Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis
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1 Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Tierhaltung Inhaltsverzeichnis Liebe Bäuerinnen und Bauern! Die Arbeitshilfe Qualitätssicherung Bayern Rinderhaltung gibt Ihnen Überblick über: - die wichtigsten Ansprechpartner für Sie - Hinweise zum Ablauf der Kontrolle - Dokumentationshilfen (Formulare und Erläuterungen) Inhaltsübersicht zu den Arbeitshilfen: 1. Merkblatt Kontrollvorbereitung, Kontaktdaten 2. Merkblatt Arzneimittelaufzeichnung und Musterformulare (Bestandsbuch, Kombibelege) 3. Muster: Tierärztlicher Betreuungsvertrag für Rind ohne Schwein 4. Formular Bestandsbetreuung 5. Formular Bestandsregister Rind 6. Formular Mischprotokoll 7. Formular Allgemeine Betriebsdaten 8. Liste Eigenkontrolle: nach Produktionsrichtung (Rind, Schwein und Geflügel) Alle Dokumente können im Internet kostenlos abgerufen werden unter:
2 Merkblatt Kontrollvorbereitung, Kontaktdaten Folgende Unterlagen müssen bei der Kontrolle vorliegen: - Dokumentation Arzneimitteleinsatz - Tierärztlicher Betreuungsvertrag und Nachweis Bestandsbetreuung - Dokumentation Tierbestand und Tierbewegung (Bestandsregister oder Ausdruck HIT) - Nachweis Herkunft Futtermittelzukauf (z. B. Lieferscheine, Sackanhänger) - bei Futtermittel-Eigenmischung Mischprotokoll (Aufzeichnung der Futtermischung nach Bestandteilen) - Liste Eigenkontrolle (jährlich ausgefüllt und mindestens ein Jahr aufbewahrt) - Allgemeine Betriebsdaten Tierhaltung Ansprechpartner Qualitätssicherung Bayern: zuständige Kontrollstelle: QAL GmbH Vierkirchen, Am Branden 6b; Tel , Fax , info@qal-gmbh.de - sie organisiert die Kontrolltermine - sie schult die eingesetzten Kontrolleure und kümmert sich um Beschwerden - sie schickt den Prüfbericht und beantwortet Fragen zum Prüfbericht Datenverwatung: LQB Bayern GmbH Vierkirchen, Am Branden 6c; Tel , Fax , info@lq-bayern.de - hier werden die Teilnehmerdaten verwaltet - hier wird die Schlachtwirtschaft informiert über die aktuelle Programmteilnahme - hier wird die Datenbank Salmonellenmonitoring für Mastschweine betreut Hilfestellung durch den Bayerischer Bauernverband: - Infomaterialien zur Qualitätssicherung (Arbeitshilfen werden kostenlos im Internet unter bereitgestellt) - Gruppenberatung BauernHof-Check Bayern: Anmeldung bei der BBV- Geschäftsstelle, - bei Fragen und Problemen wenden Sie sich an ihre BBV-Geschäftsstelle oder per an offenestalltuer@bayerischerbauernverband.de
3 Merkblatt Arzneimittelaufzeichnung und Musterformulare Medikamentenbezug - bitte prüfen Sie: - zu jedem Bezug von Arzneimitteln, die nicht für den Verkauf außerhalb von Apotheken freigegeben sind, muss ein Beleg vorhanden sein (Abgabebeleg Tierarzt oder Kombibeleg, Verschreibung, ggf. Apothekenbeleg). Bei Abgabe durch den Tierarzt ist dieser gesetzlich verpflichtet, den Beleg ordnungsgemäß auszustellen. Hinweis: Wenn der Tierarzt die Medikamente selber anwendet, muss der Landwirt keine weiteren Aufzeichnungen führen und die vollständig vom Tierarzt ausgefüllten Belege lediglich aufbewahren (5 Jahre). Medikamentenanwendung durch den Landwirt: Hinweis: 1. jede Anwendung muss nach Vorgabe des Tierarztes umgesetzt werden. 2. je nach verwendetem Abgabebeleg kann der Landwirt einen Teil der Angaben des Tierarztes für seine Dokumentation verwenden. Fall 1. Der Tierarzt verwendet den alten tierärztlichen Abgabebeleg: Hier kann der Landwirt entweder - wie bisher das Bestandsbuch führen oder - das Formular Kombibeleg dem Abgabebeleg des Tierarztes zuordnen und die weiteren Angaben auf dem zugeordneten Kombibeleg machen. Fall 2: Der Tierarzt verwendet bereits die neuen Kombibelege. Hier kann der Landwirt die entsprechend gekennzeichneten Felder auf dem jeweiligen Kombibeleg ausfüllen. Hinweis: es gibt einen Kombibeleg für die Verschreibung eines einzelnen Medikaments und einen zweiten Kombibeleg für die Verschreibung mehrerer Medikamente (4 Medikamente auf einem Beleg möglich).
