Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012

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1 Neues vom Lärmschutz Klaus Meyer 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 1

2 Baulärm: öffentliche Verwaltung nach dem Urteil des hessischen VGH stärker in der Pflicht Kinder: Kinder machen keinen Lärm, sondern Geräusche Energie: Koronageräusche von Hochspannungsfreileitungen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 2

3 Baulärm innerhalb von (großen) Städten hohes Konfliktpotenzial bei Neubauten, Restrukturierungs- und Umbaumaßnahmen innerhalb von bestehenden Gebieten massiver Baulärm über einen langen Zeitraum Anwohner in unmittelbarer Nachbarschaft der Baustelle bisher wurde der Konflikt oft im Privatrecht ausgetragen, es fehlte eine Grundsatzrechtsprechung höherer Gerichte TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 3

4 Baulärm In Hessen wurden diese Konflikte thematisiert und von höheren Gerichten konkrete Handlungspflichten für die Gemeinden bzw. die Bauaufsichtsbehörden definiert. Beschluss des VG Frankfurt vom L 858/11.F, IBR 2011, 1093 sowie vom L 1728/11, IBR 2011, 1366 Beschluss des Hessischen VGH vom B 1111/11, IBR 2011, 487 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 4

5 Baulärm die Behörden müssen nach der neueren Rechtsprechung stärker als bisher die Überwachung bereits bei der Genehmigung durch Voruntersuchungen beginnen die Einhaltung der Vorgaben ist durch Lärmmessungen zu kontrollieren und in den Vorgängen zu dokumentieren die Einhaltung der Vorgaben ist durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Im Einzelfall kann dies auch die Stilllegung der Baustelle bedeuten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 5

6 Baulärm Baulärm stellt eine Lärmimmission im Sinne des Immissionsschutzrechtes dar Hauptregelwerk für Baulärm ist hierbei das BImSchG mit den Regelungen und Vorgaben der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) sowie die AVV Baulärm Das BImSchG ist vorliegend anwendbar, da eine Baustelle unter den Anlagenbegriff des Gesetzes fällt: eine Baustelle ist eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach 3 Abs. 5, 22 Abs. 1 BImSchG TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 6

7 Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Geräuschimmissionen vom August Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für a) Gebiete in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind, 70 db (A) b) Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, tagsüber 65 db (A) nachts 50 db (A) c) Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber nachts 60 db (A) 45 db (A) d) Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 55 db (A) nachts 40 db (A) e) Gebiete in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, tagsüber 50 db (A) nachts 35 db (A) f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten tagsüber 45 db (A) nachts 35 db (A) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 7

8 Baulärm Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. Der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit ist ferner überschritten, wenn ein Messwert oder mehrere Messwerte (Nummer 6.5.) den Immissionsrichtwert um mehr als 20 db (A) überschreiten. Zuordnung der Gebiete Sind im Bebauungsplan Baugebiete festgesetzt, die den in Nummer aufgeführten Gebieten entsprechen (auf die Baunutzungsverordnung vom 26. November 1968 Bundesgesetzbl. I S wird hingewiesen), so ist vom Bebauungsplan auszugehen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, so ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung des Gebietes auszugehen. Ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist die tatsächliche bauliche Nutzung zugrunde zu legen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 8

9 Baulärm Lärmintensive Bauphasen Abbrucharbeiten Erdbewegungsarbeiten Gründungsarbeiten und Befestigungen Betonierarbeiten Herstellen der Schalungen Einzelvorgänge beim Hochbau TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 9

10 Baulärm Baustellen sind somit aus schalltechnischer Sicht sehr komplex im Gegensatz zu Betrieben es ist die Untersuchung aller Bauphasen notwendig auf Grund der variablen Einsatzstellen sind in jeder Phase evtl. mehrere Varianten zu untersuchen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 10

11 Baulärm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 11

12 Baulärm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 12

13 Baulärm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 13

14 Baulärm TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 14

15 Baulärm Eine solche Überschreitung wird bei Baustellenlärm eher der Regelfall sein. Gemäß der AVwV zum Schutz gegen Baulärm kommen folgende Maßnahmen in Betracht: Maßnahmen bei Einrichtung der Baustelle Maßnahmen an den Baumaschinen die Verwendung lärmarmer Baumaschinen die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren und die Beschränkung der Betriebszeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 15

