Amtsblatt der Stadt Leverkusen

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1 Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 10. Jahrgang 20. Juni 2016 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite 81. Bekanntmachung der Einladung zur 19. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, , Rathaus, Ratssaal, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 16:00 Uhr Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Öffentliche Auslegung von zwei Studien des TÜV-Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß der Seveso-III-Richtlinie Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Ausbau BAB A Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II Opladen - nbso/ Westseite Quartiere Bekanntmachung der Einladung zur 19. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, , Rathaus, Ratssaal, Friedrich- Ebert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 16:00 Uhr T a g e s o r d n u n g Öffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften 3 Vorschlag für die En-bloc-Abstimmung 4 Umbesetzung in Ausschüssen und sonstigen Gremien 2016/ Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper 2016/1148 Herausgeber: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Redaktion: Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach , Leverkusen, 0214/ , 0214/ , amtsblatt@stadt.leverkusen.de Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Bezug: Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1-4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr Abrufbar im Internet unter Versand: 0214/

2 Seite 136 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juni 2016 Dezernat I 6 Sitzungsplan / Übertragung der Sitzungen des Rates der Stadt Leverkusen im Internet 8 Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für die Stelle des Stadtjugendpflegers in Leverkusen - Antrag des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom / /1134 Dezernat II 9 Arbeitskreis Verbrechensbekämpfung - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom m. Stn. v Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zum Zweckverband "KDN-Dachverband kommunaler IT- Dienstleister" - Erteilung von Weisungen nach 113 Abs. 1 GO NRW 11 Verkaufsoffene Sonntage Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen 2016/ / / Grundsatzbeschluss Einrichtung einer Notfallsanitäterschule 2016/1137 Dezernat III 13 Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Leverkusen 13.1 Überprüfung des bestehenden Integrationskonzeptes - Antrag der SPD-Fraktion vom Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Opladen Plus vom / / Änderungsantrag der Gruppe FDP vom / Verwaltungsvorlage - m. Anfrage v und Stn. v Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bereich der Altlast Dhünnaue - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom m. Stn. v m. erg. Schreiben v und Stn. v / /1117

3 20. Juni 2016 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 137 Dezernat IV 15 Anschaffung von DaZ - Deutsch als Zweitsprache - Materialien für Leverkusener Grundschulen ab Antrag des Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) vom m. Stn. v Musikschule Leverkusen - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom m. Stn. v m. erg. Schreiben der CDU-Fraktion v und VdM v Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen 18 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen m. Erg. v / / / / Jahresabschluss des "Sportpark Leverkusen" /1109 Dezernat V 20 Um- und Ausbau der Autobahnen sowie der Rheinquerung in Leverkusen 20.1 Planung einer skizzierten Kombilösung Tunnel/Brücke der A 1 - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom Kostenübernahme/Förderfähigkeit der Mehrkosten von Tunnel gegenüber modernisierter Stelze der A 1 durch das Land - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom Ingenieurmäßige Planung einer großen Tunnellösung der A 1 von Köln-Niehl bis Leverkusen-Alkenrath - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom Gutachten zu Gefahrguttransporten im Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze 21 Konzept zur Heizungsmodernisierung - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom m. Stn. v Rettungsutensilien an Leverkusener Badeseen - Antrag der Gruppe Soziale Gerechtigkeit vom m. Stn. v / / / / / /1113

4 Seite 138 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juni Umbau Busbahnhof Leverkusen-Mitte - Baubeschluss 2016/ Rahmenkonzept Bahnhof Leverkusen-Mitte 2016/1092 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.a.: Rat (ab lfd. Nr. 4/2016) Nichtöffentliche Sitzung Nummer 1 Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften Dezernat II 3 Grundstücksveräußerung Reuterstraße - m. Erg. v. 25. und / Grundstücksveräußerung Erbbaugrundstück in Opladen 2016/ Neubau einer Hauptfeuer- und Rettungswache als Ersatz für die Wache Stixchesstraße 162 im Rahmen eines Lebenszyklusmodells -Vergabebeschluss 2016/1136 Dezernat V 6 Am Gesundheitspark 4 und Paracelsusstraße 17 - Verlängerung der Mietzeit bis /1074 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.a.: Rat (ab lfd. Nr. 4/2016) Leverkusen, 16. Juni 2016 gez. Richrath Oberbürgermeister 82. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Öffentliche Auslegung von zwei Studien des TÜV-Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß der Seveso-III-Richtlinie Öffentliche Auslegung von 2 Studien des TÜV Rheinland zur fachlichen Einschätzung der Gefahrenlage gemäß Artikel 15 der Seveso-III-Richtlinie (RL 96/82//EG vom , ABI. EU Nr. 197, S. 1). Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Regelung in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Gutachten wurden aufgrund des geplanten Ausbaus der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln- Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen in Auftrag gegeben.

