LVR Dezernat Soziales und Integration. Unterstützung für Opfer von Krieg und Gewalt. Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts

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1 LVR Dezernat Soziales und Integration Unterstützung für Opfer von Krieg und Gewalt Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts

2 LVR DEZERNAT SOZIALES UND INTEGRATION Entschädigungsleistungen des Staates Unterstützung für Opfer Karl-Heinz B. ist nach einem Raubüberfall querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl und alltägliche Assistenzleistungen angewiesen. Seine Pflegerin und den erforderlichen Wohnungsumbau finanziert der LVR. Der Ehemann der 85-jährigen Marianne L. war in den letzten Kriegstagen gefallen. Sie erhält eine Witwenrente und Unterstützung zur Finanzierung der Pflegekosten. Die 13-jährige Nina G. ist als Kleinkind infolge einer seltenen Impfreaktion erblindet nun finanziert der LVR die Hilfsmittel für Schulbesuch und Alltag. Drei Beispiele von vielen. Knapp Menschen im Rheinland erhalten Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Es begann mit Wiedergutmachungs-Zahlungen des Staates für die Opfer der beiden Weltkriege. Seither wurde das Soziale Entschädigungsrecht weiterentwickelt. Heute können verschiedene Gruppen Entschädigungsleistungen für erlittene Gesundheitsschäden erhalten: > > Kriegsopfer > > Opfer von Gewalttaten > > Soldaten und Zivildienstleistende >Impfgeschädigte > > > Opfer des SED-Unrechts in der ehemaligen DDR Auch Angehörige und Hinterbliebene können Leistungen erhalten. Ansprechpartner ist im Rheinland der LVR. 1

3 Welche Leistungen sind möglich? Die Hilfeleistungen sind zweistufig aufgebaut. Für die grundlegenden Leistungen der wirtschaftlichen und gesundheitlichen Versorgung ist die Kriegsopferversorgung zuständig. Darüber hinausgehende Unterstützung leistet die Kriegsopferfürsorge. Der überwiegende Teil der Leistungen in der Kriegsopferversorgung besteht aus regelmäßigen Zahlungen in Form von Renten. Je nach Einzelfall, der Schwere der Schädigung und deren Folgen kommen unterschiedliche Einzelleistungen in Betracht (z.b. Grund-, Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Pflegezulage). Manche Leistungen sind einkommensunabhängig, bei anderen werden Einkommen und 2

4 Leistungs-Voraussetzung: Ursächlichkeit Bei allen Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts gibt es eine grundlegende Voraussetzung: der direkte, ursächliche Zusammenhang zwischen der Schädigung oder Erkrankung einerseits und dem Ereignis andererseits. Nur wenn eine solche Kausalität belegbar ist, hat die betreffende Person einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen. So sehen es das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und die weiteren Sondergesetze vor. Das gilt für alle leistungsberechtigten Gruppen: für den jungen Bundeswehrsoldaten, der infolge eines Sportunfalls während des Grundwehrdienstes querschnittsgelähmt ist. Ebenso für die Frau, die nach einer Vergewaltigung an Panikattacken leidet. Oder für den Familienvater, der bleibende körperliche Schäden nach einer Impfung davon trägt. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des LVR prüfen bei einem Erstantrag daher zunächst, ob ein ursächlicher Zusammenhang vorliegt. Dazu sind mitunter umfangreiche Recherchen nötig: Zeugen müssen kontaktiert, ärztliche Stellungnahmen eingeholt werden. In Einzelfällen kann diese Prüfung mitunter mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. 4

5 Schnelle Hilfe bei Traumata Sofort und ohne bürokratische Prüfung können Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige psychologische Hilfe in den Traumaambulanzen in Anspruch nehmen. Schnelle und qualifizierte, insbesondere auch psychotherapeutische Hilfe kann Folgeschäden und Traumata verringern oder verhindern. In den 27 Traumaambulanzen in NRW erhalten die Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen daher ohne bürokratischen Antrag therapeutische Sofort- Hilfe. Der LVR-Klinikverbund ist Träger von sechs Traumaambulanzen im Rheinland. Den Kontakt vermitteln häufig die Opferschutz-Beauftragten der Polizei. Die Adressen der Traumaambulanzen in NRW findet man auf unter Soziales und dort unter Soziale Entschädigung.

