D-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2013/S Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

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1 1/15 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: D-Trier: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2013/S Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Herrn Landrat Günther Schartz Willy-Brand-Platz 1 Kontaktstelle(n): Abt. 3 Gebäudemanagement und Schulen Zu Händen von: Herrn Ludwig Wagner Trier DEUTSCHLAND Telefon: ludwig.wagner@trier-saarburg.de Fax: Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Architektenleistungen zu Modernisierung, Instandhaltung und teilweisen Instandsetzung sowie des teilweisen Umbaus der Gebäude des Schulzentrums Konz. Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten. Zur Beauftragung ist vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter 1/15

2 2/15 II.1.2) II.1.3) II.1.4) II.1.5) saarburg.de unter der Rubrik Bürger / Download den Bewerberbogen und Informationen zum Projekt zur Einsicht bereit. Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Konz. NUTS-Code DEB25 Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag Angaben zur Rahmenvereinbarung Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Gebäude für das Schulzentrum Konz, seit 2010 bestehend aus einem Gymnasium und einer Realschule Plus, wurden überwiegend in den Jahren 1967 bis 1979 in der Hermann-Reinholz-Straße in Konz errichtet. In den Jahren 1988 bis 2009 wurden weitere Gebäudeteile ergänzt. Das Schulzentrum ist heute mit einer Bruttogrundfläche von rund m² und insgesamt mehr als Schülern eines der größten Schulzentren im Landkreis Trier-Saarburg. Der gesamte Gebäudekomplex besteht aus den nachfolgend beschriebenen Bauteilen, die überwiegend baulich miteinander verbunden sind: Bauteil A - Verwaltung (Baujahr 1978), Bauteil B - Unterrichtsräume (Baujahr 1978), Bauteil C - Unterrichtsräume (Baujahr 1997), Bauteil D - Unterrichtsräume (Baujahr 1979), Bauteil E - Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil F - Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil G - Fachunterrichtsräume (Baujahr 1970), Bauteil H - Werkräume (Baujahr 1988), Bauteil I - Unterrichtsräume (Baujahr 1988, Modernisierung 2009), Bauteil J - Verwaltungs- und Unterrichtsräume (Baujahr 1969), Bauteil K - Unterrichtsräume (Baujahr 1967), Bauteil L - Unterrichtsräume (Baujahr 2004), Bauteil M - Sporthalle (Baujahr 1988), Bauteil N - Sporthalle (Baujahr 1969), Bauteil O - Mensa (Baujahr 2006), Bauteil P - Pausenhalle (Baujahr 1969). Mit Ausnahme der Bauteile I, L und O sind die oben genannten Schulgebäude in dem baulichen Zustand ihrer Errichtung und weisen heute neben technischen auch vielfältige bauliche Instandhaltungsrückstände auf. Ferner besteht das Erfordernis von pädagogisch bedingten Umbauten. Die Abteilung 3 - Gebäudemanagement und Schulen der Kreisverwaltung Trier-Saarburgs beabsichtigt deshalb, das Schulzentrum Konz insgesamt zu modernisieren und dem heutigen Stand der Technik entsprechend den anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Die hierzu erforderlichen Einzelmaßnahmen je Gebäude, die Bildung von Bauabschnitten, die Überlegungen zum ggf. wirtschaftlich sinnvolleren Ausnutzen von räumlichen Konzeptionen gemäß Rahmenraumprogramm der Schulbaurichtlinie und/oder Abbruch und Neuerrichtung einzelner Gebäude sind ebenso Gegenstand der Beauftragung innerhalb der Leistungsphasen (LP) 2 und 3. Auf Basis des Ergebnisses der konzeptionellen Überlegungen in Kombination mit der Kostenschätzung möchte der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) eine in Bezug auf Kosten und Nutzen abwägende Entscheidung darüber treffen, ob es sinnvoll ist besonders instandhaltungs- oder gar instandsetzungsbedürftige Bauteile zurückzubauen. Um Projektziele zu Beginn der Maßnahme definieren und Umfang und Kosten beziffern zu können, wurde eine vorbereitende Bestandsuntersuchung beauftragt. Informationen zum Projekt, Fotos der bestehenden Gebäude und ein Übersichtslageplan sowie die bisherigen Arbeitsergebnisse sind auf der Homepage der Vergabestelle hinterlegt, siehe Abschnitt II.1.1). 2/15

