Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben.

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1 Inhalt Wenn Sie auf die blau markierten Worte klicken, springt die Textanzeige direkt zu der betreffenden Stelle. 1. Wann muss ein Ausbildungszeugnis geschrieben werden? 2. Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden? 3. Darf der Betrieb die Herausgabe des Zeugnisses verweigern? 4. Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruches 5. Was ist beim Schreiben eines Ausbildungszeugnisses zu beachten? 6. Was nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden darf 7. Äußere Form des Ausbildungszeugnisses 8. Welche Arten von Ausbildungszeugnissen gibt es? 9. Aufbau eines einfachen Ausbildungszeugnisses 10. Beispiel für ein einfaches Ausbildungszeugnis 11. Aufbau eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses 12. Beispiele für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis a. Note sehr gut b. Note gut c. Note befriedigend d. Note ausreichend e. Note mangelhaft 13. Wann kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden? 14. Beispiel für ein Zwischenzeugnis (Note gut ) Seite Wann muss ein Ausbildungszeugnis geschrieben werden? Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gesetzlich verpflichtet, dem Auszubildenden ein Zeugnis über die Ausbildungszeit auszustellen: 8 BBiG (Zeugnis) (1) Der Ausbildende hat dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. Hat der Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

2 2 Ein Ausbildungszeugnis muss also immer geschrieben werden, wenn ein Ausbildungsverhältnis endet. Ein Antrag des Auszubildenden ist hierfür nicht erforderlich. Unerheblich ist, warum das Ausbildungsverhältnis geendet hat. Der Betrieb muss dem Auszubildenden also auch bei vorzeitigem Abbruch bzw. fristloser Kündigung ein Zeugnis ausstellen. Ein Ausbildungszeugnis ist selbst dann zu erstellen, wenn der Auszubildende ausdrücklich hierauf verzichtet hat, da ein solcher Verzicht gemäß 8, 18 BBiG stets unwirksam ist. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden auch dann ein Ausbildungszeugnis aushändigen, wenn er den Auszubildenden nach Ausbildungsende in ein festes Arbeitsverhältnis übernimmt. zum Seitenanfang 2. Wann muss das Ausbildungszeugnis ausgehändigt werden? Der Ausbildungsbetrieb muss das Zeugnis so zeitig erstellen, dass er es dem Auszubildenden am letzten Tag der Ausbildung aushändigen kann. Falls der Betrieb das Zeugnis dem Auszubildenden nicht bis zum letzten Tag des Ausbildungsverhältnisses ausgehändigt hat, muss er es ihm auf Betriebskosten zusenden. zum Seitenanfang 3. Darf der Betrieb die Herausgabe des Zeugnisses verweigern? Der Betrieb hat kein Zurückbehaltungsrecht am Zeugnis gegenüber dem Auszubildenden wegen noch bestehender vertraglicher Ansprüche. Beispiel: Der Auszubildende hat dem Ausbildungsbetrieb nach Ausbildungsende das firmeneigene Werkzeug noch nicht zurückgegeben. Der Ausbildungsbetrieb darf die Aushändigung des Zeugnisses dennoch nicht von der Rückgabe des Werkzeuges abhängig machen. zum Seitenanfang 4. Gerichtliche Geltendmachung des Zeugnisanspruches Wird das Zeugnis nicht rechtzeitig oder nicht richtig erteilt, kann der Auszubildende beim Arbeitsgericht auf Erteilung des Zeugnisses bzw. Neuformulierung des Zeugnisses nach Rechtsauffassung des Gerichtes klagen. Entsteht dem Auszubildenden durch die Nicht- bzw. Falschausstellung nachweislich ein finanzieller Schaden, kann er diesen gerichtlich geltend machen. zum Seitenanfang

