitpersonen in unserem Auftrag von der Einrichtung abgeholt werden kann: Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Die abholenden Personen haben das 12. Lebensjahr vollendet. Dies wird mit der Unterschrift bestätigt. Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten
9 Anlage 6 Einverständniserklärung zu Kopflauskontrollen In unseren Betreuungseinrichtungen treten immer mal wieder Läuse auf. Um die Verbreitung zu verhindern, ist es notwendig, die Köpfe der Kinder zu kontrollieren. Zusätzlich zu Ihrer Kontrolle zu Hause führt auch das pädagogische Personal der Einrichtungen in gegeben Fällen solche Untersuchungen im Kindergarten durch. Hierfür bitten wir um Ihr schriftliches Einverständnis. Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Wir sind / Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind in gegebenen Fällen auch im Kindergarten nach Läusen untersucht wird. Wir sind / Ich bin damit nicht einverstanden. Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten
10 Anlage 7 (für Ihre Unterlagen; Blatt kann von Anmeldebogen abgetrennt werden) MERKBLATT ZUM INFEKTIONSSCHUTZ für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann den Kindergarten oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besucht, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung). 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen. Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Einrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit!
11 Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits andere Kinder oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes wieder in die Einrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Sollte in der Wohngemeinschaft des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung in den letzten sechs Wochen eine übertragbare Krankheit vorgekommen sein oder der Verdacht auf eine solche Krankheit besteht, ist das Kind vom Besuch der Einrichtung vorerst ebenfalls noch fern zu halten. Wann ein Besuchsverbot für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns umgehend benachrichtigen! Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
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