Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung. Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

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1 Vermeidung von Vorfälligkeitsentschädigung Widerruf von Verbraucher-Realkrediten

2 Zinsniveau

3 Problem Darlehensnehmer an teure Darlehen gebunden entweder Kündigung gar nicht möglich oder Ausstieg durch Vorfälligkeitsentschädigung unwirtschaftlich

4 Vorfälligkeitsentschädigung Z Z Z Z Z Z Z... Auszahlung Darlehen Laut DV muss der DN diese Zinsen zahlen werden durch Vorfälligkeitsentschädigung abgegolten Berechnung falsch: Addition aller zukünftiger Zinsen richtig: 1. Ermittlung Differenz Vertragszins u. Wiederanlagezins 2. Abzug ersparter Risikokosten 3. Berücksichtigung von Tilgungseinflüssen auf den Zins 4. Abzinsung des sich aus ergebenden Zinsausfalls 5. Bearbeitungsgebühr (BGH Urteil v , XI ZR 197/96 u. 267/96)

5 Widerruf - Grundlagen Pacta sunt servanda! Verträge sind bindend. Folge: Vertragsreue als Argument immer unbeachtlich.

6 Grundlagen Widerruf = Durchbrechung Grund: Verbraucherschutz

7 Rechtliches Widerrufsrecht bei Realkrediten seit BGB: Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach 355 [BGB] zu. Verbraucherdarlehen = Darlehen, bei dem Darlehensnehmer ein Verbraucher ist. Verbraucher = Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können ( 13 BGB)

8 Rechtliches 355 BGB Es gab seit verschiedene Fassungen Wesentlicher Inhalt: Widerrufsfrist 2 Wochen Frist beginnt erst mit ordnungsgemäßer Belehrung (sonst ewiges Widerrufsrecht ) Belehrung muss gegenüber übrigem Vertrag hervorgehoben sein Belehrung darf nicht potentiell verwirrend sein

9 Belehrung falsch? Überprüfung einer Widerrufsbelehrung: 1. Gesetzliches Muster benutzt? 2. Belehrung von Format oder Inhalt falsch? 3. Keine Verwirkung?

10 Rechtliches Ordnungsgemäße Belehrung : BGB-InfoV (BGB Informations Verordnung) (9 Fassungen seit 2002) 14 BGB-InfoV: Die Belehrung über das Widerrufsrecht genügt den Anforderungen des 355 Abs. 2 und den diesen ergänzenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn das Muster der Anlage 2 in Textform verwandt wird.

11 Rechtliches - Muster

12 Rechtliches - Muster Muster findet sich seit 2010 im EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) Art Abs. 2 S. 3 EGBGB Enthält der Verbraucherdarlehensvertrag eine Vertragsklausel in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form, die dem Muster in Anlage 7 entspricht, genügt diese den Anforderungen der Sätze 1 und 2.

13 Rechtliches Muster EGBGB

14 Rechtliches - Verwirkung Man kann Rechte verwirken. Ergibt sich aus 242 BGB (Treu und Glauben) Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Voraussetzungen einer Verwirkung: Zeitablauf (Zeitmoment) Bank hat sich darauf eingestellt und durfte sich darauf einstellen, dass Widerrufsrecht nicht mehr ausgeübt wird (Umstandsmoment) Untätigkeit des Darlehensnehmers

15 Prolongationen Beispiel: A nahm in 2001 einen Verbraucher-Realkredit auf. Es gab keine Widerrufsbelehrung. In 2011 wurde das Darlehen prolongiert bis 2021 mit einem Zins von 4,5 % p.a gab es eine Widerrufsbelehrung, die aber inhaltlich nicht 355 BGB entspricht.

16 Mehrere Darlehensnehmer Beispiel: Herr A und Frau A schließen einen Kredit bei der XY-Internet-Bank ab. Die Bank schickt 2 Verträge an Eheleute A mit ordnungsgemäßer Widerrrufsbelehrung. Einen davon müssen sie unterschrieben an die Bank zurückschicken.

17 Rechtsschutzversicherung Fällt nicht unter Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, sondern unter Vertragsrechtsschutz, GdV-Muster-ARB Kein Versicherungsschutz bei finanziertem Neubau, GdV-Muster-ARB vermieteten Immobilien, GdV-Muster-ARB Vorvertragseinwand, 2.4. GdV-Muster-ARB ABER: Rechtsverstoß ist nicht die falsche Widerrufsbelehrung, sondern die Weigerung, den Widerruf anzuerkennen

18 Beispiel 1

19 Beispiel 2

20 Beispiel 3

21 Richtiges Vorgehen 1. Wirtschaftlichen Nutzen prüfen 2. Widerrufsbelehrung prüfen lassen 3. Verbindliche Darlehenszusage ohne Konditionen einholen (also auch ohne Nichtabnahmeentschädigg) 4. Widerruf erklären 5. Alt-Bank erkennt Widerruf nicht an 6. RA beauftragen und Deckung von RSV einholen 7. RA setzt Widerruf durch 8. Neudarlehen aufgrund Darlehenszusage abschließen 9. Alt-Darlehen ablösen

22 VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit

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