Informationen zur neuen Regelung der altersbezogenen Spielberechtigungen im DTTB und TTVWH

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1 Informationen zur neuen Regelung der altersbezogenen Spielberechtigungen im DTTB und TTVWH Hauptaspekte der neuen WO Regelungen des DTTB Die Spielberechtigung kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Darüber hinaus erhalten Spieler der Altersgruppe Nachwuchs (mit SBE) und Spieler der Altersgruppe Senioren folgende Spielberechtigungen: Für Spieler/-innen der Altersgruppe Nachwuchs: o SBEM (Spielberechtigung Erwachsenensport-Mannschaftsspielbetrieb) o SBEI (Spielberechtigung Erwachsenensport-Individualspielbetrieb) o SBNM (Spielberechtigung Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb) o SBNI (Spielberechtigung Nachwuchs-Individualspielbetrieb) Für Spieler/-innen der Altersgruppe Senioren: o SBSM (Spielberechtigung Senioren-Mannschaftsspielbetrieb) o SBSI (Spielberechtigung Senioren-Individualspielbetrieb) o SBEM (Spielberechtigung Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb) o SBEI (Spielberechtigung Erwachsenen-Individualspielbetrieb) So besitzen Spieler der Altersgruppe Senioren die Möglichkeit, am Erwachsenen- Individualspielbetrieb, am Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb, am Senioren- Individualspielbetrieb und am Senioren-Mannschaftsspielbetrieb teilzunehmen. Spieler der Altersgruppe Nachwuchs haben die Möglichkeit, am Nachwuchs- Individualspielbetrieb und am Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb, nach Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE) zusätzlich am Erwachsenen- Individualspielbetrieb und am Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb teilzunehmen. Die SBEM und die SBSM kann im DTTB auch bei einem Zweitverein erteilt werden. Beim Spieler der Altersgruppe Nachwuchs bleiben die SBEI, SBNM, SBNI beim Stammverein. Beim Spieler der Altersgruppe Senioren bleiben die SBSI, SBEI, SBEM beim Stammverein. Hauptaspekte der neuen WO-Regelung im Hinblick auf die Ausführungsbestimmungen des TTVWH keine zusätzliche Einsatzberechtigung beim Zweitverein Alle Spieler/-innen, die der Altersgruppe Nachwuchs angehören und eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE) beantragen und genehmigt bekommen (über die Jugendfreigabe per Antragsfrist 1.07.), erhalten die SBEM, SBEI, SBNM, SBNI. Theoretisch kann dann eine Beantragung der SBEM bei einem Zweitverein getätigt werden. Auf Grundlage des einschränkenden Satzes Diese Einsatzberechtigung kann ausschließlich im Stammverein wahrgenommen werden wird es im TTVWH keine Möglichkeit geben, in zwei Vereinen Einsätze zu absolvieren. Lediglich im Stammverein kann ein Spieler der Altersgruppe Nachwuchs mit SBE bei der Herren-Mannschaft eingesetzt werden. Zusätzlich dürfen Nachwuchsspieler nicht als Stammspieler bei der Jugend und bei

2 den Erwachsenen aufgestellt werden (siehe: Kein Jugendspieler (Nachwuchsspieler) darf gleichzeitig in Mannschaften der Jugend und Erwachsenen als Stammspieler gemeldet werden. ) Die Regelungen zum JES bleiben unverändert. Wichtige Änderungen im TTVWH für den Mannschaftsspielbetrieb der Altersgruppe Senioren Alle Spieler/-innen, sobald sie der Altersgruppe Senioren angehören, bekommen automatisch die SBSM, SBSI, SBEM und die SBSI. Im TTVWH ist der/die Spieler/-in mit einer SBSM nicht bei einem Zweitverein einsatzberechtigt (siehe WO G 6.1)! Er ist lediglich bei seinem Stammverein für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb einsatzberechtigt. Sportlich-inhaltliche Regelung Nach Verabschiedung des Bundestagsbeschlusses im November 2015 wurde von Seiten der Landesverbände erkannt und die Notwendigkeit gesehen, dass in den Ausführungsbestimmungen (AB) der Landesverbände zahlreiche Ergänzungen notwendig wurden. Diese Notwendigkeiten sind in den einzelnen Landesverbänden sehr unterschiedlich, je nach Grundlage der bisher bestehenden Ausführungsbestimmungen. Im TTVWH sind hier insbesondere Punkte zu beachten wie die Spielberechtigung für den Erwachsenensport, Jugendersatz, Reservespielerstatus und Markierungen. Zudem arbeitet aktuell eine bundesweit besetzte Arbeitsgruppe an einer kompletten Neufassung der Wettspielordnung (WO), insbesondere dieser Punkte mit der Zielvorstellung, diese 2017/18 in Kraft zu setzen. Nun war die Frage, ob der TTVWH seine AB in den notwendigen Punkten ändert, um dann ein Jahr später wieder eine neue WO zur Anwendung zu bringen. Hier hat sich der verantwortliche Hauptausschuss, das Präsidium sowie der Verbandsausschuss jedoch entschieden, in diesem Übergangsjahr keine ergänzenden Regeln für die Umsetzung der Zweitspielberechtigung zu verfassen, um die Vereine in ihrer Umstellung hinsichtlich des Regelwerks zu entlasten. Zur Saison 2017/18 wird eine Bundesordnung angestrebt, die weitere Neuheiten beinhalten wird. Die bisherigen Regelungen zur Spielberechtigung werden voraussichtlich modifiziert. Rechtliche Situation Das TTVWH-Präsidium sowie der Hauptausschuss Wettkampfsport hat nach Verabschiedung/Änderung der DTTB-Wettspielordnung (Bundestag Nov. 2015) in puncto Zweitspielberechtigung nach Möglichkeiten gesucht, für den TTVWH eine Lösung zu suchen, welche in der Saison 2016/17 sportpolitisch sinnvoll erscheint. Diese Konzeption wurde in einem Antrag an den TTVWH-Verbandsausschuss zusammengefasst. Dieses demokratisch legitimierte Gremium hat dem Antrag einstimmig zugestimmt. Zudem wurde der Inhalt des Antrags von unserem Rechtsausschuss geprüft und für rechtens befunden. Auszug DTTB Wettspielordnung