3 3 5. Was ist beim Schreiben eines Ausbildungszeugnisses zu beachten? Ein Zeugnis muss so genau und umfassend beschreiben, was der Auszubildende während des Ausbildungsverhältnisses gemacht hat, dass sich der künftige Arbeitgeber ein klares Bild davon machen kann. Es ist Sache des Ausbildungsbetriebes, das Zeugnis im einzelnen zu formulieren. Der Ausbildungsbetrieb muss dabei die übliche Zeugnissprache beachten. Der Auszubildende kann nicht verlangen, dass der Betrieb bei der Zeugniserstellung bestimmte Formulierungen verwendet. Das Zeugnis muss wahr sein und daher alle wesentlichen Tatsachen (bei einem qualifizierten Zeugnis auch Wertungen) enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Auszubildenden wichtig sind. Einmalige Vorfälle, die für den Auszubildenden, seine Führung und Leistung nicht typisch sind, dürfen nicht in das Zeugnis aufgenommen werden. Wortwahl, Satzstellung oder Auslassungen dürfen nicht dazu führen, dass beim Leser eine falsche Vorstellung entsteht. Wer ein unrichtiges Zeugnis ausstellt, haftet einem späteren Arbeitgeber für den Schaden, der daraus entsteht, dass er den Auszubildenden im Vertrauen auf die Richtigkeit des Zeugnisses eingestellt hat. zum Seitenanfang 6. Was nicht im Ausbildungszeugnis erwähnt werden darf Um dem Auszubildenden die weitere berufliche Zukunft nicht unnötig zu erschweren, muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen für den Auszubildenden getragen sein. Folgende Dinge dürfen daher nicht im Zeugnis grundsätzlich nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen erwähnt werden: Straftaten und Strafverfahren dürfen nur im Zeugnis erwähnt werden, wenn sie mit dem Ausbildungsverhältnis direkt in Zusammenhang stehen und die Straftat durch gerichtliche Entscheidung nachgewiesen ist. Alkoholismus und Drogensucht dürfen im Zeugnis ebenso wenig erwähnt werden wie Dinge aus dem Privatleben des Auszubildenden. Die gewerkschaftliche Tätigkeit des Auszubildenden oder seine Mitarbeit in der Jugendvertretung darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auszubildenden ins Zeugnis aufgenommen werden. Krankheiten (auch längerfristige) und Schwerbehinderteneigenschaft des Auszubildenden dürfen im Ausbildungszeugnis grundsätzlich nicht erwähnt werden. Unterbrechungen der Lehrzeit (Wehrdienst, Erziehungsurlaub) sind dagegen im Zeugnis zu erwähnen, da sie erklären, warum die Ausbildung länger gedauert hat. Der Beendigungsgrund (z.b. Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb) darf im Ausbildungszeugnis ohne Zustimmung des Auszubildenden grundsätzlich nicht erwähnt werden. Hat jedoch der Auszubildende von sich aus gekündigt oder wurde ihm aus betrieblichen Gründen gekündigt, ist dies im Zeugnis zu erwähnen damit nicht beim Leser der falsche und für den Auszubildenden nachteilige Eindruck entsteht, dem Auszubildenden sei wegen seines untragbaren Verhaltens gekündigt worden. Das Nichtbestehen der Prüfung darf nur erwähnt werden, wenn der Auszubildende die Prüfung endgültig (also auch im dritten Anlauf) nicht bestanden hat. Dabei ist auch

