- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen
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1 Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 84 Anhang - Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Ratsbeschluss - zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen a r g e p l a n
2 Gemeinde Stolzenau Dorferneuerung Holzhausen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom am Planverfahren beteiligt und um Stellungnahme zum Entwurf des Dorferneuerungsplans gebeten. Die folgenden Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben: Lfd. Nr. Behörde, Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Industrie- und Handelskammer Hannover Samtgemeinde Uchte Eon-avacon Stadt Petershagen Stadt Rehburg-Loccum Handwerkskammer Hannover Nieders. Landesbehörde f. Straßenbau u. Verkehr 08.02, Gelsenwasser Energienetze GmbH Landwirtschaftskammer Niedersachsen Landesamt f. Geoinformation u. Landentwicklung Landkreis Nienburg/Weser Die Inhalte der Stellungnahmen und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden im Folgenden zusammengefasst dargestellt: Lfd. Nr. 1: Industrie- und Handelskammer Hannover, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Bedenken hinsichtlich der Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass Straßenbaumaßnahmen die Belange der Schwerlast-/Großraumtransporte z.b. für Windkraftanlagen berücksichtigen sollen. Stellungnahme der Verwaltung: Bei Straßenbaumaßnahmen werden die Belange des Schwerverkehrs so weit wie möglich berücksichtigt. Lfd. Nr. 2: Samtgemeinde Uchte, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Anregungen oder Einwände Lfd. Nr. 3: eon-avacon, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Einwände oder Anregungen Lfd. Nr. 4: Stadt Petershagen, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Anregungen oder Bedenken Lfd. Nr. 5: Stadt Rehburg-Loccum, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Anregungen oder Bedenken
3 2 Lfd. Nr. 6 Handwerkskammer Hannover, Stellungnahme vom Inhalt: Nach eingehender Prüfung der Planung werden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Lfd. Nr. 7: Nieders. Landesbeh. f. Straßenbau u. Verkehr, Stellungnahme vom Inhalt: Belange der Straßenbauverwaltung sind im Bereich der K 26 berührt durch seitens der Gemeinde geplante Maßnahmen, die bei einer konkreten Planung im Einzelfall beurteilt und abgestimmt werden müssen. Für Maßnahmen ist ein beigefügtes Formblatt zu beachten. Stellungnahme der Verwaltung: Maßnahmen im Bereich der K 26 werden rechtzeitig mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt. Das Merkblatt für die im Rahmen der Dorferneuerung zu beachtenden Belange der Straßenbauverwaltung wird bei Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt und dem Dorferneuerungsplan als Anhang beigefügt. Lfd. Nr. 8: Gelsenwasser Energienetze GmbH, Stellungnahme vom Inhalt: Keine Anregungen und Planungswünsche. Es wird auf vorhandene Erdgasversorgungsleitungen hingewiesen, so dass eine Versorgung mit Erdgas möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen wird zur Kenntnis genommen, die Planung ist hiervon nicht berührt. Lfd. Nr. 9: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Stellungnahme vom Inhalt: Es wird bestätigt, dass die Bestandsdarstellung der landwirtschaftlichen Betriebe und ihre Entwicklungsmöglichkeiten umfassend erarbeitet wurde. Bei Straßenbaumaßnahmen ist sicherzustellen, dass sich der landwirtschaftliche Verkehr behinderungsfrei begegnen kann. Auf den Betriebshöfen in der geschlossenen Ortslage ist eine Entwicklung in Richtung Viehhaltung nicht mehr möglich. Bei Umnutzungen von Wirtschaftsgebäuden zu Wohnungen ist zu beachten, dass vermietete Wohnungen von den Baugenehmigungsbehörden als betriebsfremd angesehen werden, was heißt, dass sie Schutzanspruch gegenüber landwirtschaftlichen Immissionen genießen. Dies ist bei Vieh haltenden Betrieben, auch in Einzelhoflagen, zu berücksichtigen Stellungnahme der Verwaltung: Bei Straßenbaumaßnahmen werden die Belange des landwirtschaftlichen Verkehrs berücksichtigt. Der Dorferneuerungsplan enthält bereits Hinweise bezüglich der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeit von Betriebshöfen in Richtung Viehhaltung und der Genehmigungsproblematik betriebsfremder Wohnnutzung. Lfd. Nr. 10: Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen, Stellungnahme vom Inhalt: Es wird um Beifügung einer Karte mit der Abgrenzung des Dorferneuerungsgebiets gebeten. Weiterhin werden Hinweise zu redaktionellen Änderungen zum Dorferneuerungsplan und zu der Gestaltungsfibel gemacht. Aus agrarstruktureller Sicht wird dargestellt, dass keine Lösungsmöglichkeiten für das unzureichende landwirtschaftliche Wegenetz und für die Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe innerhalb der Ortslage aufgezeigt werden. Es sollte geprüft werden, die Maßnahmen integral in einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchzuführen. Es bestehen ansonsten keine Bedenken gegen den Maßnahmekatalog.
