Inhaltsverzeichnis. Vorwort...

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis. Vorwort..."

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Teil I. Einleitung Kunststoffe und Kunststoffrecycling Kunststoffrecycling als Teil der Kunststoffversorgung Betroffenheit der Recyclingbranche durch Abfallrecht und REACH-VO und Vorstellungen zu Rechtsänderungen Zur allgemeinen Diskussion über die Anwendung der REACH-VO auf das Recycling von Abfallstoffen und zu dem Gang der Untersuchung Teil II. Formen des Kunststoffrecyclings die stofflichen und t echnischen Voraussetzungen für das Kunststoffrecycling Stoffströme und Recyclingtechnologien als Rechtstatsachen Kunststoffrecycling als Teil des Lebenslaufes der Kunststoffe Arten des Kunststoffrecyclings Die Einteilung der Kunststoffrecyclingverfahren Werkstoffliches Recycling Chemisches Recycling Unterscheidung der Kunststoffrecyclingverfahren nach den gewonnenen Kunststoffen gleicher Gestalt oder anderer Gestalt Zusammensetzung der Kunststoffe Polymere Kunststoffe und ihre Eigenschaften Anforderungen an die Eigenschaften der Kunststoffe Die Hauptklassen der Hochpolymere Thermoplaste Olefin (Alkene)-Polymere (Polyolefine-Polyolefin-Kunststoffe, -folien und -fasern) Polyethylen Polystyrole Vinyl- und Acryl-Polymere Duroplaste (hitzehärtbare Plaste oder Kunstharze) Eigenschaften, Herstellung und Verwendung Polyurethane-Polymere (PU) Teil III. Recyclingverfahren und -technologie beim werkstofflichen Recycling Funktionen des Recyclingprozesses Zerkleinerung der thermoplastischen Kunststoffabfälle VII

2 1.2 Abtrennen von Fremdkörpern und Staub Aufbereitung durch Aufschmelzen und Granulieren Filtrieren der Kunststoffschmelze zum Ausscheiden von Verunreinigungen Direktextrusion von Halbzeugen Allgemeine Beschreibung des Verfahrens des werkstofflichen Kunststoffrecyclings Teilbereiche des Verfahrens Zerkleinern durch Schneidmühlen zur Herstellung von Mahlgut Trennung durch Metallabscheider und Entstaubung Agglomeration und Aufschmelzen in Extrudern Modifikation der Kunststoffrecyclate Verstärken und Legieren von Kunststoffabfällen Die bedeutendsten Anwendungen des werkstofflichen Recyclings von Kunststoffen Leichtfraktionen aus der Altfahrzeug-Verwertung PVC-Abfälle Verpackungsabfälle Verschmutzte Kunststoffe aus Hausmüll Besondere Probleme bei der Verwertung spezieller Kunststoffe Referenzbeispiele des Kunststoffrecyclings einzelner Firmen PVC-Fenstermaterialrecycling der Tönsmeier Kunststoffe Gruppe, Höxter Recycling von Altfenstermaterialien Recycling von Pre-Consumer-PVC-Materialien Profilextrusion aus PVC-Granulaten PET-Getränkeflaschen-Recycling der Firma VEOLIA Umweltservice Wertstoffmanagement GmbH, Rostock, nach dem URRC-Verfahren Bottle-to-Bottle -Recycling Recyclingverfahren für Polyolefin-Kunststoffe aus Produktionsabfällen und Post-Consumer-Kunststoffgegenständen der Firma ISR INTERSEROH Rohstoffe GmbH, Köln Ende des Recyclingprozesses Beginn des Produktstatus der gewonnenen Kunststoffe bei den einzelnen Recyclingverfahren Werkstoffliches Recycling Chemisches Recycling Teil IV. Abfallrechtliche Rahmenbedingungen für die Einstufung von Kunststoff - recyclaten als Abfall/Produkt (geltende und künftige Rechtslage) Geltendes Abfallrecht Vorbemerkung Der Abfallbegriff nach europäischem Recht VIII

