FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016"

Transkript

1 Name der befragenden Behörde Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses Fragebogens ist. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen der separaten Unterlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Ansprechpartner /- für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon: Name des Amtes Org. Eheit Straße + Hausnummer PLZ, Ort Sie erreichen uns über Telefon: Herr Xxxxx Frau Xxxxxx Telefax: XXXX XX-XXXX XXXX XX-XXXX XXXX XX-XXXX FÜR IHRE UNTERLAGEN Allgemee Angaben XXXXXXXX@XXXXX.de Auskunft gebende Stelle Land Kreis Gemede Laufende Nummer wird vom statistischen Amt ausgefüllt Kennnummer Art des Trägers Örtlich Überörtlich Merkmale der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten Wohnort Geschlecht Land Kreis Gemede Gemedeteil Männlich Weiblich Geburtsmonat / Geburtsjahr Personengruppe Deutsche / Deutscher EU-Ausländer / EU-Ausländer Bürgerkriegsflüchtlg Asylberechtigte / Asylberechtigter Sonstige Ausländer / Sonstiger Ausländer Seite 1

2 noch: Merkmale der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten Die beiden folgenden Fragen sd nur auszufüllen, wenn am Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII gewährt wurden. Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt ) gewährt? Ja, Ja, Ne Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ( Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung ) gewährt? Ja, Ja, Ne Angaben zu den Hilfeleistungen Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Vorbeugende Gesundheitshilfe ( 47 SGB XII ) Hilfe bei Krankheit ( 48 SGB XII ) Hilfe zur Familienplanung ( 49 SGB XII ) Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( 50 SGB XII ) Hilfe bei Sterilisation ( 51 SGB XII ) Achtung Die folgende Frage ist jedem Fall zu beantworten. Bestand Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung nach 264 Absatz 2 SGB V? Ja, im Laufe des Berichtsjahres eschließlich esende Ja, im Laufe des Berichtsjahres aber nicht mehr am esende Ne Seite 2

3 Egliederungshilfe für behderte Menschen ( 6. Kapitel SGB XII ) Begn der Leistung sgesamt Ende der Leistung sgesamt Begn der Leistung Ende der Leistung Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres ( sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ) Wurde im Laufe des Berichtsjahres Egliederungshilfe Form ees Persönlichen Budgets oder als Teil ees trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gewährt? Ja Ne Falls Ne, weiter mit Leistungen. Begn der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Falls diese Form der Leistung wieder egestellt wurde: Ende der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Handelt es sich um e trägerübergreifendes Persönliches Budget, d. h. sd weitere Leistungsträger hieran beteiligt? Ja Ne Leistungen der Egliederungshilfe Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Leistungen zur medizischen Rehabilitation ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 26 SGB IX ) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 33 SGB IX ) Leistungen anerkannten Werkstätten für behderte Menschen ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 41 SGB IX ) Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Gelang der Übergang der Beschäftigten / des Beschäftigten auf den allgemeen Arbeitsmarkt? Ja Ne Seite 3

4 noch: Leistungen der Egliederungshilfe Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft ( 54 Absatz 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. 55 Absatz 2 SGB IX ) Hilfsmittel ohne die Hilfsmittel nach 26, 31 und 33 SGB IX ( 55 Absatz 2 Nummer 1 SGB IX ) Heilpädagogische Leistungen für Kder ( 55 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX ) Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten ( 55 Absatz 2 Nummer 3 SGB IX ) Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt ( 55 Absatz 2 Nummer 4 SGB IX ) Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung eer Wohnung ( 55 Absatz 2 Nummer 5 SGB IX ) Hilfen zum selbstbestimmten Leben betreuten Wohnmöglichkeiten ( 55 Absatz 2 Nummer 6 SGB IX ), und zwar eer eigenen Wohnung ( = ambulant betreutes Wohnen ) eer Wohngemeschaft ( = ambulant betreutes Wohnen ) eer Wohnerichtung ( eschl. Außenwohngruppen ) Hilfen zur Teilhabe am gemeschaftlichen und kulturellen Leben ( 55 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX ) Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft ( 55 Absatz 2 SGB IX ) Hilfen zu eer angemessenen Schulbildung ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XII ) Hilfen zur schulischen Ausbildung für een angemessenen Beruf eschl. des Besuchs eer Hochschule ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XII ) Hilfe zur Ausbildung für ee sonstige angemessene Tätigkeit ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB XII ) Hilfe vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach 56 SGB XII ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB XII ) Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben ( 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB XII ) Sonstige Leistungen der Egliederungshilfe ( 54 Absatz 1 Satz 1, 54 Absatz 2 und Absatz 3 SGB XII ) Seite 4

5 Hilfe zur Pflege ( 7. Kapitel SGB XII ) Begn der Leistung sgesamt Ende der Leistung sgesamt Begn der Leistung Ende der Leistung Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres ( sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ) Wurden im Laufe des Berichtsjahres auch Pflegeleistungen ees Sozialversicherungsträgers gewährt? Ja Ne Wurde im Laufe des Berichtsjahres Hilfe zur Pflege Form ees Persönlichen Budgets oder als Teil ees trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gewährt? Ja Ne Falls Ne, weiter mit Leistungen. Begn der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Falls diese Form der Leistung wieder egestellt wurde: Ende der Leistungsgewährung Form ees Persönlichen Budgets Handelt es sich um e trägerübergreifendes Persönliches Budget, d. h. sd weitere Leistungsträger hieran beteiligt? Ja Ne Leistungen der Hilfe zur Pflege Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 1 SGB XII ) Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 2 SGB XII ) Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit ( 64 Absatz 3 SGB XII ) Angemessene Aufwendungen der Pflegeperson ( 65 Absatz 1 Satz 1, Halbsatz 1 SGB XII ) Angemessene Beihilfen ( 65 Absatz 1 Satz 1, Halbsatz 2 SGB XII ) Aufwendungen für die Beiträge eer Pflegeperson / besonderen Pflegekraft für ee angemessene Alterssicherung ( 65 Absatz 1 und 2 SGB XII ) Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Seite 5

