Greening in der Praxis

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1 05 Greening in der Praxis Aktiv gestalten, Chancen nutzen

2 Greening als Chance nutzen. Die Deutsche Saatveredelung AG zählt zu den führenden Pflanzenzuchtunternehmen Deutschlands. Sie ist spezialisiert auf die Züchtung, Produktion und den Vertrieb von Futter- und Rasengräsern, Ölfrüchten, Kleearten, verschiedenen Zwischenfrüchten, Getreide und. Zum Unternehmen gehören in Deutschland neben der Zentrale in Lippstadt verschiedene Betriebsstätten und Saatzuchtstationen. Mit zahlreichen Regionalbüros steht außerdem ein flächendeckendes Beratungsnetz zur Verfügung. DSV Saatgut bietet Qualität aus einer Hand, denn alle Prozesse rund um das Saatgut sind im Unternehmen gebündelt. Dabei verbindet das Qualitätssicherungssystem IQ (= Integrierte Qualität) alle Bereiche und sorgt für hohe Standards Vorwort Überblick Greening Anbaudiversifizierung Anbaufolgen Zwischenfrüchte als övf Untersaaten als övf Leguminosen als övf Flächenstilllegung als övf Grünlandauflagen Fragen & Antworten Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Die neue EU-Agrarreform ist ab dem wirksam und wird in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzlich stützt sich die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wie bisher auf die Säulen der Direktzahlungen einerseits und die Entwicklung der ländlichen Räume andererseits. Für landwirtschaftliche Betriebe, ausgenommen ökologisch wirtschaftende Betriebe, sind primär die Direktzahlungen in Form von Flächenprämien relevant, die nun zu 0 % an Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden gebunden sind. Diese gliedern sich in Anbaudiversifizierung, Erhalt von Dauergrünland und die Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen. Zunächst scheint das alles eine weitere Reglementierung der Landwirtschaft zu sein. Schnell werden aber auch Chancen sichtbar, denn viele Maßnahmen, wie zum Beispiel der Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten, können praxisübliche, intensive Produktionsweisen ideal ergänzen. Auch die Akzeptanz der Landwirtschaft in der Bevölkerung kann wieder ver bessert werden. Bei der DSV werden seit Jahrzehnten komplexe Anbaumethoden für ökonomische Fruchtfolgen entwickelt. In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft entstanden intelligente Systeme für Untersaaten, Bioenergie, Futterbau und Zwischenfruchtanbau. Mit intelligent geplanten Fruchtfolgen können nicht nur Greeningvorgaben erfüllt werden, sie tragen auch zur Effizienzsteigerung bei, fördern die Bodenfruchtbarkeit und beeinflussen gerade in intensiven Produktionssystemen die Ertragsfähigkeit nachhaltig. In dieser Broschüre haben wir für Sie die Grundlagen der Greeninganforderungen zusammengestellt und geben Ihnen einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten. Bitte beachten Sie neben der nationalen Durchführungsverordnung regionale Förderprogramme. Zu allen Fragen in Sachen Fruchtfolge und Greening berät Sie gerne Ihr DSV Berater von Ort. Johannes Peter Angenendt, DSV Vorstand im Januar 05 Alle Angaben in dieser Broschüre erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen (Stand 0.05), aber ohne Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit. Die umfangreichen Rechtstexte werden derzeit in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Aussagen der regionalen Beratung!

3 Greening Überblick Greening im Überblick Was heißt Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings? Betriebe mit 0 0 ha Ackerfläche müssen mindestens zwei Hauptkulturen anbauen Eine Hauptkultur darf maximal 75 % der Ackerfläche einnehmen Betriebe mit über 0 ha Ackerfläche müssen mindestens drei Hauptkulturen anbauen Eine Hauptkulturart darf maximal 75 % bzw. die.+. Frucht zusammen maximal 95 % einnehmen Grünland wird nicht als Hauptkultur angerechnet Von der Anbaudiversifizierung freigestellt ist, wessen landwirtschaftliche Fläche zu mehr als 75 % aus Grünland, Ackerfutter oder Stilllegung besteht und die verbleibende Ackerfläche kleiner als 0 ha ist. Was gilt als eigenständige Hauptkultur? Sommer- und Wintergetreidearten zählen als zwei verschiedene Kulturarten (z. B. Sommer- und Winterweizen usw.) Als eine Kulturart werden z. B. zusammengefasst: Körner- und Silomais Weichweizen, Hartweizen, Dinkel, Emmer Hafer, Saathafer, Nackthafer, Rauhafer Ackergräser (Weidelgras, Lieschgras usw.) und sonstige Grünfutterpflanzen wie Kleearten und Kleegrasgemische Kulturpflanzenmischungen (Wickroggen, Legu-Hafer-GPS) gelten als eine Kultur, egal welche Komponenten in der Mischung sind und egal, ob es sich um eine Sommerung oder Winterung handelt Was bedeutet Erhalt von Dauergrünland in der Praxis? Ein generelles Umbruchverbot wird es ab dem nur in FFH-Gebieten geben. Diese werden als extrem umweltsensibel eingestuft. Das heißt: Umwandlung von Grünland in Ackerland ist untersagt Eine umbruchlose Grünlanderneuerung ist auf einzelbetrieblichen Antrag möglich Außerhalb von FFH-Gebieten soll ein sog. einzelbetriebliches Autorisierungssystem eingeführt werden. Dieses verhindert den Umbruch von Grünland, wenn die Grünlandfläche gegenüber dem Referenzjahr 0 (plus neu entstandene GL-Flächen bis zum ) auf ein Bundesland bezogen, um mehr als 5 % gesunken ist. Danach ist die Grünlandumwandlung nur bei entsprechender Neuanlage in gleichem Umfang möglich. Was sind ökologische Vorrangflächen (övf) und was muss beachtet werden? Grundsätzlich müssen Betriebe, deren Ackerflächen mehr als 5 ha betragen, zunächst 5 % als ökologische Vorrangfläche vorhalten (ggf. ist ab 08 eine Erhöhung auf 7 % möglich). Ökologische Vorrangflächen müssen nicht ausgewiesen werden, wenn 5 ha Ackerfläche die landwirtschaftliche Fläche zu mehr als 75 % aus Grünland, Ackerfutter oder Stilllegung besteht und die verbleibende Ackerfläche kleiner als 0 ha ist Bei Verstößen wird 05 u. 06 maximal die Greeningprämie um 00 % gekürzt, bis 08 ist eine Kürzung um 5 % möglich. Die Betriebe, die ökologische Vorrangflächen vorhalten müssen, können aus einer Liste entsprechende Maßnahmestandards wählen. Die gleichzeitige Durchführung verschiedener Maßnahmen ist möglich. Da die einzelnen Maßnahmen mit unterschiedlichen ökologischen Wertigkeiten eingestuft sind, erhalten diese auch unterschiedliche Gewichtungsfaktoren. Maßnahme Leguminosenanbau 0,7 Zwischenfruchtanbau, Untersaaten Stilllegung Landschaftselemente (gemäß Cross Compliance) Hecken und Knicks, Baumreihen Feldgehölze, Einzelbäume Weitere Elemente Feldrand-, Puffer- und Waldrandstreifen Agrarforstflächen, Aufforstungen Kurzumtriebsplantagen Gewichtungsfaktor,0,0 ha,0,5 ha övf entspricht, ha 0,, ha,5,0 0, 0,5 ha 0,67 ha 0,67 ha,0 ha, ha Maßnahmestandards und deren Gewichtungsfaktoren zur Umsetzung auf ökologischen Vorrangflächen (övf) Was ist beim Anbau von Leguminosen zu beachten? Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wird mit dem Faktor 0,7 als ökologische Vorrangfläche anerkannt, die Betriebe können aus einer breiten Artenliste auswählen Luzerne-/Kleeanbau oder Kleevermehrung sind ebenfalls anrechenbar, Leguminosen dürfen untereinander gemischt werden nicht erlaubt sind Klee/Luzerne-Gras-Gemenge und Leguminosen mit nicht-legumen Stützfrüchten Hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz sind keine Einschränkungen vorgesehen Nach der Ernte der stickstoffbindenden Kulturen ist eine überwinternde Folgefrucht anzubauen Was ist beim Anbau von Zwischenfrüchten zu beachten? Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0, als ökologische Vorrangfläche anerkannt Für den Zwischenfruchtanbau müssen mindestens zwei Arten in einer Mischung aus einer vorgegebenen breiten Artenliste verwendet werden, eine Art darf dabei nicht mehr als 60 % an Samen in der Mischung einnehmen Wir empfehlen die Saatgutetiketten für eventuelle Kontrollen aufzubewahren Statt einer Zwischenfruchtmischung können auch Untersaaten (aber nur Gräser, in Reinsaat oder Mischung) in eine Hauptkultur gesät werden, für Untersaaten gelten nach der Ernte der Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen Düngung ist nur mit Wirtschaftsdünger erlaubt (entsprechend DüV), mineralische Düngung ist nicht zulässig, auch Klärschlammausbringung ist ausgeschlossen Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist generell verboten Die Aussaat der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 6. Juli erfolgen Die Aussaat hat vor dem 0. Oktober zu erfolgen Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen im Ansaatjahr nicht energetisch (z. B. Biogas) oder für Futterzwecke genutzt werden (Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen) Keine Bodenbearbeitung bzw. Einarbeitung der Zwischenfrüchte vor dem 5.0. des darauf folgenden Jahres (in den einzelnen Bundesländern kann diese Frist auf den 5.0. verkürzt werden), ein Mulchen/Walzen der Zwischenfrucht ist im Herbst zur Vermeidung der Samenbildung zulässig Nach dem 5.0. dürfen Zwischenfrüchte bzw. Untersaaten angedüngt und genutzt werden, es muss jedoch eine neue Hauptkultur folgen Nur en, die als Zwischenfrucht genutzt werden, dürfen im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden Was ist bei der Flächenstilllegung zu beachten? Mit einer Stilllegung von 5 % der Ackerfläche können die Vorgaben der övf (Faktor ) ebenfalls erfüllt werden, gleichzeitig kann die Fläche der Anbaudiversifizierung dienen Flächenstilllegungen haben innerhalb des Bezugszeitraumes zu erfolgen Folgt nach dem Stilllegungszeitraum der Anbau einer früh auszusäenden Winterung (z. B. Winterraps), ist eine Vorbereitung dieser Fläche (z. B. Bodenbearbeitung) bereits ab dem möglich Dauerstilllegungen (mind. 5 Jahre) sind ebenfalls möglich, als Pflegeverpflichtung (z. B. jährliche Mulchtermine) gelten die Regelungen nach Cross Compliance Stilllegungsflächen müssen einen räumlichen Bezug zur Betriebsstätte haben Die Stilllegung muss im Winter begrünt sein Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen sind nicht zulässig Optional sind Selbstbegrünung oder aktive Begrünung möglich Vorgaben für Begrünungspflanzen gibt es nicht, die DSV empfiehlt eine aktive Begrünung mit geeigneten Mischungen Ackerbrachen, die im Rahmen des Greenings auf övf angelegt wurden, behalten auch nach fünf Jahren ihren Ackerstatus Können Blüh- und Pufferstreifen angerechnet werden und was ist zu beachten? Mit der Anlage von Pufferstreifen im Randbereich zu Gewässern, Waldrandstreifen oder als Feldrandstreifen können die Vorgaben der övf (Faktor,5) ebenfalls erfüllt werden Pufferstreifen entlang von Gewässern sowie Feldrandstreifen mit mindestens m und maximal 0 m Breite Waldrandstreifen mit mindestens m und maximal 0 m Breite Pufferstreifen können kombinierbar mit den Agrarumweltmaßnahmen der Länder sein Die Vorgaben für Bracheflächen sind für Feldrand- und Pufferstreifen einzuhalten, für Pufferstreifen und Waldrandstreifen ist jedoch eine Schnitt- oder Weidenutzung möglich 5

4 Greening Anbaudiversifizierung Anbaudiversifizierung Gilt für die gesamte Ackerfläche (inklusive Landschaftselemente) Betriebliche Ackerfläche 0 0 ha: Mindestens zwei Hauptfrüchte, welche maximal 75 % der Gesamtfläche betragen dürfen Betriebliche Ackerfläche > 0 ha: Mindestens drei Hauptfrüchte, zwei Arten dürfen zusammen max. 95 % betragen, eine Art max. 75 % Betriebliche Ackerfläche < 0 ha: Anbaudiversifizierung nicht vorgeschrieben Anteil Ackergras, Futterpflanzen, Stilllegung und/oder Dauergrünland > 75 % und restliche Ackerfläche < 0 ha: keine Anbaudiversifizierung notwendig Anbaudiversifizierung einfach gelöst! Während Ackerbaubetriebe mit der Kombination von Getreidearten und Raps, Rüben, usw. die im Greening geforderte Anbaudiversifizierung meist erfüllen, ist diese für maisintensive Betriebe eine besondere Herausforderung. Doch es gibt für jede Betriebsform Möglichkeiten, die Fruchtfolge aufzulockern und neben der Erfüllung der GAP-Auflagen, die Anforderungen an eine ökonomische Tragfähigkeit und die Bodenfruchtbarkeit in gleicher Weise zu erfüllen. Marktfruchtanbau / Veredelung: Durch den Wechsel von Blatt- und verschiedenen Halmfrüchten ist die dreigliedrige Fruchtfolge im Ackerbaubetrieb häufig schon vorhanden. Bei sehr engen Fruchtfolgen (Raps-Weizen-Weizen oder -Roggen) kann durch eine weitere abtragende Getreideart oder ein Getreidegemenge die Fruchtfolge erweitert werden. Auch der Anbau einer Sommerung einer bereits verwendeten Art ist möglich (z. B. Winterweizen und Sommerweizen in einer Fruchtfolge). In engen Raps- Weizenfruchtfolgen könnte ein Teil des Stoppelweizens durch eine Sommerung (Körnerleguminose, Sommergetreide, ) ersetzt werden. Durch die Hereinnahme einer Sommerung in die Fruchtfolge ist zusätzlich die Integration einer greeningfähigen Zwischenfruchtmischung