3 1.3 Ende der Abfalleigenschaft Nationale Ausprägungen des Abfallbegriffs Normative Vorgaben Konkretisierung durch die Rechtsprechung und Literatur Ende der Abfalleigenschaft für Kunststoffrecyclate Abfallrecht nach der neuen Abfallrahmenrichtlinie Vorbemerkung Der Abfallbegriff nach neuem europäischen Recht Ende der Abfalleigenschaft Vor- und Nachteile des geltenden und künftigen Abfallrechts im Umgang mit Kunststoffrecyclaten Teil V. Die Anwendung der chemikalienrechtlichen Regelungen der REACH-VO auf Kunststoffsekundärrohstoffe und -produkte Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen zum Anwendungsbereich der REACH-VO Die Ausnahmeregelungen für Abfälle Anwendungsprobleme der Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 2 durch die Neufassung der AbfRRL Keine Berücksichtigung der Sekundärrohstoffe in der Ausnahmeregelung Rechtliche Benachteiligung der Recyclingunternehmen durch Rechtsunsicherheit Entsprechende Anwendung der Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 2 für Abfälle auf durch Recyclingverfahren gewonnene Sekundärrohstoffe nach dem Eintritt des Abfallendes nach Art. 6 AbfRRL ohne gesetzliche Anpassungsregelungen? Die Anwendung der Registrierungsvorschriften der REACH-VO auf durch Recyclingverfahren in der EU gewonnene Kunststoffsekundärrohstoffe und -produkte Überblick über die gesetzlichen Vorschriften Die Ausnahmen für Stoffe nach Anhang IV und Anhang V Die Ausnahmen nach Art. 2 Abs. 7 lit. a) i.v.m. Anhang IV Die Ausnahmen nach Art. 2 Abs. 7 lit. b) i.v.m. Anhang V Die Änderung der Anhänge IV und V durch die Verordnung EG Nr. 987/2008 der Kommission vom Vorschlag des BDE zur Aufnahme einer stoffbezogenen Ausnahmeregelung für Recyclingsekundärrohstoffe Die ablehnende Stellungnahme der Dienste der Kommission in dem DOC CA/24/ IX

4 X 2.3 Die Ausnahmen für Polymere nach Art. 2 Abs. 9 i.v.m. Art. 6 Abs Inhalt der Ausnahmeregelung Begriffsbestimmungen Polymere Monomere Die Anwendung der Ausnahmeregelung für Polymere des Art. 2 Abs. 9 auf durch Recyclingverfahren gewonnene Kunststoffsekundärrohstoffe und -produkte Die Anwendung der Ausnahmeregelung für zurückgewonnene registrierte Stoffe gemäß Art. 2 Abs. 7 lit. d) auf durch Recycling verfahren gewonnene Kunststoffsekundärrohstoffe Inhalt der Ausnahmeregelung Keine Anwendbarkeit der Registrierungspflicht nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 7 lit. d) auf durch werkstoffliche Recyclingverfahren gewonnene Kunststoffpolymere Zur Anwendbarkeit der Regelung des Art. 6 Abs. 3 über die Registrierungspflicht für Monomere auf die Rückgewinnung nach Art. 2 Abs. 7 lit. d) Liegt bei der Rückgewinnung der Kunststoffpolymere aus Kunststoff abfällen im Rahmen des Art. 2 Abs. 7 lit. d) die Herstellung eines Polymers im Sinne des Art. 6 Abs. 3 vor? Kein vorgeschalteter Akteur in der Lieferkette im Sinne des Art. 6 Abs Zwischenergebnis Chemisches Recyclingverfahren Werkstoffliches Recyclingverfahren Gesetzliche Voraussetzungen für die Registrierungspflicht der Kunststoffrecycler hinsichtlich ihrer durch chemisches Recyclingverfahren gewonnenen chemischen Stoffe als solche oder in Zubereitungen nach Art. 6 Abs Allgemeine Registrierungspflicht nach Art. 6 Abs Zum Stoffbegriff der REACH-VO Zusatzstoffe Verunreinigungen in einem Stoff Stoffe in der Gestalt, wie sie durch ein industrielles Herstellungs verfahren gewonnen werden Abweichende rechtliche Interpretation des Stoffbegriffs für Reaktionsgemische durch die EG-Kommission Reaktionsgemische als Stoffe im Sinne des Art. 3 Ziff Stoffe mit mehreren gewollten Stoffbestandteilen Mono- und Multi-Constituent-Substances nach der Stoffinterpretation der ECHA