6 noch: Leistungen der Hilfe zur Pflege Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Kostenübernahme für Heranziehung eer besonderen Pflegekraft ( 65 Absatz 1 Satz 2 SGB XII ) darunter: Fanzierung des sogenannten Arbeitgebermodells Hilfsmittel ( 61 Absatz 2 Satz 1 SGB XII ) Leistungen der Hilfe zur Pflege Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ) Teilstationäre Pflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 6 SGB XI ) Kurzzeitpflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 7 SGB XI ) Stationäre Pflege ( 61 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XII i. V. m. 28 Absatz 1 Nummer 8 SGB XI ) darunter: sogenannte Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 8. Kapitel SGB XII ) und Hilfe anderen Lebenslagen ( 9. Kapitel SGB XII ) Im Laufe des Berichtsjahres Am esende Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 bis 69 SGB XII ) Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ( 70 SGB XII ) Altenhilfe ( 71 SGB XII ) Bldenhilfe ( 72 SGB XII ) Hilfe sonstigen Lebenslagen ( 73 SGB XII ) Bestattungskosten für zur Bestattung Verpflichtete ( 74 SGB XII ) Seite 6

7 Name der befragenden Behörde Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz Art, Zweck und Umfang der Erhebung Die Erhebung über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis. 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ) wird jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr als Totalerhebung durchgeführt. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und fanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Kreis der Leistungsempfänger bereitgestellt werden. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortentwicklung des SGB XII benötigt. Rechtsgrundlagen Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch Sozialhilfe ( Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023 ), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 ( BGBl. I S ) geändert worden ist, Verbdung mit dem Bundesstatistikgesetz ( BStatG ) vom 22. Januar 1987 ( BGBl. I S. 462, 565 ), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 ( BGBl. I S ) geändert worden ist. Erhoben werden die Angaben zu 122 Absatz 3 SGB XII. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus 125 Absatz 1 Satz 1 SGB XII Verbdung mit 15 BStatG. Nach 125 Absatz 2 SGB XII sd die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeden und Gemedeverbände, soweit sie Aufgaben nach diesem Buch wahrnehmen, auskunftspflichtig. Nach 11a Absatz 1 BStatG sd Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte und elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statistischen Ämter zu verwenden. Soweit die oben genannten Stellen kee standardisierten Verfahren für den Datenaustausch esetzen, sd elektronische Verfahren nach Absprache mit den statistischen Ämtern zu verwenden. Nach 15 Absatz 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung kee aufschiebende Wirkung. Die Angaben über den Namen und die Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sowie über den Gemedeteil, dem der Leistungsempfänger wohnt, sd freiwillig. Geheimhaltung Die erhobenen Ezelangaben werden nach 16 BStatG geheim gehalten. Hilfsmerkmale, laufende Nummer, Kennnummer, Löschung Der Name und die Anschrift der Auskunft gebenden Stelle, der Name und die Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person sd Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. Diese Angaben werden gelöscht, sobald die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit abgeschlossen ist; spätestens nach Abschluss der jeweiligen Erhebung. Die laufende Nummer dient als freies Egabefeld, welches von den Statistischen Landesämtern bei Bedarf zur Organisation des Erhebungsverfahrens bei der statistischen Aufbereitung belegt werden kann. Die von den Berichtsstellen zu vergebende Kennnummer darf kee Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse der Leistungsempfängernen / Leistungsempfänger enthalten, die über die Erhebungs- und Hilfsmerkmale hausgehen. Sie wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Abgrenzung des Erhebungsbereichs Die Erhebung erstreckt sich auf die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII. Im Ezelnen werden die Leistungsberechtigten folgender Hilfen erfasst: Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII, 47 bis 52 ) Egliederungshilfe für behderte Menschen ( 6. Kapitel SGB XII, 53 bis 60 ) Hilfe zur Pflege ( 7. Kapitel SGB XII, 61 bis 66 ) Hilfe zur Überwdung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 8. Kapitel SGB XII, 67 bis 69 ) Hilfe anderen Lebenslagen ( 9. Kapitel SGB XII, 70 bis 74 ) Folgende Personen werden im Rahmen dieser Statistik nicht berücksichtigt: Leistungsberechtigte, die ausschließlich laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen ( diese Empfängergruppen werden gesonderten Statistiken erfasst ) deutsche Leistungsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben Empfänger von Leistungen aufgrund anderer Bestimmungen als nach dem SGB XII, z. B. nach landesrechtlichen Bestimmungen seelisch behderte Kder und Jugendliche, die Leistungen gemäß 35a Kder- und Jugendhilfegesetz ( SGB VIII ) erhalten Bezieher von Leistungen gemäß 2 Asylbewerberleistungsgesetz ( diese Empfängergruppe wird ebenfalls eer gesonderten Statistik erfasst ) Meldung zur Statistik Jeweils nach Ablauf des Berichtsjahres ist für jeden ezelnen Leistungsberechtigten, der im Laufe bzw. am esende des Berichtsjahres ee der oben genannten Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII erhalten hat, ee dementsprechende Meldung dem Statistischen Landesamt zuzuleiten. Lieferterm ist der 1. März des Folgejahres. Fällt der Lieferterm auf e Wochenende oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Lieferterm jeweils auf den ersten folgenden Werktag. Seite 1

