GeRAG-Massnahme (3. Paket) Lastenausgleich innerhalb von Agglomerationen

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1 GeRAG-Massnahme (3. Paket) Lastenausgleich innerhalb von Agglomerationen Kurzbericht Zürich, 22. Juni 2009

2 2 Autoren: Dr. Jürg Kuster / Hans Rudolf Meier BHP Hanser und Partner AG, Zürich

3 3 Management Summary Mit Blick auf das dritte Paket der Gemeindereform des Kantons Aargau GeRAG haben BHP Hanser und Partner im Auftrag der Projektleitung GeRAG des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau Analysen zu den finanziellen Lasten der Aargauer Gemeinden durchgeführt. Die Zielsetzung der Analysen besteht in einem systematischen Überblick über die finanziellen Lasten der vier Gemeindetypen Kernstädte, übrige Kernzonengemeinden, übrige Agglomerationsgemeinden und ländlicher Raum (Zuteilung der Gemeinden vgl. Anhang). Die Haupterkenntnisse der Analysen sind: Frage 1: Wie viel geben die vier Gemeindetypen für die laufenden Aufgaben in den verschiedenen Bereichen pro Kopf und Jahr aus? Die jährlichen Pro-Kopf-Aufwände der Kernstädte liegen netto (nach Abzug allfälliger aufgabenspezifischer Erträge wie Gebühren, Transferzahlungen und Entgelte des Kantons und anderer Gemeinden etc.) bei 2'686 CHF, d.h. deutlich über dem Niveau aller Gemeinden von 2'095 CHF. Dies gilt mit Ausnahme der Bildung für sämtliche Bereiche. Frage 2: Welche finanziellen Lasten pro EinwohnerIn resultieren infolge der Investitionen der vergangenen 10 Jahre für die vier Gemeindetypen? Zum laufenden Nettoaufwand pro Kopf kommt in den Aargauer Gemeinden eine mittlere Nettobelastung infolge von Investitionen von durchschnittlich gegen 290 CHF pro EinwohnerIn dazu. Die Gruppe der Kernstädte hat mit durchschnittlich ca. 450 CHF eine um ca. 55% höhere jährliche Nettobelastung pro EinwohnerIn infolge von Investitionen zu tragen als der Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden. Frage 3: Welche Unterschiede bestehen zwischen den vier Gemeindetypen in Bezug auf die Tragbarkeit der finanziellen Lasten? Die prozentualen Anteile des jährlichen Nettoaufwandes der einzelnen Gemeindetypen an den jeweiligen Steuererträgen unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs liegen in einer engen Bandbreite zwischen 89% und 91% liegen. Die Gruppe der Kernstädte hat zwar mit Abstand die höchsten jährlichen Pro-Kopf- Nettoaufwände zu tragen, verfügt jedoch auch unter Berücksichtigung der Finanzausgleichsabgaben über eine ausreichend hohe Steuerkraft, um ihre hohen laufenden Aufwände mit vergleichsweise niedrigen Steuerfüssen zu finanzieren. Die Gruppe der Kernstädte verfügt nach Berücksichtigung des Finanzausgleichs in absoluten Frankenbeträgen über den grössten finanziellen Handlungsspielraum pro EinwohnerIn. Die ländlichen Gemeinden vermögen als einzige Gruppe ihre laufenden Nettoaufwände (samt Abschreibungen und Kapitalzinsen) nur mittels überdurchschnittlicher Steuerfüsse und/oder mit Beiträgen aus dem Finanzausgleich zu decken.

