Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

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1 Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss X Bauausschuss Werksausschuss SEL Hauptausschuss x Stadtverordnetenversammlung Lesung 2. Lesung X Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Bauwesen Sachgebiet: Stadtplanung Aktenzeichen: Teilakte/Vorgang: Vorlagen- Nr.: 2016/104 Datum: Beschlussgegenstand: Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), Entwurfstand Hier: Stellungnahme der Stadt vom im Beteiligungsverfahren Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP-HR). Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/Rechtsgrundlagen: Der LEP HR soll als übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die wichtigsten raumordnerischen Grundlagen für die nachfolgenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen festlegen. Der Landesentwicklungsplan steuert die Siedlungsentwicklung und legt für das Land Brandenburg die zentralen Orte fest. Zudem enthält er Regelungen für den Freiraumverbund und für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Zur Steuerung formuliert der Plan Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Während die Grundsätze einer Abwägung der Planungsträger zugänglich sind, handelt es sich bei den Zielen der Raumordnung um verbindliche Letztentscheidungen. Diese können grundsätzlich nicht mehr von den kommunalen Trägern überwunden werden. Die Bauleitpläne der Stadt müssen den landesplanerischen Vorgaben entsprechen. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben am den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg beauftragt, das Beteiligungsverfahren zum Entwurf des LEP HR durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und weiterer Unterlagen erfolgte in der Zeit vom bis Bis zum wurde Gelegenheit gegeben, zum Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht Stellung zu nehmen. Auf Antrag der Stadt wurde eine Fristverlängerung bis gewährt. Nach Auswertung der Entwurfsunterlagen ist festzustellen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Belange der Stadt Lübben (Spreewald) durch die Ziele und Grundsätze des LEP HR nachteilig berührt werden. Folgende Planinhalte sind daher zu prüfen und ggf. zu überarbeiten: 1. Den Festlegungen der Ziele und Grundsätze im Landesentwicklungsplan wird eine Bevölkerungsprognose zugrunde gelegt. Für Mittelzentren im weiteren Metropolraum, d. h. auch für die Stadt Lübben (Spreewald), wird ein Rückgang der Bevölkerung bis zum Jahr 2030 um 11% prognostiziert. Der Entwurf der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt geht hingegen von der Fortsetzung des positiven Trends der Bevölkerungsentwicklung aus und legt in der Zielprognose für 2030 das Erreichen von Einwohnern zugrunde (+ 7%). Zum Erreichen dieses Zieles wird das INSEK einen umfangreichen Maßnahmenkatalog definieren. Die dem derzeit geltenden LEP Berlin-Brandenburg zugrunde liegende Bevölkerungsprognose ging für Mittelzentren im weiteren Metropolraum ebenfalls von einem erheblichen Bevölkerungsrückgang aus (Prognose für Lübben EW im Jahr 2015). Entgegen dieser Prognose entwickelten sich die Einwohnerzahlen in Lübben deutlich positiver, im Jahr 2015 betrug die Einwohnerzahl Die methodischen Grundlagen für die Bevölkerungsprognose des LEP HR sind daher zu prüfen. 2. Bereits im derzeit geltenden LEP Berlin-Brandenburg wird für den Bereich des Stadtteiles Neuendorf ein Freiraumverbund festgelegt. Aufgrund dieser Festlegung wurde bei der Planung der Ortsumfahrung B 87n nicht die im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellte Vorzugsvariante der Linienführung zugrunde gelegt. Die Darstellung des Freiraumverbundes ist für den Bereich des Ortsteiles Neuendorf hinsichtlich ihrer sachlichen und rechtlichen Begründung zu prüfen. Das Grundstück der geplanten Ausflugsgaststätte mit Beherbergungsbetrieb Bukoitza liegt ebenfalls im Freiraumverbund. Da der mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung abgestimmte Entwurf des Vorhabenplanes nicht als raumbedeutsam eingestuft wird, spricht die Ausweisung des Freiraumverbundes nicht gegen dieses Vorhaben. 3. Das Ziel Z 3.8 Absatz 2 definiert das raumordnerische Beeinträchtigungsverbot. Im Grundsatz G 3.12 wird die strukturverträgliche Abschöpfungsquote der sortimentsspezifischen Kaufkraft großflächiger Einzelhandelsvorhaben auf 25% festgelegt. Beides sollte vor dem Hintergrund des bereits heute dünn besiedelten weiteren Metropolraumes und der für ihn prognostizierten Bevölkerungsentwicklung, mit Blick auf den wirtschaftlichen Betrieb von Einzelhandelseinrichtungen, geprüft werden. Die zentralen Orte nehmen heute bereits eine große übergemeindliche Versorgungsfunktion wahr. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die im Entwurf LEP HR definierten Ziele die Entwicklung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen in der Stadt einschränken. Die Stadt wird fristwahrend am eine entsprechende Stellungnahme bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg einreichen.