3 3/15 II.1.6) Die vorliegende vorbereitende Bauzustandsuntersuchung, die im Rahmen der Beauftragung von Teilen der Grundlagenermittlung (LP1) sowie einer besonderen Leistung bereits erarbeitet wurde, dient dabei als ein erster Ansatz. Die darin enthaltenen Kostenerwartungen stellen erste standardisierte Kostenermittlungen dar. Diese sind im Rahmen des zu vergebenden Auftrags ab Leistungsphase 2 durch Kostenschätzungen und in Leistungsphase 3 durch Kostenberechnungen zu überprüfen und konkretisieren. Die in der vorliegenden vorbereitenden Bauzustandsuntersuchung ermittelten Leistungen bei Freianlagen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Neben der allgemeinen Modernisierung steht die energetische Modernisierung des Schulzentrums als Ziel der Maßnahme im Vordergrund. Dabei geht es vor allem darum, die zukünftigen Betriebskosten zu reduzieren. Der zu vergebende Auftrag kann auf Basis der vorbereitenden Bauzustandsuntersuchung grob in die folgenden 3 Leistungsfelder gegliedert werden: 1. Modernisierungsmaßnahmen: Modernisierungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Gebäudefassaden, die durch Wärmedämmung und Austausch von Fenster- und Fassadenelemente sowie durch Erneuerung von Außenwandbekleidungen dem aktuellen energetischen Standard angepasst werden sollen. Hierzu gehören beispielsweise auch die Erneuerung der Außentüren und der Rückbau von Glasbaustein-Verglasungen sowie die Erneuerung und ggf. der ergänzende Einbau eines Sonnenschutzes an den Ost-, West- und Südfassaden mit außenliegenden Raffstores. Ferner sind die Dämmungen der obersten Geschossdecken, der Kellerdecken sowie der erdberührenden Bauteile zu überprüfen. 2. Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen: Instandhaltungsmaßnahmen sind in allen Bauteilen erforderlich und beziehen sich überwiegend auf die Erneuerung der Wand-, Decken und Bodenbeläge entweder in Form des Austauschs von schadhaften Belägen oder in Form z. B. von Rückbau der schallharten Unterdecken und Einbau von Akustikdecken entsprechend den Vorgaben der Schulbaurichtlinien. In manchen Bauteilen sind die Instandsetzungen in Bezug auf Wand-, Decken- und Bodenbelägen sowie der Austausch der Sanitärobjekte in den WC-Anlagen notwendig. Auch unter den Aspekten des Brandschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften können Instandhaltungs- / Instandsetzungsmaßnahmen zu planen und auszuführen sein. 3. Umbaumaßnahmen: Umbaumaßnahmen können unter pädagogischen Aspekten und zur Optimierung der Vorgaben aus dem Rahmenraumprogramm der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz sowie zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes oder der Unfallverhütungsvorschriften erforderlich werden. Die Ertüchtigung der Gebäude und aller Einrichtungen entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (Sicherheitsverglasungen, Erhöhung der Treppengeländer, rutschsichere Bodenbeläge, Schallschutz usw.) ist bei allen entsprechenden Maßnahmen zu integrieren. Die zeitliche Abfolge der Maßnahme ist vom zukünftigen Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter dem Aspekt der Bildung von Bauabschnitten, die den laufenden Schulbetrieb fortwährend sicherstellen, zu erarbeiten. Dabei sind auch die finanziellen Mittel zu beachten, die in den Haushalten der nächsten Jahre für die Schulbaumaßnahme zur Verfügung gestellt werden können. Die Gesamtkosten der anstehenden Baumaßnahmen wurden nach DIN 276 grob mit rund 20,0 Mio. EUR brutto beziffert. Die Gesamtmaßnahme ist zeitlich wie räumlich in Bauabschnitte zu gliedern und bei laufendem Schulbetrieb umzusetzen. Dabei soll voraussichtlich ein jährliches Bauvolumen von durchschnittlich rund 2,0 Mio. EUR brutto im Laufe der nächsten ca. 10 Jahre umgesetzt werden, siehe hierzu auch die Beschreibung der stufenweisen Beauftragung unter Abschnitt II.2.1). Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) /15

