Integrierte Teilhabeplanung für den Landkreis Ahrweiler. Fragebogen für die Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis Ahrweiler

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1 Integrierte Teilhabeplanung für den Landkreis Ahrweiler Fragebogen für die Städte und Verbandsgemeinden im Landkreis Ahrweiler Januar 2017

2 Sehr geehrte Damen und Herren, der Landkreis Ahrweiler führt derzeit zusammen mit Experten der Universität Siegen ein Projekt zur Teilhabe- und Pflegestrukturplanung durch. Die Planungsprozesse orientieren sich inhaltlich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die vor Ort konkretisiert werden sollen. Nähere Informationen dazu bietet die Webseite In diesem Zusammenhang bitten wir Sie um Bearbeitung des nachfolgenden Fragebogens zur Situation von behinderten und pflegebedürftigen Menschen in Ihrer Kommune. Die Befragung soll dazu beitragen, die vorhandenen statistischen Daten über Anzahl und Verteilung von behinderten und pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Ahrweiler mit sozialräumlichen Informationen über die Infrastruktur und relevante soziale Aktivitäten in den jeweiligen Planungsräumen des Landkreises zu verknüpfen. Wir möchten Sie bitten, diesen Fragebogen bis Ende Februar 2017 an Prof. Dr. Johannes Schädler, ZPE, Universität Siegen, Adolf-Reichweinstr. 2, Siegen, zurückzuschicken. Sie können dies gerne per Mail machen und dabei auch ergänzend eine Datei nutzen, in der Sie auf die jeweilige Fragenummer verweisen. Herzlichen Dank! Gerne können Sie der Rücksendung auch schriftliche Informationen beilegen, aus denen die Antworten aus den Fragen hervorgehen. Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch oder per Wir würden uns sehr über Ihre Mitarbeit freuen. Sieglinde Hornbach-Beckers Prof. Dr. Johannes Schädler

3 Stadt / Verbandsgemeinde:... I. VERTRETUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG UND SENIOREN Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention: Nach Artikel 4 sollen Menschen mit Behinderungen über die sie vertretende Organisationen in die Umsetzung der Konvention aktiv einbezogen werden. Dies schließt auch Menschen mit (altesbedingtem) Pflegebedarf und Demenz mit ein. Artikel 29 der Konvention ist der politischen Partizipation gewidmet. Darin wird bekräftigt, dass die gleichberechtigte politische Partizipation sichergestellt sein soll. Die öffentlichen Stellen werden verpflichtet, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. 1. Welche Formen der Vertretung bzw. Beteiligung von Menschen mit Behinderungen (auch chronisch psychisch kranken Menschen) oder von Senioren gibt es in Ihrer Kommune (z.b. Beirat, Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Beauftragte, Koordinatoren usw.? Bitte geben Sie die Bezeichnung an und skizzieren Sie soweit möglich die aktuellen Aufgabe und Themen der Gremien und Initiativen: Welche Themen der Behinderten- und der Altenpolitik wurden in den politischen Gremien der Stadt oder der Kommune seit 2012 beraten? Mit welchem Ergebnis? 3

4 3. Sind Ihnen in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde Zielvereinbarungen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes bekannt, die Behindertenverbände mit Firmen geschlossen haben? 4. Gibt es spezielle Informationsmaterialien Ihrer Kommune für Menschen mit Behinderungen und / oder Pflegebedarfen? ja nein, wenn ja. welche II. GESTALTUNG EINER BARRIEREFREIEN INFRASTRUKTUR Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention: In der UN-BRK ist die Herstellung von Barrierefreiheit und die Eröffnung von gleichberechtigten Zugängen zu allen Lebensbereichen ein zentrales Anliegen. Hier wird Barrierefreiheit unter dem Begriff der Zugänglichkeit (Art. 9) gefasst: Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. 5. Welche Probleme bezüglich des barrierefreien Zugangs zu allgemeiner Infrastruktur sind bekannt und welche Maßnahmen oder Planungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gibt es? (Bitte wenn möglich,nach Maßnahmen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Lernschwierigkeiten (geistiger Behinderung) und seelischer Behinderung unterscheiden!) Im Bereich der Verwaltungsgebäude:... Hinsichtlich der Kommunikation über das Internet:... 4

5 Hinsichtlich der Gestaltung von Vordrucken, Formularen und Broschüren:... Im Bereich von öffentlichen Veranstaltungsräumen:... Im Bereich des öffentlichen Raumes (Verkehrswege, Plätze usw.):... Im Bereich des Wohnungs(um)baus: Auf welche Weise werden Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Identifizierung und Überwindung von Barrieren einbezogen? 7. Gibt es Ansätze zur Identifizierung und Überwindung von Barrieren bei anderen privaten Akteuren in Ihrer Kommune (Geschäfte, Freizeiteinrichtungen, Gesundheitswesen usw.)? 8. Welche Unterstützung können Privatleute in Ihrer Kommune erhalten, wenn sie im Bereich des Wohnungs(um)baus eine barrierefreie Gestaltung anstreben? 5