3 Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan 20 Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. Einzahlung laut Haushaltsplan 20 Die Einzahlung i.h.v.: 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Sachkonto: fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen x Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. zu. Unterschriften: gez. Neumann Fachbereichsleiter/in gez. Kolan Bürgermeister Anlage: Stellungnahme der Stadt an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

4 Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Der Bürgermeister Stadt Lübben (Spreewald) Postfach 1551 o Lübben MIL - Gemeinsame Landesplanungsabteilung Referat GL 6 Postfach Potsdam Bauwesen Datum Aktenzeichen Teilakte/Vorgang Verwaltungsgebäude Poststraße 5 Zimmer 306 Auskunft erteilt Frau Jacobsen Ist Ihr Gesprächspartner einmal nicht zu erreichen, bitten wir um Verständnis. Vorwahl Vermittlung 79-0 Durchwahl Telefax Stadtplanung@Luebben.de Obige -adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen GL 6.1 Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), Entwurfsstand Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auswertung der Entwurfsunterlagen teile ich Ihnen mit, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Belange der Stadt Lübben (Spreewald) durch die Ziele und Grundsätze des LEP HR nachteilig berührt werden. Ich bitte daher folgende Planinhalte zu prüfen und ggf. zu überarbeiten: 1. In der Stadt Lübben (Spreewald) verlief die tatsächliche Entwicklung der Bevölkerung bis 2015 deutlich positiver, als in der Landesprognose für 2015 angenommen und dieser Entwicklungstrend setzt sich seitdem fort. Die methodischen Grundlagen für die Bevölkerungsprognose sind daher zu prüfen. Die Stadt schreibt derzeit ihr Integriertes Stadtentwicklungskonzept fort. Bei der Zielprognose der Bevölkerungsentwicklung für 2030 wird dabei von Einwohnern ausgegangen. Gern stellen wir Ihnen die Bevölkerungsprognose der Stadt zur Verfügung. 2. Die Darstellung des Freiraumverbundes ist für den Bereich des Stadtteiles Neuendorf hinsichtlich ihrer sachlichen und rechtlichen Begründung zu prüfen. 3. Das Ziel Z 3.8 Absatz 2 definiert das raumordnerische Beeinträchtigungsverbot. Im Grundsatz G 3.12 wird die strukturverträgliche Abschöpfungsquote der sortimentsspezifischen Kaufkraft großflächiger Einzelhandelsvorhaben auf 25% festgelegt. Beides sollte vor dem Hintergrund des bereits heute dünn besiedelten weiteren Metropolraumes und der für ihn prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und mit Blick auf den wirtschaftlichen Betrieb von Einzelhandelseinrichtungen geprüft werden. Die zentralen Orte nehmen heute bereits eine große übergemeindliche Versorgungsfunktion wahr. Mit freundlichen Grüßen Kolan Bank Spreewaldbank eg Mittelbrandenburgische Sprechzeiten Rathaus Sprechzeiten Bürgerbüro Sparkasse in Potsdam Poststraße 5 Poststraße 5 IBAN DE DE Dienstag 9:00 12:00, 13:00 18:00 Uhr Montag 8:00 12:00 Uhr BIC GENODEF1LN1 WELADED1PMB Donnerstag 9:00 12:00, 13:00 15:00 Uhr Dienstag 9:00 19:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Mittwoch 9:00 14:00 Uhr Donnerstag 9:00 17:00 Uhr Gläubiger-ID DE38LBN Freitag 9:00 14:00 Uhr

