ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?"

Transkript

1 ikk-classic.de Fahrkosten zur Behandlung. Wer trägt die Kosten?

2 Fahrkosten zur Behandlung das ist auch ein Service Ihrer IKK classic Damit Ihr Eigenanteil so gering wie möglich bleibt, informiert Sie dieses Faltblatt darüber, in welchen Fällen und für welches Verkehrsmittel wir die Kosten übernehmen. Voraussetzung der Kostenübernahme Fahrkosten werden von uns nur übernommen, wenn diese im Zusammenhang mit unseren Leistungen stehen und aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, u.a. bei Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist

3 Fahrten, bei denen Sie während des Transports einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies aufgrund Ihres Zustandes zu erwarten ist Fahrten zur ambulanten Operation oder zur vor- bzw. nachstationären Behandlung im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene Krankenhausbehandlung vermieden wird. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung Eine Kostenübernahme von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung kann durch uns nur in den nachfolgend genannten Ausnahmefällen nach vorheriger Genehmigung erfolgen: Fahrten zur Dialysebehandlung Fahrten zur Chemo-/Strahlentherapie Fahrten von Versicherten, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ag (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) vorlegen. Fahrten von Versicherten, mit einem Pflegegrad 3 mit Nachweis der Beeinträchtigung der Mobilität oder die einen Pflegegrad 4 oder 5 nachweisen. Fahrten in besonderen medizinischen Ausnahmefällen von Versicherten, die von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen. Hierzu beraten wir Sie im Einzelfall gerne. Die Fahrtkosten einer Begleitperson übernehmen wir bei medizinischer Notwendigkeit.

4 Die Wahl des Verkehrsmittels Wählen Sie das preisgünstigste Verkehrsmittel und nutzen Sie alle Fahrpreisermäßigungen. Für die Wahl des Transportmittels sind ausschließlich medizinische Gründe maßgebend. Dabei entscheidet Ihr Arzt welches Verkehrsmittel für Sie erforderlich ist. Die Kostenübernahme ist daran geknüpft, dass immer die nächst erreichbare geeignete Behandlungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird. Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, benötigen wir Ihre Fahrscheine im Original sowie eine Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Krankenrücktransport aus dem Ausland Der krankheitsbedingte Rücktransport aus dem Ausland nach Hause ist bei allen Krankenkassen ausgeschlossen. Hierfür ist es ratsam, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

5 Verkehrsmittel Öffentliche Verkehrsmittel bzw. privater PKW Wir übernehmen die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel unter Ausnutzung von Fahrpreisermäßigungen oder für einen privaten PKW in Höhe von 0,20 EUR pro gefahrenen Kilometer, sofern hierbei die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel nicht überschritten werden und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ihre Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR je Fahrt. Bei Beträgen unter 5 EUR zahlen Sie die tatsächlichen Kosten. Bei den folgenden Verkehrsmitteln gilt: Ist aus medizinischen Gründen ein Transport mit einem der folgenden Verkehrsmittel erforderlich, übernehmen wir die Kosten. Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindes tens 5 EUR, höchs tens 10 EUR je Fahrt. Krankentransportwagen Der Arzt darf die Notwendigkeit eines Krankentransportwagens nur bescheinigen, wenn dies für eine sachgemäße Beförderung des Patienten zum Arzt bzw. Krankenhaus usw. notwendig ist und kein preisgünstigeres Verkehrsmittel genutzt werden kann. Für Krankentransporte zum Arzt benötigen Sie unsere vorherige Genehmigung. Rettungswagen Der kostenaufwändige Rettungstransportwagen (mit Rettungssanitätern bzw. Notarzt) soll nur angefordert werden, wenn er zur Erstversorgung und zum Transport von Notfallpatienten zum Krankenhaus erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn sich Patienten in Lebensgefahr befinden oder eine unverzügliche medizinische Hilfe nötig ist, um eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes in kurzer Zeit zu vermeiden. Rettungshubschrauber Das schnellste, aber auch teuerste Transportmittel ist der Rettungs hubschrauber, der neben dem fliegenden Personal in der Regel mit Notarzt und Rettungssanitätern besetzt ist. Die Kosten hierfür übernehmen wir, wenn der Notarzt so schneller die Unglücksstelle erreicht, hierdurch lebensrettende Maßnahmen eher eingeleitet werden können oder ein sehr schonender Transport nötig ist. Der Rettungshubschrauber ergänzt den bodengebundenen Rettungsdienst. Welches Rettungsmittel am wirkungsvollsten und zweckmäßigsten ist, entscheidet die Rettungs leitstelle nach den Besonderheiten des Einzelfalles. Diese Transportmittel können im Notfall mit Notruf 112 (z.t. 110) oder mit den örtlichen Rufnummern angefordert werden!