8 Der erste Teil der Meldung behaltet die Angaben über die Auskunft gebende Stelle sowie die Merkmale der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten. Im zweiten Teil der Meldung folgt ee Auflistung der ezelnen unterschiedlichen Hilfearten, wobei nicht nach laufenden und emaligen Hilfen unterschieden wird. Für jede Hilfe ist anzugeben, ob diese oder, im Laufe des Berichtsjahres und ggf. noch am esende gewährt wurde. Wurden e und demselben Leistungsberechtigten im Berichtsjahr bzw. am esende mehrere unterschiedliche Hilfen gewährt, dann sd die Angaben zu diesen Hilfen eer Meldung zu übermitteln. Insofern sd mehrere Angaben verschiedener Hilfearten zulässig. Wenn ee als im Laufe des Berichtsjahres signierte Leistung am esende noch andauert, muss gleichzeitig am esende signiert werden. Im Falle der Gewährung von Hilfe zur Pflege oder Egliederungshilfe für behderte Menschen ist zusätzlich der Begn dieser Hilfen anzugeben. Wurde die Hilfe aus dem Vorjahr übernommen, sd die entsprechenden Begndaten des Vorjahres zu übernehmen. Sobald das Ende der Hilfegewährung feststeht, sd die entsprechenden Etragungen hierfür vorzunehmen. Wichtig: Zusätzlich ist jedem Fall die Frage zu beantworten, ob der betreffenden Leistungsberechtigten / dem betreffenden Leistungsberechtigten nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII am auch Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt ) und / oder Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ( Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung ) gewährt wurde. Kennnummer Die Berichtsstellen vergeben für jeden Fall ee edeutige 11-stellige Kennnummer. Besonders wichtig ist hierbei, dass nerhalb eer Berichtsstelle ee Kennnummer pro Berichtsjahr nur emal vergeben wird. Dies kann z. B. dadurch sichergestellt werden, dass jeder Sachbearbeiter / jedem Sachbearbeiter e bestimmtes Nummernkontgent zugewiesen wird. Die Kennnummer wird später bei Rückfragen seitens der Statistischen Landesämter zur Identifizierung des Falles verwendet. Sie dient somit ausschließlich zur Prüfung der Richtigkeit der Statistik. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass die Sachbearbeiter / der Sachbearbeiter regelmäßig e Verzeichnis führt, das die Kennnummern den ternen Aktenzeichen des Sozialamtes gegenüberstellt. Auf diese Weise kann die Sachbearbeiter / der Sachbearbeiter bei späteren Rückfragen seitens des Statistischen Landesamtes von der vergebenen Kennnummer auf das Aktenzeichen schließen. Seite 2

9 Name der befragenden Behörde Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Stand: 15. Dezember 2015 Erläuterungen zum Fragebogen Angaben zum Träger Art des Trägers Kommt es während des es zu eem Wechsel der Trägerschaft, dann ist bei der Signierung die Trägerschaft zum esende maßgeblich; ggf. sd demnach Korrekturen durchzuführen. Örtlicher Träger: Örtliche Träger sd die kreisfreien Städte und die ( Land- )Kreise, soweit nicht nach Landesrecht etwas anderes bestimmt ist. Werden von den Kreisen kreisangehörige Gemeden oder Gemedeverbände zur Durchführung von Aufgaben nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII herangezogen, dann ist von diesen ebenfalls Örtlicher Träger anzugeben. Überörtlicher Träger: Überörtliche Träger sd entweder die Länder selbst oder höhere Kommunalbehörden (z.b. Landeswohlfahrtsverbände, Landschaftsverbände, Bezirke). Werden von den überörtlichen Trägern örtliche Träger sowie diesen zugehörige Gemeden und Gemedeverbände zur Durchführung von Aufgaben nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII herangezogen, dann ist von diesen ebenfalls Überörtlicher Träger anzugeben. Regionalangaben ( Auskunft gebende Stelle, Wohnort der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten ) Die Signierung der Regionalangaben für das Land, den Kreis und die Gemede erfolgt grundsätzlich mittels der amtlichen Gemedeschlüsselnummer. Auszüge aus dem entsprechenden Schlüsselverzeichnis werden den ezelnen Berichtsstellen vom Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt. Die regionale Signierung für die Auskunft gebende Stelle ist so vorzunehmen, dass diese Stelle bei Ebeziehung der Angabe zur Art des Trägers edeutig erkennbar ist. Die Signierungen sd folgendermaßen vorzunehmen: Überörtlicher Träger Gemede Art des Trägers... 2 Örtlicher Träger Landkreis Gemede... leer Art des Trägers... 1 Kreisfreie Stadt Gemede Art des Trägers... 1 Örtlicher Träger, herangezogen durch überörtlichen Träger Landkreis Gemede... leer Art des Trägers... 2 Kreisfreie Stadt Gemede Art des Trägers... 2 Kreisangehörige Gemede, herangezogen durch überörtlichen Träger Gemede... Signierung gemäß Schlüsselverzeichnis Art des Trägers... 2 Kreisangehörige Gemede, herangezogen durch örtlichen Träger Gemede... Signierung gemäß Schlüsselverzeichnis Art des Trägers... 1 Als Wohnort der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten ist der gemeldete Hauptwohnsitz anzugeben. Ist dieser nicht bekannt, dann ist der gewöhnliche Aufenthaltsort ezutragen. Die Angaben zum Gemedeteil ( beim Wohnort der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten ) sd freiwillig. Angaben zu den ezelnen Personen Personengruppe Deutsche / Deutscher: Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sowie Personen, die nach dem Grundgesetz den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden. Bei Personen, die sowohl die deutsche als auch ee fremde Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich Deutsche/ Deutscher zu signieren. EU-Ausländer / EU-Ausländer: Personen mit eer Staatsangehörigkeit ees Staates der Europäischen Union. Asylberechtigte / Asylberechtigter: Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlge als Asylberechtigte anerkannt wurden bzw. zu deren Anerkennung e Gericht das Bundesamt verpflichtet hat. Bürgerkriegsflüchtlg: Ausländer aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten, die vorübergehend Schutz der Bundesrepublik Deutschland erhalten und ee gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die jedoch nicht zu den Leistungsberechtigten nach 1 Absatz 1 Nummer 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ( AsylbLG ) der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 ( BGBl. I S ), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes Seite 1