4 4 Inhalt 1 EINLEITUNG FINANZIELLE LASTEN AUFGRUND DER LAUFENDEN AUFGABEN FINANZIELLE LASTEN INFOLGE VON INVESTITIONEN TRAGBARKEIT DER FINANZIELLEN LASTEN JÄHRLICHER AUFWAND DER GEMEINDEN FÜR LAUFENDE AUFGABEN UND INVESTITIONEN JÄHRLICHE ERTRÄGE DER GEMEINDEN AUS STEUERN UND FINANZAUSGLEICH FINANZIELLE TRAGBARKEIT KOMMUNALER AUFGABEN IM VERGLEICH ANHANG... 14

5 5 1 Einleitung Im Rahmen des dritten Pakets der Gemeindereform des Kantons Aargau GeRAG steht die Massnahme Lastenausgleich innerhalb von Agglomerationen zur Diskussion. Im Auftrag der Projektleitung GeRAG des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau haben BHP Hanser und Partner zwischen Januar und Mai 2009 Analysen zu den finanziellen Lasten der Aargauer Gemeinden durchgeführt. Die Zielsetzung der Arbeiten bestand in einem systematischen Überblick über die finanziellen Lasten der vier Gemeindetypen Kernstädte, übrige Kernzonengemeinden, übrige Agglomerationsgemeinden und ländlicher Raum (Zuteilung der Gemeinden vgl. Anhang). Im Mittelpunkt der Analysen standen im Einzelnen folgende Kernfragen: Wie hoch sind die Brutto- und Nettoaufwände pro Kopf in den Aargauer Gemeinden? Welche Unterschiede bestehen dabei in den verschiedenen Aufgabenbereichen zwischen den Gemeindentypen? ( Kapitel 2) Wie hoch waren die jährlichen Pro-Kopf-Investitionen der verschiedenen Gemeindetypen in den vergangenen 20 Jahren? Welche finanziellen Lasten pro EinwohnerIn resultieren daraus für die vier Gemeindetypen in Form von jährlichen Abschreibungen und Verzinsungen des investierten Kapitals? ( Kapitel 3) Welche Unterschiede bestehen zwischen den vier Gemeindetypen in Bezug auf die Tragbarkeit der finanziellen Lasten? ( Kapitel 4) Der vorliegende Kurzbericht stellt die Hauptergebnisse der durchgeführten Analysen vor. 2 Finanzielle Lasten aufgrund der laufenden Aufgaben Für ihre laufenden Geschäfte wenden die Aargauer Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2006/2007 brutto insgesamt über 2.1 Mia. Franken auf. Dies entspricht einem Pro-Kopf- Aufwand von CHF. Der grösste Teil davon entfällt mit ca. 1'670 CHF pro EinwohnerIn (32%) auf die Bildung, gefolgt von den Aufgabenbereichen allgemeine Verwaltung (13%), soziale Wohlfahrt (13%) und Umwelt / Raumordnung (12%). Vergleichsweise wenig schlagen die Aufgabenbereiche Kultur / Freizeit und Gesundheit (je 4%) sowie der Verkehr (6%) zu Buche. Zwischen den vier betrachteten Gemeindetypen differieren die Bruttoaufwände pro EinwohnerIn (vor Berücksichtigung allfälliger aufgabenspezifischer Erträge) je nach Aufgabenbereich beträchtlich, wie nachstehende Abbildung 1 zeigt: In 6 der 9 untersuchten Aufgabenbereiche liegen die Pro-Kopf-Aufwände der Kernstädte mindestens 30% über dem Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden. In der Bildung und im Bereich Umwelt / Raumplanung sind sie nur unwesentlich höher. Im Falle der Volkswirtschaft liegt ihr Aufwandniveau markant tiefer als in den übrigen Gemeindetypen.