möglich. z. B. bisher: Ra-WW-WW, erweitert: Ra-WW-(ZF)-SG/SW/KE Empfehlungen zur Erfüllung der Anbaudiversifizierung Betriebsform Marktfrucht / Veredelung Ersetzte Fruchtart Wintergetreide (ökonomisch schwächste Kultur z. B. Stoppelweizen)» Neue Hauptkultur Sommerweizen (TRISO, Sorbas) Körnererbse Zusatznutzen durch Integration in die Fruchtfolge Bessere Bekämpfungsmöglichkeit von Schadunkräutern (Ackerfuchsschwanz) Sehr guter Vorfruchtwert und innerbetriebliche Verwertung bei Veredelung möglich, Infektionszyklen werden unterbrochen Futterbau / Energiepflanzenanbau: In Milchviehbetrieben gibt es oft zwei dominierende Fruchtarten: und Gras (Ackergras, Grünland). Solange der Anteil der Ackerfläche ohne Feldgras geringer als 0 ha ist und der Grünlandflächenanteil (Dauergrünland + Ackergras + Stilllegung) mehr als 75 % beträgt, sind Betriebe von den Auflagen befreit. Für manchen Betrieb kann die Erhöhung des Feldgrasanteiles und eine Reduzierung der restlichen Ackerfläche auf weniger als 0 ha eine Alternative sein. Gilt für den Betrieb die Anbaudiversifizierung, muss eine Ergänzung zum Gras oder gefunden werden. Ein ersatz, gerade in Grenzlagen, kann eine GPS-Mischung wie Legu-Hafer-GPS Plus sein. Außerdem bietet sich Getreide als GPS oder Druschfrucht an. Von einer Art kann jedoch nur eine Nutzungsrichtung (Drusch oder GPS) geltend gemacht werden. Biogasanlagen haben die größte Flexibilität bezüglich der Substratvielfalt. kann durch GPS-Getreide, GPS-Mischungen, Feldgras oder Sorghum ersetzt werden. Wird im Zeitraum vom eine Zweitfrucht angebaut, muss mit dieser Frucht weiterhin die Anbaudiversifizierung erfüllt sein. Milchvieh Biogas / Gras»» (Dauer-)Brache Legu-Hafer-GPS Plus GPS-Getreide Druschgetreide COUNTRY Feldgras GPS-Getreide und GPS-Mischungen Sorghum Herausnahme von schwierigen Standorten aus der Produktionsfläche und gleichzeitiges Erfüllen der övf Schmackhaftes Futter, sehr gute Anbauwürdigkeit in Grenzlagen, Qualitätswerte (MJ NEL 5,7 6,) Flexibilität in der Fruchtfolge Innerbetriebliche Verwertung als Kraftfutter, Strohnutzung als Einstreu Hochqualitatives Grundfutter Beide GPS-Substrate können innerhalb der Anbaudiversifizierung getrennt betrachtet werden, da Gemenge grundsätzlich als eigenständige Hauptkultur betrachtet werden In warmen, trockenen Lagen ist Sorghum eine Alternative mit hohen Masseerträgen COUNTRY Feldgras Ertragreiches Substrat und sehr gute Verwertung von Wirtschaftsdüngern Getreide-GPS» Wickroggen-GPS Plus FutterGas-GPS Mischungen aus Leguminosen und Getreide sind als eigenständige Hauptkulturen anzurechnen und lockern die Fruchtfolge auf 6 7

5 Greening Anbaufolgen Greeningkonforme Fruchtfolgen Marktfruchtbetrieb. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr 5. Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Rüben Weizen Gerste Raps Weizen Rüben Weizen Weizen Raps Weizen Körnerleguminosen Weizen Raps Weizen Weizen Kartoffeln Weizen Weizen Kartoffeln Kartoffeln Roggen Roggen Aufgelockerte Rübenfruchtfolge mit breiter Risikostreuung, und Getreide verringern das Heterodera-Potenzial -Rübenfruchtfolge, durch wird das Rhizoctonia- und Fusariumrisiko gesenkt Körnerleguminosen und Sommergetreide in der Fruchtfolge bringen zusätzliche Anbaudiversifizierung und arbeitswirtschaftliche Vorteile: + Bodenfruchtbarkeit, + N-Nachlieferung, + Unkrautbekämpfungsoptionen In Grenzlagen kann Sommergetreide anstelle von eine interessante Alternative sein 5 Kartoffel-Getreidefruchtfolge mit als weitere Sommerung 6 Kartoffelfruchtfolge für Trockenstandorte, nach Kartoffeln ist durch kein Problem 7 Ideale Fruchtfolge für Kombination Kartoffeln + Milchvieh auf leichten Böden Futterbaubetrieb. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr 5. Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter FutterGas-GPS Plus Legu-Hafer- GPS Plus Getreide Getreide Ideale Bodenfruchtbarkeit und N-Bereitstellung durch Kleegras, Schnittnutzung mindert Unkrautdruck Futterbaufruchtfolge für Trockenstandorte, sehr hoher Futterwert und Schmackhaftigkeit durch Legu-Hafer-GPS und Luzerne Gesunde, ertragreiche Fruchtfolge mit hohem Futterwert Kleegras Luzerne Feldgras Biogasbetrieb. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr 5. Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Wickroggen-GPS Plus FutterGas- GPS Sorghum Wickroggen-GPS Plus Breite Fruchtfolge für Ackerfuchsschwanz-Problemstandorte, Minimierung des Ertragsrisikos durch unterschiedliche Energiepflanzenmischungen, Integration von sichert ökologische Vorrangfläche Einfache Energiepflanzenfruchtfolge mit Kombinationsmöglichkeit für Milchviehnutzung Kleegras fruchtfolge für Trockenstandorte mit Sorghum, dadurch Ertragsstabilität für Trockenstandorte und Zünslerbzw. Wurzelbohrergebiete Grünroggen Veredelungsbetrieb. Jahr. Jahr. Jahr. Jahr 5. Jahr Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter Frühjahr Sommer Herbst Winter CCM Auch möglich: CCM Weizen Gerste Raps Weizen Erbse Raps Weizen Triticale Weizen Legu-Hafer- GPS Plus Sommergetreide Plus 5 % övf (z.b. 5 % Brache oder, % Pufferstreifen) Weizen Triticale Gerste 5 Gras- CCM CCM Weizen CCM Gerste untersaat Durch den Einsatz von Sommergetreide bessere Ackerfuchsschwanzbekämpfung und geringere PSM-Intensitäten Erbse als ideale Vorfrucht vor Raps und zusätzliche Anrechenbarkeit als övf Für Höhenlagen, -Grenzstandorte, Brache kann auch als extra Kultur angerechnet werden Klassische Veredelungsfruchtfolge 5 Emslandfruchtfolge mit maximaler fläche 8 9