6 9. Welche Unterstützung finden Privatleute, wenn sie im öffentlichen Bereich (Geschäfte, Freizeiteinrichtungen, Gesundheitswesen usw.) eine barriefreie (Um)gestaltung anstreben? 10. Welche Beratungsangebote gibt es in Ihrer Stadt bzw. (Verbands)Gemeinde im Hinblick auf die Möglichkeiten des Einsatzes elektronischer Hilfsmittel und IT-gestützter Kommunikation in der Pflege? Gibt es in Ihrer Kommune eine Übersicht über die behindertengerechte Infrastruktur (z.b. Stadtführer für Menschen mit Behinderungen, Übersicht über behindertengerechte Toiletten, Übersicht der mit dem Rollstuhl zugänglichen öffentlichen Gebäude, Übersicht der mit dem Rollstuhl zugänglichen Restaurants und Hotels,...)? III. INKLUSIVE GESTALTUNG VON BILDUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN FÜR DIE ALLGEMEINHEIT Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention: Der Zusammenhang zwischen formulierten Rechten und den erforderlichen Vorkehrungen zu ihrer Verwirklichung zieht sich wie ein roter Faden durch alle Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention. Um eine unabhängige Lebensführung und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft (im Originaltext: inclusion ) zu gewährleisten, sollen nach Artikel 19 Ziff. c) der UN-Behindertenrechtskonvention gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. Das Recht auf Bildung hat in der internationalen Menschenrechtsdiskussion eine besonders hohe Bedeutung. Bildung wird zum einen als Wert an sich gesehen, der es Menschen ermöglicht, ihre individuellen Begabungen und Potentiale zu verwirklichen. Zum anderen wird Bildung als Mittel verstanden, das Zugang zu wichtigen Informationen über persönliche Rechte, erhöhte Teilhabechancen und gesellschaftliche Partizipation ermöglicht. Daher wird in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems für alle Altersgruppen gefordert. 12. Welche Möglichkeiten des Besuches von allgemeinen Kindertageseinrichtungen bestehen für Kinder mit Behinderungen in Ihrer Kommune? 6

7 13. Welche Möglichkeiten des Besuches von Regelschulen bestehen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Ihrer Kommune? 14. Welche weiteren Bildungsangebote stehen für Menschen mit Behinderungen sowie für Seniorinnen und Senioren in Ihrer Kommune zur Verfügung? 15. Sind Bemühungen in der Kommune bekannt, Angebote im Bereich des alltäglichen Lebens, der Freizeit, des Sports, der Kultur oder des Tourismus inklusiv zu gestalten? Wenn ja, welche? 16. Gibt es Ihrerseits Bemühungen, die auf eine Verbesserung der Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen abzielen (z.b. Beschäftigung behinderter Menschen in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, Budget für Arbeit, Einrichtung von Außenarbeitsplätzen für WfBM-Mitarbeiter/innen, etc.)? 17. Gibt es in Ihrer Kommune Probleme in der Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf? Wenn ja, welche? 18. Gibt es Ihrerseits Bemühungen, die auf eine Verbesserung der Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen abzielen (z.b. Wohnungsbauplanung, Planung der Infrastruktur, Beratung und Unterstützung bei einer notwendigen Wohnungsanpassung)? ja nein 7

8 19. Welche Unterstützung finden Einzelpersonen, Unternehmen oder Initiativen in Ihrer Kommune, wenn sie Angebote inklusiv gestalten wollen? 20. Konnte in den vergangenen fünf Jahren eine Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden mit allgemeinem Besuchsverkehr (z.b. Verkaufsstätten, Bildungsstätten und Freizeiteinrichtungen) erreicht werden? ja eher ja eher nein nein IV. ENTWICKLUNG FLEXIBLER UND INKLUSIONSORIENTIERTER UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention: Die UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt sich in einem eigenen Artikel mit den Leistungen der Habilitation und Rehabilitation (Art. 26). Die Leistungen sollen Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren. Eine zentrale Bedeutung wird dabei der Einbeziehung von anderen Menschen mit Behinderungen (peer support) zugemessen. Die Leistungen der Dienste und Einrichtungen sollen so gemeindenah wie möglich zur Verfügung stehen, auch in ländlichen Bereichen. 21. Gibt es in Ihrer Kommune eine Zusammenarbeit zwischen der Kommune, Organisationen von Menschen mit Behinderungen oder von Senioren und Anbietern von Hilfen zur Entwicklung innovativer Unterstützungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit? Wenn ja, welche? 22. In welchem Umfang kommt die Kommune als Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen nach? 8