6 6 Die übrigen Kernzonengemeinden dazu zählen i.d.r. Arbeitsplatzgemeinden im nahen Umfeld der Kernstädte - weisen nur in der sozialen Wohlfahrt, in der Kultur und Freizeit sowie in der Volkswirtschaft ein überdurchschnittliches Aufwandniveau auf. Die Gruppe der übrigen Agglomerationsgemeinden und jene des ländlichen Raums weisen in sämtlichen Aufgabenbereichen ein durchschnittliches oder sogar tieferes Aufwandniveau auf als im Mittel aller Aargauer Gemeinden. Per Saldo liegt der Bruttoaufwand pro EinwohnerIn in den Kernstädten mit 5'174 CHF klar über dem Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden, während sich die Unterschiede zwischen den übrigen Gemeindetypen in engen Grenzen halten. Methodische Bemerkungen: Auskunft über die Brutto- und Nettoaufwände für die Erfüllung kommunaler Aufgaben geben die laufenden Rechnungen der Gemeinden, die nach einem einheitlichen Kontenplan in der Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau erfasst sind. Untersucht wurden die Jahre 2006 und Damit die Aufwandwerte sowohl zwischen den Gemeindetypen als auch zwischen den verschiedenen Aufgabenbereichen miteinander vergleichbar sind, werden sie im Rahmen der vorliegenden Analyse jeweils auf die Einwohnerzahl bezogen. Abb. 1: Bruttoaufwand pro EinwohnerIn nach Aufgabenbereichen a) und Gemeindetypen b) (Ø 2006/07) Bruttoaufwand pro EinwohnerIn (CHF) Funktionsbereiche Kernstädte übrige Kernzone übrige Agglomeration Ländlicher Raum Aargauer Gemeinden 0 Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung '197 3 Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt und Raumordnung Volkswirtschaft Total '709 Aufwand- bzw. Belastungsniveau der Vergleichsgemeinde ist mindestens 30% höher als im Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden 15-29% höher als im Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden + / - ähnlich wie im Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden mindestens 15% tiefer als im Durchschnitt aller Aargauer Gemeinden * ohne Wertangabe a) ohne Abteilung Finanzen und Steuern; b) Gemeindetypen nach BFS (2004) vgl. Anhang Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, laufende Rechnung Nach Berücksichtigung der zweckgebundenen Erträge wenden die Aargauer Gemeinden im Durchschnitt noch ca. 2'100 CHF pro EinwohnerIn und Jahr für die laufenden Aufgaben auf (vgl. Abb. 2). Die Nettoaufwandunterschiede zwischen den Gemeindetypen sind dabei insgesamt geringer als jene des Bruttoaufwandes (vgl. unterste Zeile in Abb. 1 und 2). Die funktionsspezifischen Erträge aus Gebühren etc. sowie bereichsspezifische Ausgleichsinstrumente sorgen also bereits für eine Verringerung der Lastenunterschiede zwischen den Gemeinden. Allerdings sind die effektiv von den Gemeinden zu tragenden laufenden Pro-

