Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland
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- Steffen Fried
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1 DPR FREP Kommt die Bilanzpolizei? Grundlagen Institutionen Erfahrungen aus Deutschland Dr. h.c. Axel Berger, Vizepräsident der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.v., Berlin Wien, 31. Jänner 2007 Unser Auftrag Im Interesse des Kapitalmarktes zu einer wahrhaften und transparenten Rechnungslegung beitragen Maßstäbe unseres Handelns sind: Zweck und Normen der Rechnungslegung Höchste fachliche Qualität Persönliche Integrität und Unabhängigkeit Exzellenz der Arbeit Vernünftiges Augenmaß DPR
2 Hintergrund Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz BilKoG) vom Dezember 2004 Adressaten des Enforcement ( 342 b Abs. 2 S. 2 HGB): ( )) Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen ndischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind. (= kapitalmarktorientierte Unternehmen) Zweistufiges Verfahren 1. Stufe: Privatrechtlich organisierte unabhängige Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) 2. Stufe: Staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) DPR Rechtliche Konstruktion der DPR DPR e.v. Vorstand Prüfstelle wählt Abschluss Dienstvertrag Nominierungsausschuss wählt Zustimmung/ Einvernehmen BMJ BMF wählt Mitgliederversammlung DPR
3 Aufgaben- und Anforderungsprofil für die Mitglieder der Prüfstelle Präsident/ Vizepräsident hauptamtlich Prüferpool DPR Prüfer hauptamtlich nicht-hauptamtlich Aufgaben Leitung der Prüfstelle Repräsentative Tätigkeiten, insb. Aufbau bilateraler Beziehungen zu Enforcement-Stellen im Ausland Fachliche Mitarbeit bei Prüfungen Durchführung der Prüfungen, hierbei unterstützt von fachlichen Mitarbeitern Pool an Prüfern, akkreditiert vom Nominierungsausschuss Spezialisten in unterschiedlichsten Bereichen (z.b. Banken, Bewertung von stock options...) Unterstützung der hauptamtlichen Prüfer Fall bezogener Einsatz Anforderungsprofil natürliche Personen und Rechnungsleger: -Preparer -Wirtschaftsprüfer -Hochschullehrer -Vereidigte Buchprüfer -Steuerberater -Rechtsanwälte -Personen mit vergleichbarer Qualifikation weder Mitglied des Vorstandes noch des Nominierungsausschusses ausreichend Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsstandards (insb. IFRS) Kenntnis auf Spezialgebieten (branchenspezifisch, thematisch) Unabhängigkeit des Prüfers Kosten, Finanzierung, Personal Ausgaben 2006: 3,5 Mio. Euro 2,5 Mio. Euro Personalaufwendungen 0,2 Mio. Euro Leistungen Dritter 0,8 Mio. Euro Sachaufwendungen Finanzierung durch Umlagezahlung aller dem Enforcement unterliegenden Unternehmen Höhe des Umlagebetrags bemisst sich nach den inländischen Börsenumsätzen der einzelnen Unternehmen Mindestbetrag: 250 Euro; Höchstbetrag: Euro Zum arbeiten neben dem Präsidium 13 weitere Mitglieder für die Prüfstelle Unterstützt wird die Prüfstelle durch eine Geschäftsstelle, zu der derzeit 6 Mitarbeiter gehören DPR
4 Gesetzliche Ausgestaltungsparameter des Prüfverfahrens nach dem Bilanzkontrollgesetz Prüfungsanlass Reaktiver Ansatz: soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen (= Anlassprüfung) auf Verlangen der BaFin bei Anhaltspunkten Proaktiver Ansatz: ohne besonderen Anlass (= Stichprobenprüfung) Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage wenn ein aktienrechtlicher Sonderprüfer bestellt ist (soweit derselbe Prüfungsgegenstand betroffen ist) Darüber hinaus: Selbstaufgriffsrecht der BaFin bei Prüfung nach 44 KWG und 83 VAG Prüfungsgegenstand Zuletzt festgestellter Jahresabschluss nebst Lagebericht oder* zuletzt gebilligter Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht* von sämtlichen Unternehmen, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind. Rahmenbedingungen des Prüfverfahrens nach 342b HGB 1. Stufe: Deutsche Prüfstelle für Rechungslegung (bei freiwilliger Mitwirkung des Unternehmens) 2. Stufe: BaFin Prüfungsausschlusstatbestände Prüfungsablauf DPR * Zuletzt veröffentlichter Halbjahresfinanzbericht nebst Zwischenlagebericht ist zukünftig anlassbezogen zu prüfen Verfahrensablauf für das Prüfverfahren der DPR BaFin Unternehmen Unternehmen Medien Ausschuss Vorprüfungs- Ausschuss Präsident Kammer Kammervorsitzender/ Präsident BaFin Dritte Stichproben- Ausschuss Fallverantwortlicher Prüfer Berichtskritiker DPR
5 Berichts- und Schweigepflichten der Prüfstelle Berichtspflicht gegenüber der BaFin Absicht, eine Prüfung einzuleiten Verweigerung der Mitwirkung eines Unternehmens an einer Prüfung Prüfungsergebnis Etwaiges Einverständnis des Unternehmens mit dem Prüfungsergebnis Redepflicht gegenüber WPK und ggf. Strafverfolgungsbehörden Redemöglichkeit bei sinnentstellender öffentlicher Kommentierung Im Interesse des Kapitalmarkts Um Schaden von der Prüfstelle abzuwenden Schweigepflicht der an der Prüfung Beschäftigten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Im Rahmen der Prüftätigkeit bekannt gewordene Erkenntnisse DPR Prüfungsergebnis Urteil der Kammer: fehlerfreie oder fehlerhafte Rechnungslegung Beurteilung der Wesentlichkeit von Fehlern für etwaige Fehlerfeststellung Mitteilung an das Unternehmen; Hinweise der Prüfstelle (analog zu 322 Abs. 3 HGB) Bei Fehler fragen, ob das Unternehmen einverstanden ist oder nicht Mitteilung an die BaFin BaFin ordnet ggf. Veröffentlichung der Fehler an DPR
6 Ziele der DPR für 2006 erreicht 158 Verfahren eingeleitet 109 Verfahren abgeschlossen [19 Fehlerfeststellungen (17 %)] Ausgaben 1,5 Mio. unter Budget von 5 Mio. Prävention unübersehbar Mut der Politik scheint sich auszuzahlen DPR Bilanz 2006 Abgeschlossene Verfahren 109 Davon Dax Unternehmen 8 MDax 13 TecDax/SDax je 8 Zielvorstellungen der DPR in quantitativer Hinsicht erreicht Alle Indexwerte in 4-5 Jahren, die übrigen in 8-10 Jahren zu prüfen DPR
7 Fehlerursachen Berichterstattung im Lagebericht über Risiken (4) Kaufpreisallokation bei Unternehmenszusammenschlüssen (3) Latente Steuern auf Verlustvorträge (3) Segmentberichterstattung (3) Eigenkapitalveränderungsrechnung (3) Werthaltigkeit von Forderungen (3) Rückstellungen (2) Angaben zu nahe stehenden Personen (2) Kapitalflussrechnung (2) Anhangangaben (5) Fehler überwiegend bei kleinen und mittleren Unternehmen Problem der Unternehmen und ihrer Abschlussprüfer: Kompliziertheit der IAS-Vorschriften DPR
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