3 Die mit gekennzeichneten Stellen sind der Vollständigkeit halber aufgeführt. In diesen Ziffern/Passagen wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. WO B 1 Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung Wettspielordnung B Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen- Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) kann auch für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung des Vereins und des Spielers auf dem Formular zur Beantragung bzw. zum Wechsel der jeweiligen Spielberechtigung. 1.5 Spielern der Altersgruppe Nachwuchs kann auf Antrag des Stammvereins und nach Maßgabe des Mitgliedsverbands zusätzlich eine Spielberechtigung für den Erwachsenen- Individualspielbetrieb (SBEI) und für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM) erteilt werden. Mit der jeweiligen Spielberechtigung für den Erwachsenspielbetrieb werden die betreffenden Spieler bzgl. Start- und Einsatzberechtigung in der Altersgruppe Erwachsene spielberechtigten Erwachsenen gleichgestellt. WO B 2 Zuständigkeit für die Erteilung einer Spielberechtigung WO B 3 Ersterteilung einer Spielberechtigung 3.2 Der Einsatz solcher Spieler in einer der fünf höchsten Spielklassen setzt aber die Beantragung der jeweiligen Spielberechtigung bis zum 31. Mai des Jahres voraus. WO B 4 Wechsel einer Spielberechtigung 4.1 Die Spielberechtigung oder eine vorhandene Spielberechtigung für den Erwachsenen- Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) kann bei Einreichen eines Antrags auf Wechsel der jeweiligen Spielberechtigung zweimal jährlich für einen anderen Verein erteilt werden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wie folgt geregelt: WO B 5 Formvorschriften bei der Einreichung eines Antrags auf Wechsel einer Spielberechtigung 5.1 Ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung oder einer vorhandenen Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren- Mannschaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) ist vom neuen Verein bzw. nach Maßgabe des aufnehmenden Mitgliedsverbands auch durch ihn im Auftrag des neuen Vereins termingemäß über das Internetportal click-tt abzuwickeln.

4 WO B 6 Kostenerstattung an den bisherigen Verein bzw. Verband WO B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Spielberechtigung Der Spieler verliert automatisch die jeweilige Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher diese Spielberechtigung besessen hat. Eine Spielberechtigung erlischt auch mit dem Ablauf einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn diese Voraussetzung für die Spielberechtigung gemäß B 1.2 ist. Eine Spielberechtigung erlischt darüber hinaus zum Ende der laufenden Halbserie ( bzw ), wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt. Für die Spieler der Altersgruppe Nachwuchs gilt: Bei der Löschung einer zusätzlichen Spielberechtigung für den Erwachsenen- Mannschaftsspielbetrieb durch den Zweitverein bleibt die eigentliche Spielberechtigung und die eventuell bestehende Spielberechtigung für den Erwachsenen- Individualspielbetrieb für den Stammverein bestehen. Bei der Löschung der Spielberechtigung durch den Stammverein erlöschen auch eventuell bestehende Spielberechtigungen für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb und für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb im Stammverein. Bei der Löschung der Spielberechtigung oder der Spielberechtigung für den Erwachsenen- Individualspielbetrieb durch den Stammverein bleibt eine zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb bei einem Zweitverein bestehen. Mit dem Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt eine zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb bei einem Zweitverein automatisch. Für die Spieler der Altersgruppe Senioren gilt: Bei der Löschung einer Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb durch den Zweitverein bleibt die eigentliche Spielberechtigung und die Spielberechtigung für den Senioren-Individualspielbetrieb für den Stammverein bestehen. Bei der Löschung der Spielberechtigung durch den Stammverein bleibt eine erteilte Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb bei einem Zweitverein bestehen. Abweichend davon ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung - diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist, oder - diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftssport länger als ein Jahr zurückliegt, oder - diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftssport (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt. WO B 8 Rechtsmittel und Disziplinarmaßnahmen

5 Ausführungsbestimmungen TTVWH zur Wettspielordnung des DTTB G Weitere Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe des TTVWH 6 Mannschaftsmeldung 6.1 Der Begriff Mannschaftsmeldung bezeichnet die Gesamtmenge aller Spieler eines Vereins, die in einer Altersklasse einsatzberechtigt sind. Die Mannschaftsaufstellung bezeichnet dagegen die Teilmenge dieser Spieler, die in einem einzelnen Mannschaftskampf im Einzel und/oder Doppel zum Einsatz kommen. Die Einsatzberechtigung regelt die Teilnahme an Punktspielen, Mannschaftsmeisterschaften und Pokalmeisterschaften innerhalb des Verbandes. Diese Einsatzberechtigung kann ausschließlich im Stammverein wahrgenommen werden. Kein Jugendspieler (Nachwuchsspieler) darf gleichzeitig in Mannschaften der Jugend und Erwachsenen als Stammspieler gemeldet werden. gez. Marco Bebion/Thomas Walter (Geschäftsstelle TTVWH)

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