Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

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1 Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder betätigen und über Telefon 112 weitere Informationen an die Feuerwehr geben WER meldet? WAS brennt? WO brennt es? 2. In Sicherheit bringen 3. Löschversuch unternehmen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Fenster und Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen Keinen Aufzug benutzen Sammelstellen aufsuchen Auf Anweisungen achten Feuerlöscher benutzen Wandhydranten benutzen Brandschutzordnung nach Teil A

2 a. Brandschutzordnung Brandschutzordnung DIN Teil B Der Teil B einer Brandschutzordnung nach DIN richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Er dient dem Schutz von Personen und Sachwerten und soll dazu beitragen die MitarbeiterInnen für den Brandschutz zu sensibilisieren. Nicht selten entstehen Brände durch Fehlverhalten oder andere vermeidbare Umstände. b. Brandverhütung Der Gebrauch von offenem Licht und offenem Feuer ist verboten. Das Rauchen ist in den Sitzungsräumen und Fluren nicht gestattet. Der Betrieb von elektrisch betriebenen Geräten (Kaffeemaschinen, PC s u.ä.) ist zu überwachen. Alle Arbeiten an elektrischen Leitungen, Geräten und Anlagen dürfen nur von autorisierten Fachkräften ausgeführt werden. c. Brand- und Rauchausbreitung Brand- und Rauchabschnittstüren dürfen nie mit Keilen o.ä. fixiert werden. Die Brandschutztüren müssen in allen Bereichen immer frei gehalten werden. Die Brandund Rauchabschnittstüren sind bei Feueralarm oder Ausbruch eines Feuers zu schließen, falls dies nicht automatisch geschieht. d. Flucht- und Rettungswege Flure, Gänge und Treppenräume sind Flucht- und Rettungswege. Sie sind keine Abstell- und Lagerflächen, sondern immer freizuhalten. Die Türen in den Flucht- und Rettungswegen dürfen nicht abgeschlossen sein. Flucht- und Rettungswege sind durch grüne Fluchtwegkennzeichnungen (Piktogramme mit der Fluchtrichtung) gekennzeichnet. Diese dürfen nicht verdeckt werden. e. Melde- und Löscheinrichtungen Feuerwehrnotruf Telefon (bei der Haupttelefonanlage erst ins Ortsnetz mit 0!) 112 Handfeuermelder befinden sich in den Treppenhäusern im Verwaltungsgebäude. Die Scheibe ist mit einem festen Gegenstand oder mit der geschützten Hand einzuschlagen und der Knopf tief runterzudrücken. Hinweisschilder zeigen die Art der Melde- und Löscheinrichtung an. Feuerlöscher sind in den Gebäuden verteilt. Die Bedienungsanleitung ist in Wort und Bild auf dem Feuerlöscher dargestellt. Informieren Sie sich regelmäßig über die Handhabung. In allen Bereichen sollten außerdem ausgebildete BrandschutzhelferInnen vorhanden sein.

3 f. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren und Panik unter den MitarbeiterInnen und BesucherInnen vermeiden! Βrand melden! In Sicherheit bringen. Auf Behinderte sowie alle übrigen MitarbeiterInnen und BesucherInnen achten und ggfs. behilflich sein, das Gebäude zu den auf den Fluchtwegplänen angegebenen Sammelplätzen zu verlassen oder einen im Gebäude nicht gefährdeten Bereich aufzusuchen und sich bemerkbar zu machen. Löschversuche unternehmen, soweit die eigene Sicherheit nicht gefährdet ist. g. Brand melden Feuermelder betätigen und/oder Feuerwehrnotruf (Bei der Haupttelefonanlage erst mit 0 ins Ortsnetz) 112 Wichtige Angaben bei Brandmeldungen über Telefon: Wer meldet? Was brennt? Wie viele sind betroffen/verletzt? Wo brennt es? Warten auf evtl. Rückfragen! Name Z. B. Geräte, Mobiliar o.ä. Menschen in Gefahr Gebäude, Stockwerk, Zimmer h. Alarmsignale und Anweisungen beachten Die MitarbeiterInnen sorgen dafür, dass KollegInnen und BesucherInnen auf dem kürzesten Weg den Gefahrenbereich über die ausgeschilderten Fluchtwege verlassen. Auf behinderte und ältere Personen ist besonders zu achten. Diese sind mitzunehmen, Fenster und Türen zu schließen. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr übernimmt der Brandschutzbeauftragte, Telefon, Handy, die Einsatzleitung. Nach Bei Eintreffen der Feuerwehr ist deren Anweisungen zu folgen. i. In Sicherheit bringen Im Gefahrenbereich anwesende Personen warnen und schnell aus dem Gefahrenbereich bringen. Die Kennzeichnung der Fluchtwege weist den kürzesten Weg ins Freie. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden! Sammelplatz aufsuchen