5 UVCB-Stoffe Registrierung der drei Stoffarten nach dem ECHA-Konzept Die gegensätzliche Rechtsauffassung des BDI und VCI Zur rechtlichen Verbindlichkeit der ECHA-Leitlinien Die Anwendung der Registrierungsvorschriften der REACH-VO nach Art. 6 auf die Einfuhr von Kunststoffsekundärrohstoffen und -produkten von außerhalb der EU Überblick über die Registrierungsvorschriften für die Einfuhr von Stoffen Zu den Registrierungspflichten für die Einfuhr von Kunststoffsekundärrohstoffen und -produkten Zur Vorregistrierung der Sekundärrohstoffe durch die Kunststoffrecycler Vorregistrierung zur Nutzung der verlängerten Fristen nach Art Zur Notwendigkeit der Vorregistrierung bei werkstofflichen und chemischen Recyclingverfahren Gründe für die vorsorgliche Vorregistrierung Vor- und Nachteile einer Vorregistrierung gemäß Art. 28 Abs Vorteile der Vorregistrierung Nachteile der Vorregistrierung Abwägung der Vor- und Nachteile der Vorregistrierung durch die Kunststoffrecyclingunternehmen Die chemikalienrechtliche Einstufung der durch werkstoffliche Recyclingverfahren gewonnenen Kunststoffrecyclate in Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse Typisierung der gewonnenen Kunststoffrecyclate Gut definierte Stoffe und Stoffverbindungen Stoffe und Stoffmischungen mit nicht ausreichend definierten Stoffbestandteilen Einstufung von recycelten Kunststoffmaterialien mit Fremdstoffen und Verunreinigungen aus dem Recyclingprozess Zugabe von Stoffen (Additiven) zur Modifikation und Eigenschafts - verbesserung der recycelten Kunststoffe Ergebnis: Einstufung der Kunststoffrecyclate Identifizierung und Benennung der durch Recycling gewonnenen Kunststoffsekundärstoffe in dem (Vor-)Registrierungsverfahren Gesetzliche und chemikalienrechtliche Anforderungen zur Angabe des Namens des Stoffes einschließlich der Identifizierungscodes nach Art. 28 Abs. 1 lit. a) Angaben in der Vorregistrierung zu den definierten Stoffen Angaben zu den Monomerstoffen und anderen gebundenen Stoffen in den recycelten Kunststoffpolymeren XI