10 vom 20. Oktober 2015 ( BGBl. I S ) geändert worden ist, zählen. Leistungsberechtigt nach 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG sd Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und ee Aufenthaltserlaubnis besitzen nach 23 Absatz 1, 24, 25 Absatz 4 Satz 1 oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 ( BGBl. I S. 162 ), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2015 ( BGBl. I S ) geändert worden ist. Zu den Leistungsberechtigten des SGB XII zählen daher nach 1 Absatz 2 AsylbLG nur solche Kriegsoder Bürgerkriegsflüchtlge, die een anderen als den oben genannten Aufenthaltstitel besitzen. Die Familienangehörigen dieser Personen gelten ebenfalls als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlge. Sonstige Ausländer / Sonstiger Ausländer: Alle Nichtdeutschen, die nicht eer der vorgenannten Kategorien zuzuordnen sd. Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII ( Hilfe zum Lebensunterhalt ) gewährt? Die Frage ist mit Ja, bzw. Ja, zu beantworten, wenn es sich um ee Person handelt, die am des Berichtsjahres laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen hat und für die ee Bestandsmeldung zur Statistik über die Empfängernen / Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt von der hierfür zuständigen Stelle erfolgte. Hierzu gehören z. B. auch lebende Leistungsberechtigte, denen alle der Barbetrag zur persönlichen Verfügung regelmäßig aus Mitteln der Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt wird. Wurden am auch laufende Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ( Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung ) gewährt? Die Frage ist mit Ja, bzw. Ja, zu beantworten, wenn es sich um ee Person handelt, die am des Berichtsjahres laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung bezogen hat und für die daher ee Bestandsmeldung zur Statistik über die Empfängernen / Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmderung von der hierfür zuständigen Stelle erfolgte. Teilstationäre oder stationäre Leistungen werden erbracht. Gemäß 13 SGB XII sd stationäre solche, denen Leistungsberechtigte leben und die erforderlichen Hilfen erhalten. Dies sd alle, die der Pflege, der Behandlung oder sonstigen nach dem SGB XII zu deckenden Bedarfe oder der Erziehung dienen. zur teilstationären Betreuung sd sbesondere Tag- und Nachtkliken, Werkstätten für behderte Menschen, Tagesstätten für behderte Kder, Übernachtungsstätten und dergleichen, denen die Hilfeempfänger für een nicht unwesentlichen Teil des Tages oder der Nacht oder für een anderweitig abgegrenzten Zeitraum Aufnahme fden. Entscheidend dafür, ob ee Hilfe oder signiert wird, ist der Ort, an dem die Hilfeleistung erbracht wird. Somit sd ambulante Behandlungen von voll- oder teilstationär untergebrachten Hilfeempfängern, die außerhalb der Erichtung erfolgen, auch als Hilfeleistungen anzugeben. Ausgaben / Gesamtausgaben im Laufe des Berichtsjahres Bei der Egliederungshilfe für behderte Menschen sowie bei der Hilfe zur Pflege sd die Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres für bestimmte ausgewählte Unterhilfearten sowie die Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe Seite 2 des Berichtsjahres ( sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ) je Leistungsberechtigtem zu erfassen. Bei den hier anzugebenden Beträgen soll es sich um die jeweiligen Bedarfe der Leistungsberechtigten / des Leistungsberechtigten ohne Berücksichtigung abzusetzender Ekommen handeln. Es sd also nicht die tatsächlichen Ausgaben der Sozialhilfeträger anzugeben, sondern die errechneten Bruttobedarfe gemäß SGB XII vor Abzug der anrechenbaren Ekommen. Bei den Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres, die für Leistungsberechtigte der Egliederungshilfe für behderte Menschen bzw. der Hilfe zur Pflege nachgewiesen werden müssen, sd sämtliche Bedarfe nach dem SGB XII für die leistungsberechtigte Person ohne vorherigen Abzug der anrechenbaren Ekommen zu erfassen ( Bedarfe nach den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII, eventuell vorliegende Bedarfe nach den Kapiteln 3 und 4 des SGB XII und Ausgaben nach 264 SGB V ). Für die Ausgaben der ausgewählten Unterhilfearten im Laufe des Berichtsjahres sd die Bedarfe für die jeweilige Unterhilfeart brutto, also ohne vorherigen Abzug der darauf anrechenbaren Ekommen zu erfassen. Beispiel: E alle stehender, voll erwerbsgemderter Mann ( 35 e ) lebt während des gesamten Berichtsjahres eer stationären Erichtung für behderte Menschen; tagsüber besucht er ee Werkstatt für behderte Menschen ( Annahme: Der Leistungsanspruch ist über das konstant ). Bedarf im Heim pro : Heimkosten ( Vergütung ) Barbetrag zur persönlichen Verfügung Zusatzbarbetrag gemäß 133a SGB XII Besuchsbeihilfe Insgesamt Bedarf der Werkstatt pro : Werkstattkosten ( Vergütung ) Fahrtkosten Sozialversicherungskosten Insgesamt Egliederungshilfe für behderte Menschen ( 6. Kapitel SGB XII ): Gesamtausgaben nach dem SGB XII im Laufe des Berichtsjahres ( Sozialhilferechtlicher Gesamtbedarf ): Berechnung: ( ) x 12 e Leistungen anerkannten Werkstätten für behderte Menschen: Ausgaben im Laufe des Berichtsjahres ( brutto ): Berechnung: x 12 e Angaben zum Persönlichen Budget Die Egliederungshilfe für behderte Menschen sowie die Hilfe zur Pflege können auf Antrag auch Form ees Persönlichen Budgets oder als Teil ees trägerübergreifenden Persönlichen Budgets erbracht werden. Näheres regelt 17 Absätze 2 bis 4 SGB IX Verbdung mit der Budgetverordnung und 159 Absatz 5 SGB IX. Begn / Ende der Leistung ( Egliederungshilfe für behderte Menschen und bei Hilfe zur Pflege ) Bei der Egliederungshilfe für behderte Menschen und bei der Hilfe zur Pflege werden Begn und Ende des Leistungsbezugs getrennt erfasst für den Bezug von Leistungen sgesamt wobei der Ort der Leistungserbrgung ( bzw. ) kee Rolle spielt und für den Bezug von Leistungen, wobei nur die Leistungserbrgung berücksichtigt wird.