4 4/15 II.1.7) II.1.8) II.1.9) II.2) II.2.1) II.2.2) II.2.3) II.3) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein Menge oder Umfang des Auftrags Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Auftraggeber beabsichtigt je Bauteil eine stufenweise Beauftragung der Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild Anlage 11 zu 33 HOAI, Leistungsphase (LP) 1 bis 9. Die Stufen werden je Bauteil wie folgt gebildet: Stufe 1: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung und LP 3 Entwurfsplanung, Stufe 2: LP 4 Genehmigungsplanung, Stufe 3: LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, LP 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation. Die vorstehend genannten Stufen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Plan- bzw. Bauvorhabens vorliegen und jährlich eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Plan- bzw. Bauvorhabens erforderlichen Finanzmittel gegeben ist. Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR Angaben zu Optionen Optionen: nein Angaben zur Vertragsverlängerung Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe) Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) III.1.2) III.1.3) III.1.4) III.2) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: HOAI 2009 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein Teilnahmebedingungen 4/15

5 5/15 III.2.1) III.2.2) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien: 1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht. 2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Der bevollmächtigte Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Es ist eine Vollmachtserklärung für den bevollmächtigten Vertreter durch die übrigen Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft beizufügen. 3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungsund Lieferinteressen erfolgt, 2 (3) VOF. 4. Unabhängigkeitserklärung oder Angaben des Bewerbers nach 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen). 5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach 4 (6) und (9) VOF vorliegen. 6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß 19 (1) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am , für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlichn erbringen soll. 7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen. 8. Wird von 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. und 3. bis 7. vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmen. 9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 8. sind vom Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 8. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3). Sonstige Informationen unter Ziffer 3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind. 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011 und 2012) für Leistungen von Objektplanungen für Gebäude. / Wichtung 15 %. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens EUR netto erforderlich. Bei Umsatz < EUR netto werden 4 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 3 Punkte erteilt, bei Umsatz < EUR netto werden 2 Punkte erteilt und bei Umsatz < EUR netto wird 1 Punkt erteilt. 5/15

6 6/15 III.2.3) 2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner oder leitende Mitarbeiter) und von technischen Mitarbeitern mit namentlicher Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei den Führungskräften ist zusätzlich die Angabe der Funktion Projektleiter und / oder Bauleiter erforderlich. Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 15 %. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind in der Summe mindestens 4 Personen (Führungskräfte plus technische Mitarbeiter) erforderlich, wobei mindestens eine Führungskraft mit Bauleiter-Funktion zu benennen ist. 4 Punkte werden erteilt, wenn in der Summe 3 Personen (Führungskräfte plus technische Mitarbeiter) benannt werden, wobei jeweils mindestens eine Führungskraft mit Bauleiter-Funktion zu benennen ist. 3 Punkte werden erteilt, wenn in der Summe 2 Personen (Führungskräfte plus technische Mitarbeiter) benannt werden, wobei jeweils mindestens eine Führungskraft mit Bauleiter-Funktion zu benennen ist. Bei Benennung von 1 Person (Führungskraft) werden 2 Punkte erteilt, sofern bei dieser Person auch die Bauleiter- Funktion gegeben ist. Bei fehlender Bauleiter-Funktion wird die erzielbare Punkzahl in allen Fällen um einen Punkt reduziert. 3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben der Ziffern 1. bis 3.: 3.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /- angaben unter Ziffer 1. und 2. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffer 1. und 2. addiert. 3.2 Die Darstellung der notwendigen Informationen zu Ziffer 2. ist auf einer Anlage zum Bewerberbogen möglich. 3.3 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine Angaben macht, keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3. Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Referenzprojekt 1: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder Umbau einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bei laufendem Schulbetrieb für einen öffentlichen Auftraggeber, Leistungserbringungszeitraum ab Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen, und wenn Unklarheit über die erforderliche Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers herrscht, werden 0 Punkte erteilt. / Wichtung insgesamt 30 %. 1.1 Für die erzielten Bauwerkskosten (Kostengruppe ) zu Referenzprojekt 1 können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten von min. 3,0 Mio. EUR brutto für die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder den Umbau erforderlich. Bei Bauwerkskosten <3,0 Mio. EUR brutto werden 4 Punkte erteilt; 6/15

