Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform"

Transkript

1 BFH v XI R 73/07 Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform Leitsatz 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1999, wonach Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für Land- und Forstwirte geltende Durchschnittssatzbesteuerung nicht in Anspruch nehmen können, auch wenn im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorliegen, verletzt das Gemeinschaftsrecht und ist daher nicht anzuwenden. Gesetz(e): UStG Abs. 2 Satz 3Richtlinie 77/388/EWG Art. 25 Instanzenzug: FG München vom 13. Juni K 689/05 (EFG 2007, 1648) BFH XI R 73/07 (Verfahrensverlauf) BFH - XI R 73/07, Verfahrensverlauf Gründe I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft. Sie bewirtschaftet ein Forstareal, das ca. 23 ha umfasst. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt FA ) setzte mit Bescheid vom 25. Mai 2004 die Umsatzsteuer 2002 auf 1 560,43 fest. Dabei unterwarf das FA abweichend von der Steuererklärung, in der die Klägerin nach 19 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hatte, die erklärten Umsätze von netto der Regelbesteuerung und ließ die geltend gemachten Vorsteuern in Höhe von 256,53 zum Abzug zu, weil die Durchschnittssatzbesteuerung für eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft nicht anwendbar sei. Den Einspruch wies es zurück. Die hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1648 veröffentlicht. Mit der Revision beruft sich die Klägerin auf die Verletzung materiellen Rechts. Sie gehöre als eingetragene Genossenschaft zwar zu den gesetzlich von der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung ausgenommenen Gewerbebetrieben kraft Rechtsform ( 2 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes GewStG ). Sie sei aber eine typische Waldgenossenschaft, für die aufgrund der gesetzlichen Benennung die Ausnahmevorschrift des 3 Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) gelte. Waldgenossenschaften seien hiernach nur insoweit körperschaftsteuerpflichtig, als sie einen Gewerbebetrieb i.s. des 15 des Einkommensteuergesetzes unterhielten. Dies treffe hier aber nicht zu. Ihre Einkünfte seien unmittelbar bei den Beteiligten zu versteuern. Obwohl sie eine Körperschaft sei, werde sie steuerlich in vollem Umfang als Mitunternehmerschaft angesehen. Die Genossen erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Auffassung des FG, dass es offenbleiben könne, ob sie unter 3 Abs. 2 KStG falle, sei unzutreffend. 24 Abs. 2 Satz 3 UStG verwende den aus dem Ertragsteuerrecht stammenden Begriff Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Dies setze voraus, dass die juristische Person dort auch so behandelt werde. Hier werde die Waldgenossenschaft ertragsteuerlich eben nicht als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform behandelt, sondern wie eine Mitunternehmerschaft mit Einkünften aus Land- und 1

