Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
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- Edmund Armbruster
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1 Parkerleichterungen für Schwerbehinderte Sie wohnen in der Stadt Nienburg/Weser und benötigen einen Parkausweis und/oder eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte? An wen muss ich mich wenden? Für die Ausstellung eines Parkausweises/einer Parkerleichterung ist die Stadt Nienburg/Weser, Sachgebiet Straßenverkehr, Herr Urbaniak, 1. OG, Zimmer 245, Tel /87-218, zuständig. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen. Erläuterungen 1. blauer Parkausweis - Eine Übersicht über die Rechte, die Sie durch den blauen Schwerbehindertenparkausweis erlangen, finden Sie in der Anlage. 1. Im Falle einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blindheit
2 o Es muss ein vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) ausgestellter Schwerbehindertenausweis vorliegen, in welchem auf der Rückseite entweder das Merkzeichen "ag" (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "BI" (für blind) eingetragen ist 2. Im Falle einer beidseitigen Amelie (Fehlen ganzer Extremitäten, z.b. Arme und Beine) oder Phokomelie (Fehlbildung der Gliedmaßen, bei der Hände beziehungsweise Füße unmittelbar an den Schultern beziehungsweise Hüften ansetzen) o Da die Art der Behinderung aus dem Schwerbehindertenausweis nicht hervorgeht, ist der Nachweis einer solchen Behinderung durch den Feststellungsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt), zu erbringen o Sollten diese Funktionsstörungen im Feststellungsbescheid nicht eindeutig benannt worden sein, so ist zusätzlich zum Feststellungsbescheid eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass es sich um Amelie oder Phokomelie handelt Die kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah nach zugesandt maximal 5 Jahre Europäische Union (EU) gebührenfrei eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (die eingetragenen Merkmale müssen deutlich erkennbar sein) oder sonstige Nachweise des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) ein aktuelles Lichtbild (Passfoto-Größe) der behinderten Person
3 2. orangefarbener Parkausweis Eine Übersicht über die Rechte, die Sie durch den orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis erlangen, finden Sie in der Anlage. Die Ausnahmegenehmigung zur Gewährung von Parkerleichterungen wird nur an schwerbehinderte Menschen ausgegeben, wenn diese o das Merkzeichen G und B und einen Grad der Behinderung von wenigstens 80% für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken, o das Merkzeichen G und B und einen Grad der Behinderung von wenigstens 70% für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen beziehungsweise der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50% für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane, o an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa erkrankt sind und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60% vorliegt oder o einen künstlichen Darmausgang und Harnableitung und hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70% vorliegt Die kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah nach zugesandt Maximal 5 Jahre
4 Bundesgebiet gebührenfrei eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (die eingetragenen Merkmale müssen deutlich erkennbar sein) oder sonstige Nachweise des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) eine Kopie des Feststellungsbescheides 3. blauer Parkausweis (vorläufig) Eine Übersicht über die Rechte, die Sie durch die vorläufige Parkerleichterung erlangen, finden Sie finden Sie in der Anlage. Um schwerbehinderten Menschen vorübergehend helfen zu können, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "ag" oder "BI" oder aufgrund einer beidseitigen Amelie oder Phokomelie beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) beantragt haben, kann eine vorläufige Parkerleichterung ausgestellt werden Die kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine Die vorläufige Parkerleichterung wird in der Regel sofort oder zeitnah nach zugesandt maximal 6 Monate umliegende Landkreise
5 Eingangsbestätigung des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) aktuelle ärztliche Bescheinigung eines Facharztes (z. B. Orthopäde, Neurologe), in der eine außergewöhnliche Gehbehinderung, Blindheit, Amelie oder Phokomelie bestätigt wird. 4. örtliche beschränkte Ausnahmegenehmigung Um Personen mit vorübergehenden Mobilitätsbeeinträchtigungen die medizinische Behandlung zu erleichtern, die - vor oder nach einer schweren Operation stehen oder - sich in medizinischer Behandlung befinden, kann eine örtlich beschränkte Ausnahmegenehmigung für den Arztbesuch erteilt werden (z. B. im verkehrsberuhigten Bereich). Die kann durch die behinderte Person selbst oder durch eine Die Ausnahmegenehmigung wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah nach zugesandt maximal 6 Monate Stadt Nienburg/Weser 11,-- Euro ärztliche Bescheinigung
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