4 Vor dem Eintreffen der Feuerwehr: Bringen Sie gefährdete Personen auf den gekennzeichneten Rettungswegen in Sicherheit. Sorgen Sie für die Räumung des Gebäudes. Beim Verlassen der Räume Fenster und Türen schließen. Elektrische Geräte abschalten und möglichst den Stecker ziehen. In verqualmten Bereichen gebückt gehen, da am Boden meist noch ausreichend atembare Luft vorhanden ist und die Temperaturen hier niedriger sind als weiter oben. Löschversuche nur unternehmen, solange für die eigene Person keine Gefahr besteht. In einigen Bereichen kann es Anweisungen über die Sicherstellung von wichtigen Dokumenten geben. Diesen ist nur Folge zu leisten, solange für die eigene Person keine Gefahr besteht. Solange für die eigene Person keine Gefahr besteht, ist nach dem Räumen von Gefahrenbereichen zu kontrollieren, ob sich noch Personen in Nebenräumen (z.b. Aufenthaltsräume, Toiletten u.ä.) befinden. Den eintreffenden Kräften der Feuerwehr wird berichtet, welche Bereiche nicht kontrolliert werden konnten. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr: Informieren Sie den Einsatzleiter über vermisste und gefährdete Personen, die örtliche Lage der Brandstelle und über die Ausdehnung des Brandes und welche Stoffe brennen. Geben Sie Auskunft über die Zugänglichkeit der Brandstelle. Bemerkbar machen, wenn Fluchtwege nicht mehr passierbar sind! In Räumen bleiben, die nicht vom Brand betroffen sind, Türen schließen, ans Fenster gehen und sich bemerkbar machen. Die Feuerwehr hilft und rettet. Auf Anweisung der Feuerwehr oder anderer Hilfskräfte achten. j. Löschversuche unternehmen Löschversuche nur unternehmen, soweit keine Gefahr für die eigene Person besteht. Brände von elektrischen Geräten: Netzstecker ziehen, geeignetes Löschmittel verwenden, z.b. CO²-Feuerlöscher oder eine Löschdecke. Brände von Kleidungsstücken an Personen Person auf den Boden legen und durch überwerfen nicht brennbarer Materialien Flammen ersticken. Im Notfall Feuerlöscher verwenden ohne den Löschschlauch in das Gesicht der Person zu richten. Feuerlöscher Die Bedienungsanleitung ist in Wort und Bild auf dem Feuerlöscher dargestellt. Informieren Sie sich regelmäßig über deren Handhabung.

5 k. Besondere Verhaltensregeln Feuerwehr erwarten und einweisen. Auf vermisste Personen und besondere Gefahren hinweisen. Kraftfahrzeuge dürfen die Zu- und Anfahrten zu den Gebäuden nicht versperren und nicht an Hydranten abgestellt werden. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden automatisch oder durch eingewiesenes Personal in Betrieb genommen. Den Anordnungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.

6 Brandschutzordnung DIN Teil C Die Brandschutzordnung nach DIN Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind. Dazu gehört der Brandschutzbeauftragte. Zum Brandschutzbeauftragten wird bestellt. a. Brandverhütung Name, Telefon Der Brandschutzbeauftragte ist präventiv verantwortlich für die Beratung und Initiierung nachfolgender Punkte: das Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr, Rettungswegen, das Anbringen, Überwachen und aktualisieren von Hinweis- und Sicherheitsschildern, das Überwachen feuergefährdeter und explosionsgefährdeter Bereiche, das Erstellen bzw. Fortschreiben von Feuerwehrplänen nach DIN und Flucht- und Rettungsplänen nach 55 der Arbeitsstättenverordnung sowie der Brandschutzordnung das Durchführen von Brandschutz- und Räumungsübungen eine gute Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und dem Schadensversicherer. b. Alarmplan Folgende Stellen sind im Brandfall zu alarmieren: Institution Name Telefon Feuerwehr 112 bzw Hausmeisterin/Leiterin Brandschutzbeauftragter Weitere wichtige Telefonnummern: Polizei Polizeiinspektion Goslar 110 bzw oder bzw Rettungsdienst Rettungsleitstelle Goslar bzw Gasversorgung Wasserversorgung Stromversorgung 1. Person nach Bedarf nach Bedarf HARZ ENERGIE GmbH & Co.KG bzw Informieren Sie in jedem Fall nach der Feuerwehr zuerst eventuell gefährdete Personen und helfen Sie bei Rettungs- und Löschmaßnahmen. Bringen Sie sich aber nicht unnötig selbst in Gefahr!

7 c. Sicherheitsmaßnahmen für Personen und Sachwerte Die Räumung der betroffenen Bereiche ist durchzuführen und zu prüfen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten dabei auch auf fremde, behinderte oder hilfsbedürftige Personen. Die Versorgung verletzter Personen ist zu veranlassen. Die Bergung von Sachwerten erfolgt nur, wenn keine Gefährdung für die eigene Gesundheit gegeben ist. In entsprechenden betroffenen Bereichen sind Betriebsunterbrechungen anzuordnen. Vorhandene Rauchabzugsanlagen und Ersatzstromversorgungen sind von den Verantwortlichen in Betrieb zu nehmen. Elektrische Anlagen sind außer Betrieb zu setzen oder in einen sicheren Betriebszustand zu bringen. d. Löschmaßnahmen Die Brandhelferinnen und Brandhelfer in erster Linie, sowie jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter nach ihrem/seinem Vermögen unternehmen erste Löschversuche mit den vorhandenen Löscheinrichtungen ohne Gefährdung für die eigene Gesundheit. e. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr Die Brandstelle und deren Umgebung sind für die Feuerwehr freizumachen. Außerdem sind die Feuerwehrflächen, Wasserentnahmestellen und Einspeiseeinrichtungen freizuhalten. Die Zugänge sind zu ermöglichen, Schlüssel (wenn nicht im Feuerwehrschlüsselkasten), Feuerwehrpläne und sonstige Informationen sind bereitzustellen. Hausmeister oder andere Ansprechpartner halten sich für Informationen zur Verfügung. f. Nachsorge Die Brandstelle ist vom Hausmeister oder einer anderen beauftragten Person zu sichern, falls dies nicht durch die Feuerwehr geschieht. Die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen und Löschgeräten ist wieder herzustellen. Brandschutzordnung DIN Teil A C Goslar, den Gez. (Chef) Gez. Brandschutzbeauftragter

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