2 Forstwirtschaft. Nach dem Prinzip der Einheit der Rechtsordnung sei für die Auslegung ein widerspruchsfreies Zusammenspiel steuerrechtlicher Vorschriften anzustreben. Auch eine verfassungskonforme Auslegung nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gebiete die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung. Ferner verstoße 24 Abs. 2 Satz 3 UStG gegen Gemeinschaftsrecht. Die Klägerin beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und den Umsatzsteuerbescheid 2002 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung dahingehend abzuändern, dass die Umsatzsteuer auf 0 festgesetzt wird. Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. Der Einwand der Klägerin, aufgrund der Ausnahmebestimmung in 3 Abs. 2 KStG sei die Durchschnittssatzbesteuerung nach 24 UStG auch auf sie anwendbar, greife nicht. Denn die Klägerin falle nicht in den Anwendungsbereich von 3 Abs. 2 KStG, weil sie nach ihrer tatsächlichen rechtlichen Struktur keine Realgemeinde sei. Die von der Klägerin vorgebrachten verwaltungstechnischen Schwierigkeiten beruhten auf der Annahme, dass sie ertragsteuerlich als Mitunternehmerschaft zu behandeln sei und damit weit geringere Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten zu stellen seien. Nachdem es sich jedoch um eine körperschaftsteuerpflichtige Genossenschaft handele, träfen sie die im Urteil der Vorinstanz aufgeführten Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten. Im Übrigen sei 24 Abs. 2 Satz 3 UStG weder europarechts- noch verfassungswidrig. II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung ( 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO ). Das FG hat zu Unrecht die Anwendung der begehrten Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe versagt. 1. Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Klägerin nach der nationalen Regelung keinen Anspruch auf Anwendung der begehrten Durchschnittssatzbesteuerung hat. Die Durchschnittssatzbesteuerung gilt gemäß 24 UStG grundsätzlich für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform soll aber gemäß 24 Abs. 2 Satz 3 UStG auch dann nicht als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb anzusehen sein, wenn im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorliegen. Da die Klägerin als eingetragene Genossenschaft zu den Gewerbebetrieben kraft Rechtsform nach 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG gehört, stünde ihr hiernach die begehrte Durchschnittssatzbesteuerung nicht zu UStG beruht auf Art. 25 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) und muss daher mit dieser Bestimmung und den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen im Einklang stehen (vgl. z.b. Urteile des Bundesfinanzhofs BFH vom 22. September 2005 V R 28/03, BFHE 211, 566, BStBl II 2006, 280, und vom 12. Oktober 2006 V R 36/04, BFHE 215, 356, BStBl II 2007, 485, jeweils m.w.n., und Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, 24 Rz 6 ff.). Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG enthält nicht die in 24 Abs. 2 Satz 3 UStG vorgesehene Beschränkung und ermächtigt den nationalen Gesetzgeber wegen des gemeinschaftsrechtlich geltenden Neutralitätsgebots auch nicht dazu, eine entsprechende Regelung zu treffen. 24 Abs. 2 Satz 3 UStG ist daher nicht anwendbar. a) Nach Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG können die Mitgliedstaaten auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Artikel 24 auf Schwierigkeiten stoßen würde, als Aus- 2