6 Fahrten zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Die IKK classic übernimmt die Fahrkosten zu Vorsorgeoder Rehabilitationsmaßnahmen in unterschiedlicher Höhe. Ausschlaggebend ist jeweils die Art der Maßnahme. Fahrkosten bei stationärer Vorsorgemaßnahme Wir übernehmen die Fahrkosten zur stationären Vorsorgemaßnahme. Sie leisten für die Anreise je einfacher Fahrt eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR. Gegebenenfalls entstehende Verpflegungs- oder Übernachtungskosten sowie die Kosten für den Gepäck transport dürfen wir im Zusammenhang mit dieser Leistung nicht übernehmen. Fahrkosten bei Rehabilitationsmaßnahmen Ganz anders sieht es bei den Fahrkosten zu Rehabilitationsmaßnahmen aus. Bei diesen Fahrten fällt für Sie keine Zuzahlung an. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und legen die Quittungen vor, dann beteiligt sich die IKK classic sogar in angemessener Höhe an Ihren Gepäcktransportkosten. Wenn Ihre Reise im Einzelfall länger als acht Stunden dauert, bezuschusst die IKK classic Ihre Verpflegungs kosten. Schließlich übernehmen wir auch nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst die Kosten für eine Begleitperson oder besondere Transportmittel, wenn dies zwingend medizi nisch erforderlich ist.

7 Kann ich von den Zuzahlungen befreit werden? Keine übermäßige Belastung Die IKK classic kann Sie bei Erreichen Ihrer individuellen Belastungsgrenze auf Antrag von den Zuzahlungen befreien bzw. zu viel gezahlte Zuzahlungen zurückerstatten. Maßgeb lich sind alle gesetzlichen Zuzahlungen, die Sie bzw. die in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen und Ihr Ehegatten/Lebens partners gezahlt haben. Ihre individuelle Belastungsgrenze Ihre individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 % Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Was können wir sonst für Sie tun? Diese Information kann Ihnen nur einen ersten Überblick geben. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gern. Ihre IKK classic Rechtsstand: Diese Übersicht gibt nur kurze Hinweise auf unsere vielseitigen Leistungen. Maßgebend sind Gesetz und Satzung. MBO Verlag GmbH, Münster Bildnachweis: Titel: Jan Will/Fotolia.com, S. 1: kmit/fotolia.com, S. 3: Michael Höfner/Fotolia.com, S. 6: Gina Sanders/Fotolia.com

8 ikk-classic.de Artikel-Nr.: Stand 1/2017 Rund um die Uhr für Sie da: Kostenlose IKK-Servicehotline

Fahrkosten. Große Leistung, kleiner Beitrag

Fahrkosten. Große Leistung, kleiner Beitrag Fahrkosten Große Leistung, kleiner Beitrag Große Leistung, kleiner Beitrag Fahrten zu stationären oder ambulanten Behandlungen kann die KNAPPSCHAFT oftmals übernehmen. In derartigen Fällen zahlen Sie nur

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Krankentransporte und Krankenfahrten Dezember 2016 Krankentransporte und Krankenfahrten Was Ärzte bei der Verordnung beachten sollten Das Verordnen von Fahrten zur ärztlichen

Mehr

Richtlinie. (Krankentransport-Richtlinie) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 Nr. 18 (S.