7 7/15 Bei Bauwerkskosten <2,0 Mio. EUR brutto werden 3 Punkte erteilt; Bei Bauwerkskosten <1,0 Mio. EUR brutto werden 2 Punkt erteilt; Bei Bauwerkskosten <0,5 Mio. EUR brutto wird 1 Punkt erteilt. Sollte es sich bei dem ausgewählten Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder Umbau eines Bestandsbaus handeln, sind die Angaben zu Bauwerkskosten (Kostengruppe ) brutto ausschließlich auf den Teilbereich Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder Umbau zu beziehen. / Wichtung anteilig 15 Prozentpunkte von 30 %. 1.2 Für die erbrachten Leistungen zu Referenzprojekt 1 können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erforderlich (Bezeichnung der Leistungsphasen siehe unter Abschnitt II.2.1). Wenn nur Planungsleistungen, also die Leistungsphasen 2 bis 7 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erbracht wurden, werden 2 Punkte erteilt; Wenn nur die Bauüberwachung, also LP 8 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erbracht wurde, werden 3 Punkte erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 6 erbracht wurden, werden 1,5 Punkt erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 5 erbracht wurden, wird 1 Punkt erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte erteilt. Planungsleistungen und Leistungen für die Bauüberwachung werden einzeln bewertet und bepunktet. Die einzel erzielten Punkte werden addiert, wobei maximal 5 Punkte erreicht werden können. Sollte es sich bei dem ausgewählten Referenzprojekt um einen Erweiterungsbau als Neubau in Kombination mit einer Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder Umbau eines Bestandsbaus handeln, sind die Angaben zu dem Umfang der erbrachten Leistungen ausschließlich auf den Teilbereich Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung oder Umbau zu beziehen. / Wichtung anteilig 15 Prozentpunkte von 30 %. 2. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu Referenzprojekt 1. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss jeweils eine positive Beurteilung zu den folgenden Kriterien enthalten: Zur Kostensicherheit, zur Terminsicherheit, zu den Planungsleistungen, zu den Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung und zur Gesamtbeurteilung des Bewerbers. / Wichtung 10 %. Es können insgesamt maximal 5 Punkte erreicht werden: Zur Beurteilung der Kostensicherheit, der Terminsicherheit, zu den Planungsleistungen, zu den Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung und zur Gesamtbeurteilung also je 1 Punkt. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit positiven Angaben je Kriterium erforderlich. Bei fehlenden Angaben und bei nicht positiven Angaben werden 0 Punkte je Kriterium erteilt. Bei fehlender Referenzauskunft und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen, und wenn Unklarheit über die erforderliche Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers herrscht, werden 0 Punkte erteilt. 3. Referenzprojekt 2: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Ein beliebiges Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber, Leistungserbringungszeitraum ab Bei fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition 7/15