3 gleich für die Belastung durch die Mehrwertsteuer, die auf die von den Pauschallandwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wird, eine Pauschalregelung nach diesem Artikel anwenden. Die in Art. 25 Abs. 1 bis 12 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehene Pauschalregelung ist die allgemeine Rechtsgrundlage für die nationale Regelung der Durchschnittssatzbesteuerung in 24 UStG (vgl. z.b. BFH-Urteil in BFHE 211, 566, BStBl II 2006, 280, m.w.n.). Eine der Bestimmung in 24 Abs. 2 Satz 3 UStG vergleichbare Ausnahme von der Anwendung der Pauschalregelung sieht Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG nicht vor. b) Art. 25 Abs. 9 der Richtlinie 77/388/EWG ermächtigt den nationalen Gesetzgeber auch nicht dazu, eine derartige Ausnahme zu schaffen. aa) Diese Bestimmung eröffnet jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit, bestimmte Gruppen landwirtschaftlicher Erzeuger sowie diejenigen landwirtschaftlichen Erzeuger von der Pauschalregelung auszunehmen, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der vereinfachten Regelung nach Artikel 24 Absatz 1 keine verwaltungstechnischen Schwierigkeiten mit sich bringt. bb) Trotz des insoweit den Mitgliedstaaten eingeräumten Gestaltungsspielraums berechtigt diese Bestimmung den nationalen Gesetzgeber nicht dazu, die in 24 Abs. 2 Satz 3 UStG enthaltene Ausnahme für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung vorzusehen. Denn der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet es, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung z.b. abhängig von der Rechtsform des Steuerpflichtigen unterschiedlich behandelt werden (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften EuGH vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 Kügler, Slg. 2002, I-6833, und vom 6. November 2003 Rs. C-45/01 Dornier, Slg. 2003, I-12911). Daher dürfen die Mitgliedstaaten auch bei der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG die ihr zugrunde liegenden allgemeinen Grundsätze, insbesondere den genannten Grundsatz der steuerlichen Neutralität, nicht beeinträchtigen (EuGH-Urteile vom 12. Januar 2006 Rs. C-246/04 Turn- und Sportunion Waldburg, Slg. 2006, I-589, und vom 28. Juni 2007 Rs. C-363/05 JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust plc, Slg. 2007, I-5517). Dieser Rechtsprechung des EuGH hat sich auch der BFH angeschlossen (BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2004 V R 54/03, BFHE 207, 558, BStBl II 2005, 106, und BFH-Urteil vom 26. September 2007 V R 54/05, BFH/NV 2008, 170). Eine dem Neutralitätsgrundsatz entsprechende Regelung würde z.b. dann vorliegen, wenn nach 140 ff. der Abgabenordnung buchführungspflichtige Steuerpflichtige von der Anwendung des 24 UStG ausgeschlossen wären. Ebenso wäre es dem Gesetzgeber zumindest im Grundsatz nicht verwehrt, nach Tätigkeiten zu differenzieren. cc) Der nationale Gesetzgeber war mithin nicht befugt, Steuerpflichtige lediglich wegen ihrer Rechtsform von der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auszuschließen, wie dies 24 Abs. 2 Satz 3 UStG vorsieht (vgl. auch Tehler, Umsatzsteuer-Rundschau 2005, 367 ff.). 24 Abs. 2 Satz 3 UStG ist daher nicht anwendbar (vgl. allgemein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts BVerfG vom 8. April BvR 687/85, BVerfGE 75, 223; EuGH-Urteil vom 9. März 1978 Rs. C-106/77 Simmenthal, Slg. 1978, 629). c) Eine Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist nicht erforderlich. Denn nach Art. 234 Satz 3 EG beurteilen die innerstaatlichen Gerichte in eigener Zuständigkeit, ob für den Erlass ihrer eigenen Entscheidung eine Entscheidung des EuGH über eine gemeinschaftsrechtliche Frage erforderlich ist. Insbesondere dann, wenn die gestellte Frage bereits Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist und der EuGH sie in einer gesicherten Rechtsprechung gelöst hat, kann eine Vorlage entfallen. Dies gilt auch dann, wenn die strittigen Fragen nicht voll- 3

4 kommen identisch sind (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 2005 V R 76/03, BFHE 208, 507, BStBl II 2005, 509, m.w.n.). Das Neutralitätsgebot war bereits Gegenstand mehrerer Urteile des EuGH (s. oben unter II. 2. b, bb); es besteht eine gesicherte Rechtsprechung des EuGH, dass das Neutralitätsgebot durch den nationalen Gesetzgeber nicht verletzt werden darf. Damit ist eine erneute Vorlage zu dieser Frage entbehrlich. d) Da die Klägerin nach den den Senat bindenden Feststellungen des FG ( 118 Abs. 2 FGO) die Voraussetzungen von 24 UStG im Übrigen erfüllt, hat sie einen Anspruch auf die Anwendung der beantragten Durchschnittssatzbesteuerung. 3. Unerheblich ist, ob die Klägerin sich in diesem Zusammenhang mit Erfolg auf die behauptete fehlende Körperschaftsteuerpflicht nach 3 Abs. 2 KStG berufen könnte und ob gegen 24 Abs. 2 Satz 3 UStG wegen einer möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. November BvR 2861/93, BVerfGE 101, 151, BStBl II 2000, 160). 4. Das FG ist von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen. Seine Entscheidung war aufzuheben. Da das FG zur Höhe der Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitjahr 2002 noch keine Feststellungen getroffen hat, war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen: BMF BMF BMF Oberste Finanzbehörden der Länder BMF BMF OFD Frankfurt/M Oberste Finanzbehörde der Länder BMF Oberste Finanzbehörden der Länder BMF Oberste Finanzbehörden der Länder BMF Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen: FG Köln K 1694/11 BFH V B 28/14 BFH XI R 71/07 BFH V R 40/04 FG München K 689/05 Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S Nr. 8 BFH/PR 2008 S. 398 Nr. 9 BStBl II 2009 S Nr. 24 DB 2008 S Nr. 30 DStR 2008 S Nr. 29 DStRE 2008 S. 978 Nr. 15 HFR 2008 S. 957 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 28/2008 S