6 5.2.2 Andere Stoffe in dem Kunststoffrecyclat neben dem Kunststoff - polymer Regelungen zur Identifizierung und Namensgebung für die Registrierungsverfahren Stoffe mit einer Hauptkomponente Stoffe mit mehreren definierten Stoffkomponenten (Reaktionsgemische) Zusatzstoffe (Additive) zu Polymerstoffen Verunreinigungen Undefinierte Stoffe (UVCB-Stoffe) Identifikation der Stoffe durch Identifikationsparameter Die Bedeutung des EG-Stoffinventars für die Identifikation und Namensgebung der Stoffe Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen der gefährlichen Stoffe auf Gemeinschaftsebene nach Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom (EG-GHS-Verordnung) Teil VI. Die Anwendung der Vorschriften über die Informationen in der Lieferkette (Titel IV und V) auf die durch Recycling verfahren aus Kunststoffabfällen gewonnenen Kunststoffsekundärrohstoffe und -produkte und Monomerstoffe und sonstigen Stoffe in den Kunststoffpolymeren Zum Inhalt der Vorschriften über die Informationen in der Lieferkette Überblick über die Informationspflichten der Lieferanten von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen durch Übergabe von Sicherheitsdatenblättern und sonstigen Stoff informationen Sicherheitsdatenblätter (Art. 31) Sonstige Stoffinformationen (Art. 32) Informationen über Stoffe in Erzeugnissen (Art. 33) Die Informationspflichten der Kunststoffrecycler nach Titel IV und V der REACH-VO hinsichtlich der gewonnenen Kunststoffsekundärrohstoffe und -produkte Die Informationspflichten der Kunststoffrecycler als Lieferanten von Stoffen als solche, von Zubereitungen und von Erzeugnissen Die Informationspflichten als Akteure der Lieferkette Ergänzungen durch Akteure der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender Die Anforderungen an die Sicherheitsdatenblätter nach Anhang II Literaturverzeichnis XII

liche Diskussionen. Sie danken ferner den Herausgebern Dr. Martin Dieckmann und Prof. Dr. Walter Frenz für die Aufnahme in die Schriftenreihe.

liche Diskussionen. Sie danken ferner den Herausgebern Dr. Martin Dieckmann und Prof. Dr. Walter Frenz für die Aufnahme in die Schriftenreihe. Vorwort Eine nachhaltige Rohstoffbewirtschaftung gehört zu den zentralen Herausforderungen ökonomischen, ökologischen und politischen Handelns im 21. Jahrhundert. Der Recyclingwirtschaft kommt hierbei

Mehr

AbfallR. Berliner Abfallrechtliche Schriften. Günter Kitzinger/Stefan Kopp-Assenmacher

AbfallR. Berliner Abfallrechtliche Schriften. Günter Kitzinger/Stefan Kopp-Assenmacher Berliner Abfallrechtliche Schriften 1 Günter Kitzinger/Stefan Kopp-Assenmacher Kunststoffrecycling und REACH AbfallR Anwendungsgrundsätze und Probleme der REACH-VO für die Recyclingwirtschaft Günter Kitzinger/Stefan

Mehr

REACH und angrenzende Rechtgebiete

REACH und angrenzende Rechtgebiete REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de

Mehr

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d

Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Recycling REACH Recycling Zurückgewinnung Verwertung Wiederverwertung Aufarbeitung Herstellung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling

Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling Häufig gestellte Fragen zu Abfall und Recycling 0001 Müssen Abfälle eingestuft und für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden? Nein, Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG (Abfall-Rahmenrichtlinie)

Mehr

Statistik Vorregistrierung ( )

Statistik Vorregistrierung ( ) REACH & Abfallrecycling Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Zeitfenster - Vorregistrierung 1. Juni: In Kraft treten von REACH 2007 2008 1. Juni: Beginn der Vorregistrierung bei 6 Monate der ECHA

Mehr

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH)

VERORDNUNG (EG) NR. 1907/2006 (REACH) CHEMISCHES ABENDGESPRÄCH RECYCLING UND REACH - SYMBIOSE ODER KRAMPF? 12. MÄRZ 2015 17:30 20:00 UHR WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH SAAL 5, WIEDNER HAUPTSTRASSE 63 1045 WIEN MR DR. MARTIN WIMMER BMLFUW ABTEILUNG

Mehr

Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung

Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung REACH und Recycling Lars Tietjen Auswirkungen von REACH auf verschiedene Aktivitäten, Materialströme und Branchen im Bereich Abfallbehandlung und Verwertung Basis für den Vortrag UBA-Bericht zu den Auswirkungen

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rohstoff, Produkt oder Abfall Problem der Definition TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dr. Johann R. Mandl Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Problem der Definition Ist ein Produktionsrückstand

