Probleme der Jagd mit der Entwicklung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft

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1 Referat im Rahmen des Workshops des Kärntner Forstvereins Nutzungskonflikte bei der Waldbewirtschaftung - Naturnutzungsprogramm Kärnten: Freizeit, Tourismus, Sport Probleme der Jagd mit der Entwicklung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft Gradenegger Kärntner Jägerschaft Gesetzlicher Auftrag zum Wildschutz iws Recht und Pflicht, das Wild zu betreuen, ihm die Lebensgrundlagen zu sichern, seine Entwicklung sowie die Umweltbedingungen zu fördern (vgl. 1 Abs. 1 und 3 Abs. 3 K-JG) + Verbot der Überhege und Gebot zur Erzielung und Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Jagdgebietes angepassten artenreichen und gesunden Wildstandes Nicht immer allerdings ist es das Wildstandsargument, das bemüht werden darf, wenn Lebensraum für Wild eng wird und Nutzungskonflikte entstehen. + Berücksichtigung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes, der Erfordernisse der Land- und Forstwirtschaft und der wildökologischen Raumplanung Recht und gesetzliche Verpflichtung (!), allen Störungen des Wildes entgegenzuwirken 1

2 Problem: kleiner werdende Wildlebensräume bei stetiger Zunahme ihrer Inanspruchnahme durch den Menschen Wildtiere haben keine Standesvertretung- Jäger als Anwalt des Wildes Natur ist nicht nur Wellnessraum des Menschen, sondern auch Wohn- und Schlafzimmer der Wildtiere. 2

3 Jäger im Spannungsfeld zwischen Pflicht zur Erfüllung der Abschusspläne und erschwerter Bejagbarkeit des Wildes legitime jagdliche Nutzungsinteressen verschuldensunabhängige Haftung auch für Wildschäden, die durch Wildbeunruhigung entstehen erschwerte Bejagbarkeit von Wild, das Störungen ausgesetzt ist Problematik der Wahl der Mittel bei der Bejagung in stadtnahen bzw. touristisch stark genutzten Gebieten Kanalisierung Aufklärung/Bewusstseinsbildung/ Zusammenarbeit statt Verbote Naturfreunde Kärnten: Praxisseminarr für Schitoureneinsteiger Ausbildung für Walpädagogen Wald-Wild-Schule - Projekte Kooperation mit Schülerzeitung mini-max Volkshochschul- Vorträge Zusammenarbeit mit dem Landesfachverband für Reiten und Fahren in Kärnten, dem Heersflugsport, den Alpinvereinen und anderen Freizeitsport- Verbänden, vermehrt auch mit den örtlichen Tourismusvertretern sowie den Gemeinden (beispielsweise auch bei Problem frei laufender Hunde) grenzüberschreitende Projekte mit dem Thema Naturraumnutzung und Lenkung von Freizeitaktivitäten wildökologischer Raumplan als wichtiges Instrument, um bei großräumig angelegten Naturnutzungsprojekten ebenso wie bei lokalen Planungsvorhaben auf für Wildtiere sensible Bereiche aufmerksam zu machen und für deren Berücksichtigung zu sorgen 3

4 ohne Grundeigentümer bzw. Jagdausübungsberechtigten geht nichts Rolle des Grundeigentümers Jagd ist Ausfluss von Grund und Boden aber: auch Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten (Pächter), wenn keine Identität zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigtem (s.u.) Rechtliche Aspekte nutzungsberechtigter Jagdausübender (= der nicht Eigentümer ist) hat nicht nur Möglichkeit der Erstattung von Verwaltungsanzeigen sondern auch der gerichtlichen Unterlassungsklage OGH anerkennt in durchgehender Spruchpraxis den Schutzbedarf der Wildtiere gegenüber Beunruhigungen keine konkrete Beunruhigung für Abwehrmöglichkeit notwendig, aber Differenzierung bei bereits vorhandener Störung des Wildes Mountainbike-Fall, Forststraßen-Fall, Nachtsafari-Fall, Paintball-Fall, Modellflugbetrieb- Fall Zustimmung des Grundeigentümers genügt nicht (verfassungsrechtlich einwandfreie Eigentumsbeschränkungen, wenn dies nicht den Wesensgehalt des Grundrechts berührt und im öffentlichen Interesse liegt: Bedürfnis nach einer geordneten Ausübung der Jagd) 4

5 DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 5

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