5 SJ 2008 S. 10 Nr. 18 StB 2008 S. 271 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2010 S. 35 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 525 UR 2008 S. 632 Nr. 16 UVR 2008 S. 262 Nr. 9 [FAAAC-83332] 5

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze)

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) BUNDESFINANZHOF Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) 1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 (Az. V R 49/15) Medizinische Auftragsforschung einer Hochschule: Zulässigkeit einer

Mehr

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 28/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 16.01.2014, Az.: V R 28/13 Der Hinweis auf Vertragsunterlagen reicht - auch ohne Anlage - aus Enthält eine Eingangsrechnung den Hinweis auf einen Vertrag, der der Rechnung zugrunde

Mehr

3. Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen.

3. Der Steuerpflichtige kann sich auf das ihm günstigere Gemeinschaftsrecht berufen. BUNDESFINANZHOF 1. Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten berechtigen unter den allgemeinen Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ( 15 Abs. 1 UStG 1999) zum Vorsteuerabzug. 2.

Mehr

Gründe. Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug. BFH v V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658

Gründe. Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug. BFH v V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658 BFH v. 01.09.2010 - V R 39/08 BStBl 2011 II S. 658 Innergemeinschaftlicher Erwerb; Vorsteuerabzug Leitsatz Verwendet ein Unternehmer nach 3d Satz 2 UStG bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb gegenüber

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38

BUNDESFINANZHOF. UStG 1999 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG 1993 15 Abs. 5 Nr. 4 Richtlinie 77/388/EWG Art. 27 Abs. 5 UStDV 1993 36, 38 BUNDESFINANZHOF Die Aufhebung von 36 UStDV 1993 durch Art. 8 Nr. 1 StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab 1. April 1999 und die damit verbundene Abschaffung des pauschalen Vorsteuerabzugs aus Reisekosten

Mehr

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1

UStG 1993 1 Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8, Art. 6 Abs. 5 UStG 1993 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 BUNDESFINANZHOF Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.09.2010, Az.: V R 55/09 Steuerrecht: Bei falscher Steuernummer guckt auch unschuldiger Empfänger in die Röhre Ist die Steuernummer in einer Eingangsrechnung fehlerhaft, kann

Mehr

Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen

Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen Zum Leitsatz Zur Normenkette Zur Passivzitierung Zu den Fundstellen Entscheidungsstichwort (Thema) Einschränkung des Vorsteuerabzugs für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten durch 15 Abs. 1 a Nr. 1

Mehr

Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011

Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011 Urteil Az. V R 8/11 BFH 15. September 2011 Leitsätze Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maÿgeblichen Verhältnisse ändern sich i.s. des Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpichtige während

Mehr

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00

Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.11.2000, Az.: V R 49/00 Hotelrechnungen dürfen um Mehrwertsteuer gekürzt werden Die seit April 1999 geltende Regelung, nach der die auf Geschäfts-oder Dienstreisen der Unternehmer

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 03.04.2008, Az.: V R 74/07 Umsatzsteuer: Auf verkaufte Golfbälle wird keine Umsatzsteuer fällig Zwar sind grds. nur die ausgerichteten sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger

Mehr

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann

Mehr

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.09.2006, Az.: V R 6/05 Umsatzsteuer: Auch privat kann Testamentsvollstrecker steuerpflichtig sein Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum unternehmerisch

Mehr

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e BUNDESFINANZHOF Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht Ein gemeinnütziger Golfverein kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 29/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 29/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 11.04.2013, Az.: V R 29/10 Auch "betriebliche" Strafverteidigungskosten können "privat" veranlasst sein Wird ein Bauunternehmer in einem Verfahren von einem Strafverteidiger vertreten,

