Das Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht nach der Störfallverordnung
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- Ulrike Hertz
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1 Das Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht nach der Störfallverordnung 1. Einleitung Im Anhang II der Störfallverordnung werden die Mindestangaben genannt, die der Sicherheitsbericht enthalten muss. Zum notwendigen Informationsgehalt des Sicherheitsberichtes bezogen auf das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen wird vorgegeben, dass die im Anhang III aufgeführten Punkte abgedeckt werden müssen. Dementsprechend muss die Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems im Sicherheitsbericht folgende Punkte berücksichtigen : - Gesamtziele und allgemeine Grundsätze des Vorgehens des Betreibers zur Begrenzung der Gefahren von Störfällen (Konzept zur Verhinderung von Störfällen) - Organisation und Personal - Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen - Überwachung des Betriebs - Sichere Durchführung von Änderungen - Planung für Notfälle - Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems - Systematische Überprüfung und Bewertung Der vorgenannte Punkt Systematische Überprüfung und Bewertung bezieht sich auf die Überprüfung und Bewertung des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen und des Sicherheitsmanagementsystems. Ob die Umsetzung der oben genannten Punkte durch eine Integration in ein vorhandenes Managementsystem eines Betriebsbereiches erfolgt oder ein eigenständiges Sicherheitsmanagementsystem aufgebaut wird, ist dem Betreiber überlassen. Je nach Größe eines Betriebsbereiches, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Beschäftigten sowie die Organisation des Betriebsbereiches, können Angaben zum Sicherheitsmanagementsystem in einem eigenem Kapitel eines Sicherheitsberichtes zusammenfassend dargestellt werden. Es ist jedoch auch möglich, dass sich Angaben zum Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht untergliedern in einen allgemeinem Teil, der die Angaben enthält, die den gesamten Betriebsbereich betreffen und in spezifische Teile, deren Inhalte für eine Anlage oder einen Anlagenverbund innerhalb des Betriebsbereiches gelten und an entsprechender Stelle wiedergegeben werden. Schwerpunkt bei der Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems im Sicherheitsbericht sind die o.g. managementspezifischen Punkte. Das heißt, es handelt sich um die zu diesen Punkten getroffenen Regelungen, Zuständigkeiten und die damit verbundenen Befugnisse und notwendigen Qualifikationen, sowie die regelmäßige Überprüfung der Regelungen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit.
2 2. Zur Gliederung der Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems (SMS) im Sicherheitsbericht Die folgende vorgestellte Gliederung zur Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems ermöglicht ein plausibles Nachvollziehen des im Betriebsbereich vorhandenen SMS. Sie stellt eine Empfehlung dar, andere Formen der Darstellung sind natürlich auch möglich. Mustergliederung A. Textliche Erläuterung des Sicherheitsmanagementsystems im Betriebsbereich B. Tabellarische Darstellung der vorhandenen Regelungen/Anweisungen C. Anhang (Beifügung exemplarischer Regelungen/Anweisungen) Aus dieser Mustergliederung lässt sich das folgende Musterinhaltsverzeichnis ableiten : A : 1 Allgemeines 1.1 Zur Struktur des Unternehmens 1.2 Ziele des Unternehmens 1.3 Sicherheitskultur im Unternehmen 1.4 Der Human Factor im Sicherheitsmanagementsystem A : 2 Das Sicherheitsmanagementsystem 2.1 Organisation und Personal 2.2 Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen 2.3 Überwachung des Betriebs 2.4 Sichere Durchführung von Änderungen 2.5 Planung für Notfälle 2.6 Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems 2.7 Systematische Überprüfung und Bewertung B : 3 Vorhandene Regelungen und Anweisungen 3.1 Auflistung aller vorhandenen Regelungen/ Anweisungen im Betriebsbereich 3.2 Tabellarische Zuordnung der Regelungen/ Anweisungen zu den Anforderungen der Störfallverordnung C : 4 Anhang Ausgewählte für das Sicherheitsmanagementsystem relevanter Regelungen/ Anweisungen des Betriebsbereiches