Richtlinie. (Krankentransport-Richtlinie) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004 Nr. 18 (S. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V (Krankentransport-Richtlinie)

Mehr

Antrag auf Fahrkosten

Antrag auf Fahrkosten Antrag auf Fahrkosten Das oben genannte Dokument haben Sie sich heruntergeladen. Der Antrag gliedert sich in zwei Teile. Bitte füllen Sie den allgemeinen Teil (Teil I) selbst aus und legen Sie den Antrag

Mehr

Richtlinie. (Krankentransport-Richtlinie)

Richtlinie. (Krankentransport-Richtlinie) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach 9 Absatz 1 Satz Nummer 1 SGB V (Krankentransport-Richtlinie) in

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS #NP#_ Pc5ra8IwFA bgvyl5 NJmdiU2 bxm9jl0 M7b6 DVSaDE XqSoaYkVCuJ/X7r B4MCBnOc9 OU+ QZWD6 BLqc5 WAKbI9j zwsj 7nCGbZ cwnxa IKbJ5NHE jrmbrza K9FONAtsUbchAkD sbugxc+ QwThUIzBCORVv1Ua GKpzcb1J puadsj4 qqqzvm

Mehr

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Januar 2017

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Januar 2017 Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Januar 2017 1 Muster 4: Verordnung einer Krankenbeförderung 1. Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist nur

Mehr

Richtlinien. in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004; Nr. 18: S. 1342

Richtlinien. in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2004; Nr. 18: S. 1342 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB V (Krankentransport -Richtlinien) in

Mehr

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen /

Quittungsheft. KKF-Verlag. Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / Quittungsheft Name, Vorname Geburtsdatum Krankenversichertennummer (für Rückfragen und Schriftwechsel) Zuzahlungen / 2 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, über die Zuzahlungen informiert

Mehr

Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Fahrkosten Normen 60 SGB V Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien vom 22.01.2004), zuletzt geändert am 16.03.2017,

Mehr

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung

Verordnung Aktuell. FAQs zur Krankenbeförderung istockphoto.com/deliormanli Verordnung Aktuell Sonstiges Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/verordnungen Stand: FAQs zur Krankenbeförderung

Mehr

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Verordnungen Juli 2017 Neu: Psychotherapeuten dürfen Krankenhausbehandlung und Krankenbeförderung verordnen Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Mehr

Verordnung einer Krankenbeförderung 4

Verordnung einer Krankenbeförderung 4 Gebühr frei Gebühr pflicht. Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum geb. am Verordnung einer Krankenbeförderung

Mehr

Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Fahrkosten Normen 60 SGB V Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien vom 22.01.2004, zuletzt geändert am 18.02.2016,

Mehr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr Bitte Nachweise beifügen Bitte Zuzahlungs-/Einkommensnachweise beifügen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Jahr 2 0 1 7 Name: Vorname: Versicherungsnummer: Ich bin ledig verheiratet getrennt

Mehr

R u n d s c h r e i b e n Nr. 11/07

R u n d s c h r e i b e n Nr. 11/07 Weißerlenstraße 9 79108 Freiburg Gewerbegebiet Hochdorf Telefon (0761) 7 05 23-0 Telefax (0761) 7 05 23-20 E-Mail: info@vv-suedbaden.de Internet: www.vv-suedbaden.de An alle Mitglieder der 12.12.2007 Fachvereinigung

Mehr

Freundlicher Service hat einen guten Namen

Freundlicher Service hat einen guten Namen Freundlicher Service hat einen guten Namen Ludwigsburg und Marbach2 (0 71 44) 3 54 73 Patienteninformationen zur Krankenbeförderung mit dem Taxi Verordnung einer Krankenbeförderung Erste Voraussetzung

Mehr

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit

Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Merkblatt AK-Asyl über Krankenkassen (AOK)- Zuzahlung und Befreiungsmöglichkeit Stand 22.07.2015 Befreiung von Zuzahlungen Jeder Versicherter zahlt zunächst 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen

Mehr

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX)

( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe ( 38 SGB V, 28 SGB VI i.v.m. 54 SGB IX, 42 SGB VII i.v.m. 54 SGB IX) Haushaltshilfe umfasst alle Aufgaben, die zur Haushaltsführung gehören, wie die Betreuung der Kinder, den Einkauf, die

Mehr

ikk-classic.de Kuren. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

ikk-classic.de Kuren. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen ikk-classic.de Kuren. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 2 Kuren Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun? Die IKK classic hilft Ihnen dabei Wir bieten Ihnen sowohl zur Erhaltung als auch zur Wiederherstellung

Mehr

Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 01. September 2016

Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 01. September 2016 Beihilfe Änderung der Beihilfenvorschriften Rheinland-Pfalz zum 01. September 2016 Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2016 wurde die Zweite Landesverordnung

Mehr

Praxis-Info KRANKENTRANSPORT.

