nicht öffentlich. Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt:

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1 1 Kreistagsdrucksache Nr.:(S-KT) 245/2012 Anlagen 3 Az.: 013.3; ; Datum: 12. Juni 2012 Betreff: Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten Beratungsfolge Termin Status Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr nicht öffentlich Kreistag öffentlich Beschlussantrag: Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr empfiehlt, der Kreistag beschließt: 1) Schüler, die eine Zeitkarte des Ausbildungsverkehrs erwerben, erhalten zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt künftig monatlich 5,00 für Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gymnasien, Höheren Schulen sowie Schüler der Kollegs, Berufskollegs, der Abendgymnasien und der Berufsoberschulen, Berufsschulen, Realschulen, Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschulen sowie der Gemeinschaftsschulen ab der 5. Klasse. Die Grund- und Sonderschüler einschließlich der Gemeinschaftsschüler der Klassen 1 bis 4 erhalten einen Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises. 2) Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, zuletzt geändert am (SchbefS), wird gemäß Anlage 1 geändert und tritt zum in Kraft. Der Vorsitzende des Kreistages

2 2 Hinweis: MAXX-Tickets werden als Jahreskarten ganz überwiegend zum Schuljahresanfang gekauft. Deshalb sollte die Satzungsänderung entweder zum Schuljahresbeginn 2012/13 oder 2013/14 in Kraft treten. 1. Sachverhalt Die bisherige Regelung der Bezuschussung der Schüler-Tickets ist auf die Gemeindereform 1972/73 zurückzuführen. Damals wurden viele dezentrale Hauptschulen geschlossen. Es wurde damals ausgesagt, dass Grund- und Hauptschüler keine Schülerbeförderungskosten zu zahlen hätten. Inzwischen wurde diese Regelung schon mehrmals, zuletzt im Jahre 2003, verändert. Seit dieser Zeit müssen auch Hauptschüler anteilig monatliche Schülerbeförderungskosten zahlen. Die bisherige Satzung behandelt also Haupt-, Werkreal-, Real- und Berufsschüler sowie Gymnasiasten unterschiedlich. Diese Regelung ist auch wg. des Wegfalls der Schulbezirke und wegen der neuen Regelungen des Bildungs- und Teilhabe-Plans nicht mehr zeitgemäß. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am wurde an die Landkreisverwaltung herangetragen, Alternativen zur bisherigen Regelung der gestaffelten Zuschusshöhe zu berechnen. Bei dieser Berechnung wird angeregt, die Gemeinschaftsschule gemäß der Gesetzesänderung vom des baden-württembergischen Schulgesetzes entsprechend zu berücksichtigen (Aufnahme der Gemeinschaftsschulen als eigene Schulart). Der 6 Absatz 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten regelt die Zuschüsse bisher wie folgt: Der gegenwärtige monatliche Zuschuss beträgt pro Schüler und Monat - Grund- und Sonderschüler (z. B. BVE-Schüler) (voller Zuschuss) 36,10 - Hauptschüler 12,00 - Realschüler, Gymnasiasten, Berufsschüler 5,00 Der gegenwärtige Verkaufspreis für ein MAXX-Ticket liegt bei 36,10 /Monat. Die Landkreisverwaltung schlägt vor, künftig einen einheitlichen monatlichen Zuschuss i. H. von 5,00 an alle Schüler zu zahlen. Nur Grund- und Sonderschüler bzw. Gemeinschaftsschüler der Klassen 1 bis 4 erhalten weiterhin einen Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises. Kinder aus finanzschwachen Familien erhalten unabhängig von diesen Regelungen den vollen Fahrpreis über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet. Die ausführlichen Berechnungen sowie ein Blick in die Nachbarschaft sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

3 3 2. Finanzielle Auswirkungen Einheitlicher monatlicher Zuschuss für Schüler der weiterführenden Schulen Statt der bisher unterschiedlichen Zuschusshöhen erhalten künftig alle Schüler der weiterführenden Schulen einen einheitlichen Zuschuss in Höhe 5,00 /Monat. Der Zuschuss des Main-Tauber-Kreises am MAXX-Ticket pro Jahr beträgt aktuell: ,80 Den restlichen Teil der MAXX-Ticket-Kosten (also auch jährliche Tarifsteigerungen) tragen die Eltern der Schüler mit ihrem Eigenanteil (Ausnahme: Grund- und Sonderschüler). Beispiel 5,00 : Bei einer einheitlichen monatlichen Zuschusshöhe von 5,00 entstünden dem Main-Tauber-Kreis jährliche Kosten i. H. von ,80 Somit käme es zu einer geringfügigen Einsparung von rd ,00