4 4 hier auf eine wohlwollende Formulierung ( hat an der Prüfung teilgenommen ) zu achten. zum Seitenanfang 7. Äußere Form des Ausbildungszeugnisses Das Ausbildungszeugnis ist ein wichtiges Dokument für künftige Bewerbungen des Auszubildenden. Es muss daher von seinem äußeren Erscheinungsbild her dieser Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang des Auszubildenden entsprechen. Das Zeugnis muss daher sauber und fehlerlos auf dem üblichen Firmenbriefbogen in Maschinenschrift geschrieben werden und ein Ausstellungsdatum tragen (Erstelldatum, spätestens letzter Tag der Ausbildung). Der Auszubildende kann ein handschriftlich oder unsauber geschriebenes Zeugnis (z. B. Tippfehler, Durchstreichungen, nachträgliche Korrekturen, Flecken oder ähnliches) zurückweisen und ein neues Zeugnis verlangen. Das Zeugnis muss vom Arbeitgeber oder seinem Vertreter eigenhändig unterschrieben werden, ein Faksimile oder eingescannte Unterschriften genügen nicht. Unterschreibt ein Vertreter des Arbeitgebers, muss dessen Vertretungsbefugnis (z.b. i.v., i.a. ) angegeben werden. Hat der Arbeitgeber die Berufsausbildung nicht persönlich durchgeführt, soll auch der Ausbilder mit unterschreiben und damit eine Mitverantwortung für den Zeugnisinhalt übernehmen (vgl. 8 Abs. 2 BBiG). zum Seitenanfang 8. Welche Arten von Ausbildungszeugnissen gibt es? Rechtlich wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis, sowie einem Zwischenzeugnis unterschieden. Ein einfaches Ausbildungszeugnis darf gemäß 8 BBiG lediglich Angaben enthalten über Art der Ausbildung (betriebliche/außerbetriebliche Ausbildung) Dauer der Ausbildung (rechtliche, nicht tatsächliche Dauer) Ziel der Ausbildung (Angabe des Ausbildungsberufes) erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse Ein einfaches Zeugnis ist also eine reine Ausbildungsbescheinigung ohne jegliche Bewertung von Leistung und Verhalten. Bewertungen dürfen auch nicht verpackt in der Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein. Für Bewerbungen ist ein einfaches Ausbildungszeugnis wenig hilfreich, da es als Indiz für Unstimmigkeiten mit dem Ausbildungsbetrieb oder schlechte Leistungen angesehen wird. Ein brauchbares Bewerbungsdokument ist nur das qualifizierte Ausbildungszeugnis, das auch eine Beurteilung der Leistung besonderen fachlichen Fähigkeiten Führung (Sozialverhalten) des Auszubildenden enthalten muss.

5 5 Dem Auszubildenden ist daher grundsätzlich ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis auszustellen. Bei Unstimmigkeiten mit dem Betrieb oder schlechten Leistungen sollte der Auszubildende gefragt werden, ob er ein einfaches oder qualifiziertes Ausbildungszeugnis haben möchte. Verlangt der Auszubildende z.b. nur ein einfaches Zeugnis, darf ihm der Betrieb kein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Von einem Zwischenzeugnis wird gesprochen, wenn bereits vor Ende der Ausbildung ein Zeugnis erstellt werden soll. zum Seitenanfang 9. Aufbau eines einfachen Ausbildungszeugnisses Ein einfaches Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau: a) Überschrift Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis b) Einleitung Anrede (Herr, Frau) Vorname, Name, Geburtsdatum des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbeginn und ende, Firmenbeschreibung c) Tätigkeitsbeschreibung Auflistung der Ausbildungsstationen und inhalte Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass sich auch ein branchenfremder Dritter ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht. d) Unterschrift des Zeugnisausstellers Das Zeugnis muss vom Betriebsinhaber oder seinem Vertreter eigenhändig unterschrieben werden. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. Hat der Betriebsinhaber die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben ( 8 BBiG). Ort, Datum Name des / der Unterzeichnenden zusätzlich Hinweis auf die Vertretungsmacht (i.a., i.v. oder ppa.) zum Seitenanfang

6 6 10. Beispiel für ein einfaches Ausbildungszeugnis Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Ort, Datum Unterschrift Funktion, Vertretungsbefugnis Zum Seitenanfang