Praxis-Info KRANKENTRANSPORT. Praxis-Info KRANKENTRANSPORT www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz und Layout:

Mehr

Vergütung der Reisekosten in der IV

Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Stand am 1. Januar 2008 Vergütung der Reisekosten in der IV Allgemeines 1 Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen

Mehr

Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.

Absender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen. L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden

Mehr

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege) Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn. Vom 15. Dezember 2015

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn. Vom 15. Dezember 2015 37-2 Verzeichnis der Änderungen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Vom 15. Dezember 2015 Satzung vom in Kraft getreten am Geänderte Regelungen 13.12.2016

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung...2 Schwerwiegend chronisch krank... 2 Fahrtkosten für Krankenfahrten... 3 Krankengeld...4 Leistungen bei Heimhämodialyse... 4 Private Krankenversicherung...4

Mehr

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Sonstiges Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Ausstellen einer Krankentransport-Verordnung

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen

Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen www.betainstitut.de Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen Liebe Leserin, lieber Leser, durch unsere zahlreichen Projekte und Studien zur Verbesserung der Patientenversorgung ist uns

Mehr

Gebührensatzung. Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Lippe

Gebührensatzung. Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Lippe Gebührensatzung Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Kreis Lippe 2012 Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 646), der 1, 2, 4 und 6 des

Mehr

Gebührensatzung Rettungsdienst 2012

Gebührensatzung Rettungsdienst 2012 Gebührensatzung Rettungsdienst 2012 Kreis Euskirchen Der Landrat 53877 Euskirchen Telefon: 02251-15 0 Telefax: 02251-970603 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes des Kreises Warendorf vom

Satzung. über die. Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes des Kreises Warendorf vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Rettungsdienstes des Kreises Warendorf vom 19.12.2016 Aufgrund der 5 und 26 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung Informationsblatt Nr. 223-06 Stand: 1. Januar 2017 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich an den Kosten bestimmter

Mehr

Information zur Richtlinie des Bezirks Mittelfranken zur Beförderung von Menschen mit Behinderung - Fahrdienst -

Information zur Richtlinie des Bezirks Mittelfranken zur Beförderung von Menschen mit Behinderung - Fahrdienst - Information zur Richtlinie des Bezirks Mittelfranken zur Beförderung von Menschen mit Behinderung - Fahrdienst - Wer ist teilnahmeberechtigt? Damit Sie am Fahrdienst für behinderte Menschen teilnehmen

Mehr

ALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN

ALLES WISSENSWERTE RUND UM ZUZAHLUNGEN ANGEBOTE DER BAHN-BKK Kennen Sie schon die umfangreichen Zusatzleistungen der BAHN-BKK? Dazu gehören mehrere Bonusprogramme genau so wie günstige Krankenzusatzversicherungen oder eine Gesundheitshotline,

Mehr

Folgen des Urteils zur Fahrtkostenerstattung bei Substitutionsbehandlung

Folgen des Urteils zur Fahrtkostenerstattung bei Substitutionsbehandlung Folgen des Urteils zur Fahrtkostenerstattung bei Substitutionsbehandlung (Aktenzeichen S 23 AS 766/10 ER) Vorab: Hat ein Hilfebedürftiger einen erhöhten Bedarf für eine Leistung, die notwendig ist, dann

Mehr

1 Einsatz von Krankenkraftwagen und Notärzten

1 Einsatz von Krankenkraftwagen und Notärzten Rettungsdienst 50/07 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Rettungsdienst 50/07 93. Erg. Lief. 1/2017 HdO ------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

LANDRATSAMT NEUSTADT A. D. WALDNAAB

LANDRATSAMT NEUSTADT A. D. WALDNAAB LANDRATSAMT NEUSTADT A. D. WALDNAAB Wichtige Informationen für Ärzte Verfahren zur Kostenübernahme von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gem. 4 AsylbLG und sonstigen zur Sicherung der

