Lärmschutz an der Garmischer Autobahn (A 95)

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1 MitDenken 2012 Diskussionsrunde vom Lärmschutz an der Garmischer Autobahn (A 95) Verfasser: xx, München

2 Vorschlag Errichtung effektiver Lärmschutzmaßnahmen an der A 95 (Stadtgrenze München bis Luise Kiesselbach Platz) 2

3 3

4 Die Grenze zur Lärmsanierung ist überschritten Status Quo Lärmschutz nicht vorhanden Mehrere tausend MünchnerInnen betroffen westlich A95: Hochhäuser mit bis zu 12 Stockwerken / östlich: verdichtete Wohnbebauung Sehr hohe Lärmwerte: laut habt Ihr es hier Lärmkarte: Tags zwischen 65 db (A) und 75 db (A) 6 - spurige Autobahn durch Wohngebiete der Stadt zuzüglich 4 Spuren von Zu- & Abfahrten (d.h. 10 Fahrspuren) + Landstraße nach Starnberg Wenn eine solche Autobahn heute gebaut werden würde, wären Lärmschutzmaßnahmen Genehmigungsvoraussetzung Bundesverkehrsminister Ramsauer: Sonderbudget 1,5 Mrd. Lärm macht krank / will Verkehrslärm halbieren Ausblick mit stark steigendem Verkehrsaufkommen ist zu rechnen (Mittlerer Ring, Pendler, Freitzeitverkehr, LKW s, Olympiade) Verdichtung der Wohnbebauung im Bereich der A 95 4

5 Ein Lärmwall zum Schutz der Anwohner an der Garmischer Autobahn (A 95) Maßnahme Kosten Nutzen Lärmwall Aufschüttung + Lärmmauer Bund Bayern Stadt Bürgerbeteiligung 1. Aufschüttung - an den fehlenden Stellen anbringen - einheitliche Höhe (etwa 4 m) - Grund & Boden: Stadt / Bayern wenn nicht möglich: Lärmmauer 2. Lärmmauer errichten (etwa 2 m Höhe) - oben auf den Aufschüttungen - Begrünung - Sockelbreite: ca. 1,5 m Kosteneinsparung - Potential: Bestehenden Aushub verwenden (z. B. Aushub mittlerer Ring / Großbaustellen) Kosteneinsparung - Potential: Mögliche Bürgerbeteiligung Ausgestaltung ergebnisoffen 5

6 Nach über 30 Jahren ist genug geredet! Wer? Was? Freistaat Bayern Stadt München Kein Zuständigkeitsgerangel zu Lasten der Münchner Bürger! Bundesrepublik Deutschland Stadt München setzt sich für die Belange ihrer BürgerInnen ein d.h. keine Unzuständigkeit für städtische Autobahnen* * isv Art. 6 Gemeindeordnung: Den Gemeinden steht in ihrem Gebiet die Erfüllung aller öffentlichen Aufgaben zu. Lärmschutz, der tatsächlich Besserung bringt Güterabwägung Warum? Gesetz Lärmkarten: überschritten Grundgesetz & Bundes Immissions Schutzgesetz Art. 3 GG / Gleicheitssatz: vergleichbare Autobahnen haben Lärmschutz; A 95 hat nichts Art. 2 GG / Gesundheit: Lärm macht krank ; Staat muß schützen Bundes Immissions Schutzgesetz (BImSchG) ivm Ausführungsvorschriften: Lärmsanierung, wenn Tags 68 db(a) / Nachts 58 db (A) überschritten werden 6

7 keinerlei Schutz keinerlei Schutz 7

8 Lärmkarte

9 Anhang 9

10 Anhang Fundstellen 2 Abs. 1 der 16. BImSchV / für den Bau Tag Nacht 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 gelten für bauliche Maßnahmen an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes zum Schutz vor Verkehrslärm [ ] bei der nachträglichen Minderung von Lärmbelastungen an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) Immissionsgrenzwerte Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, daß der Beurteilungspegel einen der folgenden, imbundeshaushalt festgelegten Grenzwerte übersteigt Tag Nacht 1. [..] in reinen und allgemeinen Wohngebieten 70 db (A) 60 db (A) VLärmSchR 97 / aktuelle Überarbeitung / Verwaltungspraxis Stadt München Tag Nacht in reinen und allgemeinen Wohngebieten 68 Dezibel (A) 58 Dezibel (A) 10

11 Güterabwägung Maßnahmen Kosten Nutzen Lärmwall Aufschüttung + Lärmmauer im Verhältnis Einhausung sehr sehr Lärmmauer - durchgängig - gleiche Höhe Tempo 60 (durchgängig) sehr gering besser als jetzt Geschwindigkeitsüberwachung (fest installiert) Flüsterasphalt Asphalt - offenporig gering besser als jetzt 5 db(a) (von Dauer?) 3 db(a) (von Dauer?) 11

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