7 7 Kopf-Aufwände in der Gruppe der Kernstädte mit Ausnahme der Bildung in sämtlichen Aufgabenbereichen nach wie vor markant höher als im Mittel aller Aargauer Gemeinden. Per Saldo resultiert für die Kernstädte ein um ca. 600 CHF höherer Nettoaufwand pro EinwohnerIn als im kantonalen Mittel. Abb. 2: Nettoaufwand pro EinwohnerIn nach Aufgabenbereichen a) und Gemeindetypen b) (Ø 2006/07) Nettoaufwand pro EinwohnerIn (CHF) Funktionsbereiche Kernstädte übrige Kernzone übrige Agglomeration Ländlicher Raum Aargauer Gemeinden 0 Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt und Raumordnung Volkswirtschaft Total '095 a) Ohne Abteilung Finanzen und Steuern; b) Gemeindetypen nach BFS (2004) vgl. Anhang c) Negativer Wert: In der Abteilung Volkswirtschaft übersteigen die Erträge die Aufwände. Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, laufende Rechnung; für die Legende vgl. obige Abbildung 3 Finanzielle Lasten infolge von Investitionen Über die vergangenen 10 Jahre summierten sich die Nettoinvestitionen der Aargauer Gemeinden auf insgesamt über 2.4 Mrd. CHF. Dies entspricht im Mittel rund 430 CHF pro EinwohnerIn und Jahr. Im Zeitraum 1999 bis 2006 stagnierten die jährlichen Nettoinvestitionen der Aargauer Gemeinden im Bereich von 400 CHF pro EinwohnerIn. Ab 2007 zeigen die Investitionen - z.t. als Folge von Sonderfaktoren (einmalige Ausfinanzierung der Aargauer Pensionskasse) - steigende Tendenz. Wie Abbildung 3 zeigt, liegen dabei die Pro-Kopf- Investitionen der Gruppe der Kernstädte mit Ausnahme der Jahre 2001 bis 2003 deutlich über den entsprechenden Werten der übrigen Gemeindetypen. Zudem wird deutlich, dass zur Hauptsache die Kernstädte für die in den letzten Jahren zunehmenden Pro-Kopf- Investitionen im Kanton Aargau verantwortlich sind. In der Abbildung 3 sind die Pro-Kopf-Nettoinvestitionen für die Gruppe der Kernstädte einmal mit und einmal ohne Berücksichtigung von Investitionen der Stadt Baden in die Berufsfachschule BerufsBildungBaden dargestellt, da der Rückfluss der Investitionserträge von Seiten der Wohnortgemeinden der BerufsschülerInnen an die Stadt Baden über mehrere Jahre in Form von Schulgeldern in der laufenden Rechnung erfolgen wird. Sachgerecht ist deshalb, diese Investitionen der Stadt Baden in der vorliegenden Analyse auszuklammern.

8 8 Abb. 3: Entwicklung der Pro-Kopf-Investitionen nach Gemeindetypen (netto ) Kernstädte übrige Kernzone ländlicher Raum Kernstädte (mit Investitionen BBB*) übrige Agglomeration Kanton Aargau 1'400 1'200 CHF pro EinwohnerIn 1' ** 2008** * mit Investitionen für die Berufsfachsschule BeurfsBildungBaden ** 2007/08: inkl. Ausfinanzierung der Aargauer Pensionskasse (APK) durch die bei der APK versicherten Gemeinden Quelle: Gemeindefinanzstatistik, Investitionsrechnung Wie stark werden die verschiedenen Gemeindetypen durch Investitionen finanziell belastet? Zur Beantwortung dieser Frage wurden die mittleren jährlichen Belastungen ermittelt, welche für die verschiedenen Gemeindetypen aus den Nettoinvestitionen der vergangenen 10 Jahre resultieren (zur Schätzmethode vgl. Box). Methodische Bemerkungen: Über die Höhe der jährlichen Investitionen einer Gemeinde geben die Investitionsrechnungen der Aargauer Gemeinden Auskunft. Weil Investitionen grossen jährlichen Schwankungen unterliegen und das investierte Kapital abzuschreiben und zu verzinsen ist, werden die über einen längeren Zeitraum investierten Geldwerte mittels der so genannten Annuitätenmethode in durchschnittliche jährliche Belastungen umgerechnet. Zur Umrechnung der Nettoinvestitionen in mittlere jährliche Belastungen wird die Annuität der Nettoinvestitionen mit folgenden Annahmen kalkulatorisch geschätzt: Investierte Kapitalsumme = Nettoinvestitionen im Zeitraum Abschreibungsdauer = 20 Jahre Mittlerer Zinssatz für das investierte Kapital = 3% pro Jahr Bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren und einem angenommenen mittleren Zinssatz für den Kapitaldienst auf dem investierten Kapital von 3% pro Jahr ergibt sich eine Annuität von 6.72%. Da Investitionen buchhalterisch über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer der Investitionen abgeschrieben werden, gibt auch die laufende Rechnung (Bereich Finanzen und Steuern) Rückschlüsse über die finanziellen Belastungen infolge von Investitionen. Entsprechende Analysen zeigen indessen, dass diese statistische Grundlage aufgrund der Datensituation und wegen der unterschiedlichen Abschreibungspraxis der Gemeinden für die vorliegende Fragestellung keine zuverlässigen Ergebnisse liefert.

