Minijobs: Vorteil für Ihre Rente

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1 Versicherung und Beitrag Minijobs: Vorteil für Ihre Rente > Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge allein > Mehr Rente durch eigene Zusatzbeiträge > Abgesichert arbeiten in Privathaushalten

2 Dauerhaft oder kurzfristig Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet man zwischen > niedrig bezahlten Dauerbeschäftigungen (bekannt als Mini- oder 400-Euro-Jobs) und > kurzfristigen Aushilfstätigkeiten. In jedem Fall gilt: Sie als Arbeitnehmer haben keine Abzüge, denn Ihr Arbeitgeber zahlt eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung sowie für die Lohnsteuer. Üben Sie einen Minijob in einem Privathaushalt aus, ist die Pauschale niedriger. Trotzdem sind Sie abgesichert und Ihr Arbeitgeber spart Steuern. Vorteile haben Sie auch, wenn Sie über 400 und bis 800 Euro verdienen. In dieser Gleitzone zahlen Sie verringerte Sozialbeiträge. Über die Möglichkeiten im Niedriglohnbereich informiert Sie dieses Faltblatt. Und wenn Sie danach noch Fragen haben: Kommen Sie zu uns wir sind für Sie da!

3 Inhaltsverzeichnis 4 Einfache Regeln 7 Mehr Rente durch Aufstocken 10 Minijobs in Privathaushalten 12 Kurzfristig beschäftigt 14 Weniger Beiträge in der Gleitzone 15 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Einfache Regeln Bei einem Minijob müssen Sie sich nicht um Sozialbeiträge kümmern dafür sorgt Ihr Arbeitgeber. Auch für ihn ist es unkompliziert, weil es mit der Minijob-Zentrale in Essen nur noch eine Ansprechstelle gibt. Minijob heißt, dass Ihr monatlicher Bruttoverdienst 400 Euro nicht überschreiten darf. Regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld müssen Sie zum monatlichen Verdienst anteilig hinzurechnen. Die wöchentliche Arbeitszeit spielt für die Frage der Geringfügigkeit keine Rolle. Üben Sie mehrere Minijobs gleichzeitig aus, werden alle Verdienste zusammengerechnet. Insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 400 Euro verdienen, sonst sind alle Minijobs versicherungspflichtig. Unser Tipp: Unter erreichen Sie die Experten der Minijob-Zentrale zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom: Mo-Fr 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter www. minijob-zentrale.de. 4

5 Minijob neben einer Hauptbeschäftigung Wenn Sie eine versicherte Hauptbeschäftigung ausüben, dürfen Sie nebenbei einem geringfügigen Minijob nachgehen, ohne dass Sie dort versicherungspflichtig werden. Alle weiteren Minijobs werden mit Ihrer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Sie sind dann in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Während Ihrer Ausbildung sind Sie immer versichert auch wenn Sie weniger als 400 Euro Ausbildungsvergütung erhalten. Sie zahlen im Minijob grundsätzlich keinerlei Beiträge, da sie versicherungsfrei sind. Ihr Arbeitgeber zahlt für Sie eine Pauschalabgabe von 30 Prozent (13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale Lohnsteuer). Den Pauschalbeitrag führt der Arbeitgeber auch dann ab, wenn der Minijobber in seiner Hauptbeschäftigung (zum Beispiel als Beamter) versicherungsfrei ist. Die zweiprozentige Lohnsteuer kann er an den Minijobber weitergeben. 5

6 Beispiel: Max P. verdient 400 EUR Sein Arbeitgeber zahlt 30 % 120 EUR Davon gehen 13 % an die Krankenversicherung 52 EUR 15 % an die Rentenversicherung 60 EUR 2 % Lohnsteuer an das Finanzamt 8 EUR Selbständige Tätigkeit und Minijob Als Selbständiger sind Sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Bestimmte Selbständige, wie zum Beispiel selbständige Lehrer, Erzieher oder Hebammen, unterliegen aber der Versicherungspflicht. Wenn Sie eine solche Tätigkeit ausüben, gelten für Sie die gleichen Grenzen wie für geringfügige Beschäftigungen. 6

7 Mehr Rente durch Aufstocken Als Minijobber erwerben Sie Rentenansprüche aber in geringerem Umfang. Es kann sich lohnen, diese mit wenig Geld auf vollwertige Beiträge aufzustocken. Sozialbeiträge müssen Sie für Ihren Minijob zwar nicht abführen, aber durch die Pauschalzahlung des Arbeitgebers erwerben Sie auch Ansprüche in der Rentenversicherung. Weil für Ihren Minijob nur stark reduzierte Beiträge gezahlt werden, führen diese nicht zum vollen Leistungsanspruch. Auch die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) für Ihre Rente wird nur relativ gering aufgefüllt. Wie Sie die Wartezeit mit Minijobs erfüllen: Die Zahl der Arbeitsmonate in einem 400-Euro-Job, geteilt durch drei, entspricht ungefähr der Zahl der Monate, die man für die Wartezeit der Rentenversicherung erwirbt. Sie müssten also drei Jahre im Minijob arbeiten, damit Ihnen eine ähnliche Wartezeit angerechnet wird wie für ein Jahr mit Vollzeitbeschäftigung. 7

