Prof. Dr. Michael Seidel, ergänzt um Rückmeldungen des Fachausschusses

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1 Eckpunkte zur Erarbeitung von Aktionsplänen von Organisationen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft usw. zur Umsetzung der UN-BRK Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-BRK Prof. Dr. Michael Seidel, ergänzt um Rückmeldungen des Fachausschusses

2 Seite 2 von 2 Inhalt 1. Erläuternde Vorbemerkungen 1 2. Anknüpfungspunkte für die Erarbeitung von Aktionsplänen 1 3. Bestimmung von eigenen Beiträgen zur Umsetzung der UN-BRK sowohl in Bezug auf die staatlichen Ziele und Aufgaben als auch im Hinblick auf eigene, selbst definierte Ziele und Aufgaben Ziele der Aktionspläne Grundorientierung der Aktionspläne Inhalte der Aktionspläne Arbeitsschritte 3 4. Anhang Beispiele für Aktionspläne Staat Zivilgesellschaft: Weiterführende Informationen zur Erstellung von Aktionsplänen 5

3 1. Erläuternde Vorbemerkungen Aktionspläne werden als vorrangige wenn auch nicht ausschließlich Wege zur Überwindung der Defizite der unbeeinträchtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verstanden. Alternativen und Vorläufer ausgearbeiteter Aktionspläne können Einzelmaßnahmen und Einzelentscheidungen zu bestimmten Aspekte innerhalb einer Organisation sein (z. B. Etablierung von Ansprechpartnern für Fragen der UN-BRK). Die nachfolgend ausgeführten Eckpunkte zur Erarbeitung von Aktionsplänen von Organisationen, Einrichtungen der Zivilgesellschaft usw. zur Umsetzung der UN-BRK sind möglichst allgemein gehalten. Sie sollen einerseits eine Grundorientierung vermitteln, andererseits genügend Spielraum zur Anpassung an die Bedingungen großer und kleiner zivilgesellschaftlicher Organisationen lassen. Unter zivilgesellschaftlichen Organisationen sind hier unter Vernachlässigung wissenschaftlicher Definitionen alle Organisationen zu verstehen, die nicht unmittelbar dem Staat (Legislative, Exekutive) angehören. Die Eckpunkte sollen der Erstellung von Aktionsplänen dienlich sein. 2. Anknüpfungspunkte für die Erarbeitung von Aktionsplänen Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet. Damit ist der Staat (Legislative, Exekutive) verpflichtet 1) Defizite hinsichtlich der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu erheben und die Ursachen zu ermitteln und 2) gezielte Schritte zur Überwindung der erkannten Defizite zu planen, umzusetzen und ihren Erfolg zu bewerten. Der Staat ist außerdem durch die UN-BRK verpflichtet, die Zivilgesellschaft in diesen Prozess einzubinden. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft besteht in 1) der Mitwirkung an der Erhebung der Defizite hinsichtlich der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und an der Identifizierung der Ursachen der Defizite 2) der Mitwirkung an der Erarbeitung von Vorschlägen konkreter Ziele und Maßnahmen des Staates zur Überwindung der erkannten Defizite und vor allem in

4 Seite 2 von 5 3. Bestimmung von eigenen Beiträgen zur Umsetzung der UN-BRK sowohl in Bezug auf die staatlichen Ziele und Aufgaben als auch im Hinblick auf eigene, selbst definierte Ziele und Aufgaben 3.1 Ziele der Aktionspläne Die Organisationen der Zivilgesellschaft tragen aus eigener Überzeugung aktiv und planmäßig zur Förderung uneingeschränkter Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in Deutschland bei. Sie nehmen dafür sich selbst, ihren eigenen Auftrag und ihre eigenen Ressourcen in Anspruch. 3.2 Grundorientierung der Aktionspläne Die Organisationen der Zivilgesellschaft formulieren für sich selbst Ziele und konkrete Maßnahmen, die geeignet sind, die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Defizite zu beseitigen. Die Organisationen der Zivilgesellschaft beziehen sich bei der Erarbeitung der Aktionspläne - in erster Linie darauf, welchen Auftrag sie selbst zu erfüllen haben und wie dessen Erfüllung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben dienen kann, und - in zweiter Linie darauf, wie sie eigene Mitglieder, Mitarbeiter usw. mit Behinderungen hinsichtlich einer uneingeschränkten aktiven und passiven Teilhabe (Nutzung der Angebote, Mitarbeit) unterstützen können. 3.3 Inhalte der Aktionspläne Beschreibung des eigenen Auftrages und der zentralen Werte Benennung der in Bezug genommenen Anknüpfungspunkte (Artikel) in der UN-BRK Benennung anderer Dokumente (z. B. andere Aktionspläne, Staatenbericht, Parallelbericht) Beschreibung der Defizite, auf die sich der Aktionsplan richtet Formulierung, Abgleich und Priorisierung der Ziele der Organisation (bezogen auf die zu überwindenden Defizite) Beschreibung der konkreten Maßnahmen der eigenen Organisation zur Umsetzung der Ziele