16 Baulärm Zusätzliche Maßnahmen bei allen Arbeiten werden die eingesetzten Mitarbeiter auf die Lärmproblematik hingewiesen und zu lärmvermeidendem Verhalten angewiesen. Die Baumaschinen sind bei Nichtnutzung abzuschalten. Unnötige Geräusche durch hohe Abwurfhöhen z. B. bei der Beladung der Lkw sind zu vermeiden. auf einem für die Öffentlichkeit sichtbaren Anschlag (z.b. Bauschild) wird ein Ansprechpartner bei der Bauleitung benannt, der im Falle von Fragen oder Beschwerden zur Verfügung steht. Baustellenlärm wird von den Nachbarn häufig gerade deshalb als besonders lästig und störend empfunden, weil keine Kenntnis über die Dauer und die noch kommenden Belastungen besteht und ein Gefühl des hilflos ausgeliefert sein entstehen kann. Die Akzeptanz der Nachbarschaft gegenüber der notwendigen Baumaßnahme kann durch größtmögliche Transparenz und Information deutlich gesteigert werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 16

17 Kinderlärm 22 (Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen) des BImSchG wurde erweitert (1a) Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 17

18 Kinderlärm diese Ergänzung macht Nachbarschaftsklagen gegen solche Anlagen fast unmöglich in der Bauleitplanung sind die Belange des Lärmschutzes noch in der Abwägung zu berücksichtigen. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist jetzt aber einfacher zu begründen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 18

19 Kinderlärm In Bayern Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) vom 20. Juli 2011 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 19

20 Kinderlärm Art. 2 Natürliche Lebensäußerungen von Kindern Die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, sind als sozialadäquat hinzunehmen. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 20

21 Kinderlärm Art. 3 Jugendspieleinrichtungen (1) Zur Beurteilung des von Jugendspieleinrichtungen ausgehenden Lärms ist die Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl I S. 1588, ber. S. 1790), geändert durch Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl I S. 324), mit der Maßgabe anzuwenden, dass die besonderen Regelungen und Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten keine Anwendung finden. (2) Jugendspieleinrichtungen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte nach Abs. 1 unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Jugendspieleinrichtungen nicht überschritten werden. (3) Jugendspieleinrichtungen dürfen zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht betrieben werden. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 21

22 Kinderlärm 18. BImSchV (Sportanlagenschutzverordnung) Immissionsrichtwerte 1 in Gewerbegebieten tagsüber außerhalb der Ruhezeiten 65 db(a) 2 in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 3 in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tagsüber innerhalb der Ruhezeiten nachts tagsüber außerhalb der Ruhezeiten tagsüber innerhalb der Ruhezeiten nachts tagsüber außerhalb der Ruhezeiten tagsüber innerhalb der Ruhezeiten nachts 60 db(a) 50 db(a) 60 db(a) 55 db(a) 45 db(a) 55 db(a) 50 db(a) 40 db(a) 4 in reinen Wohngebieten tagsüber außerhalb der Ruhezeiten 50dB(A) 5 in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tagsüber innerhalb der Ruhezeiten nachts tagsüber außerhalb der Ruhezeiten tagsüber innerhalb der Ruhezeiten nachts 45 db(a) 35 db(a) 45 db(a) 45 db(a) 35 db(a) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 22

23 Kinderlärm (5) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 2. nachts an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen und 3. Ruhezeit an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen und 6.00 bis Uhr, 7.00 bis Uhr, 0.00 bis 6.00 Uhr, bis Uhr 0.00 bis 7.00 Uhr, bis Uhr, 6.00 bis 8.00 Uhr bis Uhr, 7.00 bis 9.00 Uhr, bis Uhr bis Uhr. Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 23

24 Kinderlärm Art. 5 Anordnungen im Einzelfall bei Jugendspieleinrichtungen (3) Wurde eine Jugendspieleinrichtung baurechtlich genehmigt oder, wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich war, steht sie mit den im Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Einklang, kann die zuständige Behörde eine Einstellung des Betriebs auf Grund einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nur verlangen, wenn die Gefahr einer Gesundheitsschädigung vorliegt und diese weder durch nachträgliche Schutzmaßnahmen noch durch die Festsetzung von Betriebszeiten vermieden werden kann. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 24

25 Energie Ermittlung und Beurteilung von Koronageräuschen an Höchstspannungsleitungen (380 kva) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 25

26 Energie TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 26

27 Längenbezogene Schallleistung L'WA pro Stromkreismeter Energie Schallleistung bei Niederschlag 3-4 mm/h über den max. Randfeldstärken Messung Rechnung nach EPRI 40 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 Randfeldstärken in kv/cm (arithmetische Mittelung der Phasenwerte) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 27

28 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Umwelttechnik Gottlieb-Daimler-Straße Filderstadt Klaus Meyer Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) klaus.meyer@tuev-sued.de TÜV SÜD Industrie Service GmbH Neues vom Lärmschutz / Klaus Meyer / 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / 24. April 2012 / Nürnberg / 28

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