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht Seite 1 von 7 zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF Die Leistungsbeschreibung "für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" reicht nicht dazu aus, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 35/03 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.01.2005, Az.: V R 35/03 Nur wer sich wehrt, kann Geld zurückverlangen Ist eine Steuer bestandskräftig festgesetzt worden, so kann sie ggf. aus Billigkeitsgründen nachträglich

Mehr

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3,

Mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22. Februar 2017, Az. V B 122/16 Tenor Tatbestand 1 2 3 Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft BUNDESFINANZHOF Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft 1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 30.3.2011, XI R 19/10 Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform)

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF zurück zur Übersicht Seite 1 von 7 Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: BFH, IX R 24/03. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: letzte Aktualisierung: 13.12.2005 BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03 EStG 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, 7 Abs. 1; HGB 255 Ablösekosten für Erbbaurecht als Herstellungskosten

Mehr

zurück zur Übersicht

zurück zur Übersicht zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF 1. Der Unternehmer muss den buchmäßigen Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung ( 6 Abs. 4 UStG i.v.m. 13 UStDV) bis zu dem Zeitpunkt führen, zu dem er die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Mehr

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage

Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage BUNDESFINANZHOF Verwendung einer Zugmaschine i.s. von 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei Energieerzeugung in einer Biogasanlage Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.s. des 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05 BUNDESFINANZHOF Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines

Mehr

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung Dok.-Nr.: 0950418 Bundesfinanzhof, V-R-26/15 Urteil vom 20.10.2016 Fundstellen Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung; Voraussetzungen der Rechnungsberichtigung

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

Vorinstanz: FG Berlin vom 18. März 2003 7 K 7516/01 (EFG 2003, 887)

Vorinstanz: FG Berlin vom 18. März 2003 7 K 7516/01 (EFG 2003, 887) BUNDESFINANZHOF Beim "sale-and-lease-back"-verfahren kann der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an dem Leasinggut durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber eine bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion

Mehr

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04 BUNDESFINANZHOF Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nicht gemäß 9 Nr. 2a GewStG um eine vga zu kürzen, für die Eigenkapital i.s. des 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1991 als verwendet gilt. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 58/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 58/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 08.10.2008, Az.: XI R 58/07 Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden gibt es keinen Vorsteuerabzug Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine

Mehr

1. Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar sein.

1. Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar sein. BUNDESFINANZHOF 1. Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG abziehbar sein. 2. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 05.11.2002, Az.: IX R 18/02 Liebhaberei: Ein Überschuss nach 30 Jahren reicht aus Vermietet ein Ehepaar eine Ferienwohnung nur an wechselnde Feriengäste und hält sie die Räume in

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 10/04

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 10/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.07.2004, Az.: XI R 10/04 Kirchensteuer: Eine Erstattung muss voll verrechnet werden können Wird Kirchensteuer, die als Sonderausgabe berücksichtigt wurde, in einem späteren Veranlagungszeitraum

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

Dokument: Bundesfinanzhof

Dokument: Bundesfinanzhof Seite 1 von 3 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 30.6.2011, V R 35/08 Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines Imbiss-Stands - Ermäßigter Steuersatz auf die Abgabe von zubereiteten

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 42/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.02.2002, Az.: V R 42/01 Bescheid heilt eine unwirksame Steuererklärung Zwar ist eine Steuererklärung, die die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 18/08

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 18/08 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.09.2009, Az.: XI R 18/08 Steuerrecht: Privater Anbau hilft dem Betrieb keine Umsatzsteuer sparen Baut ein Unternehmer ein ausschließlich privat genutztes Einfamilienhaus an eine

Mehr

StE STEUERN DER ENERGIEWIRTSCHAFT

StE STEUERN DER ENERGIEWIRTSCHAFT Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft; insbesondere organisatorische Eingliederung (15.08.2008 ) Sachverhalt: Streitig sind die Voraussetzungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft.