Mehr

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender

Registrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung

Mehr

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe

Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Grundlagen REACH Stoffe Abfälle - Sekundärrohstoffe Fachworkshop des REACH Hamburg Kompetenznetzwerkes 27. Juni 2008 Norddeutsche Affinerie AG, Hamburg 1 Fachworkshop Mechanismen Registration Registrierung

Mehr

11. Baustoff-Recycling-Tag

11. Baustoff-Recycling-Tag 11. Baustoff-Recycling-Tag REACH Anforderungen an die Baustoff-Recycler? - eine Handlungsempfehlung - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Veranstaltung am 8.10.2008

Mehr

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln

Workshop 1. Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling. Referat. von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Workshop 1 Die Auswirkungen der neuen REACH-Regelungen auf das Stahlschrottrecycling Referat von Rechtsanwalt Dr. Günter Kitzinger, Köln Rechtsanwälte Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Köhler

Mehr

REACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling -

REACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling - REACH in der Praxis REACH & Abfallrecycling - Baustoff-Recycling - RA Reinhard Fischer, GF Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe, Duisburg Fachworkshop, 2.12.2008, Berlin Überblick I. Überblick (Grafik)

Mehr

REACh - Information für Recycling-Baustoffe

REACh - Information für Recycling-Baustoffe REACh - Information für Recycling-Baustoffe European Quality Association for Recycling e. V. Juni 2010 EQAR European Quality Association for Recycling e. V. Inhalt 1. Vorwort 3 2. Die REACh-Verordnung

Mehr

Inhalt. Vorwort...V. Arbeiten mit dem Lern- und Arbeitsbuch...XIII. Einführung Kunststoff ein künstlicher Stoff?... 1

Inhalt. Vorwort...V. Arbeiten mit dem Lern- und Arbeitsbuch...XIII. Einführung Kunststoff ein künstlicher Stoff?... 1 Vorwort..........................................................V Hinweise Arbeiten mit dem Lern- und Arbeitsbuch..........XIII Einführung Kunststoff ein künstlicher Stoff?.................. 1 Lektion

Mehr

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27.

REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. REACH Workshop: Auswirkungen von REACH auf Recycling und Verwertung, 27. Juni 2008 REACH, Abfall und Recycling: Betroffenheit eines Metallrecyclers Abfall Stoffströme Vorgehensweise - 1 - Agenda REACH

Mehr

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden

Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling

Mehr

Kunststoffe Lern- und Arbeitsbuch für die Aus- und Weiterbildung

Kunststoffe Lern- und Arbeitsbuch für die Aus- und Weiterbildung Walter Michaeli / Helmut Greif Leo Wolters / Franz-Josef vossebürger Technologie der Kunststoffe Lern- und Arbeitsbuch für die Aus- und Weiterbildung 2. Auflage HANSER Inhalt Einführung Kunststoff - ein

Mehr

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien

Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Wer muss was registrieren? Ausnahmen von der Registrierungspflicht Anna-Maria Zellermann, Bundesstelle für Chemikalien Registrierungspflicht unter REACH: Artikel 6 gemäß Artikel 6 Absatz 1: Soweit in dieser

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz

REACH REACH. Registration. Evaluation. Authorisation. CHemical substances. Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Oberstadtbaurat Dipl.-Ing. Dr.techn. Heinz Götz Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 36 Techn. Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen

Mehr

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont

5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont 5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.

Mehr

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien

Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung

Mehr

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

REACH Registrierung und Ausnahmen. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 REACH Registrierung und Ausnahmen Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Registrierung 2018 Fühlen Sie sich fit? Opt-out Rolle Erfolgreich registrieren 2018 Registrierung

Mehr

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi

REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.

