für den Landkreis Teltow-Fläming 20. Jahrgang Luckenwalde, 16. November 2012 Nr. 32

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1 für den Landkreis Teltow-Fläming 20. Jahrgang Luckenwalde, 16. November 2012 Nr. 32 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Einladung zur 25. ordentlichen öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am Montag, dem 26. November 2012 um 17 Uhr...2 Beschlüsse der 24. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming vom 5. November Vorlagennummer: /12-KT... 4 Vorlagennummer: /12-V... 5 Vorlagennummer: /12-V... 5 Vorlagennummer: /12-III/ Vorlagennummer: /12-KT/ Vorlagennummer: /12-I... 6 Sonstige Bekanntmachungen...7 Bekanntmachung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) zur 13. Sitzung der Verbandsversammlung...7 Herausgeber: Landrat des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, Luckenwalde Das Amtsblatt kann in den Bibliotheken des Landkreises Teltow-Fläming sowie im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Das Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming erscheint in der Regel dreimal monatlich. Bezugspreis jährlich 40,00 Euro; bei Bezug durch die Post plus 1,50 Porto. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 2,50 Euro in der Bürgerinformation der Kreisverwaltung, Am Nuthefließ 2, in Luckenwalde erhältlich und liegen dort zur Einsichtnahme aus.

2 Bekanntmachungen des Landkreises Bekanntmachung Einladung zur 25. ordentlichen öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am Montag, dem 26. November 2012 um 17 Uhr in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, Kreisausschuss-Saal, Luckenwalde Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung 2 Mitteilungen des Vorsitzenden 3 Einwohnerfragestunde 4 Einwendungen gegen die Niederschrift der 23. ordentlichen Sitzung des Kreisausschusses am Einwendungen gegen die Niederschrift der 24. ordentlichen Sitzung des Kreisausschusses am Anfragen der Abgeordneten 7 Zwischenbericht zum Wirtschaftsplan Rettungsdienst Eigenbetrieb Landkreis Teltow-Fläming /12-III 8 Wirtschaftsplan Rettungsdienst Eigenbetrieb /12-III 9 Wirtschaftsplan Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH /12-III 10 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Teltow-Fläming Vertrag zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming und der Rettungsdienst Teltow-Fläming GmbH 12 Neufassung des Rettungsdienstbereichsplanes Landkreis Teltow-Fläming /12-III /12-III /12-III 13 Mitteilungen der Verwaltung Seite 2 von 7

3 Nicht öffentlicher Teil 14 Anfragen der Abgeordneten 15 Ehrung mit dem Teltow-Fläming-Preis /12-LR 16 Neubau des Radweges an der Bundesstraße B 246, Ortsverbindung Löwendorf Schönhagen /12-IV Luckenwalde, 13. November 2012 Wehlan stellv. Vorsitzende Die Tagesordnung wird gemäß 131 Abs. 1 in Verbindung mit 50 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming bekannt gemacht. Luckenwalde, 13. November 2012 in Vertretung Gurske Erste Beigeordnete Seite 3 von 7

4 Beschlüsse der 24. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Teltow-Fläming vom 5. November 2012 Vorlagennummer: /12-KT Resolution des Kreistages Teltow-Fläming gegen den Rechtsextremismus im Landkreis Der Kreistag Teltow-Fläming nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass in unserem Landkreis nach dem Verbot der Freien Kräfte Teltow-Fläming rechtsextreme Kräfte erneut aktiv werden und ihre Aktionen gegen Menschen richten. Die aktuellen Ereignisse und die Vorgänge um die Terrororganisationen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) machen deutlich, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus bzw. rechtsextremistische Tendenzen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft kontinuierlich geführt werden muss. Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sind Erscheinungen, auf die wir täglich treffen. Keine Institution, keine Generation ist davon frei. Die Fraktionen des Kreistages Teltow-Fläming sind in Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen und der festen Überzeugung, dass es unsere Pflicht ist und unser politisches Selbstverständnis gebietet, diesen Erscheinungen und ihren Vertretern entgegenzutreten und uns mit ihnen auseinanderzusetzen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe als Kommunalpolitiker, den Wert der Gleichheit aller Menschen gegen Angriffe auf das Leben und die persönliche Freiheit zu verteidigen und ein Klima von Ausgrenzung, Hass und Gewalt nicht zu dulden. Rechtsextremistisches Denken lässt sich nicht verbieten, sondern nur langfristig durch einen gesellschaftlichen Diskussionsprozess, durch politisches Handeln und soziale Gerechtigkeit verändern. Hierzu werden wir Kreistagsabgeordnete beitragen. Verbote rechtsextremistischer Parteien oder Organisationen allein lösen das Problem nicht. Aber sie sind ein Signal für die Verteidigung der Demokratie. Gleichzeitig ist die ständige politische Auseinandersetzung mit den Feinden der Demokratie notwendig. In diesem Sinne schließt sich der Kreistag Teltow-Fläming der Forderung des Präsidiums des Deutschen Städtetag vom in Freiburg und der Ministerpräsidentenkonferenz vom an, ein NPD-Verbot, sowie ein Verbot von deren Tarnorganisationen anzustreben und ruft alle Menschen unseres Landkreises auf, gemeinsam mit uns dem Rechtsextremismus die gelebten demokratischen Werte einer toleranten und solidarischen Gesellschaft entgegenzustellen. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus fördern wir die Vernetzung der vorhandenen Akteure, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene. Die Fraktionen des Kreistages unterstützen deshalb das kreisweite Netzwerk für Demokratie und die Weiterführung des Lokalen Aktionsplanes Teltow-Fläming gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, die entsprechenden Bundesprogramme nicht nur voll zu erhalten, sondern nachhaltig weiterzuentwickeln. Seite 4 von 7