6 Zwischenfrüchte als övf Zwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen Beim Zwischenfruchtanbau im Rahmen des Greenings ist zu beachten: Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0, als ökologische Vorrangfläche anerkannt ( ha övf =, ha Zwischenfruchtanbau) Für den Zwischenfruchtanbau müssen mindestens zwei Arten in einer Mischung aus einer vorgegebenen, breiten Artenliste verwendet werden, eine Art darf dabei nicht mehr als 60 % an Samen in der Mischung einnehmen, Gräser dürfen ebenfalls in Summe nicht mehr als 60 % Anzahl Samen in der Mischung enthalten sein Wir empfehlen die Saatgutetiketten für eventuelle Kontrollen aufzubewahren Statt einer Zwischenfruchtmischung können auch Untersaaten als övf angesät werden, dabei dürfen aber ausschließlich Gräser (einzeln oder in Mischung) verwendet werden. Für Untersaaten gelten nach der Ernte der Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen Düngung ist nur mit Wirtschaftsdünger erlaubt (entsprechend DüV), mineralische Düngung ist nicht zulässig, auch Klärschlammausbringung ist ausgeschlossen Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist generell verboten Die Aussaat der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 6. Juli erfolgen Die Aussaat hat vor dem 0. Oktober zu erfolgen Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen im Ansaatjahr nicht genutzt werden (Ausnahme: Beweidung mit Schafen und Ziegen) Keine Bodenbearbeitung bzw. Einarbeitung der Zwischenfrüchte vor dem 5.0. des darauf folgenden Jahres, ein Mulchen/Walzen der Zwischenfrucht ist im Herbst zur Vermeidung der Samenbildung zulässig Nach dem 5.0. dürfen Zwischenfrüchte (z. B. Kleegras) und Untersaaten (Gras) futterbaulich oder energetisch mit einem Schnitt vor der Aussaat einer Hauptfrucht genutzt werden Nur en die als Zwischenfrucht genutzt werden, dürfen im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden ist mehr als Greening Zwischenfrucht ist nicht gleich Zwischenfrucht. Sie können einfache Zwischenfruchtmischungen nutzen, die die Mindestvorgaben für das Greening erfüllen, oder vom Mehrwert der DSV Mischungen profitieren, denn ist mehr als Greening. sind Zwischenfruchtmischungen, die im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprogrammes konzipiert und weiterentwickelt werden. Hierbei stand von Anfang an die positive Wirkung von Pflanzengesellschaften auf das Bodenleben, die Bodenstruktur und der Humusaufbau im Vordergrund; also die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Dies ist und bleibt das primäre Ziel für eine nachhaltige Landwirtschaft. Unser Prinzip lautet: mehr als 5 Arten müssen zusammenkommen, um eine umfassende Wirkung auf die Aktivität des Bodens zu erzielen (Ausnahme Landsberger Gemenge). Bei der Zusammenstellung der Mischungen wurden die unterschiedlichsten Fruchtfolgen intensiv betrachtet. Heute stehen Ihnen für alle Fruchtfolgesysteme mit Sommerkulturen hochwirksame Mischungen zur Verfügung. Greeningkonforme Zwischenfruchtmischungen für jede Fruchtfolge Mischung Greening konform * -Rigol -Rigol TR -N-Fixx -Pro TR Greening -BioMax TR Zusammensetzung Bitterlupine, Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Leindotter, Serradella, Sonnenblume, Sparriger Klee, Phacelia Buchweizen, Öllein, Rauhafer, Serradella, Sonnenblume, Sparriger Klee, Phacelia, Perserklee, Rettich Deeptill Felderbse, Sommerwicke, Buchweizen, Serradella, Sparriger Klee, Perserklee, Ramtillkraut, Phacelia, Sonnenblume Felderbse, Sorghum, Pannonische Wicke, Phacelia, Inkarnatklee, Öllein, Perserklee, Schwedenklee, Leindotter, Ramtillkraut, Rettich Deeptill, Sonnenblume Rauhafer, Buchweizen, Öllein, Phacelia, Rettich Deeptill, Leindotter, Abessinischer Senf Redbone, Weißer Senf, Sonnenblume Aussaatstärke kg / ha Raps Geeignet für Fruchtfolgen mit Leguminosen Kartoffeln Zuckerrüben Getreide Besondere Eignung Wasserschutzgebiet (Leguminosenfrei) Extensive Weidenutzung Rinder / Schafe X X X X 0 0 (X) X X X X X X 0 *** 0 5 X X X X X X X X 50 Düngung kg N / ha ** Aussaatperiode Juli August September Die umfangreichen Rechtstexte werden derzeit in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Bitte beachten Sie daher die Aussagen der regionalen Beratung! -BetaMaxx Sommerwicke, Felderbse, Bitterlupine, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut 0 5 X X X X 0 -BetaMaxx TR Sommerwicke, Felderbse, Rauhafer, Alexandrinerklee, Phacelia, Ramtillkraut, Rettich Deeptill 0 5 (X) X X X 0 -SolaRigol -SolaRigol TR -BetaSola -AquaPro Bitterlupine, Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Serradella, Alexandrinerklee / Sparriger Klee Sommerwicke, Rauhafer, Ramtillkraut, Öllein, Alexandrinerklee / Sparriger Klee, Leindotter, Rettich Deeptill Sommerwicke, Rauhafer, nematodenresistenter Ölrettich, Alexandrinerklee, Ramtillkraut Rauhafer, Phacelia, Buchweizen, Öllein, Sonnenblume, Sorghum, Ramtillkraut, Saflor X X (X) X X X (X) X X X X X X X X X X > 0 5 X X (X) X X X 50 TR = mit Tiefenrettich Deeptill **aus Düngeverordnung (Stickstoffdüngung im Rahmen des Greenings nur über organische Wirtschaftsdünger) *** Startdüngung bei Bedarf * Die mit GREENINGkonform gekennzeichneten Mischungen sind in der hier beschriebenen Zusammensetzung für Greeningmaßnahmen geeignet (Stand 0.05). Wir weisen darauf hin, dass die Artenzusammensetzung unter Umständen neu angepasst wurde und bereits im Markt befindliche Restbestände voran gegangener Mischungen mit gleicher Bezeichnung andere Zusammensetzungen aufweisen können! 0

7 Untersaaten als övf Mit Untersaaten ökologische Vorrangflächen anlegen Untersaaten sind ein altbewährtes Anbausystem mit vielfältigen ökologischen Vorteilen. Sie werden explizit zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen in der Durchführungsverordnung angesprochen. Untersaaten mit Gräsern bieten eine Möglichkeit die Greeningvorgaben zu erfüllen, wobei auch hier der Faktor 0, zu Grunde liegt. Die Untersaat darf im Gegensatz zur Aussaat von Zwischenfrüchten nur mit Gras durchgeführt werden. Dabei sind sowohl Einzelgräser als auch Mischungen von Gräsern möglich. Die Fläche muss bis zum 5.0. des nach der Ernte der Deckfrucht folgenden Jahres erhalten werden, darf nicht mineralisch oder mit Klärschlamm gedüngt, beerntet und im betreffenden Zeitraum chemisch behandelt werden. Eine Beweidung durch Schafe oder Ziegen ist möglich. Im Frühjahr kann eine Untersaatenfläche nach dem 5.0. angedüngt und dann genutzt werden. Auch eine Nutzung als Hauptfrucht ist möglich, eine weitere Überführung in eine Zwischenfrucht ist dann allerdings nicht zulässig. Im Prinzip kann in jede Druschfrucht oder auch in Silomais problemlos eine integriert werden. Untersaaten in Leguminosen Auch in Druschleguminosen, vorzugsweise Ackerbohnen, können Untersaaten gut integriert werden. Allerdings wird in der Praxis sicherlich die Leguminosenfläche als övf angemeldet werden. Dann ist eine Anerkennung der Untersaat als övf nicht möglich, da innerhalb eines Jahres immer nur eine Greeningmaßnahme auf einer Fläche durchgeführt werden kann. Dennoch macht es Sinn, Untersaaten in Ackerbohnen zu integrieren. Das vorrangige Ziel dabei ist die Speicherung des von den Ackerbohnen gebundenen Stickstoffes, wenn der Anbau einer Frühjahrskultur folgen