5 20. Juni 2016 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 139 Die Gutachten sowie die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom bis einschließlich in der Stadtverwaltung Leverkusen, Hauptstr. 101 (Elberfelder Haus), Leverkusen, Raum 205, während der Dienststunden: Mo - Do: von Uhr bis Uhr und Fr von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Gemäß 27a Verwaltungsverfahrensgesetzt (VwVfG) NRW werden zeitgleich der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht: index.html. Der Inhalt der in Papierform bei der Stadt Leverkusen zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum einschließlich bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10, Köln, oder bei der Stadtverwaltung Leverkusen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf der Frist ebenfalls ausgeschlossen. 1. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Erfolgt dies nicht, können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie b) der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans.

6 Seite 140 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juni Eine Erörterung der Einwendungen ist gemäß Artikel 15 der RL 2012/18/EU nicht vorgesehen. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Leverkusen, 20. Juni 2016 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstr Köln 83. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln, hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren Ausbau BAB A 1 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlage Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf den Gebieten der Städte und Leverkusen (Gemarkungen Wiesdorf, Bürrig, Rheindorf und Hitdorf) und Köln (Gemarkung Worringen). Erörterungstermin im Anhörungsverfahren 1. Im vorgenannten Planfeststellungsverfahren findet der Erörterungstermin statt vom: bis , in der Stadthalle Köln-Mülheim, Jan-Wellem-Str. 2, Köln. Die Erörterung beginnt am um 9:30 Uhr. Für die weiteren Termine wird der Erörterungsbeginn jeweils im Laufe der vorherigen Sitzung festgelegt. Sollte an diesen Terminen nicht alle Einwendungen erörtert werden können, wird die Erörterung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass

7 20. Juni 2016 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite bei Ausbleiben eines Bevollmächtigten auch ohne ihn verhandelt werden kann; - verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und - das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. 3. Entstandene Kosten durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreter-bestellung werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Leverkusen, 20. Juni 2016 Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstr Köln 84. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II Opladen - nbso/ Westseite Quartiere Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am für den Bebauungsplan Nr. 208 B/II Opladen - nbso/westseite Quartiere die öffentliche Auslegung beschlossen. Die rechtliche Grundlage bilden 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und 4 Absatz 2 BauGB. Ziel der Planung Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Umsetzung der geplanten städtebaulichen Entwicklung des Projektes neue bahnstadt opladen/westseite für Handel, Dienstleistung, Wohnen und Gewerbe sowie Grün- und Verkehrsflächen. Öffentliche Auslegung Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht wird öffentlich ausgelegt. Des Weiteren werden die im Rahmen einer schutzgutbezogenen Betrachtung beschriebenen umweltbezogenen Belange zu folgenden Themen offen gelegt: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Behandlung der Eingriffsregelung, Verkehrslärm, Gewerbelärm, Erschütterungen, Lufthygiene, Boden/Altlasten, Störfallbetriebe (Seveso II), Natur und Landschaft, Artenschutz.

8 Seite 142 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juni 2016 Im o. g. Bebauungsplanverfahren wurden zu folgenden umweltrelevanten Themen Gutachten eingeholt: Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 208 B/II (VIA, Köln), Verkehrs- und Gewerbelärmuntersuchung zum Bebauungsplan 208 B/II (Peutz Consult, Düsseldorf), Verdichtende Bodenuntersuchung für Wohnnutzungen der nbso-westseite und Zusammenfassung der bestehenden Ergebnisse / Wohnnutzung und Gewerbliche Nutzung (Middendorf Geoservice, Leverkusen), Verträglichkeitsanalyse für einen Einzelhandelsstandort auf der nbso- Westseite sowie ergänzender Bericht (Stadt + Handel, Dortmund). Die o. g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Elberfelder Haus, Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im Erdgeschoss, Dauer: Dienstag, , bis einschl. Dienstag, , Zeit: montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Hennecke (Tel.: 0214/ ). Internet Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, Leverkusen, oder per unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: 61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/ Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: Bebauungsplan Nr. 208 B/II Opladen - nbso/westseite Quartiere. Bürgerservice vor Ort Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkasse, Zweigstelle Opladen, Kölner Str , Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

9 20. Juni 2016 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 21 Seite 143 Geltungsbereich Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan dargestellt. Bebauungsplan Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/westseite - Quartiere Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 208 B/II ''Opladen - nbso/westseite - Quartiere Leverkusen, 16. Juni 2016 gez. Richrath Oberbürgermeister

10 Seite 144 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr Juni 2016

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