Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern
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- Nadine Lenz
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1 Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern
2 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Mai
3 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Mai
4 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik, Mai
5 Ablauf des Asylverfahrens Bayerisches Staatsministerium des - Aufenthaltsgestattung Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 5
6 Ablauf des Asylverfahrens Bayerisches Staatsministerium des - Aufenthaltsgestattung - Wegfall der räumlichen Beschränkung (nicht Wohnsitzauflage) nach 3 Monaten Aufenthalt; nicht vor Wegfall der Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung - Asylantragstellung beim Bundesamt und Anhörung - Verbindliche Entscheidung des Bundesamts - Rechtsschutzmöglichkeit bei Verwaltungsgerichten Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 6
7 Beschäftigung während des Asylverfahrens Nach 3 Monaten Aufenthalt möglich Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde und grds. (interne) Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich Kein Anspruch, Erlaubnis im Ermessen der Behörde Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 7
8 Beschäftigung während des Asylverfahrens Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten Albanien Algerien* Bosnien und Herzegowina Ghana Kosovo Marokko* EjR Mazedonien Montenegro Senegal Serbien Tunesien* Keine Beschäftigung möglich * Laufendes Gesetzgebungsverfahren (BR-Drs. 68/16) Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 8
9 Positiver Ausgang des Asylverfahrens Bayerisches Staatsministerium des Beschäftigung kraft Gesetzes / ohne Zustimmung der Bundesagentur möglich Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 9
10 Positiver Ausgang des Asylverfahrens Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 10
11 Negativer Ausgang des Asylverfahrens Prüfung und Durchsetzung der Ausreisepflicht durch (Zentrale) Ausländerbehörden und Polizei Bayerisches Staatsministerium des Ggf. vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung, 60a AufenthG) Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 11
12 Duldung Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 12
13 Negativer Ausgang des Asylverfahrens Beschäftigung zwingend zu versagen: Bayerisches Staatsministerium des - Bei Aufenthalt in Deutschland, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen - Wenn Aufenthaltsbeendigung aus vom Ausländer zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann - Bei Ausländern aus sicheren Herkunftsstaaten (S. 8) Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 13
14 Negativer Ausgang des Asylverfahrens Bayerisches Staatsministerium des Auch bei Nichtvorliegen eines zwingenden Versagungsgrundes besteht kein Anspruch, Erlaubnis im Ermessen der Ausländerbehörde (grds. keine Erlaubnis bei offensichtlich unbegründeter Asylablehnung). Grds. (interne) Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 14
15 Pflichten des Arbeitgebers - Ausländer dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel / die Aufenthaltsgestattung / Duldung dazu berechtigt - Ausländer dürfen nur beschäftigt oder mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt werden, wenn sie einen solchen Aufenthaltstitel / eine Aufenthaltsgestattung / Duldung besitzen Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 15
16 Pflichten des Arbeitgebers - Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt oder mit nachhaltigen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt, die der Ausländer auf Gewinnerzielung gerichtet ausübt, muss prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen - Wer im Bundesgebiet einen Ausländer beschäftigt, muss für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des Aufenthaltstitels / der Aufenthaltsgestattung / Duldung in elektronischer Form / Papierform aufbewahren ( 4 AufenthG) Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 16
17 Aktuelle Zahlen zum Thema Asyl Bayerisches Staatsministerium des Downloads - Asylgeschäftsstatistik - Aktuelle Zahlen zu Asyl Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 17
18 Kontakt Dr. Hans-Eckhard Sommer Ministerialrat Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Sachgebiet IA2 Ausländer- und Asylrecht Odeonsplatz München Tel.: +49(0)89/ Hans-Eckhard.Sommer@stmi.bayern.de Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern MR Dr. Hans-Eckhard Sommer München 18
Ablauf des Asylverfahrens
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