soll. Der von den Gräsern fixierte Stickstoff wird verzögert freigesetzt. Dies muss bei der Düngeplanung der auf die Leguminosen folgenden Sommerkultur beachtet werden. Getreideuntersaaten Die Aussaat der Untersaat findet bereits im Vorhinein statt, sodass im Falle von z. B. Getreide- oder GPS-Untersaaten Arbeitsspitzen bei der Ernte und parallelen Aussaat von Zwischenfrüchten vermieden werden können. Druschgetreideuntersaaten können entweder als Herbsteinsaat, kurz nach der Getreidesaat (flache Saat unbedingt notwendig), als Winteruntersaat auf Frost oder als Frühjahrsuntersaat angelegt werden. Dabei ist die Wahl der Grasart oder -mischung in Abstimmung mit der Deckfrucht entscheidend für den Aussaattermin. Grundsätzlich gilt: Langsam wachsende Gräserarten brauchen schwache Deckfrüchte oder eine frühe Einsaat der Untersaat Schnell wachsende Gräserarten brauchen starke Deckfrüchte oder eine späte Einsaat der Untersaat Sofern die Auswahl der Gräserart in Verbindung mit Aussaattermin und Saatstärke auf die Deckfrucht abgestimmt wird, hat die Untersaat keinen negativen Einfluss auf den Ertrag der Deckfrucht. Wichtig ist die Kontrolle und ggf. die Bekämpfung von Schnecken, da die kleinen Gräser in beschatteten und feuchten Getreidebeständen sehr gerne gefressen werden. Weiterhin ist Lager in der Deckfrucht unbedingt zu vermeiden, da die Untersaaten sonst aufgrund von Lichtmangel absterben. Durch eine gezielte Sortenwahl wird die Untersaat begünstigt. Entscheidend ist hier der Lichteinfall, der durch die Bestandesdichte, durch die Blattstellung sowie Blattform des Getreides bestimmt wird. Der Saattermin der Deckfrucht ist ebenfalls sehr wichtig. Bei früh gedrillten, dichten Beständen wird eine Frühjahrsuntersaat schwierig. Für den Energiepflanzen- und Futterbau sind Untersaaten, die bereits in GPS-Mischungen integriert sind und gleichzeitig ausgesät werden, interessant. Sie bieten dem Landwirt vor allem den Vorteil der ersparten Zwischenfruchtaussaat. Ist die GPS geerntet, darf ein weiterer Aufwuchs aus der Untersaat nicht, auch nicht bis zum 5.07., genutzt werden. Um ein Überwachsen der Grasbestände vor dem Winter zu vermeiden, ist ein Mulchschnitt im Spätherbst zu empfehlen. Untersaatvarianten im Greening Deckfrucht Druschgetreide GPS Wickroggen Roggen Wicke GPS We-Ro-GPS Roggen Wintererbse Untersaat Nutzung der Untersaat ** Zusammensetzung US * COUNTRY 05 Humus-Plus-Früh Humus-Plus- VORSAAT COUNTRY 0 Plus-Gras Plus-Gras Futterbau ab 5..06, z. B. ein Schnitt vor Begrünung und Stilllegung Begrünung und Stilllegung Begrünung oder Futterbau Begrünung oder Futterbau ab Begrünung oder Futterbau ab % Welsches Weidelgras 5 % Bastard Weidelgras 00 % Dt. Weidelgras spät, (schwachwüchsig) 90 % horstbildender Rotschwingel 0 % Härtlicher Schwingel 00 % Dt. Weidelgras spät, (Futtersorten) 5 % (div. Gräser möglich) 9 % Welsches Weidelgras Aussaattermin Aussaatstärke In Wintergetreide: Frühjahr bis Ende Bestockung (EC 9); In Sommergetreide: ab 0 kg/ha -Blattstadium (EC -9) Mit der Deckfrucht Mit der Deckfrucht ca. Wochen nach der Deckfruchtsaat September bis Mitte Oktober (eine Aussaat mit der Deckfrucht) September bis Mitte Oktober (eine Aussaat mit der Deckfrucht) 5 kg/ha 0 kg/ha 0 kg/ha 0 0 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung) 0 50 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung) untersaaten untersaaten machen es möglich, dass nach dem eine Begrünung im Feld steht, denn nach einer ernte Mitte Oktober ist eine Zwischenfruchtansaat nicht mehr möglich. Neben der verbesserten Befahrbarkeit der flächen, werden die Böden über den Winter vor Erosion geschützt, die Untersaat trägt zum Humusaufbau bei, kann Nährstoffe binden und für heimisches Wild als Deckungs- und Äsungsfläche dienen. untersaaten können ebenfalls auf verschiedene Weisen angelegt werden. Dabei ist der Aussaattermin jeweils von der Art und Zusammensetzung der Gräser abhängig. Mischungen mit einem hohen Weidelgrasanteil werden zum 6 8-Blattstadium des es ausgebracht, um ein Überwachsen der Gräser zu vermeiden. Als Anlagetechnik steht der Nachsaatstriegel, der pneumatische Düngerstreuer sowie das Güllefass mit Schleppschlauchverteiler zur Verfügung. Soll die Untersaat bereits vor oder kurz nach der saat mittels einer Drillmaschine durchgeführt werden, bietet sich eine entsprechende Mischung, wie Humus-Plus-VORSAAT, die sich aus sehr langsam wachsenden Gräserarten und speziellen Sorten zusammensetzt, an. Angepasster Pflanzenschutz Ein entscheidender Faktor für das Gelingen einer jeden Untersaat ist der angepasste Pflanzenschutz. Grundsätzlich stellt die Bekämpfung der Ungräser kein Problem dar. Es gibt Herbizidstrategien und Wirkstoffe, mit denen die Ungräser bei gleichzeitiger Schonung der Untersaat bekämpft werden können. Hierzu gibt es aktuelle Empfehlungen von Seiten der Beratung, z. B. LWK Nordrhein-Westfalen oder LWK Niedersachsen. GPS Legu-Hafer Hafer Wicken Erbsen Sonnenblume untersaat Untersaat in Ackerbohnen Begrünung oder Futterbau ab Plus-Gras % Einjähriges Weidelgras Humus-Plus- VORSAAT Humus-Plus-SPÄT Humus-Plus- ENERGIE Humus-Plus- VORSAAT Humus-Plus-Früh Begrünung Begrünung Begrünung und nachfolgend Futterbau Begrünung, die US * zählt nicht als övf, wenn die Leguminose als övf gemeldet wurde Begrünung, die US * zählt nicht als övf, wenn die Leguminose als övf gemeldet wurde 90 % horstbildender Rotschwingel 0 % Härtlicher Schwingel 50 % Dt. Weidelgras früh 50 % Welsches Weidelgras 85 % Welsches Weidelgras 5 % Bastard Weidelgras 90 % horstbildender Rotschwingel 0 % Härtlicher Schwingel 00 % Dt. Weidelgras spät, (schwachwüchsig) März bis Anfang April (eine Aussaat mit der Deckfrucht) Direkt vor bzw. nach der aussaat 6 8-Blattstadium des es 6 8-Blattstadium des es Nach der Deckfrucht bis 0 cm Wuchshöhe Zwei Wochen nach der Deckfrucht bis cm Wuchshöhe 0 0 kg/ha (Gesamtaussaatmenge Fertigmischung) 7 0 kg/ha 5 kg/ha 5 kg/ha 5 kg/ha 5 kg/ha * US: Untersaat **Arten und Nutzung der Untersaat werden derzeit in den Ländern unterschiedlich interpretiert bitte beachten Sie die regionalen Beratungsaussagen