7 7 11. Aufbau eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis hat folgenden Aufbau: a) Überschrift Ausbildungszeugnis, Zwischenzeugnis b) Einleitung Anrede (Herr, Frau) Vorname, Name, Geburtsdatum des Auszubildenden, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbeginn und ende, Firmenbeschreibung c) Tätigkeitsbeschreibung Auflistung der Ausbildungsstationen und inhalte Die Tätigkeitsbeschreibung muss so genau sein, dass sich auch ein branchenfremder Dritter ein zutreffendes Bild davon machen kann. Ein bloßer Verweis auf das Berufsbild oder die Ausbildungsordnung genügt daher nicht. d) Leistungsbeurteilung Die Leistungsbeurteilung soll ein objektives Gesamtbild der regelmäßigen Leistung während der gesamten Ausbildungszeit geben. Zu einer ausführlichen Leistungsbeurteilung gehören Angaben über Ausbildungsbereitschaft (Leistungswille, Engagement, gezeigtes Interesse) Ausbildungsbefähigung (Auffassungsgabe, Denk- und Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Kreativität, Geschicklichkeit) erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse Lern- und Arbeitsweise (Selbständigkeit, Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Fleiß) Arbeitserfolg (Arbeitsmenge und qualität, Termineinhaltung) Zusammenfassende Leistungsbeurteilung Nicht alle der gerade genannten sechs Aspekte der Leistungsbeurteilung müssen im jedem Ausbildungszeugnis angesprochen werden. Die Leistungsbeurteilung kann grundsätzlich auch nur in Form der zusammenfassenden Beurteilung erfolgen. Je besser aber der Auszubildende ist, desto mehr Leistungsaspekte sollte das Zeugnis enthalten.

8 8 In einem guten /sehr guten Zeugnis sollten daher alle sechs Leistungsaspekte angesprochen werden. Bei einer guten bis sehr guten Gesamtbeurteilung wird erwartet, dass auch detailliert deutlich gemacht wird, worin sich die überdurchschnittliche Qualifikation gezeigt hat. Nur so wird die gute Beurteilung glaubwürdig. Enthält das Zeugnis dagegen nur eine gute Gesamtbeurteilung, ohne konkrete und aussagekräftige Aussagen zu den einzelnen Leistungskriterien, wird dies allgemein dahingehend verstanden, dass es sich um einen weniger guten Auszubildenden handelt. Bei der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entsprechen folgende Formulierungen bestimmten Noten: Variante 1 Note stets zu unserer vollsten Zufriedenheit 1 zu unserer vollsten Zufriedenheit 1-2 stets zu unserer vollen Zufriedenheit 2 zu unserer vollen Zufriedenheit 3 stets zu unserer Zufriedenheit 3-4 zu unserer Zufriedenheit 4 im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit Variante 2 5 Note stets sehr gut 1 sehr gut 1-2 stets gut 2 gut 3 zufriedenstellend 4 Im wesentlichen zufriedenstellend 5 e) Besondere fachliche Fähigkeiten Besondere Fähigkeiten und Leistungen des Auszubildenden sollten gesondert erwähnt werden (z.b. vorzeitige Zulassung, Jahrgangsbester, besondere ausbildungsrelevante Kenntnisse).

9 9 f) Führung (Sozialverhalten) Bei der Beurteilung der Führung geht es um das Sozialverhalten des Auszubildenden am Arbeitsplatz, sein Benehmen, sein Verhalten im Umgang mit anderen Menschen, seine Kooperations- und Anpassungsfähigkeit erfasst. Es geht dabei ausschließlich um das dienstliche Verhalten, außerdienstliches Verhalten darf nicht erwähnt werden. Dabei sollte stets das persönliche Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen angesprochen werden, und zwar in dieser Reihenfolge. Schweigt das Zeugnis über das Verhalten gegenüber einer dieser Personengruppen, so könnte dies als Hinweis auf Schwierigkeiten mit Vorgesetzten oder Kollegen gedeutet werden. Die umgekehrte Reihenfolge gegenüber Arbeitskollegen und Vorgesetzten könnte zu dem Missverständnis führen, dass das Verhältnis gegenüber den Vorgesetzten nicht so gut war wie das zu den Kollegen. g) Prüfung Eine Angabe über das Bestehen der Gesellen-/ Abschlussprüfung ist nicht erforderlich, aber allgemein üblich. h) Beendigungsgrund Angabe des Beendigungsgrundes grundsätzlich nur auf Wunsch des Auszubildenden. Eine Beendigung aufgrund Kündigung durch den Auszubildenden oder Kündigung aus betrieblichen Gründen muss stets erwähnt werden, damit nicht beim Leser der falsche und für den Auszubildenden nachteilige Eindruck entsteht, dem Auszubildenden sei wegen seines untragbaren Verhaltens gekündigt worden. i) Schlussformel Die sogenannte Schlussformel enthält den Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über den Fortgang und Wünsche für die berufliche (und private) Zukunft. Eine solche Schlussformel muss das Zeugnis nicht enthalten, bei einem (sehr) guten Zeugnis wird sie jedoch erwartet ihr Fehlen könnte sonst so verstanden werden, dass der Auszubildende doch nicht so gut war, wie zuvor geschildert.