3 3. Zur inhaltlichen Darstellung des Sicherheitsmanagementsystems im Sicherheitsbericht Zum Punkt A : Textliche Erläuterung des Sicherheitsmanagementsystems im Betriebsbereich In einem ersten Abschnitt sollte in einer allgemein beschreibenden Form kurz der Betriebsbereich vorgestellt werden, sowie in einer plausibel nachzuvollziehenden Form das Sicherheitsmanagementsystem des Betriebsbereiches beschrieben werden. Die Vorstellung des Betriebsbereiches kann an dieser Stelle eine kurze Beschreibung der Aufgaben und der örtlichen Lage des Betriebsbereichs beinhalten. Auf jeden Fall sind für den Betriebsbereich die ungefähre Anzahl der Beschäftigen zu nennen, die organisatorische Struktur zu beschreiben und generelle Aussagen zu managementspezifischen Aspekten vorzunehmen. Je nach Größe des Betriebsbereiche kann es im Hinblick auf die Anzahl der Beschäftigten evt. sinnvoll sein, auch deren Verteilung auf die Anlagen oder Bereiche innerhalb eines Betriebsbereiches zu nennen. Einen ersten Überblick über die organisatorische Struktur des Betriebsbereiches sollte eine Unternehmensdarstellung erbringen, aus der z.b. deutlich erkennbar sein sollte, wie der Konzern aufgebaut ist, wie der Betriebsbereich dort eingebettet ist, wer jeweils Eigentümer welcher Konzernbereiche/ Anlagen ist. Die Darstellung sollte so erfolgen, dass die Entscheidungsabläufe und Schnittstellen klar zugeordnet werden können. Eine Anlage hierzu kann z.b. ein Organigramm sein, das sich in dem Anhang befindet, der im vorherigen Kapitel unter dem Punkt C aufgeführt wurde. Im Anschluss hieran sollten die Ziele des Unternehmens insgesamt benannt werden. Vom Aufbau her kann an dieser Stelle entweder eine Kurzbeschreibung der Ziele mit einem Verweis z.b. auf die Unternehmenspolitik erfolgen, die dann allerdings dem Anhang beigefügt werden sollte, oder aber die Unternehmenspolitik selber dargestellt werden. Grundlage des Sicherheitsmanagementsystems ist eine Festlegung des Betreibers, die beinhaltet, dass Anlagensicherheit ein wichtiges Ziel des Unternehmens darstellt. Innerhalb der Festlegung des Betreibers - oft Unternehmenspolitik oder Grundsatzerklärung genannt - werden in der Regel auch andere Ziele, z.b. Arbeitsschutz, Umweltschutz, Marktführung, aufgeführt. Die Priorität dieser Ziele innerhalb der Gesamtziele des Unternehmens sollte aufgezeigt werden. Weiterhin hat die Festlegung Grundprinzipien zur Zielerreichung eines hohen Niveaus der Anlagensicherheit zu beschreiben. Diese Grundprinzipien haben auch die regelmäßige Überprüfung, ob die Ziele erreicht werden, zu beinhalten. Die Bereitstellung notwendiger finanzieller und personeller Mittel zur Erreichung dieser Ziele hat der Betreiber zu gewährleisten. Die Festlegung hat schriftlich durch den Betreiber zu erfolgen und muss verbindlich für den Betriebsbereich gelten. Im Hinblick auf die managementspezifischen Aspekte sollte das vorhandene Managementsystem des Betriebsbereiches beschrieben werden, evt. auch in knapper Form die Entstehungsgeschichte. Des weiteren sollte dargestellt werden, welche Anforderungen z.b. nach DIN ISO 9000, ISO ff, EMAS, SCC durch das Managementsystem des Betriebsbereiches auch erfüllt werden und welche Zertifikate, Anerkennungen etc. vorliegen. Es ist zu beschreiben, wie und wo, eigenständig oder
4 integriert das Sicherheitsmanagementsystem nach Anhang III der Störfallverordnung im Betriebsbereich implementiert ist. Als weiteres sollten die Aspekte Sicherheitskultur im Betriebsbereich sowie Umgang mit dem Human Factor und dessen Berücksichtigung im Sicherheitsmanagementsystem beschrieben werden. Bei der Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems muss auf die im Anhang III der Störfallverordnung genannten Punkte eingegangen werden. Zum Punkt B und C : Tabellarische Darstellung der vorhandenen Regelungen/Anweisungen und des Anhangs Der textlichen Erläuterung des Sicherheitsmanagementsystems sollte sich eine Auflistung aller im Betriebsbereich vorhandener Regelungen/ Anweisungen anschließen. Eine Zuordnung der Regelungen/ Anweisungen zu den Anforderungen der Störfallverordnung sollte folgen. Bezogen auf das in der Einleitung dieses Textes vorgestellte Musterinhaltsverzeichnis ist dies der Inhalt des dritten Kapitels. Bei der Zuordnung der Regelungen/ Anweisungen des Betriebsbereiches zu den Anforderungen der Störfallverordnung wird als Form die folgende Tabelle vorgeschlagen, deren ersten beiden Spalten dem Leitfaden SFK-GS-31 Arbeitshilfe zur Integration eines Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang III der Störfallverordnung 2000 in bestehende Managementsysteme der Störfallkommission entnommen sind. In der dritten Spalte der Tabelle sind die Titel der Regelungen/ Anweisungen und ihre Orte im Betriebsbereich zu nennen, an denen sie dokumentiert werden. Da die Titel der Regelungen/ Anweisungen nicht immer deutlich werden lassen, welche Anforderungen der Störfallverordnung hiermit abgedeckt werden sollen, bietet die vierte Spalte der Tabelle Raum für hierzu. An dieser Stelle können auch Verweise auf die im Anhang (Kapitel 4 des Musterinhaltsverzeichnisses) exemplarisch beizufügenden Kopien der Regelungen/ Anweisungen des Betriebsbereiches erfolgen. 4. Abschließender Hinweis Die Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystem im Sicherheitsbericht soll so erfolgen, dass sich durch alle Bestandteile der textlichen Darstellung ein plausibler roter Faden zieht. D.h. die entsprechende Bezüge zwischen der textlichen Erläuterung zum Sicherheitsmanagementsystem, der Zuordnung der Regelungen/ Anweisungen zu den Anforderungen der Störfallverordnung und den ausgewählten beigefügten Regelungen/ Anweisungen im Anhang müssen deutlich werden.