Mehr

Umsatzbesteuerung von Verpachtungsumsätzen nach teilweise Betriebsaufgabe

Umsatzbesteuerung von Verpachtungsumsätzen nach teilweise Betriebsaufgabe DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 5r8_01 letzte Aktualisierung: 02.03.2005 BFH, 25.11.2005 - V R 8/01 UStG 1991 24; Richtlinie 77/388/EWG Art. 25 Umsatzbesteuerung von Verpachtungsumsätzen

Mehr

FG Köln Urteil vom K 2892/14

FG Köln Urteil vom K 2892/14 TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UStG Abs. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2. Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03

BUNDESFINANZHOF. UStG Abs. 2 Nr. 1 Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2. Urteil vom 10. März 2005 V R 29/03 BUNDESFINANZHOF Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig i.s. des 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht

Mehr

BUNDESFINANZHOF. GewStG 9 Nr. 1 Satz 2 und 5. Urteil vom 7. April 2005 IV R 34/03

BUNDESFINANZHOF. GewStG 9 Nr. 1 Satz 2 und 5. Urteil vom 7. April 2005 IV R 34/03 BUNDESFINANZHOF Die erweiterte Kürzung gemäß 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann nicht gewährt werden, wenn eine grundstücksverwaltende Personengesellschaft ein Grundstück an eine gewerblich tätige Personengesellschaft

Mehr

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR,

Im Namen des Volkes U R T E I L. In dem Rechtsstreit. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR, FINANZGERICHT DÜSSELDORF 9 K 4629/05 F Im Namen des Volkes U R T E I L In dem Rechtsstreit 1. 2. 3. als Beteiligte der ehemaligen Grundstücksgemeinschaft GbR, - Kläger - Prozessvertreter: gegen Finanzamt

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 4/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 4/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.08.2007, Az.: V R 4/05 Umsatzsteuer: Nur unmittelbare Lehrerin ist befreit Zwar ist eine selbständige Lehrerin, die in allgemeinen und berufsbildenden Einrichtungen Unterricht

Mehr

Vorinstanz: FG Münster vom 6. September K 7080/97 E (EFG 2003, 45) Gründe

Vorinstanz: FG Münster vom 6. September K 7080/97 E (EFG 2003, 45) Gründe BUNDESFINANZHOF 1. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Betriebseinnahmen gemäß 22 UStG i.v.m. 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen. 2. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 13/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 13/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 06.03.2003, Az.: XI R 13/02 Auch nachträglich ausgestellte Spendenquittung zählt Wird einem Steuerzahler die Quittung über eine Spende für als besonders förderungswürdig anerkannte

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 54/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 27.07.2004, Az.: IX R 54/02 Teils geschenkt, teils gekauft = volle Abschreibung Wird einem Ehepaar von den Eltern der Frau ein Grundstück mit einem Zweifamilienhaus überschrieben,

Mehr

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

(Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG) FG München, Urteil v. 25.02.2014 2 K 3591/11 Titel: (Umsatzsteuerliche Organschaft: finanzielle Eingliederung bei 50%iger Beteiligung der Allein-Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH an einer OHG)

Mehr

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am )

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am ) TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) HI8745140 Entscheidungsstichwort (Thema) HI8745140_1

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 78/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 19.09.2012, Az.: VI R 78/10 Ein Student ohne Lebensmittelpunkt am Studienort darf Mieten absetzen Die Kosten, die ein Student für seine Wohnung am auswärtigen Studienort aufzubringen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. - Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

BFH Urteil vom VI R 48/11 (veröffentlicht am )

BFH Urteil vom VI R 48/11 (veröffentlicht am ) TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 28.03.2012 - VI R 48/11 (veröffentlicht am 30.05.2012) BFH Urteil vom 28.03.2012 - VI R 48/11 (veröffentlicht am 30.05.2012) HI2970605 Entscheidungsstichwort (Thema) HI2970605_1