8 8/15 sowie für Leistungen außerhalb des definierten Leistungserbringungszeitraums werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen, und wenn Unklarheit über die erforderliche Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers herrscht, werden 0 Punkte erteilt. / Wichtung insgesamt 20 %. 3.1 Für die erzielten Bauwerkskosten (Kostengruppe ) zu Referenzprojekt 2 können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten von min. 3,0 Mio. EUR brutto für das Gebäude erforderlich. Bei Bauwerkskosten <3,0 Mio. EUR brutto werden 4 Punkte erteilt; Bei Bauwerkskosten <2,5 Mio. EUR brutto werden 3 Punkte erteilt; Bei Bauwerkskosten <2,0 Mio. EUR brutto werden 2 Punkte erteilt; Bei Bauwerkskosten <1,5 Mio. EUR brutto wird 1 Punkt erteilt. / Wichtung anteilig 10 Prozentpunkte von 20 %. 3.2 Für die erbrachten Leistungen zu Referenzprojekt 2 können maximal 5 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist die Erbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erforderlich (Bezeichnung der Leistungsphasen siehe unter Abschnitt II.2.1). Wenn nur Planungsleistungen, also die Leistungsphasen 2 bis 7 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erbracht wurden, werden 2 Punkte erteilt; Wenn nur die Bauüberwachung, also LP 8 gemäß Anlage 11 zu 33 HOAI erbracht wurde, werden 3 Punkte erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 6 erbracht wurden, werden 1,5 Punkt erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 5 erbracht wurden, wird 1 Punkt erteilt; Wenn aus den Planungsleistungen die Leistungsphasen 2 bis 4 erbracht wurden, werden 0,5 Punkte erteilt. Planungsleistungen und Leistungen für die Bauüberwachung werden einzeln bewertet und bepunktet. Die einzel erzielten Punkte werden addiert, wobei maximal 5 Punkte erreicht werden können. / Wichtung anteilig 10 Prozentpunkte von 20 %. 4. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen Auftraggebers zu Referenzprojekt 2. Aus der Referenzauskunft muss der Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen. Die Referenzauskunft muss jeweils eine positive Beurteilung zu den folgenden Kriterien enthalten: Zur Kostensicherheit, zur Terminsicherheit, zu den Planungsleistungen, zu den Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung und zur Gesamtbeurteilung des Bewerbers. / Wichtung 10 %. Es können insgesamt maximal 5 Punkte erreicht werden: Zur Beurteilung der Kostensicherheit, der Terminsicherheit, zu den Planungsleistungen, zu den Leistungen im Rahmen der Bauüberwachung und zur Gesamtbeurteilung also je 1 Punkt. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit positiven Angaben je Kriterium erforderlich. Bei fehlenden Angaben und bei nicht positiven Angaben werden 0 Punkte je Kriterium erteilt. Bei fehlender Referenzauskunft und bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden 0 Punkte erteilt. Bei Projekten von Auftraggebern, die von der Definition unter Ziffer 5.2 (siehe unten) abweichen, und wenn Unklarheit über die erforderliche Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers herrscht, werden 0 Punkte erteilt. 5. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben 1. bis 4.: 5.1 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und Referenzauskünfte (Ziffern 1. bis 4.) aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden. 5.1 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu Bauherr und Bauwerkskosten brutto des jeweiligen Projektes zum Nachweis der Größenordnung des Projektes, Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen jeweils getrennt nach Planungs- 8/15

9 9/15 III.2.4) III.3) III.3.1) III.3.2) und Ausführungsphase - zu machen. Ergänzend zu den ausgewählten Projekten ist jeweils der Name des Projektleiters im Büro des Bewerbers anzugeben. 5.2 Referenzproprojekt 1 und 2 müssen Projekte von öffentlichen Auftraggebern beauftragt sein. Mit öffentlichen Auftraggebern sind gemeint: Bund, Länder, Regierungsbezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe der Gemeinden oder der Länder. Werden Projekte von anderen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts vorgelegt, so ist die erforderliche Eigenschaft des öffentlichen Auftraggebers durch den Bewerber zu begründen und nachzuweisen. Eigenerklärungen des Bewerbers sind zulässig. 5.3 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2 sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die lediglich als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts dienen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN A4) vorzulegen. 5.4 Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von Referenzprojekten oder Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der Referenzprojekte oder keine der Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen muss. 5.5 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten (siehe ergänzende Information unter Abschnitt VI.3) Sonstige Informationen unter Ziffer 3.). 5.6 Das Ergebnis der beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge. Zur Teilnahme werden Bewerber auf den Rangstellen 1 bis maximal 4 aufgefordert. Bewerber mit der gleichen Punktzahl werden auf der gleichen Rangstelle geführt (Mehrfachbesetzung einer Rangstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber Rang 1 erreichen, werden die Rangstellen 2 und 3 nicht besetzt. Bleiben einzelne Rangstellen bis zur Rangstelle 4 demzufolge unbesetzt, verbleibt es dabei, dass lediglich die Bewerber bis zur Rangstelle 4 zur Teilnahme aufgefordert werden. Bewerber mit einer höheren Rangstelle als 4 werden also in keinem Fall zur Teilnahme aufgefordert. Mit den nach der Eignungsprüfung verbliebenen Bewerbern der Rangstelle 1 bis maximal 4 wird eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Diese wird anhand der in dieser Ausschreibung genannten Zuschlagskritierien bepunktet. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß 19 (1) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert am , gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen. Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja 9/15