5 Seite 3 von 5 Formulierung von konkreten Zuständigkeiten in der Organisation für die Einleitung der Maßnahmen Formulierung konkreter Termine, zu denen die einzelnen Maßnahmen begonnen und abgeschlossen sein sollen Beschreibung der Handlungsschritte zu den Maßnahmen Formulierung von Maßnahmen der Evaluation und der Mitwirkenden an Evaluation (z. B. Kunden, Mitglieder) Beschreibung der Methoden bei der Erarbeitung des vorgelegten Aktionsplanes 3.4 Arbeitsschritte Verbindlicher und eindeutiger Auftrag zum Produkt durch die Leitungsebene/n Interne Klärung der Rahmenbedingungen für den Arbeitsprozess (personelle Zuständigkeiten, Ressourcen, Berichtsrhythmen, Kooperationspartner usw.) Festlegung der Struktur des Arbeitsprozesses (z. B. Arbeitsgruppen oder Projektstruktur mit Projektsteuerungsgremium, Projektleitung) Festlegung interner Kommunikation über den Prozess, seine Ziele und Schritte. Beteiligung von Zielgruppen ( Kunden ) (z. B. Versicherte, Mitglieder von Vereinen) an möglichst früh Einbeziehung anderer Dokumente (z. B. Aktionspläne anderer Organisationen, Staatenbericht, Parallelbericht) Schrittweise Erarbeitung eines Entwurfs für den Aktionsplan unter Bewertung von Chancen, Risiken und Problemen der vorgeschlagenen Maßnahmen und mit Aussagen über die Fortschreibung bei neuen Erkenntnissen und Entwicklungen der Rahmenbedingungen Vorlage des endgültigen Entwurfs bei der beauftragenden Leitungsebene Verabschiedung durch die Leitungsebene Danach Umsetzung gemäß Planung

6 Seite 4 von 5 4. Anhang 4.1 Beispiele für Aktionspläne Staat Bundesebene: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (für die Bundesregierung insgesamt) blob=publicationfile Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - derzeit in Erarbeitung Länderebene: Rheinland-Pfalz: Ffileadmin%2Flandesbehindertenbeauftragter%2FAktionsplan_Behinderung_SS_10.pdf&ei= tf1rupmodobv4qs_-idyca&usg=afqjcneo8uztqhtqn0og7oeicxob-kabja Nordrhein-Westfalen: d=0ccgqfjab&url=http%3a%2f%2fwww.schulministerium.nrw.de%2fbp%2fpresse%2f Pressekonferenzen%2FAktionsplan%2FOriginal_aktionsplan_nrwinklusiv.pdf&ei=zP1RUMmWLqT74QT154HwDw&usg=AFQjCNEBSOSUQnw24fdIOfF9_L43 CkH6TQ Saarland: g_der_unbrk_im_saarland_sw.pdf Hessen: aaaabybi Bayern (Entwurf eines Aktionsplans): ntion-ap-entw.pdf Zivilgesellschaft: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH:

7 Seite 5 von 5 ktionsplan_060212final.pdf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Weiterführende Informationen zur Erstellung von Aktionsplänen Inklusion vor Ort - Der kommunale Index für Inklusion = ein Praxishandbuch der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft ist nur käuflich zu erwerben und nicht umsonst im Internet herunterzuladen Sehr nützlich: Erläuterung in leichter Sprache, was ein Aktionsplan ist und was er enthalten muss: (Deutsches Institut für Menschenrechte)

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