Mehr

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3842 14001 Öffentliche Sozialleistungen K II 1 - j/14 (1) Fachauskünfte: (0711) 641-26 02 27.11.2015 Gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in Baden-Württemberg im Jahr 2014 Teil

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

1 Umfang und Aufgaben des Rettungsdienstes

1 Umfang und Aufgaben des Rettungsdienstes Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes in der Stadt Lünen und der Stadt Selm vom 09.12.2005 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 03.03.2006) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen

Haushaltshilfe. Damit Sie nicht. im Regen stehen Haushaltshilfe Damit Sie nicht im Regen stehen Der Haushalt: ein anspruchsvoller Job Der Haushalt und die Betreuung und Versorgung von Kindern sind häufig unterschätzte Aufgaben. Damit sie Ihnen im Krankheitsfall

Mehr

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV

Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,

Mehr

BKK advita Mainzer Str Alzey

BKK advita Mainzer Str Alzey BKK advita Mainzer Str. 5 55232 Alzey Antrag auf Haushaltshilfe gemäß 24h oder 38 SGB V Persönliche Angaben Name, Vorname des Mitgliedes, Geburtsdatum Krankenversicherungsnummer Name, Vorname des Ehegatten

Mehr

Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK

Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK Die Hessische Landesregierung und der Rettungsdienst 6. Rettungsdienstsymposium des DRK W. Schier, Hessisches Sozialministerium Hessische Regierungserklärung 2003-2008: Wir wollen auch in Zukunft eine

Mehr

Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes begründet ein gegenseitiges anstaltsrechtliches Benutzungsverhältnis.

Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes begründet ein gegenseitiges anstaltsrechtliches Benutzungsverhältnis. Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Rettungsdienstsatzung Kreis Coesfeld 2015) vom 17.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 1 2 Ausführung

Mehr

Entscheidungshilfe. Krankenbeförderung

Entscheidungshilfe. Krankenbeförderung Entscheidungshilfe für die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung im Notfall: 112 Krankentransportwagen (KTW) Ein Krankentransportwagen (KTW) eignet sich für den Transport von erkrankten, verletzten

Mehr

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Stadt 37.510 Chemnitz Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst

Mehr

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. . Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte. (GRUPPENVERSICHERUNG) Klartext wir möchten, dass Sie uns verstehen. Und Klartext zu sprechen, heißt für uns auch, offen über Dinge zu reden. Die Übersicht

Mehr

Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln. vom 04. Dezember 2001

Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln. vom 04. Dezember 2001 Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 04. Dezember 2001 in der Fassung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 25. Juli 2016 - ABl StK 2001, S. 530,

Mehr

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017

Erläuterungen. zur Vereinbarung über. Vordrucke für die. vertragsärztliche Versorgung. Stand: Oktober 2017 Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung Stand: Oktober 2017 1 Muster 12: Verordnung häuslicher Krankenpflege Grundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Mehr

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um

Wann kann eine Heilmitteltherapie verordnet werden? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel, wenn diese notwendig sind, um Heilmittel ( 32 SGB V) Heilmaßnahmen sind fester Bestandteil in der Rehabilitation von akuten und chronischen Erkrankungen. Bei zahlreichen angeborenen, erworbenen oder degenerativen Erkrankungen wird

Mehr

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein?

Gesundheit erhalten Basisschutz. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Gesundheit erhalten Basisschutz Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Sie wollen das gute Gefühl, sicher aufgehoben zu sein? Der beste Schutz vor hohen Zuzahlungen. Machen Sie mehr aus den Leistungen

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Bergwacht

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Bergwacht Stadt 37.520 Chemnitz Redaktioneller Stand: Dezember 2014 Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst 4 Gebührenmaßstab 5 Gebühren 6 Einsatzgrundsätze 7 Begleitpersonen

Mehr

Kuren in Deutschland. MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA

Kuren in Deutschland. MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA Kuren in Deutschland MEDENT MEDITsystems CompetenceCenter Thüringen eventus MEDPOLSKA Inhalt 1. Zur Person 2. Kursystem in Deutschland 3. Rahmenbedingungen 4. Antrags-/Genehmigungsverfahren 5. Ausblick

Mehr

BVO NRW. Stand: 06/2016

BVO NRW. Stand: 06/2016 BVO NRW Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen 6 66d bis und 7 BVO 7 BVO Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Übersicht 6 6d BVO Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen

Mehr

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung IHR PARTNER, WENN ES UM IHRE GESUNDHEIT GEHT: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon Versicherung AG bietet Personenversicherungen für

Mehr

2. EHEGATTE/LEBENSPARTNER; LEBENSGEFÄHRTE IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT. 3. KINDER UNTER 14 JAHRE/BEHINDERTE KINDER Nachweis bitte beifügen!