11 Begn / Ende der Leistung sgesamt Als Begn der Leistung sgesamt zählt der, dem zum ersten Mal die Leistung erbracht wird. Beim Beendigungszeitpunkt ist der anzugeben, den der Tag fällt, für den erstmals kee Leistungen mehr gewährt werden. Beispiele: Die Hilfeleistung begnt am 01. Februar 2010 und endet am 30. September Als Begn ist der Februar 2010, also zu signieren. Der Tag, für den erstmals kee Leistung mehr gewährt wird, ist der 1. Oktober Als Endzeitpunkt ist somit diesem Fall der Oktober 2010, also ezutragen. Die Hilfeleistung begnt am 24. Februar 2010 und endet am 21. Oktober Als Begn ist der Februar 2010, also zu signieren. Der Tag, für den erstmals kee Leistung mehr gewährt wird, ist der 22. Oktober 2010, weswegen als Endzeitpunkt somit der Oktober 2010, also ezutragen ist. Bei eer Unterbrechung der Hilfe um mehr als zwei e ist der Fall abzuschließen. Ist die Hilfegewährung am esende noch nicht abgeschlossen, so bleibt das entsprechende Datenfeld leer. Wichtig Es ist unbedgt darauf zu achten, Zahlungsunterbrechungen für Personen mit dauerhaftem Leistungsbezug durch ee Summierung von Rechnungen zu vermeiden. Zeitverzögerte Summierungen von Rechnungen über die Leistungserbrgungen von ( dauerhaften ) Empfängern von Leistungen nach dem 6. und 7. Kapitel SGB XII führen nach zwei en zu eem Abschluss des Falls der Statistik und anschließend zu eer Neuanmeldung, obwohl es sich um een Dauerempfänger handelt. Folge der statistischen An- und Abmeldungen sd überhöhte Fallzahlen im Laufe des es und unterschätzte Fallzahlen am esende, die unbedgt zu vermeiden sd. Die Egliederungshilfe für behderte Menschen und die Hilfe zur Pflege untergliedern sich jeweils verschiedene Unterhilfearten. Diese Unterformen der Hilfegewährung spielen bei der Festlegung von Begn bzw. Ende der Hilfe zur Pflege oder Egliederungshilfe kee Rolle, d. h. die verschiedenen Unterhilfearten sd als ee Eheit anzusehen, sofern sie im Zeitverlauf ununterbrochen aufeander folgen. So endet die Egliederungshilfe erst dann, wenn die letzte Maßnahme dieser Hilfeart abgeschlossen worden ist; gleiches gilt für den Bereich der Hilfe zur Pflege. Beispiel: E behdertes Kd erhält vom Januar 2009 bis August 2009 ee heilpädagogische Leistung; im Anschluss daran wird ihm Hilfe zu eer angemessenen Schulbildung gewährt, und zwar bis zum 30. April Als Begn / Ende der Egliederungshilfe sd diesem Fall folgende Daten anzugeben: Für das Berichtsjahr 2009 Begn Ende... leer Für das Berichtsjahr 2010 Begn Ende Beispiel: Für ee Person wird Hilfe zur Pflege gewährt. Diese begnt im August 2008 und wird zum 30. April 2010 egestellt. Im September 2010 wird die Hilfe zur Pflege für dieselbe Person wieder aufgenommen, das Ende steht noch nicht fest. Zum Begn / Ende der Hilfegewährung sd hier folgende Angaben zur Statistik zu melden: Für das Berichtsjahr 2008 Begn Ende... leer Für das Berichtsjahr 2009 Begn Ende... leer Für das Berichtsjahr Meldung Begn Ende Für das Berichtsjahr Meldung Begn Ende... leer Begn / Ende der Leistung Für die Angaben zum Begn und Ende der Leistungsgewährung gelten die oben stehenden Erfassungsvorgaben analog. Ausnahme: Für den Fall, dass es während des Berichtsjahres zu eer oder mehreren Unterbrechung ( en ) der Leistungsgewährung von mehr als zwei en kommt, dieselbe Hilfeart ( Egliederungshilfe für behderte Menschen bzw. Hilfe zur Pflege ) allerdgs während dieser Unterbrechung weiterh gewährt wurde, soll hier nur der im esrückblick jüngste Zeitraum der Hilfegewährung angegeben werden. Für am 31. Dezember des Berichtsjahres noch andauernde Bezugszeiträume ist der Endzeitpunkt leer zu lassen. Beispiel: Ee Person befdet sich vom 01. Februar 2010 bis zum 30. April 2010 eer Erichtung und erhält dort Hilfe zur Pflege. In den en Mai bis Anfang September erhält sie weiterh Leistungen der Hilfe zur Pflege, aber außerhalb von. Am 15. September 2010 kommt sie erneut ee Erichtung und befdet sich auch am 31. Dezember noch dar. Als Begn der Leistung ist hier der September 2010, also zu signieren. Der Endzeitpunkt der Leistung ist offen zu lassen, da die Person sich auch am 31. Dezember noch der Erichtung befdet. Zum Begn / Ende der Hilfegewährung sgesamt sowie sd hier für das Berichtsjahr 2010 also folgende Angaben zur Statistik zu melden: Begn sgesamt Ende sgesamt... leer Begn Ende... leer In den Ausnahmefällen, denen bei der Hilfe zur Pflege bzw. Egliederungshilfe ee Unterbrechung der Hilfegewährung von mehr als zwei en vorliegt, sd ( mdestens ) zwei Meldungen pro Person zu übermitteln. Seite 3