8 Leguminosen als övf Leguminosen bereichern Ihre Fruchtfolgen Leguminosen sind in der Lage, durch die Symbiose mit Knöllchenbakterien Luftstickstoff zu binden und diesen als Hauptnährstoff im Anbausystem zu nutzen. Der Stickstoff steht der Leguminose selber und über die Wurzel- und Erntereste, den nachfolgenden Kulturen kostenlos zur Verfügung. Mit Leguminosen können insbesondere Getreidefruchtfolgen durch die Unterbrechung von Infektionszyklen v. a. bodenbürtiger Krankheitserreger, aufgelockert werden. Leguminosen hinterlassen eine hervorragende Bodengare und Krümelstruktur. Vor allem Futterleguminosen wie Klee oder Luzerne hinterlassen hohe Mengen an bodenfruchtbarkeitsförderndem Humus. Die Saatbettbereitung zur Nachfrucht kann nach Körnerleguminosen meist mit geringem Kosten- und Energieaufwand erfolgen; Direktsaaten sind möglich. Die Vorfruchtwirkungen kommen auf den schlechteren Ackerstandorten besonders stark zum Tragen. Im Rahmen der anstehenden Agrarreform werden günstige Rahmenbedingungen für den Anbau von Leguminosen geschaffen. So besteht künftig die Möglichkeit, im Rahmen des Greenings auf ökologischen Vorrangflächen Leguminosen anzubauen. Damit wäre gleichzeitig ein Teil der Anbaudiversifizierung und ein Beitrag zur övf geleistet. Aus einer breiten Artenliste können die landwirtschaftlichen Betriebe eine zu ihrem Standort und ihrer Nutzungsrichtung passende Leguminose für ihre Fruchtfolge auswählen. Was ist im Rahmen des Greenings zu beachten? Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen wird mit dem Faktor 0,7 als ökologische Vorrangfläche anerkannt ( ha övf =, ha Leguminosen), die Betriebe können aus einer breiten Artenliste auswählen Auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen dürfen nur Pflanzenarten angebaut werden, die in der zulässigen Liste aufgeführt sind, es muss mindestens eine dieser Pflanzenarten angebaut werden, Leguminosenmischungen sind möglich Luzerne-/Kleeanbau oder Kleevermehrung sind ebenfalls anrechenbar, Leguminosen dürfen untereinander gemischt werden, nicht erlaubt sind Klee/Luzerne-Gras-Gemenge und Leguminosen mit nicht-legumen Stützfrüchten Hinsichtlich Düngung und Pflanzenschutz sind keine Einschränkungen vorgesehen Nach der Ernte der stickstoffbindenden Kulturen ist eine überwinternde Folgefrucht anzubauen Leguminosen der DSV Aus dem DSV Portfolio bietet sich im Rahmen des Greenings für Futterbaubetriebe der Luzerneanbau in Reinsaat an. Dort, wo günstige Klima- und Bodenverhältnisse für den Luzerneanbau vorherrschen, bietet die Integration dieser Leguminose in intelligente Futterbaufruchtfolgen zahlreiche futter- und pflanzenbauliche Vorteile. Die Luzernesorte PLANET ist ausgesprochen standfest und zeichnet sich durch eine sehr gute Winterhärte aus. Aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Rohproteingehalte ist sie eine wertvolle Grundfutterkomponente und leistet einen wichtigen Beitrag, um zugekaufte Eiweißfuttermittel einzusparen. Ist der Anbau von Körnerleguminosen als Markfrucht oder zur innerbetrieblichen Verwertung von Bedeutung, möchten wir Sie auf unser Partnerunternehmen, die I.G. Pflanzenzucht GmbH, hinweisen. Die I.G. Pflanzenzucht GmbH ist Spezialist in Sachen Soja- und Ackerbohnen und hat im Bereich dieser Kulturen eine breite Angebotsvielfalt. Liste der auf ökologischen Vorrangflächen zulässigen Arten stickstoffbindender Pflanzen Botanischer Name Glycine max Lens spp. Lotus corniculatus Lupinus albus Lupinus angustifolius Lupinus luteus Medicago lupulina Medicago sativa Medicago varia Melilotus spp. Onobrychis spp. Ornithopus sativus Phaseolus vulgaris Pisum sativum Trifolium alexandrinum Trifolium hybridum Trifolium incarnatum Trifolium pratense Trifolium repens Trifolium resupinatum Trifolium subterraneum Vicia faba Vicia pannonica Vicia sativa Vicia villosa Deutscher Name Sojabohne alle Arten der Gattung Linse Hornschotenklee Weiße Lupine Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine Gelbe Lupine Hopfenklee (Gelbklee) Saatluzerne Bastard-Luzerne, Sandluzerne alle Arten der Gattung Steinklee alle Arten der Gattung Esparsette Serradella Gartenbohne Erbse Alexandrinerklee Schwedenklee (Bastardklee) Inkarnatklee Rotklee Weißklee Perserklee Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) Ackerbohne Pannonische Wicke Saatwicke Zottelwicke 5

9 Flächenstilllegung als övf Grünlandauflagen Flächenstilllegung Stilllegungen sind eine Möglichkeit, um die övf zu erfüllen. Dabei wird die stillgelegte Fläche im Verhältnis : auf die övf angerechnet. Die Stilllegungsverpflichtung besteht auf diesen Flächen vom 0.0. eines Jahres bis zum.08. Es kann bereits vor Ende der Stilllegungszeit (ab 0.08.) mit der Vorbereitung der Aussaat einer Nachfrucht, zum Beispiel Raps, begonnen werden. Die Stilllegungsfläche sollte begrünt werden. Dazu empfiehlt sich der Einsatz von speziellen Brachemischungen. Ein wichtiger Vorteil einer aktiven Begrünung ist die Unkrautunterdrückung. Bei Selbstbegrünung ist zu erwarten, dass sich vor allem konkurrenzstarke Unkräuter, wie Disteln und Ackerfuchsschwanz, weiter vermehren und zum Aussamen kommen. Zusätzlich können durch Ausfallgetreide grüne Brücken entstehen, die zur Vermehrung von Krankheitserregern und Schädlingen beitragen und den Krankheitsdruck auf angrenzenden Flächen erhöhen. Eine aktive Begrünung mit geeigneten Mischungen steigert den Vorfruchtwert einer Stilllegung. Gerade auf besseren Standorten ist es sinnvoll, die Brache teilweise in die Fruchtfolge zu integrieren. Sie kann dann auch als eine weitere Frucht zur Anbaudiversifizierung genutzt werden und könnte zusätzlich mit Schafen abgehütet werden. Durch eine Stilllegung von 5 % der Ackerfläche könnte sowohl die dritte Kultur, als auch die ökologische Vorrangfläche abgedeckt werden. Eine spezielle Stilllegungsmischung mit Leguminosen würde sich hier positiv auf die Bodenfruchtbarkeit auswirken und durch die N-Fixierung einen hohen Vorfruchteffekt für die nachfolgende Hauptfrucht (z. B. Weizen) erzielen. Hinzu kommt die gute Durchwurzelbarkeit und die Förderung der Schattengare durch die Stilllegung, ähnlich wie bei einer Zwischenfrucht. Vom dürfen keine Pflegemaßnahmen auf einer Stilllegung stattfinden, die Fläche muss aber einmal jährlich gemulcht werden. Die Mindestgröße einer Flächenstilllegung beträgt 000 m². Auf schlechteren Standorten kann eine Dauerstilllegung über 5 Jahre sinnvoll sein. Hier bietet es sich an, dass besonders nasse oder leichte Standorte mit geringem Ertragspotenzial oder auch ungünstig zugeschnittene Flächen stillgelegt werden. Diese Wahl hätte den Vorteil, dass nur einmal eine Mischung angesät werden müsste