8 So können Sie aufstocken Verzichten Sie auf Ihre Versicherungsfreiheit, können Sie die verringerten Rentenbeiträge aus dem Minijob auf den vollen Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Die fehlenden 4,9 Prozent (19,9 Prozent Beitragssatz 15 Prozent Arbeitgeberanteil = 4,9 Prozent) werden Ihnen dann vom Lohn abgezogen und zusammen mit dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers an die Minijob-Zentrale geleitet. Beispiel: Sie verdienen im Minijob 400,00 EUR Arbeitgeberpauschale 120,00 EUR Darin sind 15 Prozent Rentenversicherung enthalten. Sie stocken auf um 4,9 Prozent 19,60 EUR Der Arbeitgeber behält 19,60 EUR von Ihrem Verdienst ein und führt insgesamt 139,60 EUR ab. Sie erhalten von ihm 380,40 EUR Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie über die Aufstockungsmöglichkeit zu informieren. Mehr Leistung durch Aufstocken Durch Aufstocken erwerben Sie vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Ihre Vorteile: > Sie können Wartezeiten auffüllen eventuell für eine vorgezogene Altersrente, > Sie erwerben Anspruch auf eine Rehabilitation, > Sie erhalten den Versicherungsschutz für teilweise oder volle Erwerbsminderung aufrecht oder erwerben ihn neu, 8

9 > Sie haben Anspruch auf die staatliche Förderung für die Riester-Rente und > Sie können eine höhere Rente erreichen. Zahl geringfügig Beschäftigter in Deutschland, jeweils zum 30. Juni Quelle: Ein Jahr Arbeit in einem 400-Euro-Job entspricht rund 3,20 Euro Rentenzuwachs pro Monat, mit aufgestockten Rentenbeiträgen einem Zuwachs von 4,30 Euro pro Monat. Der Mindestbeitrag berechnet sich aus einem Verdienst von 155 Euro ( 19,9 Prozent = 30,85 Euro). Verdienen Sie weniger als 155 Euro, zahlt Ihr Arbeitgeber trotzdem nur seinen Pauschalbeitrag von 15 Prozent auf Ihr Gehalt. Sie selbst müssen die Differenz bis zum Mindestbeitrag bezahlen. Beispiel: Jana F. verdient Arbeitgeberpauschale darin 15 Prozent Rente Mindestbeitrag Jana F. müsste aufstocken 100,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR 30,85 EUR 15,85 EUR Ihr Arbeitgeber behält 15,85 EUR vom Verdienst ein und führt insgesamt 45,85 EUR ab. Jana F. erhält 84,15 EUR. 9

10 Minijobs in Privathaushalten Haushaltshilfen in der Sozialversicherung abzusichern bringt Vorteile und kostet nicht viel. Außerdem mindert das die Steuer des Arbeitgebers. Im Privathaushalt gilt im Prinzip das Gleiche wie bei den anderen 400-Euro-Jobs: Sie haben keine Abzüge. Die Arbeitgeberpauschale ist mit insgesamt 12 Prozent allerdings niedriger (je 5 Prozent Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag und 2 Prozent Lohnsteuer). Anmeldung und Beitragsverfahren laufen über die Minijob-Zentrale. Als Arbeitnehmer können Sie auch hier auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten und durch Aufstocken umfangreichere Rentenansprüche erwerben. Sie müssen dann den Rentenbeitrag um 14,9 Prozent aufstocken. (Lesen Sie dazu auch die Seiten 7 und 8.) Steuern sparen im Privathaushalt Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Ihrem Haushalt beschäftigen, können Sie 10 Prozent der Lohnkosten jährlich jedoch höchstens 510 Euro absetzen. 10

11 Beispiel: Bernhard S. beschäftigt eine Haushaltshilfe, der er monatlich 200 EUR zahlt. Als Arbeitgeber-Pauschale führt er 24 EUR ab. Seine Kosten betragen jährlich EUR. Sein zu versteuerndes Einkommen reduziert sich um 10 Prozent, also 268,80 EUR. Arbeiten Sie als Haushaltshilfe mehr als geringfügig und damit versicherungspflichtig, erhöht sich der abzusetzende Betrag für Ihren Arbeitgeber auf 12 Prozent der Lohnkosten, jährlich auf höchstens Euro. Werden Sie von einer Privatperson über eine Firma beschäftigt, können 20 Prozent der Kosten, jährlich höchstens 600 Euro, das zu versteuernde Einkommen vermindern. Zahl geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten, jeweils zum 30. Juni Quelle: 11