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 68/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 68/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.03.2004, Az.: IX R 68/02 Keine Steuern auf geteilte Versicherungsprovision Vereinbart ein Unternehmer mit einem Versicherungsvertreter, dass er einen Teil der fälligen Provision

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Firmenwagen-Umrüstung erhöht den "Kaufpreis" nicht Wird ein Firmenwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen kann (und für den er nach der 1 %-Methode

Mehr

BFH Urteil vom I R 88/03

BFH Urteil vom I R 88/03 TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 31.03.2004 - I R 88/03 BFH Urteil vom 31.03.2004 - I R 88/03 HI1178582 Entscheidungsstichwort (Thema) HI1178582_1 Besteuerungsrecht für Einkünfte eines im Inland wohnenden

Mehr

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 82/00

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 82/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 29.01.2003, Az.: XI R 82/00 Steuerberater haben (für sich selbst) kein Sonderrecht Die Finanzämter sind nicht verpflichtet, Steuerberatern die terminlichen Sonderrechte für ihre

Mehr

J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste

J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E. Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste J U N I 2 0 1 3 W I N H E L L E R R E C H T S A N W Ä L T E V O L LTEXTSERVICE Umsatzsteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste BFH, Urteil vom 19.03.2013, Az. XI R 47/07 Tatbestand I. Die Klägerin und

Mehr

Blümich, Brandis (Hrsg.) Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung.

Blümich, Brandis (Hrsg.) Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung. Literaturverzeichnis Blümich, Brandis (Hrsg.). 2012. Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung. Bode, Walter. 2012. Kommentierung zu 15. In Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, Hrsg. Blümich/Brandis.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04

Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 28.08.2008, Az.: VI R 44/04 Werbungskosten: Homogene Kurse helfen Steuern sparen Nimmt ein leitender Angestellter an Kursen zur Verbesserung und Förderung der beruflichen Kommunikation

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 36/12

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 36/12 Bundesfinanzhof Urt. v. 14.11.2013, Az.: VI R 36/12 Übernimmt der Chef die Strafzettel, folgt die Strafe auf dem Fuße Übernimmt ein Arbeitgeber die von ihren Außendienstmitarbeitern kassierten Strafzettel

Mehr

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt

Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt BFH Beschluss v. 26.01.2017 I R 66/15 Ausland: In den Niederlanden erzielte Einkünfte eines Belastingadviseurs unterliegen dem Progressionsvorbehalt EStG 32b Abs 1 Satz 2 Nr 2; EStG 2a Abs 2 Satz 1; DBA

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 62/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 62/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 17.12.2008, Az.: XI R 62/07 Umsatzsteuer: Übereinstimmendes Datum ist kein Hinderungsgrund Unternehmen sind verpflichtet, auf ihren Rechnungen den Tag der Lieferung auch dann anzugeben,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.02.2002, Az.: VIII R 92/98 Kindergeld: Eltern mit Job brauchen weniger Hilfe als Eltern ohne Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz es wird nicht dadurch verletzt, dass Eltern,

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 15.07.2003, Az.: VIII R 92/01 Kindergeld: Bei mehr als 4Monaten ist Schluss mit lustig Für ein Kind, das sich in einer Übergangszeit von mehr als 4 vollen Kalendermonaten zwischen

Mehr

3. Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.s. des 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.

3. Abschn. 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 enthält keine Wertfestsetzung einer obersten Finanzbehörde eines Landes i.s. des 8 Abs. 2 Satz 8 EStG. BUNDESFINANZHOF 1. Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. 2. Abschn. 31 Abs. 8

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04

Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.05.2007, Az.: VI R 78/04 Außendienstler kann den Fiskus mitbewirten lassen Bei der Beurteilung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Bewirtung von Geschäftskunden sowie

Mehr

Bei einer Betriebsverpachtung ist 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich nicht anzuwenden.

