Einführung in das Asylverfahren

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1 deutsche und europäische Asylsystem Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin

2 Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes E. Gerichtlicher Rechtsschutz F. Besonderheiten für (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge

3 A. Rechtsgrundlagen Nationales Recht Asylverfahrensgesetz Aufenthaltsgesetz Grundgesetz Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsverfahrensgesetz

4 A. Rechtsgrundlagen Unionsrecht Insbesondere: Asylverfahrensrichtlinie sonstiges Völkerrecht Genfer Flüchtlingskonvention Europäische Menschenrechtskonvention

5 B. Die Stellung des Asylantrags unterscheide: die Meldung als Asylsuchender (I.) die formelle Stellung des Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (II.)

6 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender vgl. 13 AsylVfG: wenn sich aus dem ( ) geäußerten Willen des Flüchtlings entnehmen lässt, dass er Schutz vor politischer Verfolgung oder vor Abschiebung sucht. zuständige Behörden Polizei / Grenzpolizei Ausländerbehörde Aufnahmeeinrichtung jeweils: erkennungsdienstliche Behandlung

7 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender P: Asylantragstellung bei der Einreise Einreiseverweigerung gem. 18 AsylVfG Rechtsfolge: Zurückschiebung Rechtsschutz: 123 VwGO weiterer Sonderfall: Flughafenverfahren, 18a AsylVfG

8 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender Weiterleitung an zuständige / nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 AsylVfG Beachte: Frist gem. 20 AsylVfG / ansonsten: Behandlung als Folgeantrag gem. 20 Abs. 2 AsylVfG

9 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender Umverteilung 44 ff. AsylVfG Grundlage: EASY-Verfahren / Königsteiner Schlüssel Ausnahmen: familiäre Gründe / humanitäre Gründe von vergleichbarem Gewicht (vgl. 51 Abs. 1 AsylVfG) Umverteilungsantrag im Nachhinein / Rechtsschutz

10 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender Das Verfahren in Berlin Die Zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Berlin für Asylbewerber (ZAA) Umverteilung außerhalb Berlins: Ausstellung einer BÜMA, Aushändigung einer Fahrkarte, u.a. Meldepflicht bei zuständiger Aufnahmeeinrichtung (vgl. 22 Abs. 3 AsylVfG)

11 B. Die Stellung des Asylantrags: I. Die Meldung als Asylsuchender Zuweisung nach Berlin: Ausstellung einer BÜMA Heimeinweisung (vgl. 47 f. AsylVfG) Termin beim BAMF (beachte die Meldepflicht: 23 Abs. 1 AsylVfG)

12 B. Die Stellung des Asylantrags: II. Die formelle Stellung des Asylantrags Asylantragstellung durch persönliche Vorsprache bei der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes, 23 AsylVfG Frist: 23 Abs. 2 AsylVfG ggfs. schriftliche (Vor-)Antragstellung Ausnahmen der persönlichen Vorsprache vgl. 14 Abs. 2 AsylVfG (Kinder bis 16 Jahre; Haft; Personen in Krankenhaus, Heil- oder Pflegeanstalt) Zuständigkeit: BAMF Nürnberg keine Verpflichtung zum Wohnen in Aufnahmeeinrichtung

13 B. Die Stellung des Asylantrags: II. Die formelle Stellung des Asylantrags Inhalt der persönlichen Vorsprache Registrierung Aktenanlage beim BAMF ggfs.: 25 Fragen Rechtsfolgen einer Antragstellung Erteilung einer Aufenthaltsgestattung, 55 AsylVfG Verlängerung nach drei Monaten bei zuständiger Ausländerbehörde Kein Aufenthaltstitel!

14 C. Die Anhörung Grundsatz der persönlichen Anhörung vgl. 24 Abs. 1 S. 3 AsylVfG Ausnahme: 24 Abs. 1 S. 4: Anerkennung als Asylberechtigter oder Einreise aus sicherem Drittstaat Festsetzung eines Termins bei Nicht-Erscheinen: Entscheidung nach Aktenlage

15 C. Die Anhörung Durchführung der Anhörung nicht-öffentlich, 25 VI S. 1 AsylVfG zugelassene Personen: 25 Abs. 6 S. 2, 3 AsylVfG Dolmetscher_in: 17 Inhalt der Anhörung 25 Fragen individuelle Fluchtgeschichte

16 C. Die Anhörung Protokollierung vgl. 25 Abs. 7 AsylVfG Übersetzung ins Deutsche, Mitschnitt auf Tonband, Übersetzung Unterschrift Korrekturen im Nachhinein / P: 25 Abs. 3 AsylVfG

17 C. Die Anhörung Vorbereitung der Anhörung Ausgangspunkt: Perspektive des Bundesamtes / Glaubhaftigkeit maßgebliche Aspekte Chronologie keine Widersprüche Vollständigkeit / ansonsten gesteigertes Vorbringen ggfs. Beweismittel beibringen / nachreichen

18 D. Die Entscheidung des Bundesamtes positive Entscheidungen Asylanerkennung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG, Flüchtlingsstatus nach 3, 3 a) bis 3 e) AsylVerfG internationaler subsidiärer Schutz nach 4 Abs. 1 Nr. 1 3 AsylVerfG Familienasyl u. internationaler Schutz für Familienangehörige nach 26 AsylVfG nationale Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 AufenthG und 60 Abs. 7 AufenthG

19 D. Die Entscheidung des Bundesamtes negative Entscheidungen Ablehnung des Asylantrags als unzulässig 27a: Dublin-Fall Rechtsfolge: Abschiebungsanordnung, 34a AsylVfG Ablehnung des Asylantrags wegen Einreise aus sicherem Drittstaat 26a AsylVfG Abschiebungsanordnung, 34a AsylVfG

20 D. Die Entscheidung des Bundesamtes Ablehnung des Asylantrags als (einfach) unbegründet Ausreisefrist: ein Monat nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, 38 Abs. 1 AsylVfG Abschiebungsandrohung, 34 AsylVfG

21 D. Die Entscheidung des Bundesamtes Ablehnung des Asylantrags als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet Grundlagen der Entscheidung 29 AsylVfG: Sicherheit in sonstigem Drittstaat 29a AsylVfG: sicherer Herkunftsstaat 30 AsylVfG: offensichtlich unbegründeter Asylantrag Rechtsfolgen Ausreisefrist: eine Woche, 36 AsylVfG

22 D. Die Entscheidung des Bundesamtes Zustellung beachte: 10 Abs. 1, 2. Hs. AsylVfG ggfs.: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

23 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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