9 9 Ausgehend von der Investitionssumme im Zeitraum (2.433 Mrd. CHF) errechnet sich für die Aargauer Gemeinden ein mittlerer jährlicher Abschreibungs- und Zinsaufwand von rund 288 CHF pro EinwohnerIn (vgl. Abbildung 4). Im Verhältnis zum laufenden Nettoaufwand (2007/08) von durchschnittlich knapp 2'100 CHF pro EinwohnerIn und Jahr belasten die Investitionen die kommunalen Finanzhaushalte also insgesamt relativ wenig. Mit 446 CHF pro EinwohnerIn liegt die mittlere jährliche Belastung infolge von Investitionen in den Kernstädten im Schnitt um 55% höher als das Mittel aller Aargauer Gemeinden von 288 CHF. Die Pro-Kopf-Werte der übrigen Gemeindetypen liegen nahe beim Durchschnitt (übrige Agglomeration) oder leicht tiefer (übrige Kernzone und ländlicher Raum). Abb. 4: Kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsung der gesamten Nettoinvestitionen ( ) nach Gemeindetypen Gemeindekategorie Einwohner Ø Investitionssumme der Jahre (Mio. CHF)* Annuität der Investitionssumme : 6.72% (CHF/Einw.)* Kernstädte 72' übrige Kernzone 83' übrige Agglomeration 213' ländlicher Raum 197' Alle Gemeinden 567'597 2' * ohne Investitionen der Stadt Baden ins Berufsbildungszentrum BBB in treuhänderischer Funktion Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, Investitionsrechnung 4 Tragbarkeit der finanziellen Lasten Ermittlung der Tragbarkeit der finanziellen Lasten einer Gemeinde: Zur Ermittlung der Tragbarkeit finanzieller Lasten einer Gemeinde wird ihr mittlerer jährlicher Aufwand dem mittleren jährlichen Ertrag der vergangenen zwei Jahre gegenübergestellt (vgl. Abbildung). Nettoaufwand für laufende Aufgaben (Abt. 0-8) + Kapitaldienst für Netto-Investitionen + Abschreibungen von Netto-Investitionen = Jährlicher Aufwand Kalkulatorischer Ansatz: Annuität der Investitionen in den letzten 10 Jahren Tragbarkeit? Ordentlicher Steuerertrag (bei effektivem Steuerfuss) - Einkommens- und Vermögenssteuern (nat. Personen) - Quellensteuern - Aktiensteuern (jurist. Personen) + Finanzausgleich - zufliessender Beitrag (+) / abfliessende Abgabe (-) = Jährlicher Ertrag Quelle: BHP Hanser und Partner