Bei einer Betriebsverpachtung ist 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich nicht anzuwenden. BUNDESFINANZHOF Bei einer Betriebsverpachtung ist 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG grundsätzlich nicht anzuwenden. GewStG 2 Abs. 1, 9 Nr. 1 Satz 2 EStG 15 Abs. 2, 3 Nr. 1 und 2 Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 3/03

Mehr

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching)

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) FG München, Beschluss v. 06.12.2012 14 V 3038/12 Titel: (Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) Normenketten: Art 132 Abs 1 Buchst j EGRL 112/2006 4 Nr 21 Buchst

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 44/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 44/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 17.01.2008, Az.: VI R 44/07 Progressionsvorbehalt: 70% Steuern auf das Arbeitslosengeld sind nicht ungewöhnlich Hat ein Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr hohe Einkünfte aus einem

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00

Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00 Bundesfinanzhof Urt. v. 10.04.2002, Az.: VI R 154/00 Die Lohnsteuerrichtlinien sind kein Gesetz Ob Arbeitnehmer die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in Anspruch nehmen können, richtet sich nicht

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.03.2006, Az.: XI R 24/05 Einspruch gegen Finanzamtsbescheid kann nicht zum Bumerang werden Legt ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts ein, weil

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 24/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 22.03.2006, Az.: XI R 24/05 Einspruch gegen Finanzamtsbescheid kann nicht zum Bumerang werden Legt ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts ein, weil

Mehr

(Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile)

(Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile) FG München, Urteil v. 10.04.2014 14 K 414/14 Titel: (Aufhebung eines aufschiebend bedingten Tauschvertrages über Unternehmensanteile) Normenketten: 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005 Art 9 Abs 1 EGRL 112/2006

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 100/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 18.05.2005, Az.: VIII R 100/02 Bei Verspätung Zinsen auch von erstatteten Beträgen Werden einem Steuerzahler wegen hoher Aufwendungen Steuern erstattet, reduziert sich dann aber

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 54/06

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 54/06 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.01.2008, Az.: V R 54/06 Umsatzsteuer: Ambulanter Pflegedienst kann auf 40%-Basis befreit sein Private ambulante Pflegedienste sind nur dann von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit,

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13

Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13 Bundesfinanzhof Urt. v. 14.04.2015, Az.: VI R 89/13 Auch eine Diätverpflegung kann "außergewöhnlich belasten" Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel im Rahmen einer

Mehr

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 57/99

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 57/99 Bundesfinanzhof Urt. v. 23.10.2002, Az.: III R 57/99 Nur gesetzliche Verpflichtung bringt Fiskus ins Spiel Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen

Mehr

J A N UA R Der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Aktuelles EuGH-Urteil. EuGH, Urteil vom , Rs. C 511/10.

J A N UA R Der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Aktuelles EuGH-Urteil. EuGH, Urteil vom , Rs. C 511/10. J A N UA R 2013 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE Der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Aktuelles EuGH-Urteil EuGH, Urteil vom 08.11.2012, Rs. C 511/10 Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers BUNDESFINANZHOF Urteil vom 10.3.2005, V R 29/03 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers Leitsätze Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 65/11

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 65/11 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.04.2013, Az.: II R 65/11 Erbschaftsteuer: 97.900?, weil Geschwister weder Ehe- noch Lebenspartner sind. Geschwister eines Verstorbenen können nicht verlangen, bei der Berechnung

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 44/08

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 44/08 Bundesfinanzhof Urt. v. 04.05.2011, Az.: XI R 44/08 Umsatzsteuerrecht: Ob eine ansässige Bühne oder ein freier Regisseur das Sagen hat, macht 12% Unterschied Die Inszenierung einer Oper durch einen selbständig

Mehr

Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 418).

Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 418). BFH: Umsatzsteuerfreiheit für Schönheitsoperationen Urt. v. 15.7.2004 V R 27/03 Für die Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen nach 4 Nr. 14 UStG 1993 reicht es nicht aus, dass die Operationen

Mehr

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5 BFH Beschluss v. 04.11.2014 IR19/13 Ausland: Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06 BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung und verdeckte Einlage in Form einer Bürgschaft Die Übernahme

Mehr