4 Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Angaben des Tierarztes Beleg-Nr. (Fortlaufend im Jahr) Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Anzahl, Art und Identität der Tiere Arzneimittelbezeichnung Zusätzliche Angaben bei Anwendung Anwendungsdatum Anwendungsmenge Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich. Wartezeit gemäß Dosierung Zusätzliche Angaben bei Abgabe Chargen-Nr. Abgabedatum Diagnose Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabemenge Erhalten: Anzahl und Identität der Tiere sowie Standort, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Angaben des Tierhalters zur Anwendung Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Die Anwendung der abgegebenen Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Absprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein. Der Tierhalter ist für die Angaben gemäß der TH-AM-NachweisVO verantwortlich. Dieser Nachweis ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
5 Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Kombibeleg Angaben des Tierarztes Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Beleg-Nr. Name und Anschrift des Tierhalters Arzneimittel erhalten: Unterschrift Tierhalter 1 Anzahl, Art und Identität der Tiere Arzneimittelbezeichnung Wartezeit gemäß Dosierung Chargen-Nr. Zusätzliche Angaben bei Anwendung Anwendungs- Anwendungsmenge datum Abgabedatum Diagnose Zusätzliche Angaben bei Abgabe Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabemenge Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich Angaben des Tierhalters Anzahl und Identität der Tiere sowie Standorte, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Zu 1 Zu 3 Anzahl und Identität der Tiere sowie Standorte, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich Datum der Anwendung Menge des verabreichten Arzneimittels Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Zu 2 Zu 4 Die Anwendung der abgegebenen Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen.. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Rücksprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein Der Tierhalter ist für die Angaben gemäß der Tierhalterarzneimittelnachweis-Verordnung verantwortlich, dieser Beleg ist mind. 5 Jahre aufzubewahren.