5 1. Konzept zur Verhinderung von Störfällen Gesamtziele Allgemeine Grundsätze des Vorgehens zur Begrenzung der Gefahren von Störfällen 3 Allgemeine Betreiberpflichten 4 Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen 5 Anforderungen zur Begrenzung von Störfällen andere Dokumente 6 Ergänzenden Anforderungen 7 Anzeige schriftliche Ausfertigung 8 Konzept zur Verhinderung von Störfällen unter Berücksichtigung der Grundsätze des Anhangs III 2. Sicherheitsmanagementsystem (SMS) generelle Anforderungen 9 (1) Nr. 1 Umsetzung des Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und Anwendung eines SMS gemäß Anhang III
6 3a Organisation und Personal Aufgaben und Verantwortungsbereiche 5 (2): Beauftragung einer Person oder Stelle, die für die Beratung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörde und Einsatzkräfte verantwortlich ist und diese der Behörde benennen 12 (1) Nr. 1: Unterhaltung einer geschützten Kommunikationsverbindung zur Informationsweitergabe an Behörde (auf bes. Anordnung) 12 (1) Nr. 2: Beauftragung einer Person oder Stelle, die für die Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen verantwortlich ist
7 Ausbildungs- und Schulungsbebedarf 6 (1) Nr. 4: Schulung des Personals bzgl. der Inhalte der Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen 10 (3) Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln Einbeziehung der Beschäftigten Einbeziehen der Subunternehmen 10 (3) Vor der Erstellung hat der Betreiber die Beschäftigten des Betriebsbereiches über die vorgesehenen Inhalte zu unterrichten und hierzu anzuhören 6 (1) Nr. 4: Vorbeugen von Fehlverhalten bei Einsatz von Fremdpersonal in der Anlage durch geeignete Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen 10 (3): Unterweisung in Verhaltensregeln im Störfall bei Einsatz von Fremdpersonal in der Anlage
8 3b Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen Systematische Verfahren zur Ermittlung von Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb Abschätzen von Wahrscheinlichkeit und Schwere von Störfällen 3 (2): Störfälle verhindern unter Berücksichtigung von betrieblichen und umgebungsbedingten Gefahrenquellen, sowie Eingriffe Dritter 3 (4): Beschaffenheit und Betrieb nach dem Stand der Sicherheitstechnik 4 Nr. 1: Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und Explosionen 4 Nr. 2: Ausrüstung des Betriebsbereiches mit ausreichenden Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen
9 4 Nr. 3: Ausrüstung der Anlagen des Betriebsbereiches mit ausreichend zuverlässigen MSR-Einrichtungen 4 Nr. 4: Schutz der sicherheitsrelevanten Teile des Betriebsbereiches vor Eingriffen Unbefugter 5 (1), Nr. 2: Ausrüstung der Anlagen des Betriebsbereiches mit den erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie Treffen technischer und organisatorischer Schutzvorkehrungen 8 (1) Konzept zur Verhinderung von Störfällen 9 Sicherheitsbericht entsprechend Anhang II Nr. IV 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne entsprechend Anhang IV Nr. 3 und 4 interne AGAP s Informationen für externe AGAP s bereitstellen
10 3c Überwachung des Betriebes Verfahren und Anweisungen für den sicheren Betrieb Wartung zeitlich begrenzte Abstellungen 3 (4): Beschaffenheit und Betrieb nach dem Stand der Sicherheitstechnik 6 (1) Nr. 1: Prüfung vor Errichtung und Betrieb der sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie ständige Überwachung und regelmäßige Wartung 6 (1) Nr. 2: Durchführung der Wartungs- und Reparaturarbeiten nach dem Stand der Technik 6 (1) Nr. 4 Vorbeugen von Fehlverhalten durch geeignete Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen 6 (2) Führen von Lagerlisten
11 6 (1) Nr. 1: Prüfung von Errichtung und Betrieb der sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie ständige Überwachung und regelmäßige Wartung 8 (3) Konzept zur Verhinderung von Störfällen aktualisieren 9 (5) Sicherheitsbericht aktualisieren 10 (4) Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aktualisieren