Mehr

Technologie der Kunststoffe

Technologie der Kunststoffe Walter Michaeli Helmut Greif Leo Wolters Franz-Josef Vossebürger Technologie der Kunststoffe Lern- und Arbeitsbuch 3. Auflage Inhalt Einführung Kunststoff - ein künstlicher Stoff? l Lektion 1 Grundlagen

Mehr

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen

Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse: Definition, Abgrenzung und Konsequenzen Matti Sander Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bundesstelle für Chemikalien Der Stoff Stoff im Sinne von REACH

Mehr

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?

REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? 11460 Seite 1 REACH und GHS Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus? von Ralph Meß Das neue EU-Chemikalienrecht REACH ist bereits in Kraft, das weltweit geltende

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

REACH AUS LIEFERANTENSICHT

REACH AUS LIEFERANTENSICHT REACH AUS LIEFERANTENSICHT Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG, Juli 2007 CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS ÜBERSICHT Zeitplan der REACH-Umsetzung Pflichten für Hersteller und Importeure Vorbereitung in

Mehr

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011

Anwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011 Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich

Mehr

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr.

Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Metalle und Reach - eine Zwischenbilanz Dortmund, 10. November 2014 Zulassungspflichten für Anhang XIV-Stoffe in Rezyklaten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zulassung - Vergleich Primärherstellung

Mehr

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung

REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung

Mehr

REACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05.

REACH und Kunststoffrecycling der aktuelle Stand. aktuelle Stand. Lars Tietjen. 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 10.05. REACH und Kunststoffrecycling t der aktuelle Stand Lars Tietjen 10.05.2011 20. Seminar Kunststoffrecycling in Sachsen 1 REACH und Kunststoffrecycling Hinweise zu Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-VO

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017

Umwelt Forum Saar Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 Umwelt Forum Saar 2017 - Chemikalien im Betrieb Saarbrücken, 22. Juni 2017 REACH und Registrierung: Einführung, Ziele, Ausnahmen, Besonderheiten Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Helpdesk

Mehr

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA

Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative

Mehr

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen

Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH) und ihr Einfluss auf das werkstoffliche Recycling von Kunststoffen Recy & DepoTech 2016 Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagment Rechtlich-technische Aspekte Christian

Mehr

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements

Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements Recycling/Lebensmittelsicherheit Anforderungen aus Sicht des Risikomanagements Dr. Astrid Droß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit astrid.dross@bvl.bund.de Astrid Droß 28. 29. Oktober

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete

Mehr

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin

REACH. Das neue EU-Chemikalienrecht. 22. Juni 2007 IHK Potsdam. Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin REACH Das neue EU-Chemikalienrecht 22. Juni 2007 IHK Potsdam Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Berlin Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft Abfallrecht

Mehr

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH

Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Grundsätzliches zu Einstufung und CLP CLP bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2017 (OR. en) 11526/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 24. Juli 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D050725/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen

Mehr

REACH-Info 9. REACH und Recycling

REACH-Info 9. REACH und Recycling REACH-Info 9 REACH und Recycling Wenn Sie Fragen zu REACH oder CLP haben, erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr. Service-Telefon 0231 9071-2971 Fax 0231 9071-2679

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...

Mehr

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) 1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................

Mehr

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)

Inhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen) Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische

Mehr

Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn

Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Was ist Abfall wann endet die Abfalleigenschaft? Was bringt die neue AbfallrahmenRL? MR Rüdiger Wagner Bundesumweltministerium Bonn Gliederung Stand des Verfahrens der AbfRahmenRL Abfallbegriff Nebenprodukte

Mehr

Trennung von Verbundmaterialien zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz 08. März 2016 Dr. Sebastian Kernbaum

Trennung von Verbundmaterialien zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz 08. März 2016 Dr. Sebastian Kernbaum Trennung von Verbundmaterialien zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen Berliner Recycling- und Rohstoffkonferenz 08. März 2016 Dr. Sebastian Kernbaum Saperatec GmbH Ernst-Graebe-Str. 10-33611 Bielefeld www.saperatec.de

Mehr

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?

Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen

Mehr

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.

