Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen
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1 Judith Burgmann (Autor) Bekleidungsvorschriften an öffentlichen Schulen in Nordrhein- Westfalen Copyright: Cuvillier Verlag, Inhaberin Annette Jentzsch-Cuvillier, Nonnenstieg 8, Göttingen, Germany Telefon: +49 (0) , Website:
2 I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...I Literaturverzeichnis...VI Abkürzungsverzeichnis...LIV Einführung Teil: Verfassungsrechtliche Grundfragen...5 A. Schule...5 B. Schulpflicht...8 I. Grundlagen...8 II. Rechtliche Ausgestaltung...9 C. Grundrechtsgeltung in der Schule...13 I. Besonderes Gewaltverhältnis ) Gesetzesvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes...20 a.) Grundsätzliches zum Vorbehalt des Gesetzes...21 b.) Eigenständige Bedeutung des allgemeinen Vorbehalt des Gesetzes neben dem grundrechtlichen Gesetzesvorbehalt? ) Der Vorbehalt des Gesetzes im Schulbereich...29 II. Schulrechtlich relevante Grundrechte ) Grundrechte als wertentscheidende Grundsatznormen...33 a.) Toleranzgebot?...34 (1.) Verständnis des Toleranzgebotes...34 (2.) Existenz eines Toleranzgebotes als Verfassungsgebot...35 b.) Zwischenergebnis zum Toleranzgebot ) Grundrechtsbeeinträchtigungen in der Schule...37 III. Ausmaß der Entfaltungsmöglichkeit...39 D. Grundrechtsfähigkeit...41
3 II I. Schüler ) Ausländische Schüler...43 a.) Figur der Schutzbereichsverstärkung...44 b.) Zwischenergebnis ) Ausländische Schüler von EU-Bürgern...48 II. Eltern...51 E. Grundrechtsmündigkeit...53 I. Untersuchungsaufbau...56 II. Untersuchung ) Grundrechtsmündigkeit als gesonderte Ausübungsvoraussetzung? ) Einschränkbarkeit der Grundrechtsausübung bei Minderjährigen...62 a.) Einschränkung durch einfach-gesetzliche Regelungen...63 b.) Einschränkung durch elterliches Erziehungsrecht...65 (1.) Grundsätzliches zum Elternrecht...66 (2.) Verhältnis Elternrecht und staatliche Schulhoheit...67 (a.) Separationstheorie...68 (b.) Vorrang des Elternrechts...69 (c.) Staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag als lex specialis...70 (d.) Gleichordnungstheorie...72 (3.) Verhältnis Ausübung des Elternrechts zur Grundrechtsausübung durch den Minderjährigen...73 III. Zwischenergebnis Teil: Spezifische Rechtsprobleme der Einführung einer einheitlichen Schulkleidung...81 A. Soziologischer Überblick über die Entwicklung der Schuluniform...81 B. Derzeitige Rechtslage...86 I. Rechtlicher Ablauf für die Empfehlung einer einheitlichen Schulkleidung...87
4 III II. Auswirkungen der Einführung von einheitlicher Schulkleidung an Schulen...89 C. Möglichkeit eine Schuluniform verbindlich einzuführen?...95 I. Schuluniform oder einheitliche Schulkleidung?...96 II. Verbindliche Einführung durch Gesetz möglich? ) Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schuluniformen an Schulen verbindlich einführen würde ) Materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schuluniformen an Schulen verbindlich einführen würde...99 a.) Grundsatz der Bundestreue b.) Möglicher Verstoß gegen Grundrechte (1.) Schutzbereiche (a.) Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, und allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG (b.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (c.) Religionsfreiheit der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG (d.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG (e.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art 4 Abs. 2 GG (2.) Eingriff (a.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG (b.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (c.) Religiöse Freiheitsrechte der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG (d.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG (e.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art. 4 Abs. 2 GG (3.) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Schulkleidungspflicht (a.) Einschränkbarkeit der Grundrechte...125
5 IV (aa.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG (bb.) Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG (b.) Verhältnismäßigkeit (aa.) Legitimer Zweck (bb.) Geeignetheit (cc.) Erforderlichkeit (dd.) Angemessenheit ) Ergebnis III. Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einführung einer Schuluniform ermächtigen würde ) Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einführung einer einheitlichen Schulkleidung ermächtigen würde ) Materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das Schulen zu der verbindlichen Einführung einer einheitlichen Schulkleidung ermächtigen würde a.) Kein Verstoß gegen Grundrechte (1.) Allgemeines Persönlichkeitsrecht der Schüler, Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art 1 Abs. 1 GG, und elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2 GG (a.) Einschränkbarkeit (b.) Verhältnismäßigkeit (2.) Allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (3.) Religiöse Freiheitsrechte der Schüler, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG (4.) Religiöses Erziehungsrecht der Eltern, Art. 4 Abs. 2 GG b.) Kein Verstoß gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen außerhalb des Grundrechtskataloges...168
6 V (1.) Beachtung des Bestimmtheitsgebotes (2.) Beachtung des Demokratieprinzips ) Ergebnis IV. Gesetzesentwurf...181
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