10 10 Der jährliche Aufwand umfasst den Nettoaufwand für die laufende Aufgabenerfüllung (ohne Aufgabenbereich Finanzen und Steuern) unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Kapitalzinsen für Investitionen. Der jährliche Ertrag einer Gemeinde wird hier als Summe aus dem Ertrag aus ordentlichen Steuern, Quellen- und Aktiensteuern (=Steuerertrag) sowie allfälligen Finanzausgleichszahlungen definiert. Die Tragbarkeit ist umso besser, je grösser der Ertragsüberschuss pro EinwohnerIn ist. 4.1 Jährlicher Aufwand der Gemeinden für laufende Aufgaben und Investitionen Im Mittel der Jahre 2007/08 beträgt der laufende Prof-Kopf-Aufwand der Aargauer Gemeinden netto für sämtliche Aufgabenbereiche ohne Finanzen und Steuern insgesamt 2'080 CHF pro Jahr. Dazu kommen kalkulatorische Abschreibungen und Kapitalzinsen für Investitionen von durchschnittlich 288 CHF pro EinwohnerIn und Jahr (vgl. Kap. 3). Sowohl der jährliche Nettoaufwand gemäss der laufenden Rechnung als auch der investitionsbedingte Nettoaufwand pro EinwohnerIn ist in der Gruppe der Kernstädte weitaus am höchsten (vgl. Abb. 5). In den übrigen Gemeindetypen fallen die entsprechenden Pro-Kopf- Aufwände dagegen unterdurchschnittlich aus. Abb. 5: Jährlicher Nettoaufwand pro EinwohnerIn ohne und mit Berücksichtigung der Investitionen nach Gemeindetypen (Ø 2007/08) Nettoaufwand laufende Rechnung (Abt. 0-8) Nettoaufwand + Annuität der Investitionen * CHF pro Einw oherin '000 1'500 2'000 2'500 3'000 3'500 Kernstädte 2'643 3'088 übrige Kernzone übrige Agglomeration ländlicher Raum alle Gemeinden 1'940 2'206 1'975 2'260 2'049 2'291 2'080 2'368 * Nettoinvestitionen ohne treuhänderische Investitionen der Stadt Baden ins Berufsbildungszentrum Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, Investitionsrechnung 4.2 Jährliche Erträge der Gemeinden aus Steuern und Finanzausgleich Den Nettoaufwänden der Gemeinden für die laufende Aufgabenerfüllung stehen wiederkehrende, nicht zweckgebundene Erträge in Form von Steuerzahlungen natürlicher und juristischer Personen sowie gegebenenfalls in Form von Finanzausgleichsbeiträgen bzw. -abgaben gegenüber.

11 11 Ein sachgerechter Vergleich der Tragbarkeit der finanziellen Lasten zwischen den vier Gemeindetypen erfordert einen Vergleich der Pro-Kopf-Steuerträge bei identischer Steuerbelastung von 100% (= relative Steuerkraft). In einem zweiten Schritt werden auch die mit dem effektiven Steuerfuss realisierten Steuererträge betrachtet. Abbildung 6 zeigt, dass die Aargauer Kernstädte bei einem einheitlichen (hypothetischen) Steuerfuss von 100% der einfachen Staatssteuer erwartungsgemäss über die mit Abstand höchste relative Steuerkraft verfügen (3'657 CHF pro EinwohnerIn), gefolgt von den übrigen Agglomerationsgemeinden (2'534 CHF), den übrigen Kernzonengemeinden (2'408 CHF) und den Gemeinden im ländlichen Raum (2'218 CHF). Beim Vergleich der Steuererträge (mit gemeindespezifischen Steuerfüssen) ergibt sich eine analoge Rangfolge. Allerdings zeigt sich, dass für die Gruppe der Kernstädte sowie jene der übrigen Agglomerationsgemeinden im Durchschnitt Steuerfüsse von weniger als 100% der einfachen Staatssteuer ausreichen, um ihre Aufwände zu decken. Demgegenüber sind die übrigen Kernzonengemeinden und die ländlichen Gemeinden mehrheitlich auf überdurchschnittliche Steuerfüsse angewiesen, um ausreichende Steuererträge zur Finanzierung ihrer laufenden Aufgaben und Investitionen zu generieren. Abb. 6: Relative Steuerkraft sowie Steuerertrag pro EinwohnerIn nach Gemeindetypen (Ø 2007/08) mit Finanzausgleich Relative Steuerkraft Steuerertrag (netto) Steuertrag (netto) mit Finanzausgleich nach heutigem System (08/09) Steuertrag (netto) mit Finanzausgleich nach GeRAG (08/09) CHF pro Einw oherin '000 1'500 2'000 2'500 3'000 3'500 4'000 Kernstädte 3'657 3'629 3'451 3'459 übrige Kernzone übrige Agglomeration ländlicher Raum alle Gemeinden 2'408 2'491 2'462 2'480 2'534 2'518 2'474 2'479 2'218 2'386 2'544 2'556 2'549 2'610 2'621 2'630 Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, Investitionsrechnung Diesen Ungleichgewichten zwischen finanziell starken und schwachen Gemeinden wirkt der kantonale Finanzausgleich entgegen. Der Finanzausgleich schöpft einen Teil der Steuererträge der finanzstarken Gemeinden zugunsten der schwächeren Gemeinden ab. Wie die obige Abbildung 6 zeigt, sind die Abgaben der Kernstädte pro EinwohnerIn am grössten. Bedeutendster Beitragsempfänger ist die Kategorie der ländlichen Gemeinden. Mit der