A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht

Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht Aktuelle Entwicklungen im Chemikalienrecht REACH CLP Emrah Turudu Themen Wichtige Neuerung in REACH Wichtige Neuerungen bezüglich CLP Wie bleibt man informiert 2 Chemikalienrecht in der EU und AT Chemikalienmanagement:

Mehr

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH

FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die

Mehr

Hochwertiges Kunststoffrecycling Was könnte die Praxis noch leisten?

Hochwertiges Kunststoffrecycling Was könnte die Praxis noch leisten? Hochwertiges Kunststoffrecycling Was könnte die Praxis noch leisten? Dialogforum Kreislaufwirtschaft: Wie viel Kunststoffrecycling schafft das Wertstoffgesetz? Institut Berlin, 26. November 2014 Berlin,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 II. Problemstellung und Gang der Untersuchung 3 Inhaltsverzeichnis 1 1. Einleitung 1 I. Grundlagen der Kontrolle vorformulierter Arbeitsverträge 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 3 Teil 1. Das Rechtsinstitut der Vertragsstrafe 2. Allgemeines

Mehr

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich?

REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? REACH 2018 Seminar Hannover, 09. Mai 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Angelina Weiß, Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12 und

Mehr

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr.

Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung. Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation. Dr. Fachbereich 5 - Chemikalien, Anmeldung und Zulassung Gruppe 5.2 - Meldeverfahren Neue Stoffe, Chemikalieninformation Dr. Elmar Böhlen REACH Vorgeschichte 1982 Chemikaliengesetz Anmeldepflicht für neue

Mehr

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin

Gruppenstandard. Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Gruppenstandard Commodity/ Sourcing Manager - Ala Yasin Erich Jaeger GmbH + Co. KG Unternehmenspräsentation Gruppenstandard PU-200030 Stoffkonformität entlang der Lieferkette Zusammenfassung Commodity/

Mehr

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette

REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne

Mehr

Bundesrat Drucksache 473/07 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 473/07 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 473/07 (Beschluss) 21.09.07 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Einführung...1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...VII. Inhaltsverzeichnis... IX. Abkürzungsverzeichnis... XV. Einführung...1 Vorwort...VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Einführung...1 1. Kapitel: Die Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten...5 A. Einleitung...5 B. Entstehungsgeschichte und Zweck des MPG...5

Mehr

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016

Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Welche Daten, welche Informationen brauche ich? Dr. Kristof Seubert, Bundesstelle für Chemikalien Krefeld, 28. Juni 2016 Inhalt Gilt für alle: Der Artikel 10 und Anhang VI Der Artikel 12und Anhänge VII

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Einführung

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Einführung Klaus Herkenrath Die Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien Auswirkungen nationaler

Mehr

Was ist Abfall? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z. Ernst Wilke Assessor jur.

Was ist Abfall? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z. Ernst Wilke Assessor jur. Was ist Abfall? Informationsveranstaltung der SBB Abfalltransport von A-Z Ernst Wilke Assessor jur. Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30

Mehr

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5.

Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht. Karlsruhe 5. Fachtagung bei der IHK Karlsruhe Gefahrstoffe 2017 Karlsruhe 5. Juli 2017 Aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viel Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2 Wozu

Mehr

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts

Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Bochumer juristische Studien Bd. 121 Rechtsprobleme der anzeigepflichtigen Anlagen des Immissionsschutzrechts Uta Becker Universitätsverlag Dr. N. Brockmeyer Bochum 1994 Gliederung Abkürzungsverzeichnis

Mehr

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck 814.601.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 166 ausgegeben am 3. September 1997 Verordnung vom 26. August 1997 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Aufgrund von Art. 1 Abs. 2

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)

Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte

Mehr

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler Gefahrstoffe Einführung in das Chemikalienrecht Herausforderungen Juristische Betrachtung der Chemie Ziemlich wenig Chemie, ziemlich viele Paragraphen Sachverhalte sind ständigem Wandeln unterworfen 2

