Maßnahmenkatalog zur Förderung von Elektromobilität

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1 Maßnahmenkatalog zur Förderung von Elektromobilität Tomi Engel Berlin

2 Zulässige Höchstgeschwindigke Bundesweit einheitliche Kennzeichnungen 1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist. 2. Alle Fahrzeuge verbietet, dürfen nur schneller mit mäßiger als Geschwindigkeit mit einer fahren. bestimmten G 3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren. durch das Zeichen innerhalb geschlossener Or digkeiten über Zeichen 5 km/h 245 zugelassen, so gilt das halb geschlossener Ortschaften bleiben die für tenden Höchstgeschwindigkeiten 3 Abs. 3 Nr. Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine lassen wird. Das Zusatzschild Linienbusse Der so gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild Taxi frei angezeigt ist, sowie für Radfahrer, wenn dies durch das Zusatzschild Null-Emissionsplakette für E-Fahrzeuge und... Feinstaubkennzeichnung für Zwei- und Dreiräder Aussteller: D kommunal verbund Pro Null-Emission e.v. PARKAUSWEIS NULL-EMISSIONS-FAHRZEUG B-MU 28 Gültig bis: Berechtigt zur Nutzung besonderer Parkplatzregelungen bei allen teilnehmenden Kommunen Unterstützung des Kommunalverbunds Pro Null-Emission (Parkausweis, Stromstellenplanung,...) angezeigt ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Sonderfahrstreifen nich benutzen. Parkplatz nur für verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene ten. Elektrofahrzeuge 6. Verkehrsverbote Zeichen Verkehrsverbote untersagen den Verkehr insgesamt oder teilweise. Soweit von Verkehrsverboten, die aus Gründen der Luftverunreinigung ergehen, für Kraft fahrzeuge Ausnahmen durch Verkehrszeichen zugelassen werden, ist dies durch Zusatzschild zu den Zeichen 251, 253, 255 und 26 angezeigt. Sowei Verkehrsverbote für Nutzfahrzeuge Umwelt mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t nur für den Durchgangsverkehr gelten, ist diese Beschränkung durch das Zusatzzeichen Durchgangsverkehr zu dem Zeichen 253 mit dem Zusatzzeichen 12 t angezeigt. Das Zusatzschild Beginn Freistellung vom Verkehrsverbot nach 4 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutz gesetz nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, a) die mit einer kann G-Kat-Plakette auch eine oder niedrigere einer amtlichen Zonengeschwindigk Plakette gekennzeichne sind, die nach dem Anhang zu 4c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz Verkehrskennzeichen für Stromparkplätze etc. der Tempo 3-Zone Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Te higter Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es is mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als

3 3 Abb: CO2 KFZ Steuer Flexible Zulassung und CO2-E-KFZ-Steuer Abb: CO2 KFZ Steuer Euro/Jahr VCD Vorschlag für "Verbrenner" VCD-Benzin (E4-S) Benzin (min) Be VCD-Diesel (E4-PF) Diesel (min) Di Strom Benzin 22 (min) Diesel (min) WE-CHSEL 123 Einführung des Wechselkennzeichen Unser Vorschlag für "E-Fahrzeuge" VCD-Benzin (E4-S) CO2-KFZ Steuer Kennwerte Benzin (min) Benzin (max) VCD-Diesel (E4-PF) g/km mit Solarstrom 9 g/km mit "Fossilstrom" VCD-Benzin (E4-S) Benzin (min) Benzin (max) VCD-Diesel (E4-PF) Diesel (min) Diesel (max) Strom Diesel (min) Diesel (max) Strom g CO2/km CO2-basierte KFZ-Steuer für E-Fahrzeuge mit individuellem CO2-Nachweis und negativer Steuer

4 Erneuerbare Energien und Netzintegration Cent je kwh Fahrstrom sauber = billig 3 g/km mit Solarstrom dreckig =teuer 9 g/km mit "Fossilstrom" Schadstoffbasierte Fahrstromsteuer Netzintegration 1 kw (AC) Ladekabel (fest) k W Stromzähler Smart Metering von Fahrstrom im Fahrzeug h 3 phasig Stromstellen-Infrastruktur ist normaler Netzausbau

5 Tomi Engel

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