5 Der Kreistag Teltow-Fläming wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten materiell gegen den Rechtsextremismus stellen. Der Kreistag Teltow-Fläming ruft die Kommunen unseres Kreises auf ihren Beitrag in diesem langfristigen Prozess beispielsweise durch folgende Maßnahmen zu leisten: Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger durch Podiumsdiskussionen, Flugblätter und Informationsfülle, schnelle Reaktionen mit inhaltlichen Argumenten, wenn an Schulen oder Kindergärten rechtsextremistisches Material verteilt wird, Vernetzung mit Ordnungsämtern anderer Kommunen und gegenseitige Information dazu, wie gegen rechtsextreme Demonstrationen vorgegangen werden kann (Verbote, Auflagenbescheide). Vorlagennummer: /12-V Der Landkreis Teltow-Fläming schließt mit dem 1. Luckenwalder Sportverein e. V. einen Zuwendungsvertrag. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages über zwei Jahre verpflichtet den Landkreis, Ermächtigungen für die Folgejahre über jeweils Euro in den Haushaltsplänen festzuschreiben. Vorlagennummer: /12-V Der Landkreis Teltow-Fläming schließt mit dem Kreissportbund Teltow-Fläming e. V. einen Zuwendungsvertrag. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages verpflichtet den Landkreis, Ermächtigungen für die Folgejahre in den Haushaltsplänen festzuschreiben. Vorlagennummer: /12-III/1 Der Landkreis beteiligt sich an der finanziellen Absicherung einer erfolgreichen Arbeit der Lokalen Aktionsgruppe Rund um die Flaeming-Skate e. V. zur Entwicklung des ländlichen Raumes in der Förderperiode von 2014 bis 2020 mit einem Betrag in Höhe von 20 T pro Jahr. Seite 5 von 7

6 Vorlagennummer: /12-KT/1 Auf Grund des Beschlusses /12-LR zur überplanmäßigen zusätzlichen Ausgabe von 1,3 Mio. Euro für das restliche Kalenderjahr 2012 ergeht folgender Beschluss: 1. Der Kreis prüft die rechtlichen Voraussetzungen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die mögliche Übernahme des Immobilienbestandes der SWFG in den Kreis und legt im 1. Quartal 2013 eine entsprechende Beschlussvorlage vor. 2. Der Kreis prüft die rechtlichen Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen für den Fall, die Gesellschaft SWFG aufzulösen und die noch vorhandenen Aktiva und Passiva in den Kreis zu übernehmen. 3. Der Kreis prüft die rechtlichen Voraussetzungen und finanziellen Auswirkungen für den Fall, die SWFG in eine Besitzgesellschaft umzuwandeln. Vorlagennummer: /12-I Frau Jacqueline Muskalla wird gem. 13 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Teltow- Fläming zur Behinderten- und Seniorenbeauftragten benannt. Luckenwalde, 15. November 2012 in Vertretung Gurske Erste Beigeordnete Seite 6 von 7

7 Sonstige Bekanntmachungen Bekanntmachung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) zur 13. Sitzung der Verbandsversammlung Am Donnerstag, dem 6. Dezember 2012, um 17 Uhr, findet die 13. Sitzung der Verbandsversammlung des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) im Romantik Hotel Alte Försterei, Jüterbog, OT Kloster Zinna, König-Friedrich-Platz 7, statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil der Sitzung 1. Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Beschluss über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift der 12. Sitzung der Verbandsversammlung am Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Verbandsvorstehers 6. Beschluss der Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den SBAZV Abfallentsorgungssatzung (VV 054/12) 7. Beschluss des Wirtschaftsplanes 2013 (VV 055/12) 8. Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Deckung der Kosten für die Entsorgung von Abfällen durch den SBAZV Abfallgebührensatzung vom (VV 056/12) 9. Beschluss über die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Recyclinghöfe des SBAZV (VV 057/12) Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Ludwigsfelde, den Schmidt Vorsitzender der Verbandsversammlung Pätzold Verbandsvorsteher Seite 7 von 7

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