12 Erläuterungen zu den ezelnen Hilfearten Die statistisch zu erfassenden Angaben zur Gewährung der ezelnen ( Unter- ) Hilfearten der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII korrespondieren mit den gesetzlichen Vorschriften zur Gewährung dieser Leistungen. Detaillierte Erläuterungen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens sd daher der Regel nicht erforderlich. Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unter Hilfen zur Gesundheit fallen die vorbeugende Gesundheitshilfe ( 47 SGB XII ), die Hilfe bei Krankheit ( 48 SGB XII ), die Hilfe zur Familienplanung ( 49 SGB XII ), die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft ( 50 SGB XII ) sowie die Hilfe bei Sterilisation ( 51 SGB XII ). Ee Etragung soll hier nur erfolgen, wenn die Leistung unmittelbar vom Sozialhilfeträger erbracht wurde. Wichtig Die Frage Bestand Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung nach 264 Absatz 2 SGB V ist jedem Fall zu beantworten. Mit Ja ist zu antworten, wenn die 264 Absatz 2 SGB V genannten Voraussetzungen zutreffen. Demnach wird die Krankenbehandlung von nicht versicherten Empfängern von Leistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII ( bzw. von Empfängern laufender Leistungen nach 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes - diese Personen werden jedoch eer gesonderten Statistik erfasst ) von der Krankenkasse übernommen. Bei der Beantwortung der Frage ist es unerheblich, ob ee solche Krankenbehandlung auch Anspruch genommen wurde. Liegt kee Anspruchsberechtigung vor, so ist die Frage mit Ne zu signieren. Suchtkrankenhilfe Suchtkrankenhilfe existiert nicht als eigenständige Hilfeleistung im SGB XII. Leistungen, die an Suchtkranke erbracht werden, sd entweder als Leistungen der Egliederungshilfe für behderte Menschen unter den im Sozialhilfebescheid aufgeführten Hilfearten zu signieren oder, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung von Egliederungshilfe nicht vorliegen, unter Hilfe bei Krankheit gemäß 48 SGB XII zu erfassen. Egliederungshilfe für behderte Menschen ( 6. Kapitel SGB XII ) Leistungen anerkannten Werkstätten für behderte Menschen Gelang der Übergang auf den allgemeen Arbeitsmarkt? Die Frage ist mit Ja zu beantworten, wenn die Leistungsberechtigte / der Leistungsberechtigte im Laufe des Berichtsjahres zum allgemeen Arbeitsmarkt gewechselt hat. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen gegeben se: Die Hilfe eer Werkstatt für behderte Menschen wurde wegen Übergangs auf den allgemeen Arbeitsmarkt im Laufe des Berichtsjahres egestellt. Seit Übergang auf den allgemeen Arbeitsmarkt sd zum Stichtag des jeweiligen Berichtsjahres mdestens 3 e vergangen. Heilpädagogische Leistungen für Kder Die heilpädagogischen Leistungen für Kder nach 55 Absatz 2 Nummer 2 SGB IX fallen unter die Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeschaft und kommen für ( noch ) nicht egeschulte behderte Kder Betracht, z. B. weil sie das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben oder weil die Schulpflicht ruht. Schulpflichtige Kder sd von dieser Leistung ausgeschlossen. Hilfe zur Pflege ( 7. Kapitel SGB XII ) Werden die Kosten für das Pflegepersonal unter gleichzeitiger Kürzung des Pflegegeldes übernommen, so ist sowohl die Gewährung von Pflegegeld ( und zwar je nach Stufe der Pflegebedürftigkeit ) als auch die jeweils relevante Hilfeart anzugeben. Pflegeleistungen ees Sozialversicherungsträgers Falls im Berichtsjahr Hilfe zur Pflege gewährt wurde, ist die Frage zu beantworten, ob auch Pflegeleistungen ees Sozialversicherungsträgers gewährt wurden. In erster Lie kommen hier die Leistungen der gesetzlichen Pflege- sowie der Krankenversicherung Betracht. Arbeitgebermodell bei der Heranziehung eer besonderen Pflegekraft nach 65 Absatz 1 Satz 2 SGB XII Bei dem sogenannten Arbeitgebermodell organisieren Pflegebedürftige ihre Pflege selbst und beschäftigen zu diesem Zweck für ihre Pflege andere Personen. Nach dem Recht der Pflegeversicherung handelt es sich hier um selbst beschaffte Pflege, für die die Pflegeversicherung nur Pflegegeld leistet. Da diese Leistung zur Bezahlung der angestellten Pflegekräfte regelmäßig nicht ausreicht, hat der Pflegebedürftige auch dann een Anspruch auf Übernahme der verbleibenden Kosten der Pflegekräfte, wenn er nicht die vorrangige höhere Sachleistung der Pflegeversicherung Anspruch nimmt ( vgl. 66 Absatz 4 SGB XII ). Das von der Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld wird aber auf die Leistung des Sozialhilfeträgers voll angerechnet. Art der Unterbrgung im Rahmen der Hilfe zur Pflege Teilstationäre Pflege wird gewährt, denen die Leistungsberechtigten Tagespflege bzw. Nachtpflege erhalten. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Erichtung und zurück ( 41 SGB XI ). Kurzzeitpflege wird für ee Übergangszeit im Anschluss an ee stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder sonstigen Krisensituationen gewährt, denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist ( 42 SGB XI ). Als stationäre Pflege ist die vollstationäre Pflege gemäß 43 SGB XI zu verstehen.bei den Leistungen der stationären Pflege werden die Leistungen der sogenannten Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 ( klusive Härtefälle ) nochmals getrennt erfasst. Hilfe anderen Lebenslagen ( 9. Kapitel SGB XII ) Bestattungskosten nach 74 SGB XII Die erforderlichen Kosten eer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Empfänger dieser Bestattungskosten können z. B. Hterbliebene, Erbengemeschaften oder auch ee Institution oder e Amt se. Es besteht auch die Möglichkeit, dass pro Bestattungsfall mehrere Empfänger für die Erstattung der Bestattungskosten Frage kommen können, etwa wenn Geschwister die Kosten für das Begräbnis ees verstorbenen Elternteils zu gleichen Teilen übernommen haben. Seite 4

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH5. Name der befragenden Behörde. Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hweise entnehmen Sie der beigefügten

Mehr

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben

SH5. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2013 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige

Mehr

SH5. Thüringer Landesamt für Statistik. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2011

SH5. Thüringer Landesamt für Statistik. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2011 Thürger Landesamt für Statistik Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2011 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hweise entnehmen Sie der beigefügten

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,

Mehr

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu... Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses

Mehr

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2014

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holste STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 14, Teil 1 SH Die Sozialhilfe Schleswig-Holste 2014 Teil 1: Ausgaben und Enahmen (eschließlich Ausgaben und

Mehr

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26.