4 4 Änderungen sind fett abgedruckt! Anlage 1 M A I N T A U B E R K R E I S Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten vom ) 3 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: 3 Mindestentfernung (1) Als notwendige Beförderungskosten werden die Fahrtkosten bezuschusst bzw. erstattet a) ohne Rücksicht auf die Entfernung zwischen Wohnort und Schule bzw. Schulkindergarten für Kinder in Schulkindergärten Schüler der Sonderschulen mit Ausnahme der Schüler ab Klasse 5 der Förderschulen und Schulen für Erziehungshilfe ( 15 Absatz 1 Nr. 5 und 8 Schulgesetz Baden-Württemberg (SchulG)) Schüler, die blind, gehörlos, geistig behindert oder bleibend schwer körperbehindert sind und keine Sonderschule besuchen; b) ab einer Mindestentfernung von 1,5 km für Schüler der Grundschulförderklassen c) ab einer Mindestentfernung von 3 km für Schüler der Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Hauptschulen, Realschulen, Werkrealschulen, Gymnasien, Kollegs, Einheitlichen Volks- und Höheren Schulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsoberschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und für Schüler mit Vollzeitunterricht des Berufsgrundbildungsjahres und Berufsvorbereitungsjahres sowie für Schüler ab der Klasse 5 der Förderschulen und Schulen für Erziehungshilfe ( 15 Absatz 1 Nr. 5 und 8 SchulG); d) ab einer Mindestentfernung von 20 km für Schüler der Berufsschulen.

5 5 2) 6 wird wie folgt neu gefasst: 6 Höhe des Zuschusses (1) Schüler, die eine Zeitkarte des Ausbildungsverkehrs erwerben, erhalten zu den entstehenden notwendigen Beförderungskosten einen Zuschuss. Der Zuschuss beträgt monatlich a) 5,00 für Schüler der Gemeinschaftsschulen ab Klasse 5, Hauptschulen, Werkrealschulen, Gymnasien, Höheren Schulen, Kollegs, Berufskollegs, Abendgymnasien und der Berufsoberschulen, Berufsschulen, der Realschulen, der Abendrealschulen, des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen. b) Kinder in Schulkindergärten und Grundschulförderklassen sowie Schüler der Grundschulen, der Gemeinschaftsschulen der Klassen 1 4, Sonderschulen und Förderschulen erhalten einen Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises. (2) Für Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs, die eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Monat haben, wird der Zuschuss gemäß Abs. 1 anteilig gekürzt, wobei ein Monat mit 30 Tagen gerechnet wird. (3) Die unter Abs. 1 a) [und b)] genannten Schüler erhalten einen Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises, wenn bereits zwei Kinder einer Familie je einen Zuschuss erhalten, es sei denn, es bestehen Ansprüche nach 7 Absatz 2. Es sind die niedrigsten Zuschüsse auszuzahlen. (4) Bei Fahrten im inneren Schulbetrieb nach 3 Abs. 5 wird der Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises erstattet. (5) Schwerbehinderte Schüler bekommen einen Zuschuss in voller Höhe des Fahrpreises. 3) Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01. September 2012 in Kraft.