9 23. Gibt es Erfahrungen der Kooperation zwischen Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Altenhilfe/Pflege und Diensten für die Allgemeinheit, um die inklusive Ausgestaltung von Angeboten im Gemeinwesen zu fördern? 24. In wieweit arbeiten die unterschiedlichen Beratungs- und Anlaufstellen zusammen, damit hilfesuchende Personen ein für sie passendes Angebot erhalten? 25. Welchen Entwicklungsbedarf sehen Sie im Hinblick auf die Information und Beratung für Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf in Ihrer Kommune? V. SENSIBILISIERUNG UND BEWUSSTSEINSBILDUNG Bezug zur UN-Behindertenrechtskonvention: Alle Artikel der Konvention zielen auf eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ab. Diskriminierende Behandlungen in verschiedenen Lebensbereichen hinaus sollen beseitigt werden. Die Konvention stellt aber in Artikel 8 auch die Notwendigkeit der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung heraus. Der Artikel fordert auf, ein Bewusstsein zu fördern, das die Fähigkeiten, Rechte und Würde aller Menschen anerkennt und ausgrenzende bzw. diskriminierende Klischees, Vorurteile und Praktiken verhindert. Dazu soll das oft einseitig durch Mitleid, Angst und Hilflosigkeit geprägte Bild von Menschen mit Behinderung verändert werden. 26. Sind die Herausforderungen menschlicher Vielfalt und Inklusion Themen in Ihrer Kommune? Werden Erfahrungen der Diskriminierung und Benachteiligung öffentlich gemacht und in der Kommune diskutiert? Gibt es positive Beispiele, wie mit Verschiedenheit der Menschen umgegangen wird? 27. Ist der Umgang mit Verschiedenheit und insbesondere der Umgang mit Menschen mit Behinderungen ein Thema in der Verwaltung? Gibt es hierzu einen Erfahrungsaustausch oder Fortbildungen? 9

10 28. Gibt es Erfahrungen mit Aktionen zur Bewusstseinsbildung, insbesondere hinsichtlich der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen (Aktionstage, Berichterstattung in den lokalen Medien, Preisverleihungen, inklusionsorientierte Veranstaltungen o.ä.)? Wenn ja, welche VI. KOOPERATION MIT DEM LANDKREIS 29. Welche Aufgaben sollten die Verbandsgemeinden und Städte des Landkreises bei der Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen künftig stärker übernehmen? 30. Welche Aufgaben sollten die Ortsgemeinden des Landkreises bei der Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen künftig stärker übernehmen? 31. Welche Aufgaben sollte der Landkreis bei der Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarfen künftig stärker übernehmen? VII. BISHERIGE ODER LAUFENDE ENTWICKLUNGSPROJEKTE / LANDESPROGRAMME 32. Gab es in Ihrer Kommune in den letzten fünf Jahren Maßnahmen oder Projekte der Stadt- bzw. Dorfentwicklung, die für Fragen von Behinderung und Pflege im weitesten Sinne relevant waren? (wenn ja, welche und was waren die wichtigsten Ergebnisse?) 10

11 33. Gibt es in Ihrer Kommune aktuell entsprechende Maßnahmen oder Projekte der Stadt- bzw. Dorfentwicklung oder sind solche geplant? 34. Hat Ihre Kommune bisher Unterstützung aus unten stehenden Förderprogrammen des Landes genutzt? a) Landeschulbauprogramm zur barrierefreien Neu- und Umgestaltung von Schulgebäuden ja nein b) Budget für Arbeit ja nein c) "Berufsorientierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen - IFD-ÜSB / BOM" ja nein d) Förderprogramm Wohnen in Orts- und Stadtkernen bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz ja nein e) Programm Förderung von Wohngruppen ja nein f) Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung ja nein g) Sportförderprogramm barrierefrei, inklusiv und fair ja nein h) Bürgerbus ( ja nein i) Dorfladen-Gutachten und Gründungsberatung ( j) Gründungsberatung Wohn-Pflege-Gemeinschaft ( a. ja nein k) Gut leben im Alter! ja nein l) Ich bewege mich - mir geht es gut Seniorenfitness mit regionalen runden Tischen ( ja nein m) Ich bin dabei! ( ja nein n) Landesinitiative: Neue Nachbarschaften engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz! ( ja nein 11

12 o) Seniortrainer ja nein p) Starke Kommune, starkes Land (starkekommunen-rlp.de) ja nein q) Wir tun was! Ehrenamtlichkeitskarte ( ja nein Haben Sie Anmerkungen und Kritik zum Fragebogen? Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! 12

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