12 Kurzfristig beschäftigt Die zweite Art von geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigungen in der Sozialversicherung sind die kurzzeitigen Beschäftigungen. Dies sind zeitlich von vornherein begrenzte Aushilfsbeschäftigungen, zum Beispiel als Urlaubsvertretung. Die Höhe Ihres Verdienstes oder Ihre wöchentliche Arbeitszeit spielen keine Rolle. Sozialversicherungsbeiträge oder Pauschalbeiträge des Arbeitgebers fallen nicht an. Eventuell muss Ihr Arbeitgeber aber eine Lohnsteuerpauschale zahlen. Ihre Beschäftigung ist nur dann kurzfristig, wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 2 Monate (wenn der Job in der 5-Tage-Woche ausgeübt wird) oder 50 Arbeitstage (wenn der Job nur tageweise in der Woche ausgeübt wird) arbeiten. Wird diese Dauer überschritten, sind Sie sofort versicherungspflichtig. Üben Sie im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Beschäftigungen aus, wird die Dauer der Jobs zusammengezählt. Bitte beachten Sie: Für eine kurzzeitige Aushilfsbeschäftigung werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Es gibt auch nicht die Möglichkeit der Beitragsaufstockung. Selbst bei hohem Verdienst können Sie aus dieser Beschäftigung keinerlei rentenrechtliche Zeiten erwerben. 12

13 Eine Aushilfsbeschäftigung, die Sie berufsmäßig ausüben, ist immer sozialversicherungspflichtig. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigung für Sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Das heißt, wenn Ihr Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung nicht nur ein Hinzuverdienst ist, sondern Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten, sind Sie nicht mehr geringfügig beschäftigt und werden versicherungspflichtig. Berufsmäßigkeit liegt dagegen nicht vor, wenn Sie zum Beispiel die kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausüben oder wenn Sie beispielsweise Schüler, Student, Hausfrau oder Altersrentner sind. 13

14 Weniger Beiträge in der Gleitzone Für Verdienste zwischen 400 und 800 Euro müssen Sie nicht die vollen Sozialbeiträge zahlen. Allerdings sind dann auch Ihre Rentenansprüche niedriger falls Sie nicht aufstocken. Damit für Sie bei relativ gering bezahlten Beschäftigungen netto noch genügend übrig bleibt, werden seit April 2003 die sogenannten Niedriglohnjobs bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Dies betrifft Jobs mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 400,01 Euro und 800 Euro. Dieser Lohnbereich wird auch Gleitzone genannt. Ihre Rentenbeiträge berechnen sich dann aus einem fiktiven niedrigeren Verdienst als dem tatsächlich gezahlten. Sie haben dadurch netto mehr auf dem Gehaltskonto. Die Beiträge in der Gleitzone führen zwar schon allein zu vollwertigen Beitragszeiten in der Rentenversicherung. Durch die niedrigeren Rentenbeiträge fällt aber der Zuwachs Ihrer Rente geringer aus. Deshalb können Sie als Arbeitnehmer auch bei diesen Jobs die Beiträge auf die volle Höhe aufstocken. 14

15 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. Viele Auskunfts- und Beratungsstellen sind auch Servicestellen für Rehabilitation. Hier erhalten Sie Information und Unterstützung beim Beantragen von Rehabilitationsleistungen für alle Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater/-innen bzw. Versichertenältesten beraten Sie und helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungsträgers. Gern können Sie uns auch unter eine schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Service-Telefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Mo-Do 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr, Fr 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, 15

16 bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, Karlsruhe Telefon Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße Frankfurt/Oder Telefon Braunschweig-Hannover Lange Weihe 2/4, Laatzen Telefon Hessen Städelstraße 28, Frankfurt/Main Telefon Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, Leipzig Telefon

17 Niederbayern-Oberpfalz Am alten Viehmarkt 2, Landshut Telefon Nord Ziegelstraße 150, Lübeck Telefon Oberbayern Thomas-Dehler-Straße 3, München Telefon Ober- und Mittelfranken Wittelsbacherring 11, Bayreuth Telefon Oldenburg-Bremen Huntestraße 11, Oldenburg Telefon Rheinland Königsallee 71, Düsseldorf Telefon Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, Speyer Telefon Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, Saarbrücken Telefon

18 Schwaben Dieselstraße 9, Augsburg Telefon Unterfranken Friedenstraße 12/14, Würzburg Telefon Westfalen Gartenstraße 194, Münster Telefon Bund Ruhrstraße 2, Berlin Telefon Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, Bochum Telefon

19 Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin, Ruhrstr. 2 Postanschrift: Berlin Telefon: , Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Bildarchiv Bund Titelfotos: wdv-archiv Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 2. Auflage (1/2007), Nr. 405 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

20 Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie betreut über 50 Millionen Versicherte und mehr als 19 Millionen Rentner. Die ist der kompetente Ansprechpartner für Versicherte, Rentner und Arbeitgeber. Diese Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die.

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