10 10/15 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) IV.1.2) IV.1.3) IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) IV.3.7) IV.3.8) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3 Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Büroorganisation.. Gewichtung 20 % 2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs Terminsicherheit in der Planungs und Ausführungsphase.. Gewichtung 20 % 3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostenkontrolle in der Planungs und Ausführungsphase.. Gewichtung 20 % 4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die bauliche Abwicklung anhand der Darstellung eines vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb).. Gewichtung 20 % 5. Honorarangebot nach HOAI.. Gewichtung 5 % 6. Honorarangebot zu Zuschlägen Nebenkosten und Stundensätzen.. Gewichtung 15 % Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein Verwaltungsangaben Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VOF-Architektenleistung Schulzentrum Konz Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge :00 Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch. Bindefrist des Angebots Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben 10/15

11 11/15 VI.1) VI.2) VI.3) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein Zusätzliche Angaben 1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Kreisausschuss des Landkreises Trier-Saarburg getroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkt eine Gesamtkostenobergrenze festzulegen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird diese sich im Bereich von rund EUR brutto bewegen. Der zukünftige Auftragnehmer wird die noch festzulegende Baukostenobergrenze einzuhalten haben. 2. Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerberbogens, siehe unter Abschnitt II.1.1). Der eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach einmal als Ausdruck unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) abzugeben. 3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffern 1. bis 8., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, ist der Bewerbungsunterlage entweder eine formlose Erklärung über diese Entscheidung beizulegen oder im Bewerberbogen an vorgegebener Stelle ein entsprechender Eintrag vorzunehmen. Fehlen Angaben und Nachweise und wurde diesbezüglich in der Bewerbung keine Erklärung abgegeben, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder ) des Architekturbüros bzw. - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft - über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. 4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und sind nicht zulässig. 5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per oder Fax an die unter I.1) genannte Anschrift entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per oder Fax bearbeitet. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Architekturbüros. 6. Hinsichtlich der ausgeschriebenen Maßnahme werden zur Zeit folgende Sofortmaßnahmen erbracht: Brandschutz, Arbeiten an den Grundleitungen. Möglicherweise werden Unfallverhütungsmaßnahmen und pädagogische Umbauten als weitere Sofortmaßnahmen beauftragt werden müssen. 11/15

12 12/15 Die bereits beauftragten Sofortmaßnahmen werden durch verschiedene Büros erbracht. Sämtliche diesbezüglichen Arbeitsergebnisse, welche bis zum vorgelegen haben, werden mit der Ausschreibung auf der in dieser Ausschreibung genannten Homepage der Vergabestelle veröffentlicht. Da die auszuführenden Arbeiten weiterlaufen werden, werden die Bieter aufgefordert sich in regelmäßigen Abständen Kenntnis darüber zu verschaffen, ob weitere Arbeitsergebnisse, die für diese Ausschreibung relevant sind, auf der Homepage der Vergabestelle eingestellt worden sind; dies gilt auch hinsichtlich der Frage, ob weitere Sofortmaßnahmen beauftragt worden sind. IV.2.1) Zuschlagskriterien: Kriterien 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Büroorganisation. Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden Angaben zu den nachfolgenden Teilaspekten erwartet: 1.1 Büroorganisation in der Planungsphase (Leistungsphasen 2-7) mit Angabe der vorgesehenen Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung. 1.2 Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit in der Planungsphase zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Planung fachlich Beteiligten sowie Maßnahmen zur Optimierung der Planungsabläufe. 1.3 Büroorganisation in der Ausführungsphase (Leistungsphase 8) mit Angabe der vorgesehenen Bauleitung und der stellvertretenden Bauleitung. 1.4 Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit in der Ausführungsphase zwischen Auftraggeber, Architekt und den an der Ausführung fachlich Beteiligten und Maßnahmen zur Optimierung der Bauüberwachung. 2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Terminsicherheit in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden Angaben zu den nachfolgenden Teilaspekten erwartet: 2.1 Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung von Terminen in der Planungsphase (Leistungsphasen 2-7). 2.2 Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung von Terminen in der Ausführungsphase (Leistungsphase 8). 3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die Kostenkontrolle in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden Angaben zu den nachfolgenden Teilaspekten erwartet: 3.1 Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenrahmens in der Planungsphase (Leistungsphasen 2-7). 3.2 Darstellung von Steuerungsinstrumenten und Methoden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber vorgegebenen Kostenrahmens in der Ausführungsphase (Leistungsphase 8). 4. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des konkreten Projekts in Bezug auf die bauliche Abwicklung anhand der Darstellung eines vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb). 12/15