2. EHEGATTE/LEBENSPARTNER; LEBENSGEFÄHRTE IN HÄUSLICHER GEMEINSCHAFT. 3. KINDER UNTER 14 JAHRE/BEHINDERTE KINDER Nachweis bitte beifügen! ANTRAG Wichtiger Hinweis! Die nachstehenden Daten sind zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse erforderlich; sie werden aufgrund der Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) erhoben und

Mehr

Fahrkosten - Besonderheiten

Fahrkosten - Besonderheiten Fahrkosten - Besonderheiten Normen 60 SGB V Richtlinien über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten (Krankentransport-Richtlinien vom 22.01.2004), zuletzt geändert

Mehr

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt

Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen

Mehr

ADAC-Auslands- Krankenschutz

ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder der energie-bkk So günstig können Sie sich und Ihre Familie absichern! Beitragsübersicht ADAC-Auslands-Krankenschutz für Mitglieder der energie-bkk ADAC-Auslands- Krankenschutz Für Mitglieder

Mehr

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation

Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v.

Geschäftsordnung. Gültig ab: Schützenkreis Wesermünde-Süd e.v. Geschäftsordnung Für Reisekostenerstattung, Telefon-/ Faxgebührenersatz, Verpflegungsmehraufwendungen, Bewirtungskosten, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zahlungen Gültig ab: 01.01.2017 Schützenkreis Wesermünde-Süd

Mehr

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v.

Reisekostenordnung. DLRG Landesverband Bayern e.v. Reisekostenordnung DLRG Landesverband Bayern e.v. Diese Reisekostenordnung regelt die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen auf Landesebene. Sie gilt für alle Dienstreisen und Veranstaltungen, für die

Mehr

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter- bzw. Vater-Kind- Kuren 6a BVO NRW Stand: Januar 2016 Grundsatz 7 Abs. 2 Buchstabe d BVO NRW Eine Beihilfe zu einer Mutter- bzw.

Mehr

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung 1 Endlich Urlaub! Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres und entsprechend groß ist die Freude darauf. Ihre Krankenkasse wünscht Ihnen, dass

Mehr

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte

Mehr

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen )

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) Krankenversicherung Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ( Pflichtleistungen ) 1. ) Vorsorgeuntersuchungen: normale Kontrolluntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung und

Mehr

Schülerbeförderungssatzung 2-02

Schülerbeförderungssatzung 2-02 Schülerbeförderungssatzung 2-02 Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein über die Schülerbeförderung 1 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S.

Mehr

Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad)

Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine

Mehr

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier:

Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung. Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie hier: Produktinformationsblatt zur Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Schiff Plus mit Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen

Mehr

SONDERVEREINBARUNG IN DER KRANKENBEFÖRDERUNG

SONDERVEREINBARUNG IN DER KRANKENBEFÖRDERUNG MERKBLATT Standortpolitik SONDERVEREINBARUNG IN DER KRANKENBEFÖRDERUNG Anleitung für eine Mustervereinbarung für Krankenfahrten und Patientenfahrten zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Taxi-

Mehr

Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer.

Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer. Damit sich Ihre Sorgen aus dem Staub machen: Die neuen stationären Zusatzversicherungen der Gothaer. Warum eine private Krankenhauszusatzversicherung wichtig ist. Gesundheit ist das Wichtigste im Leben!

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Vereinfachte Zuzahlungsregeln Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

Neue Verordnungsmöglichkeiten für psychologische Psychotherapeuten zu Lasten der GKV

Neue Verordnungsmöglichkeiten für psychologische Psychotherapeuten zu Lasten der GKV KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An die niedergelassen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Hessen Neue Verordnungsmöglichkeiten für psychologische

Mehr

Der ADAC Auslands- Krankenschutz.