12 12 geplanten Umsetzung des ersten Pakets der GeRAG-Massnahmen verbessert sich die Bilanz wenn auch nur marginal zugunsten sämtlicher Gemeindekategorien. 4.3 Finanzielle Tragbarkeit kommunaler Aufgaben Abbildung 7 enthält eine zusammenfassende Gegenüberstellung der Nettoaufwände pro EinwohnerIn und der Steuer- sowie Finanzausgleichserträge pro EinwohnerIn für die einzelnen Gemeindetypen. Massgebend für die Beurteilung der Tragbarkeit sind die laufenden Nettoaufwände inkl. Investitionen sowie die Steuererträge unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs. Abbildung 8 zeigt, wie viel die Nettoaufwände in Prozent der Steuer- und Finanzausgleichserträge bei den einzelnen Gemeindetypen ausmachen. Abb. 7: Jährlicher Nettoaufwand (inkl. infolge Investitionen) im Vergleich zum Steuerertrag (Ø 2007/2008) ohne und mit geltendem Finanzausgleich nach Gemeindetypen Nettoaufwand laufende Rechnung (Abt. 0-8) Nettoaufwand + Annuität der Investitionen * Relative Steuerkraft Steuerertrag (netto) Steuertrag (netto) mit Finanzausgleich nach heutigem System (08/09) Steuertrag (netto) mit Finanzausgleich nach GeRAG (08/09) CHF pro Einw oherin '000 1'500 2'000 2'500 3'000 3'500 4'000 Kernstädte 3'088 3'459 übrige Kernzone 2'206 2'480 übrige Agglomeration 2'260 2'479 ländlicher Raum 2'291 2'556 alle Gemeinden 2'368 2'630 * Nettoinvestitionen ohne treuhänderische Investitionen der Stadt Baden ins Berufsbildungszentrum Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, laufende Rechnung und Investitionsrechnung

13 13 Abb. 8: Nettoaufwand (inkl. Investitionen) in Prozent der relativen Steuerkraft bzw. des Steuerertrags nach Gemeindetypen (Ø 2007/2008) Gemeindetyp Nettoaufwand laufende Rechnung (Abt. 0-8) und Annuität der Investitionen in % der relativen Steuerkraft ohne Finanzausgleich ohne Finanzausgleich des Steuerertrags mit heutigem Finanzausgleich (ohne GeRAG) 2008/09 mit Finanzausgleich nach GeRAG 2008/09 Kernstädte 84.4% 85.1% 89.5% 89.3% Übrige Kernzone 91.6% 88.6% 89.6% 89.0% Übrige Agglomeration 89.2% 89.8% 91.4% 91.2% Ländlicher Raum 103.3% 96.0% 90.1% 89.7% Alle Gemeinden 92.9% 90.8% 90.4% 90.0% Quelle: Gemeindefinanzstatistik des Kantons Aargau, laufende Rechnung und Investitionsrechnung Als Haupterkenntnis der Analysen ergibt sich, dass die prozentualen Anteile des jährlichen Nettoaufwandes der einzelnen Gemeindetypen an den jeweiligen Steuererträgen unter Berücksichtigung des Finanzausgleichs in einer engen Bandbreite zwischen 89% und 91% liegen (vgl. Abb. 8; Spalte rechts aussen) die Gruppe der Kernstädte zwar mit Abstand die höchsten jährlichen Pro-Kopf- Nettoaufwände zu tragen hat, aber gleichzeitig selbst unter Berücksichtigung der Finanzausgleichsabgaben - über eine ausreichend hohe Steuerkraft verfügt, um ihre hohen laufenden Aufwände mit vergleichsweise niedrigen Steuerfüssen zu finanzieren die Gruppe der Kernstädte selbst nach Berücksichtigung des Finanzausgleichs in absoluten Frankenbeträgen über den grössten finanziellen Handlungsspielraum pro Kopf verfügt (vgl. Abbildung 7: Differenz zwischen den Beträgen beim dunkelblauen und hellsten Balken) die ländlichen Gemeinden als einzige Gruppe ihre laufenden Nettoaufwände (samt Abschreibungen und Kapitalzinsen) nur mittels überdurchschnittlicher Steuerfüsse und/oder mit Beiträgen aus dem Finanzausgleich zu decken vermögen.