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26. März 2012 - 2 - Meldung zur Statistik Jeweils nach Ablauf des Berichtsjahres

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K STATISTISCHES LANDESAMT 2017 2016 Statistik nutzen K I - j/16 K1033 201600 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K STATISTISCHES LANDESAMT 2016 2015 Statistik nutzen K I - j/15 K1033 201500 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/14 K STATISTISCHES LANDESAMT 2015 2014 Statistik nutzen K I - j/14 K1033 201400 1430-5143 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Seite Tabellen Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 1. Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel- 3826 15001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/15 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 22.11.2016 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2015

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel- 3826 14001 Öffentliche Sozialleistungen K I 1 - j/14 Teil 2(2) Fachauskünfte: (0711) 641-25 43 27.11.2015 Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Baden-Württemberg 2014

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 28. Januar

Mehr

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen

Mehr

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 15, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und

Mehr

Online SH5. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2014

Online SH5. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2014 Amt für Statistik Berl-Brandenburg Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2014 Ansprechpartner/- für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Amt

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302127004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe. Fachserie 13 Reihe 2.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.1 Sozialleistungen Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am Artikelnummer: 21302 0137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Bruttoauszahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2015 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im SGB XII 5 2. Nettoauszahlungen

Mehr

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 SH Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2011 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im

Mehr

Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII DSB_SOS16 Statistik über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2007 Satzformat: fest Satzlänge: 354 Datensatz / Name: laut

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheland-Pfalz STATISTISCHE BERICHTE Mazer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2011 BestellNr.: K113 2011 00 Herausgabe: 27. November 2012 Printausgabe:

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 14 Sozialhilfe im Land Brandenburg 2014 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2008 BestellNr.: K113 2008 00 Herausgabe: 27. November 2009 Printausgabe:

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 2 Erläuterungen 2 Tabellen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Auszahlungen und Einzahlungen 2014 K I 5 j/14 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1.

Mehr

Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Gültig ab Berichtsjahr 2013, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 19. November 2013 Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen Ausgaben und Einnahmen 2012 K I 5 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Sozialhilfe im Land Brandenburg 2008 Statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Statistischer Bericht K I 3 - j / 08 Herausgegeben

Mehr

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859) Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII Stichtag: 10.07.2014 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2012 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 10 Sozialhilfe im Land Berlin 2010 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j / 10

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 3 j / 14 Sozialhilfe im Land Berlin 2014 statistik Berlin Brandenburg Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Impressum Statistischer Bericht K I 3 j / 14

Mehr

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26.

Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Gültig ab Berichtsjahr 2012, Stand der gesetzlichen Bestimmungen: 26. März 2012 - 2 - meine Kosten der Schaffung, Förderung und Erhaltung von Einrichtungen

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 1 Leistungen der Eingliederungshilfe Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII 2013 Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013 2 Aufgabe und Rechtsgrundlage der Eingliederungshilfe

Mehr

Statistik der Sozialhilfe - Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Statistik der Sozialhilfe - Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII DSBSOS172015 Statistik der Sozialhilfe Teil I Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: 2015 Satzformat: variabel Satzlänge: 937 Datensatz

Mehr

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt Zentraler Auskunftsdienst Tel: +49 (0) 611 / 75 24 05 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Sozialhilfe und soziale Grundsicherung K I j Sozialhilfe und soziale Grundsicherung in MecklenburgVorpommern 2014 Bestell: Herausgabe: Printausgabe: K113 2014 00 25. November 2015

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

SH1. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017

SH1. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Hessisches Statistisches Landesamt Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) SH1 Name: Hessisches

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 3 Tabellen Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) 1. Empfänger von

Mehr

Muster SH1 1 ISTATISTISCHE ÄMTER D D. Thüringer Landesamt für Statistik

Muster SH1 1 ISTATISTISCHE ÄMTER D D. Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 17 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) SH1 Name: 1 ISTATISTISCHE

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/15 K STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen 2015 K I - j/15 K1013 201500 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. K I - j/16 K STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 K I - j/16 K1013 201600 Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts

Mehr

Telefon oder 28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil

Telefon oder   28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2012 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Ansprechpartner/-in für Rückfragen

Mehr

SH1. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2015

SH1. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2015 Hessisches Statistisches Landesamt Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2015 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Hessisches Statistisches

Mehr

Telefon oder Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl

Telefon oder   Anzahl der Pflegekinder am Jahresende... männlich weiblich. Anzahl Name der befragenden Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2017 Bei

Mehr

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2014 Rücksendung bitte bis 1. Februar

Mehr

Statistisches Bundesamt

Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Handlungsanweisung zur statistischen Erfassung von leistungsberechtigten Personen in Einrichtungen nach dem SGB XII Vorbemerkung: Mit der folgenden Handlungsanweisung stellt das

Mehr

Beschreibung der Produktgruppe

Beschreibung der Produktgruppe Ausschuss ASGWSB Beschreibung der Produktgruppe Die Produktgruppe ist organisatorisch im Ressort 3 angesiedelt und dem Dienst 50 - Soziales - zugeordnet. Produktbereich 31 Soziale Leistungen Produktgruppe

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Sozialhilfe im Land Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Impressum Statistischer Bericht K I 1 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 14., aktualisierte Auflage, 2013 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Sozialgesetzbuch

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Name der befragenden Behörde Anschrift Bemerkunge Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Statistisches

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII

Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII Metadaten Sozialhilfe Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII EVAS: 22131 Berichtsjahr: 2015 Inhaltsverzeichnis A Erläuterungen B Qualitätsbericht C Erhebungsbogen D Datensatzbeschreibung