6 Soziale Entschädigung als Aufgabe beim LVR Die Aufgaben der Kriegsopferversorgung (KOV) und der Kriegsopferfürsorge (KOF) werden überwiegend aus Bundes- und Landesmitteln finanziert wurde für die Unterstützung von insgesamt Leistungsberechtigten 257,45 Millionen Euro ausgegeben. Leistungen der Kriegsopferversorgung (KOV) 2010 Über 80 Prozent der Leistungen gehen nach wie vor an Opfer der beiden Weltkriege und ihre Angehörigen. Die nächstgrößere Gruppe unter den Leistungsempfängern sind die Opfer von Gewalttaten. SED-Unrechtsopfer: 0,3 Millionen Euro Zivildienstleistende: 0,13 Millionen Euro Soldaten: 8,28 Millionen Euro Opfer von Gewalttaten: 14,3 Millionen Euro 2010: 163,35 Millionen Euro Entlassene Strafgefangene: 0,93 Millionen Euro Impfgeschädigte: 7,35 Millionen Euro Kriegsopfer: 132,06 Millionen Euro Leistungen der Kriegsopferfürsorge (KOF) 2010 Knapp die Hälfte der Leistungen der Kriegsopferfürsorge fließt in die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen Ausdruck des hohen Durchschnittsalters der Leistungsberechtigten. Zweitgrößter Posten ist das Pflegewohngeld, das ebenfalls zur Finanzierung von Heimpflegekosten gezahlt wird. Leistungen für die Gesundheit: 1,1 Millionen Euro Leistungen für den Lebensunterhalt: 3,6 Millionen Euro Leistungen zum Wohnen: 19,9 Millionen Euro Erziehung, Ausbildung, Beschäftigung: 4,9 Millionen Euro Investitionskostenförderung für Altenpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld, Aufwendungszuschuss): 14,7 Millionen Euro 2010: 94,1 Millionen Euro Leistungen für pflegebedürftige Menschen: 44,1 Millionen Euro Leistungen für besondere Bedarfssituationen (einschl. Berechtigte im Ausland): 5,8 Millionen Euro 6

7 Vermögen der Leistungsberechtigten angerechnet. Eine weitere Form der finanziellen Unterstützung ist die Übernahme von Heil- und Krankenbehandlungskosten. Auch die Finanzierung einer Traumatherapie, von Zahnersatz oder Kuren gehört zum Leistungskatalog. Unterstützung in Form von Sachleistungen können Leistungsberechtigte bei der Orthopädischen Versorgungsstelle des LVR erhalten: Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten aber auch Beinprothesen oder beispielsweise Lesegeräte für Blinde. Weitere finanzielle Leistungen sind möglich im Rahmen der Kriegsopferfürsorge: beispielsweise Leistungen zur beruflichen Teilhabe, zur häuslichen oder stationären Pflege, zur Sicherung des Lebensunterhalts oder Eingliederungshilfe-Leistungen für Menschen mit Behinderung. Diese Leistungen sind jedoch abhängig von Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigen. Zum Beispiel: Querschnittslähmung nach Impfung Michael S. wollte nur eine Standard-Impfung auffrischen. Doch der Routine-Eingriff hatte ungeahnte Folgen. Der 46-jährige Familienvater erlitt eine der sehr seltenen Impfreaktionen. Es entwickelte sich ein Ödem im Rückenmark, das in der Folge zu Lähmungen führte. Michael S. ist seither querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Seine Arbeit bei der Post musste er aufgeben. Als Entschädigungsleistung erhält er eine Versorgungsrente. Noch während seines Krankenhausaufenthalts wurde der barrierefreie Umbau seines Hauses geplant - Experten des LVR berieten ihn und finanzierten die Maßnahmen. Der Treppenlift und die mit dem Rollstuhl befahrbare Dusche ermöglichen Michael S. so viel Selbstständigkeit wie möglich.

8 Formlose schriftliche Antragstellung Wer erstmals eine Leistung beantragen möchte, wendet sich dazu formlos aber schriftlich an den: Landschaftsverband Rheinland (LVR) LVR- Dezernat Soziales und Integration Köln Kontakt: Ulrike Röser, Tel ; Mail: Weitere Informationen im Internet auf unter Soziale Entschädigung. Herausgeber LVR Landschaftsverband Rheinland Köln, Tel Stand: Februar 2011 LVR-Fachbereich Kommunikation Text: Martina Krause Fotos: LVR, L. Ströter, S. Arendt Layout: Druck: cede Druck, Köln

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