13 13/15 Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden Angaben zu den nachfolgenden Teilaspekten erwartet: 4.1 Darstellung von besonderen Bauabläufen bei laufendem Schulbetrieb während der Bauüberwachung. 4.2 Trennung von Schulhof und Baubetrieb. 4.3 Sicherstellung von Rettungswegen und Rettungseinsätzen während der Bauzeit. 4.4 Darstellung der vernetzten Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Architekt und den an der Ausführung fachlich Beteiligten. 5. Honorarangebot nach HOAI. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen, sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für: Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 für die gesamten Modernisierungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren Kosten in Höhe von rd. 12,9 Mio. EUR netto auszugehen. Es können insgesamt maximal 8 Punkte erreicht werden. 6. Honorarangebot zu Zuschlägen Nebenkosten und Stundensätzen. Es können maximal 8 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden Angaben zu den nachfolgenden Teilaspekten erwartet: 6.1 Honorarangebot zu Umbau- und Modernisierungszuschlag gemäß 35 HOAI. Der Auftraggeber erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das Honorar für die Leistungsphasen Honorarangebot zu Nebenkosten gemäß 14 HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung und erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) in Bezug auf das um den Umbau- und Modernisierungszuschlag erhöhte Honorar für die Leistungsphasen 1-9. Es ist von einer 2-fachen Anzahl der Vervielfältigungen in Papierform auszugehen, zusätzlich wird die Übergabe von digitalen Daten erwartet. Das Angebot für die Fahrtkilometer ist in die vorgenannte Pauschale einzurechnen. 6.3 Honorarangebot zur einem Zuschlag für Instandhaltungen und Instandsetzungen bei Leistungsphase 8 gemäß 36 HOAI für den Fall, dass ein Objekt als reine Instandhaltung oder Instandsetzung bearbeitet wird. Der Auftraggeber erwartet die Angebotsformulierung in Form eines Faktors (%-Satz) für den erhöhten Aufwand in der Bauüberwachung für die Grundleistung der Leistungsphase Angebot zu Stundensätzen. Es sind Stundensätze getrennt nach Architekt / Inhaber, Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben und Technische Zeichner vorzulegen. Die Auswertung der Angebote zu den Oberkriterien unter den Ziffern 1. bis 6. erfolgt in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber bezüglich der Oberkriterien erhält also 8 Punkte von 8 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden 13/15

14 14/15 VI.4) VI.4.1) VI.4.2) VI.4.3) Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 2 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 7 Punkte. Die Rankingplätze 3 und 4 werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 5 mit 4 Punkten. Die Auswertung der Angebote zu den Unterkriterien erfolgt ebenfalls in einem Ranking. Der jeweils beste Bewerber erhält also 8 Punkte von 8 möglichen Punkten. Der zweitbeste Bewerber erhält einen Punkt weniger als der beste Bewerber. Der drittbeste Bewerber erhält jeweils einen Punkt weniger, und so weiter. Ergibt die Bewertung die Gleichwertigkeit von zwei oder mehreren Bewerbern bei einem oder mehreren Kriterien, erhalten diese Bewerber die gleiche Punktzahl (Mehrfachbesetzung einer Rankingstelle). Bei Mehrfachbesetzung einer Rangstelle bleiben die folgenden Rangstellen im Umfang der Mehrfachbesetzung frei. Sollten beispielsweise 3 Bewerber innerhalb des Rankings Rang 1 erreichen, erhält jeder dieser Bewerber 8 Punkte. Die Rankingplätze 2 und 3 werden nicht besetzt. Der in der Bewertung nächstbeste Bieter erhält im Ranking Platz 4 mit 5 Punkten. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz Stiftsstraße Mainz DEUTSCHLAND vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de Telefon: Internet-Adresse: Fax: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 97 Absatz 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (8 Kalendertage) gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar werden, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. 101a Abs. 1S.2 GWB bleibt unberührt. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Rheinland-Pfalz Stiftsstraße Mainz DEUTSCHLAND 14/15

15 15/15 VI.5) Telefon: Internet-Adresse: Fax: Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: /15

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