Pflegeservicezentrum. Pflegeaufsicht. Pflegehotline
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- Emil Günther
- vor 7 Jahren
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Transkript
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2 Pflegeservicezentrum Pflegeaufsicht Pflegehotline 3
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4 Tätigkeitsbereich der Pflegehotline Service-(Informations-)stelle betr. Pflege Administration (Aufnahme Pflegeheim, 24h-Förd., etc.) Info über Zuständigkeiten (BH, PVA, GS5, etc.) Tel. Information Büroberatung Mobile Beratung (betr. 24h-Betreuung) KEINE Pflegetätigkeiten (Pfl.Planung, etc.) 5
5 Legalisierung von PersonenbetreuerInnen 6
6 Wie komme ich zu Betreuungskräften? Vermittlung durch Hauskrankenpflegeorganisationen (Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz) div. Agenturen Mundpropaganda 7
7 Agenturen Vermittler zw. Pflegebedürftigen und Betreuungskraft Vermittlungsgebühren, Qualitätssicherung, etc. => KEINE allgemeine (behördliche) Regelung!! 8
8 Begriffsdefinitionen Pflegetätigkeiten z.b. Verbandwechsel, Lagerungsplan erstellen,.. dipl. GuKP (3 Jahre), Pflegehilfe (mind. 1 Jahr) Betreuungstätigkeiten z.b. Mahlzeiten zubereiten, Haushaltsführung,. teilweise ungelernte Kräfte 9
9 GesBRÄG (Gesundheitsberuferechtsänderungsgesetz) Erweiterung Tätigkeitsbereich f. Betr. Kräfte Bedingungen : in Privathaushalten im Einzelfall Anleitung und Unterweisung durch dipl. Pers. Unterstützung oraler Nahrungs- u. Flüssigkeitsaufnahme, Inkontinenzprod. wechseln, etc. Anleitung und Unterweisung durch Arzt Medikamentengabe, Insulininjektion, Inj. gerinnungshemmender Stoffe, Blutzuckermessung 10
10 Legalisierung - Selbstständige Gemeinde / Magistrat Wirtschaftskammer BH / Magistrat Meldezettel Neugründerförderung Gewerbeschein Sozialvers. gew. W. Finanzamt automatisch durch BH/Mag. automatisch durch BH/Mag. 11
11 24-Std-Betreuung Werkvertrag zw. Betreuungsperson und pflegebedürftiger Pers. od. Angehörige Honorar Individuell vereinbar 12
12 Förderungen (Erhöhung seit Nov ) Selbständige Land NÖ /Bund 550,-- /Monat/ 2 P. Unselbständige Land NÖ / Bund 1.100,-- /Monat/ 2 P. 13
13 Förderungen für den Pflegebedürftigen! Einkommensgrenze: 2.500,-- netto/monat keine Vermögensgrenze! zuständig: Amt d. NÖ LdsReg., Abt. GS 5 (Bundessozialamt) 14
14 weitere NÖ Unterstützungen 1. Mobile Beratungen (bzgl. 24h-Betreuung) 2. Urlaubszuschuss f. pflegende Angehörige 3. Ersatzpflege 4. Tagespflege 5. Notruftelefon (Mietkostenzuschuss) 15
15 1. Mobile Beratung betr. 24h-Betreuung MA der Pflegehotline kommen ins Haus Administrative Erledigungen (Förderansuchen, Werkvertrag, etc.) 16
16 2. Urlaubszuschuss für pfl. Angehörige Urlaub in NÖ ( 120,--), andere Bd. Länder ( 100,--) mind. Pfl. Stufe 3 Antrag an Amt der NÖ LdsReg. (Abt. F3) 17
17 3. Ersatzpflege Förderung für pflegende Angehörige bei deren Abwesenheit ab Pflegestufe 3 Ausnahme: ab Pfl.Stufe 1 bei Demenzerkrankung oder minderjährige, pflegebedürftige Kinder Pflege seit mind. 1 Jahr Zuwendung: zw ,-- und 2.200,-- Antragstellung beim Sozialministeriumservice (vormals: Bundessozialamt) 18
18 4. Tagespflege ab Pflegestufe 1 in jedem Pflegeheim möglich Pflege: während des Tages Kosten: ca. 55,-- pro Tag Förderung: abhängig von Einkommen und Pfl.Geld 19
19 5. Notruftelefon Anbieter: Hauskrankenpflegeorganisationen (Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz) Mietkostenzuschuss durch Land NÖ Bedingungen: Hauptwohnsitz in NÖ Pflegegeld Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr Antragstellung beim jeweiligen Anbieter! 20
20 Hauskrankenpflege Anbieter: Hauskrankenpflegeorganisationen (Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, Rotes Kreuz) Personal: Diplomiertes Personal Pflegehilfe Heimhilfe Zuschuss durch Land NÖ Voraussetzungen: Pflegegeld Hauptwohnsitz in NÖ 21
21 Allgemeine Begriffe Kurzzeitpflege (bis 6 Wochen) Übergangspflege, Rehab (bis 3 Monate) Langzeitpflege (Aufnahmeantrag an BH/Mag., Zuteilung nach Dringlichkeit) 22
22 Pflegegeld Antragstellung bei der pensionsauszahlenden Stelle (SVA d Bauern, PVA, BVA, SV d gewerbl. Wirtschaft) Neu bei NÖ Landespflegegeld Ab 1. Jänner 2012 Antragstellung bei PVA bzw. BVA 23
23 Stufe Pflegegeld (Antrag bei Pens.Vers.) 7 Stufen mind. Std. Ausmaß - bisher Pflegegeld mind. Std. Ausmaß ab Höhe - dzt. Stufe ,-- Stufe ,-- Stufe ,-- wirksam: ab 1. Jänner 2016 geplante Erhöhung aller Stufen um 2 % 24
24 Betreutes Wohnen betrifft: NÖ Wohnbauförderung! keine Pflegeeinrichtungen!!! a) Einfamilienhaus: Umbau (z.b. Sanitäranlagen) b) Mehrfamilienhaus: z.b. Wohnung barrierefrei, Aufzug vorhanden, Gemeinschaftsraum vorhanden Wohnbau-Hotline:
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26 Adresse - homepage 27
27 Text in 16 Sprachen 28
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SeniorInnen- und Angehörigen- beratung
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