12 3d Sichere Durchführung von Änderungen Planung von Änderungen Auslegung neuer Anlagen und Verfahren 3 (2) Störfälle verhindern unter Berücksichtigung von betrieblichen und umgebungsbedingten Gefahrenquellen, sowie Eingriffe Dritter 3 (4) Beschaffenheit und Betrieb nach dem Stand der Sicherheitstechnik 4 Nr. 1: Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und Explosionen 4 Nr. 2: Ausrüstung des Betriebsbereiches mit ausreichenden Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen 4 Nr. 3: Ausrüstung der Anlagen des Betriebsbereiches mit ausreichend zuverlässigen MSR-Einrichtungen 4 Nr. 4: Schutz der sicherheitsrelevanten Teile des Betriebsbereiches vor Eingriffen Unbefugter
13 5 (1), Nr. 2: Ausrüstung der Anlagen des Betriebsbereiches mit den erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen sowie Treffen technischer und organisatorischer Schutzvorkehrungen 6 (1) Nr. 1: Prüfung von Errichtung und Betrieb der sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie ständige Überwachung und regelmäßige Wartung 8 (3) Konzept zur Verhinderung von Störfällen aktualisieren 9 (5) Sicherheitsbericht aktualisieren 10 (4) Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aktualisieren
14 3e Planung für Notfälle 3 (3) Vorbeugende Maßnahmen, um Auswirkungen von Störfällen so gering wie möglich zu halten Ermittlung vorhersehbarer Notfälle 5 (2): Beauftragung einer Person oder Stelle, die für die Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen verantwortlich ist und diese der Behörde benennen 6 (2): Bereithalten der Lagerlisten für die Gefahrenabwehr 8 Konzept zur Verhinderung von Störfällen Gefahrenanalyse und getroffene Sicherheitsmaßnahmen 9 Sicherheitsbericht gemäß Anhang II Nr. V
15 Erstellung, Erprobung und Überprüfung der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne 10 (1) Nr. 1: Aufstellung eines internen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes 10 (1) Nr. 2: Übermittlung erforderlicher Informationen an die zuständigen Behörden für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne 10 (3) Anhörung und regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über die für sie in den betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen für den Störfall enthaltenen Verhaltensregeln 11 (1) Information der Personen, die von einem Störfall im Betriebsbereich betroffen werden könnten, über Sicherheitsmaßnahmen und richtiges Verhalten im Falle eines Störfalles 12 (1) Nr. 1: Unterhaltung einer geschützten Kommunikationsverbindung zur Informationsweitergabe an Behörde (auf bes. Anordnung)
16 3f Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS ständigen Bewertung der Erreichung der Ziele Korrektur bei Nichterreichen der Ziele Meldung von Störfällen und Beinahestörfällen (Versagen von Schutzmaßnahmen) inklusive Untersuchung und Folgemaßnahmen 9 (5) Sicherheitsbericht überprüfen und ggf. aktualisieren 10 (4) Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aktualisieren 11 (2) Informationen über Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. aktualisieren
17 3g Systematische Überprüfung und Bewertung Bewertung der Wirksamkeit und Angemessenheit des Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen und des SMS Aktualisierung des SMS Dokumentation durch Leitung des Betriebsbereiches 8 (3) Konzept zur Verhinderung von Störfällen aktualisieren 9 (5) Sicherheitsbericht aktualisieren 6 (1) Nr. 4: Nachweis der Schulung des Personals bzgl. der Inhalte der Bedienungsund Sicherheitsanweisungen 10 (3) Nachweis der Unterweisung in Verhaltensregeln im Störfall 12 (2) Nr. 2: Dokumentation der Überwachung und regelmäßigen Wartung der Anlage 12 (2) Nr. 4: Dokumentation der Funktionsprüfungen der Warn-, Alarm- und Sicherheitseinrichtungen 12 (2) Nr. 3: Dokumentation der sicherheitstechnisch bedeutsamen Wartungs- und Reparaturarbeiten
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