und die Verluste durch die Stilllegung, aufgrund des geringen Ertragspotenzials der Standorte, relativ gering wären. Stilllegungen, die im Rahmen des Greenings auf övf angelegt wurden, behalten auch nach fünf Jahren ihren Ackerstatus. Vorteile einer Grünbrache mit Leguminosen und Gräsern: Verbesserung der Bodengare durch Bodenkrümelung, weniger Verschlämmung Auflockern von Pflugsohlen, Tiefendurchwurzelung, biologische Stabilisierung Stickstoffakkumulation Humusaufbau Verdrängung von Samenunkräutern durch Schröpfschnitte Grünland Ein Kernstück des Greenings ist der Erhalt von ökologisch wertvollen Dauergrünlandflächen. Der in den letzten Jahren zunehmende Umbruch von Grünlandflächen zugunsten des Ackerbaus soll mit diesem Handlungsinstrument reduziert und die Gesamtfläche stabilisiert werden. Grundsätzlich ist im Hinblick auf den Umgang bzw. die Erhaltung des Grünlandes zwischen Grünland innerhalb von FFH-Gebieten und Flächen außerhalb von FFH-Gebieten zu unterscheiden. Innerhalb von FFH-Gebieten: Generelles Umbruchverbot ab dem nur in FFH-Gebieten, diese werden als extrem umweltsensibel eingestuft Umwandlung von Grünland in Ackerland ist untersagt Pflegemaßnahmen bleiben erlaubt Eine umbruchlose Grünlanderneuerung ist auf einzelbetrieblichen Antrag möglich Außerhalb von FFH-Gebieten: Hier soll ein einzelbetriebliches Autorisierungssystem eingeführt werden Dieses verhindert den Umbruch von Grünland, wenn die Grünlandfläche gegenüber dem Referenzjahr 0 (plus neu entstandene Grünlandflächen bis zum ) Bundesland bezogen um mehr als 5 % gesunken ist, danach ist Grünlandumwandlung nur bei entsprechender Neuanlage in gleichem Umfang möglich Für eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grünlandes ist eine regelmäßige Nachsaat, die die Narbe stabilisiert, aus DSV Erfahrung sehr ratsam. Im Laufe der Nutzungsjahre ist das die effektivste Pflegemaßnahme des Grünlandes. Die DSV Empfehlungen für Grünlandnachsaaten Das DSV Programm für die gezielte Begrünung von Brachflächen Zusammensetzung in % Standort Nutzung Einjährige Stilllegung Mischung M F ** LIFAGO-PLUS Zusammensetzung in % Aussaatstärke kg/ha Deutsches Weidelgras Wiesenschwingel Rotschwingel Rotklee Weißklee Inkarnatklee Phacelia Buchweizen Über- und mehrjährige Stilllegung M * M M * alternativ statt Wiesenschwingel mit Lieschgras Mähweide-Wiese für extensive Grünlandnutzung (mehrjährig) Ausgewogene Mischung für extensive Grünland nutzung und Wildschutz mit hohem Gräseranteil, ideal für Feldund Waldränder, wenn extensive Nutzung stattfinden soll. Deutsches Weidelgras, Gelbklee, Glatthafer, Horn klee, Knaulgras, Lieschgras, Rotklee, Schwedenklee, Weißklee, Wiesenrispe, Wiesenschwingel Aussaatstärke: 0 kg/ha Aussaattermin: Herbst und Frühjahr DSV-DJV plus mehrjährig Universelle Wildacker-Mischung für alle Standorte, empfohlen vom Deutschen Jagdverband für optimale Deckung und Äsung über mehrere Jahre Blattstammkohl, Bockshornklee, Bokharaklee, Buchweizen, Furchenkohl, Futterraps (00), Gelbklee, Herbstrüben, Kulturmalve, Lieschgras, Lupinen (bitterstoffarm), Luzerne, Markstammkohl, Perserklee, Ringelblumen, Rotklee, Waldstaudenroggen, Weißklee, Wiesen schwingel, Winterrübsen, Winterwicken Aussaatstärke: 0 kg/ha Aussaattermin: Herbst und Frühjahr Mischung COUNTRY 00 COUNTRY 00 COUNTRY 00 COUNTRY 00 Bezeichnung Nachsaat Normallage Nachsaat Moor und Mittelgebirge Nachsaat Trockenlage Nachsaat mit Klee Nachsaat x x x x Neuanlage x Beschreibung Leistungsstarke Nachsaatmischung für frische bis wechselfeuchte Lagen, besonders gut geeignet für intensive Bewirtschaftung Nachsaatmischung für moorige und feuchte Standorte sowie für Höhenlagen Nachsaatmischung für trockene Standorte Leistungsstarke Nachsaatmischung für feuchte und wechselfeuchte Lagen Deutsches Weidelgras früh Deutsches Weidelgras mittel Deutsches Weidelgras spät Die Mischungen des COUNTRY Grünland-Programms werden über ausgewählte Händler und Genossenschaften vertrieben. sehr hoch/besonders geeignet hoch/geeignet mittel/bedingt geeignet kein keine Angabe Bei Nichtverfügbarkeit einzelner Sorten werden diese durch gleichwertige ersetzt Lieschgras Festulolium Weißklee trocken normal feucht Moor Höhenlage Weide Mähweide Schnitt Pufferstreifen: Für die Auswahl der passenden Mischung fragen Sie Ihren DSV Berater vor Ort. 6 7

10 Greening Fragen und Antworten Praxisfragen und Antworten zum Greening Kann eine zur Grassamenproduktion genutzte Fläche nach dem Drusch als Begrünung angerechnet werden, und damit wie eine Untersaat oder Zwischenfrucht als ökologische Vorrangfläche behandelt werden? Nein, das geht nicht. Für das Vorhandensein einer Untersaat ist eine Deckfrucht erforderlich. Diese ist bei einer Fläche mit Grasproduktion nicht gegeben. Man könnte nur eine Stilllegung davon machen, indem man die Fläche vom des Folgejahres sich selbst überlässt. Ist es greeningkonform, wenn eine Untersaat zusammen mit einer Hauptfrucht ausgesät wird? Ja ist es. Die Art und Weise der Etablierung einer Untersaat ist egal. Wichtig ist nur, dass die Untersaat unter einer Deckfrucht steht, die genutzt wird. Dürfen Pufferstreifen befahren werden? Ein ausnahmsweises Befahren ist möglich. Wichtig ist, dass Feldränder auch als solche erkennbar sind und somit ruhen sollen. Sind dort regelmäßige Fahrspuren erkennbar (z. B. wie bei Vorgewenden) kann es sein, dass solche Feldränder nicht anerkannt werden. Wie breit dürfen / müssen Feldrand- oder Waldrandstreifen sein? 0 In Sachen Fruchtfolge und Greening beraten Sie gerne Ihre DSV Berater vor Ort! Individuelle Fragen können Sie auch an Greening-Saatgut@dsv-saaten.de senden. Darf nach dem 5.0. eine Nutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten erfolgen und dürfen diese Kulturen als Hauptfrucht weitergenutzt werden (z. B. Weidelgrasuntersaaten, die dann als Ackergras oder Grassamenvermehrung stehen bleiben)? Feldrandstreifen dürfen max. 0 m breit sein und die Brachevorschriften müssen vollständig eingehalten werden. Sie können an allen natürlichen Grenzen liegen. Waldrandstreifen müssen an Waldrändern liegen und dürfen eine Maximalbreite von 0 m nicht überschreiten. Für diese Streifen gelten auch die Brachevorschriften mit der Möglichkeit des Abweidens oder der Schnittnutzung. Ja, eine Nutzung ist möglich. Es dürfen allerdings nur en, die aus einer Untersaat des Vorjahres hervorgegangen sind, im Folgejahr in eine Hauptfrucht überführt werden. Andere Zwischenfrüchte (z. B. Kleegras) können dagegen nicht in eine Hauptfrucht überführt werden. 