10 10 j) Unterschrift des Zeugnisausstellers Das Zeugnis muss vom Betriebsinhaber oder seinem Vertreter eigenhändig unterschrieben werden. Eine eingescannte Unterschrift genügt nicht. Hat der Betriebsinhaber die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder das Zeugnis unterschreiben ( 8 BBiG). Ort, Datum Name des / der Unterzeichnenden zusätzlich Hinweis auf die Vertretungsmacht (i.a., i.v. oder ppa.) zum Seitenanfang 12. Beispiele für qualifizierte Ausbildungszeugnisse Die nachfolgenden Musterzeugnisse liefern Beispiele für qualifizierte Ausbildungszeugnisse. Sie können lediglich als Orientierungshilfe dienen. Ein bloßes Abschreiben dieser Formulierungsbeispiele ist daher nicht ratsam, da Sie dem individuellen Leistungsund Verhaltensprofil Ihres Auszubildenden so nicht gerecht werden. a. b. c. d. e. Note sehr gut Note gut Note befriedigend Note ausreichend Note mangelhaft S. 11 S. 13 S. 15 S. 17 S. 19

11 11 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Note: sehr gut Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Verkürzung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Fertigkeiten und Kenntnisse (mit Einzelbenotung) Ausbildungsbereitschaft Ausbildungsbefähigung Lern- und Arbeitsweise Arbeitsergebnisse

12 12 Gesamtbeurteilung Besondere Fähigkeiten Führung: Intern Extern Sonstiges Prüfung Übernahme nach Ausbildung Schlussformel Zum Seitenanfang

13 13 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Note: gut Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Fertigkeiten und Kenntnisse (mit Einzelbenotung) Ausbildungsbereitschaft Ausbildungsbefähigung Lern- und Arbeitsweise Arbeitsergebnisse Gesamtbeurteilung

14 14 Führung Intern Extern Prüfung Keine Übernahme Schlussformel Zum Seitenanfang

15 15 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Note: befriedigend Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Ausbildungsbereitschaft Fertigkeiten und Kenntnisse (zusammengefasste Benotung) Arbeitsergebnisse Gesamtbeurteilung Führung Intern / extern

16 16 Prüfung Übernahme Schlussformel Zum Seitenanfang

17 17 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Note: ausreichend Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Fertigkeiten und Kenntnisse (zusammengefasste Benotung) Ausbildungsbereitschaft / Arbeitsweise Gesamtbeurteilung Führung Intern / extern Prüfung/ Beendigungsgrund

18 18 Keine Übernahme Schlussformel Zum Seitenanfang

19 19 Qualifiziertes Ausbildungszeugnis Note: mangelhaft Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Fertigkeiten und Kenntnisse Gesamtbeurteilung Führung Intern / extern Beendigungsgrund

20 Wann kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden? Der Auszubildende kann bereits vor Ausbildungsende ein Zeugnis (Zwischenzeugnis) verlangen, wenn er sich um eine andere Ausbildung oder bereits vor Ausbildungsende anderweitig um eine Stelle nach der Ausbildung bewerben möchte der ihn betreuende Ausbilder vor Ausbildungsende wechselt die Ausbildung für längere Zeit unterbrochen wird (Wehrdienst, Erziehungsurlaub). zum Seitenanfang

21 Beispiel für Zwischenzeugnis Note: gut Zum Seitenanfang Firmenbriefkopf Überschrift Einleitung Firmenbeschreibung Tätigkeitsbeschreibung Leistungsbeurteilung: Fertigkeiten und Kenntnisse (mit Einzelbenotung) Ausbildungsbereitschaft Ausbildungsbefähigung Lern- und Arbeitsweise Arbeitsergebnisse Gesamtbeurteilung

22 22 Führung Intern Extern Zeugnisvergabegrund Zum Seitenanfang

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