4 3 Stellungnahme der Verwaltung: Eine Karte mit der Abgrenzung des Dorferneuerungsgebiets wird dem Dorferneuerungsplan beigefügt. Die Anregungen für redaktionelle Ergänzungen werden berücksichtigt. Die im Dorferneuerungsplan enthaltenen Maßnahmen am landwirtschaftlichen Wegenetz betreffen nur Wege, die direkt an die Ortslage anschließen und die auch der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen und die z.t. Bestandteil des überörtlichen Radwegenetzes mit Themenradwegen sind. Bodenordnende Maßnahmen sind dabei nicht vorgesehen, die Maßnahmen sollen daher im Rahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden. Lfd. Nr. 11: Landkreis Nienburg, Stellungnahme vom Inhalt: Regionalentwicklung: Der westlich von Holzhausen ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2003 als Vorsorgegebiet für Landwirtschaft dargestellt. Bei dem Bereich nördlich von Holzhausen handelt es sich um ein Vorsorgegebiet für Rohstoffsicherung (Kies), das der längerfristigen regionalen Bedarfsdeckung dient. Durch Holzhausen verlaufen die beiden kreisweiten, regionalen Radrouten WeserLand-Weg und Landpartie, die in Stolzenau auf den Weserradweg führen. Der touristische Radverkehr ist daher für Holzhausen von Bedeutung. Denkmalschutz: In Holzhausen sind keine Baudenkmale gelistet. Hinsichtlich der archäologischen Denkmalpflege werden Informationen gegeben und Hinweise für das Vorgehen bei Bodenfunden in Verbindung mit Bauvorhaben und Einzelmaßnahmen des Dorferneuerungsplans gemacht. Untere Wasserbehörde: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wege- und Straßenplanungen die Beseitigung des Niederschlagswassers mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen ist. Für einzelne Maßnahmen kann ggf. eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung erforderlich werden. Entsprechende Maßnahmen sind vorab mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Umwelt und Kreisstraßen: Keine Bedenken. Es wird auf Altablagerungen sowie den Altstandort Zimmerei Stromeyer hingewiesen, der auf Grund seiner Nutzung altlastenrelevant ist. Naturschutz: Die Dorferneuerungsplanung wird grundsätzlich begrüßt. Es werden Anmerkungen zur naturräumlichen Einbindung, auf die grundsätzliche Anwendung der Eingriffsregelung bei Maßnahmen im Außenbereich sowie zur Pflanzenliste gemacht. Stellungnahme der Verwaltung: Der Erläuterungsbericht wird hinsichtlich der Aussagen des Regionalen Raumordnungsprogramms und des Radwegenetzes ergänzt. Die Hinweise des Denkmalschutzes hinsichtlich der archäologischen Bodenfunde, der Unteren Wasserbehörde hinsichtlich der Beteiligung bei Straßen- und Wegeplanungen, Umwelt hinsichtlich der Altlasten und Naturschutz hinsichtlich der Pflanzenliste werden redaktionell im Dorferneuerungsplan berücksichtigt. Weitere Anregungen oder Hinweise wurden nicht vorgebracht. Aus den vorgebrachten Anregungen ergeben sich keine Änderungen von Zielen oder Maßnahmen des Dorferneuerungsplans.
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3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²
Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom
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