5 Gibt es Vorgaben für Saatgut(-Mischungen) für Pufferstreifen und Feldränder, die nicht im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bereits gefördert werden? Nein. Aus phytosanitären Gründen ist aber eine Begrünung anzustreben. Wenn eine Selbstbegrünung erlaubt ist, darf man dann auf der Ackerfutterfläche (z. B. Kleegras) das Gras/Kleegras als Selbstbegrünung für eine Brache stehen lassen und darf man die Brache mulchen oder sogar nutzen (beweiden)? Ja, das ist erlaubt unter Einhaltung des Verbotszeitraums für Pflegemaßnahmen vom Eine Beweidung oder anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt. 6 Darf ein Pufferstreifen ganzjährig genutzt werden? Werden bereits angelegte Flächen für Wild (z. B. mit Topinambur, Miscanthus oder, der nur gemulcht wird) als Stilllegungsflächen anerkannt? Ja, eine Weide- oder Schnittnutzung bezogen auf Gras oder andere Grünfutterpflanzen (kein Getreide) ist möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Pufferstreifen von dem angrenzenden Schlag, der normal genutzt wird, zu unterscheiden ist. Es ist daher nicht möglich, den ganzen Schlag mit Ackergras einzusäen und dann einen Pufferstreifen als övf zu nutzen. Das geht, wenn keine Ernteabsicht besteht. Die Ansaat von reinem wird voraussichtlich nicht anerkannt. Die Brache kann der Selbstbegrünung überlassen werden oder ist aktiv zu begrünen (mit Gras oder Blühpflanzen oder Jägermischungen ). Aus der AgrarZahlVerpflichtV und der DirektZahlDurchfV ergibt sich ein Nutzungsverbot, welches dadurch letztlich prüfbar wird, wenn keine klassische Kulturpflanze in Reinkultur angebaut wird. 7 Gibt es einen verbotenen Pflegezeitraum auf Bracheflächen? Ja, auf Bracheflächen gilt nach Cross Comliance ein Mäh- und Mulchverbot vom des Antragsjahres. Dürfen Untersaaten nach der Ernte der Deckfrucht vor dem 0.0. noch genutzt werden? Nein, das ist nicht möglich. Es ist nur eine Beweidung mit Schafen erlaubt, bzw. ein einmaliges Mulchen. Auf keinen Fall darf in den Boden eingegriffen werden. 8 Gibt es andere Anrechnungsfaktoren für Puffer- oder Waldrandstreifen, bzw. Feldränder, wenn eine Nutzung erfolgt? Nein. Auf Feldrandstreifen ist die Nutzung im Übrigen komplett untersagt. Wenn durch die Ernte von Gras- oder Getreide-GPS zwei verschiedene Früchte im Zeitraum für eine Hauptkultur angebaut werden ( ), welche Kultur ist dann entscheidend für die Anbaudiversifizierung? Es sind beide Kulturen entscheidend. Sowohl durch die beerntete Kultur als auch durch die neu ausgesäte Kultur dürfen die Regelungen zur Anbaudiversifizierung nicht ihre Gültigkeit verlieren. 9 Darf eine Untersaat, die im Frühjahr/Sommer mit einer Futterbaumischung gesät wird, nach der GPS-Ernte noch bis zum.0. genutzt werden? 5 Was passiert, wenn die Greeningvorgaben nicht eingehalten werden? Nein, das ist nicht möglich. Mit der Nutzung verliert die Fläche ihre Wertigkeit als övf. Zunächst wird nur die Greeningprämie gekürzt, ab 07 drohen Sanktionen von bis zu 0 % und ab 08 bis zu 5 % (bezogen auf die Gesamtprämie). Quelle: nach F.-J. Schoo, LWK Niedersachsen, Dezember 0, verändert nach Stand

11 Kompetente Beratung vor Ort Nordwest. Corinna Schröder Schinkel Fon Andreas Krallinger 86 Bargfeld-Stegen Fon Heinz Heinicke 7 Thedinghausen Fon Jan Hendrik Schulz 95 Ahnsbeck Fon Holger Schenk 967 Steinhorst Fon Hajo Haake 8 Springe-Lüdersen Fon Klaus Krüger 79 Hille Fon Bernd Fiedler Lippstadt Fon Hubert Saat 765 Weeze Fon Florian Stroh 5595 Prüm Fon Christoph Szekendy 598 Gießen Fon Wolfgang Fisch 5675 Niedersgegen Fon O Stefan Eiden 5 Hermeskeil Fon Ost. Karl-Heinz Henschel 8 Lindholz-Böhlendorf Fon Kersten Fischer 996 Beidendorf Fon Jens Skoeries 759 Dargun-Zarnekow Fon Jens Mewes 957 Premslin Fon Sibille Teßmann 76 Brüssow Fon Christoph Felgentreu 685 Bückwitz Fon Frank Gromeier 9 Mehmke Fon Hans-Jürgen Pfannkuchen 97 Ludwigsfelde Fon Christian Lausch 0679 Teutschenthal-Holleben Fon Heiko Sickert 059 Seerhausen Fon Peter Lippitsch 090 Schweinerden Fon Heinz-Joachim Ziese 996 Gangloffsömmern Fon Andreas Kipping 9860 Römhild Fon Edda Heinemann 0665 Käbschütztal Fon 05-0 Süd 8. Jakob Schneidmiller 956 Ködnitz Fon Markus Scheller 977 Dettelbach-Euerfeld Fon Dieter Gehrig 776 Hardheim Fon Regionalbüro Ilshofen 75 Ilshofen Fon Karl Wacker 759 Deckenpfronn Fon Dr. Bartholomäus Zacherl 856 Soyen Fon Deutsche Saatveredelung AG Weissenburger Straße Lippstadt Fon Fax info@dsv-saaten.de Weitere Informationen finden Sie unter: Alle in dieser Broschüre enthaltenen Informationen, Anbauempfehlungen und Darstellungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir können trotz aller Sorgfalt nicht garantieren, dass die beschriebenen Eigenschaften in der landwirtschaftlichen Praxis in jedem Fall wiederholbar/nachvollziehbar sind. Sie können daher nur Entscheidungshilfen darstellen. Die DSV schließt Haftung für unmittelbare, mittelbare, atypische, zufällig entstandene oder sonstige Folgeschäden oder Schadensersatzansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Verwendung in dieser Broschüre beschriebenen Sorteninformationen und Anbauempfehlungen ergeben, aus. Mit der Herausgabe dieses Prospektes verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. Stand: Januar /5 Faxanfrage: Unternehmen Name Vorname Straße PLZ/Ort Fon Fax Bitte senden Sie mir kostenlos folgende Broschüren bzw. Infos zu: DSV Sortenkatalog RAPOOL-Rapssortenprogramm DSV COUNTRY Saatgut für erfolgreichen Futterbau DSV COUNTRY Horse Saatgut für die Pferdeweide DSV Holen Sie raus, was drin ist! DSV Ökosaatgut Für die besonderen Ansprüche des ökologischen Landbaus DSV Das besondere Zwischenfruchtprogramm Adresse DSV Getreide Sorten für Profis DSV Magazin INNOVATION Ich möchte ein Beratungsgespräch Ich möchte den DSV-Newsletter per beziehen Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, dass die Deutsche Saatveredelung AG Ihre personenbezogenen Daten nutzt und verarbeitet, um Sie schriftlich, telefonisch oder per über ihre Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Sie können diese Zustimmung jederzeit gegenüber der Deutschen Saatveredelung AG per unter info@dsv-saaten.de, Fon oder per Fax widerrufen. Betriebsgröße in ha Unterschrift

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