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Verbraucherschutz bei Vertragsschluss im Internet

Verbraucherschutz bei Vertragsschluss im Internet Sandra Vivian Wagner Verbraucherschutz bei Vertragsschluss im Internet Ein Vergleich zwischen englischem und deutschem Recht De Gruyter Vorwort Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Einigungsvertrag

Die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Einigungsvertrag Hans-Jörg Natorp Die Rechtslage der DDR-Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Einigungsvertrag PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Gliederung 9 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung Verena Sonnenwald Die grenzüberschreitende Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung PETER LANG Europäischer Vertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung....

Mehr

Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Anders Leopold Rechtsprobleme der Zusammenarbeit im Netzwerk der Wettbewerbsbehörden nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 A. Einleitung 17 I. Problemstellung

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten

Mehr

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie

Verantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)

Mehr

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten

Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Letzte Aktualisierung: 15.01.2014 Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel

Mehr

CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind

CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Anja Klauk Leitlinien& Helpdesks Europäische Chemikalienagentur Umfang von REACH Ab dem

Mehr

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII

Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Die Autoren... VI Abkürzungsverzeichnis...XVII Teil I Frische -Werbung... 1 1 Gibt es eine allgemein verbindliche gesetzliche Definition für Frische?... 1 2 Gibt es gesetzliche

Mehr

Carl Roth. Aus Baden für Europa

Carl Roth. Aus Baden für Europa Carl Roth Aus Baden für Europa Carl Roth in Zahlen 1879 CARL ROTH wird als "Material-, Colonial- und Farbwarenhandlung und Droguerie" in Karlsruhe gegründet. 1891 Privileg eines "großherzoglichbadischen

Mehr

Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012

Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtliche Einordnung der Biokohle 73. Symposium des ANS e.v. am 19. und 20. September 2012 Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Rechtliche Einordnung der Biokohle 1 Übersicht A. Grundideen B. Einsatz von Biokohle

Mehr

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen

Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen 0473 Gibt es REACH-Zertifikate hinsichtlich der Informationspflichten für Erzeugnisse? Nein, grundsätzlich sind keine Zertifikate (oder auch Konformitätsbestätigungen)

Mehr

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid

Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozid-Produktes im Zulassungsbescheid Zur Zulassung eines Biozid-Produktes ist seine Identität festzulegen. Dazu sind vom Antragsteller ausführliche

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr. BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? Dr. Was ist REACH? Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments

Mehr

REACH-Verordnung. Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis

REACH-Verordnung. Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis REACH-Verordnung Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften für die betriebliche Praxis Mit Fakten und Hintergründen zur neuen europäischen Chemikalienpolitik Dr. Michael Au Referatsleiter im Hessischen

Mehr

Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA

Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA Zulassung von Chemikalien - Unterschiede zwischen der EU und den USA 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Zulassung von Chemikalien Unterschiede zwischen der EU und den USA Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung?

FRAGE 1: Wieso brauche ich als Unternehmer eine Konformitätserklärung? Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Konformitätserklärung (KE) für Lebensmittelbedarfsgegenstände (LM-BG) aus Kunststoff (nach Art. 15 i.v.m. Anh. IV VO (EU) Nr. 10/2011) FRAGE 1: Wieso brauche

Mehr

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6482

https://cuvillier.de/de/shop/publications/6482 Christian Gleich (Autor) Arbeitsrechtliche Privilegien der Religionsgemeinschaften als Ausnahme vom allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz Ein Rechtsvergleich zwischen dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Die Technik des Kunststoffrecyclings

Die Technik des Kunststoffrecyclings VBSA Jahrestagung Kunststoffe: Leicht produziert schwierig entsorgt Die Technik des Kunststoffrecyclings Möglichkeiten, Einschränkungen, Trends und Erfahrungsberichte einzelner Projekte Prof. Daniel Schwendemann

Mehr