Mehr

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 06 Sozialhilfe im Land Berlin 2006 Statistik Berlin Brandenburg Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-0 Telefax 02603 71-3150 E-Mail poststelle@statistik.rlp.de Internet www.statistik.rlp.de

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2011 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

PFL. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 6: Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, 65175 Wiesbaden Rücksendung bitte

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2012 Statistisches Bundesamt Impressum Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: www.destatis.de Ihr Kontakt zu uns:

Mehr

7KS. Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung Beachten Sie folgende Hinweise: Klärschlammbehandlung und Klärschlammentsorgung 2016

7KS. Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung Beachten Sie folgende Hinweise: Klärschlammbehandlung und Klärschlammentsorgung 2016 Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung 2016 Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung Rücksendung bitte bis Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder Telefax:

Mehr

MUSTER. Haushalte Heute. Ergänzender Aktualisierungsfragebogen für den Haushalt. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

MUSTER. Haushalte Heute. Ergänzender Aktualisierungsfragebogen für den Haushalt. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Haushalte Heute Ergänzender Aktualisierungsfragebogen für den Haushalt Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Seite 4 des Fragebogens. Haushaltsnummer

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im Oktober 2013 ISSN 1610-417X KI2 - j / 12 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen im Jahre 2012 Teil II: nach dem

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K I 2 - j/14 Juni 2015 Statistik der Empfänger/ von Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII) in Hessen 2014 Hessisches Statistisches Landesamt,

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Übersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Übersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII Übersicht über die sachliche Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB II Land: Nordhrein-Westfalen üötrsh: Landschaftsverband Westfalen Lippe, Münster Stand: 1.6.2009 Bezeichnung der Leistung

Mehr

Statistik der Sozialhilfe

Statistik der Sozialhilfe Statistik der Sozialhilfe Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2010 Statistisches Bundesamt Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt

Mehr

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

Sozialhilfe SGB XII. Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Sozialhilfe SGB XII Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II Textausgabe mit Verordnungen 5., aktualisierte Auflage, 2007 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden 5 Sozialgesetzbuch

Mehr

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016

Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 Informationsblatt für Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder körperlichen Behinderungen Rechtliche Grundlagen für Entlastungs-/Kurzzeitangebote Stand: Februar 2016 1. Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Freistaat Sachsen 2013 K I 2 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4

Mehr

Ab dem 1. Januar 2017 wird die Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach

Ab dem 1. Januar 2017 wird die Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII Fachinformation zur Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2017 Ab dem 1. Januar 2017 wird die Statistik der Empfänger

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 14 Sozialhilfe im Land Berlin 2014 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Impressum Statistischer Bericht K I 1 j / 14 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I 1 j / 12 Sozialhilfe im Land Berlin 2012 statistik Berlin Brandenburg Ausgaben und Einnahmen Impressum Statistischer Bericht K I 1 j / 12 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Statistik der Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Fachinformation zur Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2016 Ab dem 1. Januar 2016 wird die

Mehr

Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2015

Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 13 - j 15 HH Ausgaben und Einnahmen für Empfängerinnen und Empfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Hamburg

Mehr

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für die Betreuung seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Zweites Kapitel. Leistungen der Sozialhilfe

Inhaltsverzeichnis. A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Zweites Kapitel. Leistungen der Sozialhilfe Abkürzungsverzeichnis Zitierung der Landessozialgerichte Literaturverzeichnis Seite XIII XVII XX A. Sozialgesetzbuch (SGB)Zwölftes Buch (XII) Einleitung 1 Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften 1 Aufgabe

Mehr

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD K I 1 - j/05 (Teil 2) 16. August 2007 Die Sozialhilfe in Hamburg und Schleswig-Holstein 2005 Teil 2: Empfänger

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Freistaat Sachsen 2012 K I 2 j/12 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Referat I A. Leistungen nach dem Kapitel SGB XII in Berlin Datenüberblick, Stand

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Referat I A. Leistungen nach dem Kapitel SGB XII in Berlin Datenüberblick, Stand Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Referat I A Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII in Berlin Datenüberblick, Stand 31.12.214 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Grundauswertung 5.-9.

Mehr

Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Asylbewerberleistungsstatistik

Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Asylbewerberleistungsstatistik Gültig ab Berichtsjahr 2018 Stand: 08.12.2017 Informationsblatt als Bestandteil des Fragebogens für die Asylbewerberleistungsstatistik Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Landkreis Südliche Weinstraße Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum Maximum Rheinland-

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13 STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis im Freistaat Sachsen Stand: 15. Dezember 2013 VZ AMBPFLEG - 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Erläuterungen 3 Tabellen Teil I Ambulante Pflegedienste NUTS 2-Region

Mehr

Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Stand: Oktober 2005

Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Stand: Oktober 2005 Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über die Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Stand: Oktober 2005 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww.

STATISTISCHES LANDESAMT KOMMUNALDATENPROFIL. Stand: 03/2017. Gebietsstand: 1. Januar Soziale Sicherung. Westerwaldkreis (Ww. Stand: 03/2017 KOMMUNALDATENPROFIL Gebietsstand: 1. Januar 2017 (Ww.) (Ww.)1111111111 (Sozialhilfe 3. 9. Kapitel SGB XII) im Landkreis Merkmal Jahr bzw. Stichtag Einheit Wert Zum Vergleich insgesamt Minimum

Mehr

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit

Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe

Mehr

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI )

Pflegegeld. Pflegepersonen. Höhe des Pflegegeldes ( 37 SGB XI ) Pflegegeld ( 37 SGB XI ) Die meisten Pflegebedürftigen möchten in der vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden. Das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung kann dazu dienen, die ambulante

Mehr

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil II: Empfänger nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) STATISTISCHER BERICHT K I 2 - j / 13 2013 Teil II: nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K I - j / 06 Sozialhilfe in Thüringen Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt am 31.12.2006 Bestell - Nr. 10 101 Thüringer Landesamt für Statistik Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte

Mehr