Der ADAC Auslands- Krankenschutz. Der ADAC Auslands- Krankenschutz. Weltweit versichert. Schutz für das ganze Jahr. Ab 12,80 Euro im Jahr. Drei leistungsstarke Tarife! ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Die Mitarbeiter des ADAC Auslands-

Mehr

In der Kur entspannt gesund werden

In der Kur entspannt gesund werden KOMBIMED KUR TARIF KKUR In der Kur entspannt gesund werden KOMBIMED KUR. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Kuren Vorsorge und Rehabilitation. Einige Kuren dienen der Vorsorge,

Mehr

Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 4. Dezember 2001

Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 4. Dezember 2001 Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 4. Dezember 2001 in der Fassung der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Köln vom 24. März 2010 Der Rat der Stadt Köln

Mehr

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick.

Zuzahlungen. KKF-Verlag. Zuzahlungen 2015. Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Zuzahlungen Zuzahlungen 2015 Alle Zuzahlungen und Belastungsgrenzen auf einen Blick. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: )

Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser. Erste Fassung (Stand: ) Fragen und Antworten zum Thema Entlassmanagement der Krankenhäuser Erste Fassung (Stand: 27.09.2017) Herausgeber: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), 10963 Berlin Gesamtverantwortliche: Michaela Gottfried,

Mehr

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer Gesa Frerichs Der Landkreis Leer 2 Krankenhilfe Für Empfänger laufender Leistungen nach 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 3 Ärztliche Versorgung

Mehr

Ein Engagement der betapharm. Hilfen für Familien. Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen

Ein Engagement der betapharm.  Hilfen für Familien. Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen Ein Engagement der betapharm www.betacare.de Hilfen für Familien Im Alltag Bei Krankheit In Notfällen Michael Ewers Andreas Widmann Liebe Leserin, lieber Leser, betapharm setzt sich seit Jahren aktiv für

Mehr

MRSA in der Krankenbeförderung

MRSA in der Krankenbeförderung MRSA in der Krankenbeförderung Anlass Akteure des MRSA-Netzwerkes im Kreis Unna thematisieren die Unsicherheiten im Bereich der Krankenfahrten (z. B. Liegendtransport). Teilweise beklagen Krankenhäuser

Mehr

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus

Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus 2016 Sabine Schleppy & Georg Claus für tettricks.de (aktualisiert 2017) Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus Diese Checkliste soll dazu dienen, Dinge abzuarbeiten, um nichts Wesentliches zu vergessen.

Mehr

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst

Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Stadt 37.300 Chemnitz Satzung des Rettungszweckverbandes Chemnitz/Stollberg über die Erhebung von Gebühren im Rettungsdienst Inhalt 1 Rettungsdienst/Gebührenpflicht 2 Aufgaben 3 Mitwirken im Rettungsdienst

Mehr

Kuren in Bayern so zahlt die Kasse

Kuren in Bayern so zahlt die Kasse Kuren in Bayern so zahlt die Kasse Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine Kur. Der Bayerische Heilbäder-Verband erklärt, welche zehn Schritte zu einer erfolgreichen Kur führen und welche Kosten

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung

Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994,153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Mehr

Neue Richtlinien zur Verordnung von Krankenbeförderung

Neue Richtlinien zur Verordnung von Krankenbeförderung KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Am 22. Januar 2004 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen neue Richtlinien für die Verordnung von Krankenbeförderung beschlossen. Die Veröffentlichung im

Mehr

Gesetzliche Zuzahlungen.

Gesetzliche Zuzahlungen. Behalten Sie Ihre Zuzahlungen im Blick. So zahlen Sie nicht mehr als nötig. Steffen Herold, SBK-Kundenberater Starke Leistung. Ganz persönlich. Gesetzliche Zuzahlungen. Ein Überblick von Steffen Herold,

Mehr

Als Krankenbeförderung werden alle Formen der Beförderung eines Patienten bezeichnet.

Als Krankenbeförderung werden alle Formen der Beförderung eines Patienten bezeichnet. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Inanspruchnahme von Krankenbeförderungen (Krankentransport und Sonderfahrten) Dies sind die Bedingungen, unter denen die Krankentransport Lehmann GmbH (nachfolgend

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an kann sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als

Mehr