6 6 Anlage 2 Ausführliche Berechnung bei einem einheitlichen monatlichen Zuschuss für Schüler der weiterführenden Schulen Ausgangslage für die Berechnungen waren die im März 2012 verkauften MAXX-Tickets. Im März 2012 wurden insgesamt verkauft MAXX-Tickets Davon waren - Grund- und Sonderschüler (z. B. BVE-Schüler) MAXX-Tickets - Hauptschüler 924 MAXX-Tickets - Realschüler, Gymnasiasten, Berufsschüler MAXX-Tickets - sonstige/selbstzahler 208 MAXX-Tickets Der Zuschuss des Main-Tauber-Kreises am MAXX-Ticket pro Jahr beträgt somit aktuell: - Grund- und Sonderschüler MAXX-Tickets x 36,10 x ,80 - Hauptschüler 924 MAXX-Tickets x 12,00 x ,00 - Realschüler, Gymnasiasten, etc MAXX-Tickets x 5,00 x ,00 Gesamt: ,80 Den restlichen Teil der MAXX-Ticket-Kosten (also auch jährliche Tarifsteigerungen) tragen die Eltern der Schüler mit ihrem Eigenanteil (Ausnahme: Grund- und Sonderschüler). Beispielrechnungen für einen einheitlichen monatlichen Zuschuss für Haupt-, Real- und Berufsschüler sowie Gymnasiasten Bei 5,00 Bei einer einheitlichen monatlichen Zuschusshöhe von 5,00 entstünden dem Main-Tauber-Kreis jährliche Kosten für - Grund- und Sonderschüler i. H. v. (2.569 MAXX-Tickets) ,80 - Haupt-, Real-, Berufsschüler, Gymnasiasten i. H. v. (6.740 MAXX-Tickets) ,00 Gesamt ,80 Somit käme es zu einer geringfügigen Einsparung von rd ,00 Bei 6,00 Bei einer einheitlichen monatlichen Zuschusshöhe von 6,00 entstünden dem Main-Tauber-Kreis jährliche Kosten für - Grund- und Sonderschüler i. H. v. (2.569 MAXX-Tickets) ,80 - Haupt-, Real-, Berufsschüler, Gymnasiasten i. H. v. (6.740 MAXX-Tickets) ,00 Gesamt ,80 Somit käme es zu einer geringfügigen Kostenerhöhung von rd ,00, und eine Umstellung wäre etwa kostenneutral.

7 7 Anlage 3 Blick in die Nachbarschaft: In Bayern herrscht Schulwegfreiheit für die kürzeste Verbindung, d. h. die Schüler erhalten eine volle Erstattung der Fahrtkosten. Im Neckar-Odenwald-Kreis beträgt der monatliche Zuschuss für eine Jahreskarte im Ausbildungsverkehr des VRN oder für eine Schülermonatskarte im Ausbildungsverkehr des Tarifverbundes Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr GmbH (Sunshine-Ticket-Preis 41,25 / Monat): - für Kinder in Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen bis Klasse 4 33,50 - für Schüler der Haupt- und Werkrealschulen (bis Kl. 9) und Schüler der Förder- und Sonderschulen ab Klasse 5 12,00 - für Schüler der Gymnasien, Kollegs, Real-, Berufs-, Berufsfach- und Werkrealschulen (Kl. 10) 2,60 Schüler, die mit Einzelfahrausweisen oder anderen Schülermonats- bzw. -jahreskarten außerhalb der o. g. Verbünde fahren, erhalten keinen Zuschuss, sonder zahlen einen Eigenanteil i. H. von - für Kinder in Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen bis Klasse 4 12,50 - für Schüler der Haupt- und Werkrealschulen (bis Kl. 9) und Schüler der Förder- und Sonderschulen ab Klasse 5 25,00 - für Schüler der Gymnasien, Kollegs, Real-, Berufs-, Berufsfach- und Werkrealschulen (Kl. 10) 40,00 bzw. 50,00 Im Hohenlohekreis beträgt der monatliche Zuschuss für eine Schülermonatsnetzkarte im Ausbildungsverkehr des Tarifverbundes Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr GmbH (Sunshine-Ticket-Preis 41,25 / Monat): - für Schüler der Sonderschulen und Grundschulen 21,65 - für Schüler der Haupt- und Werkrealschulen 8,65 - für Schüler der Real-, Berufs-, Berufsfachschulen und Gymnasien 2,65 Schüler, die mit anderen Schülermonatsnetzkarten oder Fahrkarten außerhalb des o. g. Tarifverbundes fahren, erhalten keinen Zuschuss, sondern zahlen pro Beförderungsmonat einen Eigenanteil i. H. von - bei Schülern der Sonderschulen und Grundschulen 10,65 - bei Schülern der Haupt- und Werkrealschulen 24,50 - bei Schülern der Real-, Berufs-, Berufsfachschulen und Gymnasien 30,50

8 8 Bearbeitungsblatt Federführendes Dezernat/Amt Dezernat 3/Amt für Schulen, Bildung, ÖPNV, Kultur (Bezeichnung des Dezernates oder Amtes) abgezeichnet durch/am Stelle Handzeichen Datum Bemerkungen D 3 AL 30 Mitzeichnung durch/am Stelle Handzeichen Datum Bemerkungen z.d.a. Geschäftsstelle Kreistag (verbleibt bei der Originalvorlage)

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