6 Tierärztlicher Behandlungs- und Betreuungsvertrag für landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung, aber ohne Schweinehaltung Vertrag zwischen Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierhalter genannt und Name, Vorname, Anschrift - nachfolgend Tierarzt genannt - Präambel Die vertragsschließenden Parteien streben mit dem Abschluss dieses Vertrages eine Erhaltung oder Erhöhung der Tiergesundheit und die Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes zur Erhöhung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im behandelten Bestand an. 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung des der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierbestandes: Tierart: Anzahl: Standort: 2 Leistungen und Pflichten des Tierarztes 1. Festlegung medizinisch notwendiger, zur Prophylaxe und Behandlung von Krankheiten erforderlicher, veterinärmedizinischer Maßnahmen im Bestand des Tierhalters auf dessen Anforderung. Unterweisung des Tierhalters in der Durchführung der dafür erforderlichen Tätigkeiten und Überwachung dieser Tätigkeiten. 2. Abgabe der vom Tierarzt für erforderlich gehaltenen Arzneimittel in einem Umfang, der ihrer Anwendung nach Anwendungsgebiet und Menge veterinärmedizinisch rechtfertigt, um das Behandlungsziel zu erreichen. Angabe der jeweiligen Wartezeit und Anweisung bei Anwendung, für Aufbewahrung sowie Entsorgung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. 3. Nachweise über die abgegebenen Arzneimittel nach Art und Menge gem. 13 TÄHAV. 3 Vertragsdauer Dieser Vertrag beginnt am und kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. 4 Vergütung Der Tierarzt erhält eine Vergütung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen. 5 Haftung Die Haftung des Tierarztes erstreckt sich nur auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden im Rahmen dieses Vertrages. 6 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter Ort, Datum Unterschrift Tierarzt
7 Formular Bestandsbetreuung Die tierärztliche Bestandsbetreuung gemäß tierärztlichem Betreuungsvertrag ist bei Besuchen des Tierarztes mit Datum und Unterschrift des Tierarztes zu dokumentieren. - bei Rindern regelmäßig - angepasst an die Bestandsgröße - bei Schweinen mindestens 2 x / Jahr oder 1 x / Mastdurchgang - bei Geflügel mindestens 1 x / Mastdurchgang. Die Dokumentation (einschl. Untersuchungsergebnisse sowie ggf. eingeleitete Maßnahmen) kann bei Kontrollen eingesehen werden. Bestandsbetreuung: Tierart bitte ankreuzen für Rinder Schweine Geflügel (Name und Anschrift des Vertragstierarztes) Datum der Betreuung Unterschrift Tierarzt
8 Formular Bestandsregister Rind Name: Anschrift: Registriernummer nach VVVO: a 7b 7c 8a 8b 8c 9 Lfd. Nr. Ohrmarkennummer Geburtsdatum Geschlecht m/w 1) Rasse nach Rasseschlüssel Ohrmarkennummer des Muttertieres Datum Zugang Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Abgang Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb Bemerkungen 2) 1) 2) m = männlich, w = weiblich Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u. a.
9 Formular Mischprotokoll Bitte geben Sie für Ihre Mischungen die Komponenten und deren Anteile an. Geben Sie nähere Angaben zur Mischung (z.b. Endmastfuttermischung, Mischung für laktierende Kühe) ggf. auch die Einsatzzeiträume der Mischung (z.b. Sommerfütterung April bis September). Zusammensetzung der Mischung und Anteil der Komponenten (ca.) nähere Angaben
10 Formular Allgemeine Betriebsdaten Betriebsnummer (Mehrfachantrag) bzw. Registriernummer (Viehverkehrsverordnung) Teilnehmernummer"Offene Stalltür" 0 9 Hauptbetrieb Name Betriebsinhaber(in): Name Betriebsleiter(in): Anschrift: Telefon: Telefax: Zugehörige weitere Betriebsstätten oder Zweigbetriebe mit Tierhaltung (Anschrift): Angaben zum Tierbestand Angaben aktualisieren, wenn sich grundsätzliche Änderungen in der Tierhaltung ergeben, z. B. auf Dauer Tierarten wegfallen oder neue hinzukommen. Milchkühe (Anzahl) Jungviehaufzucht/Fresser (Stallplätze) Mastrinder (Stallplätze) Mastkälber (Stallplätze) Mutterkuhhaltung (Anzahl Muttertiere) Schafe (Anzahl Muttertiere) Ziegen (Anzahl Muttertiere) Muttersauen (Stallplätze) Mastschweine (Stallplätze) Legehennen (Stallplätze) Schlachtgeflügel (Stallplätze) Gehegewild (Anzahl Muttertiere) Kaninchen (Stallplätze) Fische (Teichfläche ha) (Durchfluss Liter/sec.) Tierärztliche Bestandsbetreuung: Namen und Anschriften der betreuenden Tierärzte:
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