14 14 Anhang Für die Untersuchung verwendete Gemeindetypen im Kanton Aargau gemäss der Raumgliederung des Bundesamtes für Statistik: (Alle nicht namentlich genannten Gemeinden zählen zum ländlichen Raum) Ländlicher Raum Kernstädte Übrige Agglomeration Bundesamt für Statistik (2004): Raumgliederungen 2000 Agglomeration Baden-Brugg 4021 Baden 4024 Birmenstorf (AG) 4026 Ennetbaden 4027 Fislisbach 4028 Freienwil 4029 Gebenstorf 4033 Mellingen 4035 Niederrohrdorf 4037 Oberrohrdorf 4038 Obersiggenthal 4042 Turgi 4044 Untersiggenthal 4045 Wettingen 4047 Würenlingen 4092 Birr 4093 Birrhard 4095 Brugg 4100 Hausen (AG) 4104 Lupfig 4107 Mülligen 4111 Riniken 4118 Umiken 4123 Windisch K K Agglomeration Aarau 4001 Aarau K 4002 Biberstein 4003 Buchs (AG) 4005 Erlinsbach 4006 Gränichen 4007 Hirschthal 4008 Küttigen 4009 Muhen 4010 Oberentfelden 4011 Rohr (AG) 4012 Suhr 4013 Unterentfelden 4144 Schöftland Agglomeration Olten-Zofingen 4271 Aarburg 4274 Brittnau 4280 Oftringen 4282 Rothrist 4285 Strengelbach 4289 Zofingen K Agglomeration Lenzburg 4200 Hunzenschwil 4201 Lenzburg 4203 Möriken-Wildegg 4204 Niederlenz 4206 Rupperswil 4207 Schafisheim 4210 Staufen Agglomeration Wohlen 4080 Villmergen 4082 Wohlen (AG) 4240 Waltenschwil Agglomeration Basel 4252 Kaiseraugst 4253 Magden 4254 Möhlin 4255 Mumpf 4258 Rheinfelden 4260 Stein (AG) 4261 Wallbach 4263 Zeiningen K = Kernstadt, = übrige Kernzone, ohne Zeichen = übrige Agglomeration K K Agglomeration Zürich 4022 Bellikon 4023 Bergdietikon 4030 Killwangen 4034 Neuenhof 4039 Remetschwil 4200 Spreitenbach 4048 Würenlos 4049 Ehrendingen 4061 Arni (AG) 4062 Berikon 4063 Bremgarten (AG) 4066 Eggenwil 4067 Fischbach-Göslikon 4069 Hermetschwil-Staffeln 4071 Jonen 4073 Oberlunkhofen 4074 Oberwil-Lieli 4075 Rudolfstetten- Friedlisberg 4079 Unterlunkhofen 4081 Widen 4083 Zufikon 4084 Islisberg 4238 Rottenschwil 4308 Kaiserstuhl

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