5 Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Der Bürgermeister Stadt Lübben (Spreewald) Postfach 1551 o Lübben MIL - Gemeinsame Landesplanungsabteilung Referat GL 6 Postfach Potsdam Bauwesen Datum Aktenzeichen Teilakte/Vorgang Verwaltungsgebäude Poststraße 5 Zimmer 306 Auskunft erteilt Frau Jacobsen Ist Ihr Gesprächspartner einmal nicht zu erreichen, bitten wir um Verständnis. Vorwahl Vermittlung 79-0 Durchwahl Telefax Stadtplanung@Luebben.de Obige -adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen GL 6.1 Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), Entwurfsstand Sehr geehrte Damen und Herren, nach Auswertung der Entwurfsunterlagen teile ich Ihnen mit, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Belange der Stadt Lübben (Spreewald) durch die Ziele und Grundsätze des LEP HR nachteilig berührt werden. Ich bitte daher folgende Planinhalte zu prüfen und ggf. zu überarbeiten: 1. In der Stadt Lübben (Spreewald) verlief die tatsächliche Entwicklung der Bevölkerung bis 2015 deutlich positiver, als in der Landesprognose für 2015 angenommen und dieser Entwicklungstrend setzt sich seitdem fort. Die methodischen Grundlagen für die Bevölkerungsprognose sind zu überarbeiten. Die Stadt schreibt derzeit ihr Integriertes Stadtentwicklungskonzept fort. Bei der Zielprognose der Bevölkerungsentwicklung für 2030 wird dabei von Einwohnern ausgegangen. Gern stellen wir Ihnen die Bevölkerungsprognose der Stadt zur Verfügung. 2. Die Darstellung des Freiraumverbundes ist für den Bereich des Stadtteiles Neuendorf hinsichtlich ihrer sachlichen und rechtlichen Begründung zu prüfen. Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen in einem Freiraumverbund entwickelt werden ( 6 Abs. 4 LEPro 2007). Die erforderliche Bedeutung dieses Bereiches als hochwertiger Freiraum und ökologischer Ausgleichs- und landschaftlicher Erlebnisraum, der die Darstellung des Freiraumverbundes rechtfertigt, ist aus Sicht der Stadt nicht gegeben. 3. Das Ziel Z 3.8 Absatz 2 definiert das raumordnerische Beeinträchtigungsverbot. Im Grundsatz G 3.12 wird die strukturverträgliche Abschöpfungsquote der sortimentsspezifischen Kaufkraft großflächiger Einzelhandelsvorhaben auf 25% festgelegt. Bank Spreewaldbank eg Mittelbrandenburgische Sprechzeiten Rathaus Sprechzeiten Bürgerbüro Sparkasse in Potsdam Poststraße 5 Poststraße 5 IBAN DE DE Dienstag 9:00 12:00, 13:00 18:00 Uhr Montag 8:00 12:00 Uhr BIC GENODEF1LN1 WELADED1PMB Donnerstag 9:00 12:00, 13:00 15:00 Uhr Dienstag 9:00 19:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Mittwoch 9:00 14:00 Uhr Donnerstag 9:00 17:00 Uhr Gläubiger-ID DE38LBN Freitag 9:00 14:00 Uhr

6 Beides sollte vor dem Hintergrund des bereits heute dünn besiedelten weiteren Metropolraumes und der für ihn prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und mit Blick auf den wirtschaftlichen Betrieb von Einzelhandelseinrichtungen geprüft werden. Die zentralen Orte nehmen heute bereits eine große übergemeindliche Versorgungsfunktion wahr. Mit freundlichen Grüßen Kolan Bank Spreewaldbank eg Mittelbrandenburgische Sprechzeiten Rathaus Sprechzeiten Bürgerbüro Sparkasse in Potsdam Poststraße 5 Poststraße 5 IBAN DE DE Dienstag 9:00 12:00, 13:00 18:00 Uhr Montag 8:00 12:00 Uhr BIC GENODEF1LN1 WELADED1PMB Donnerstag 9:00 12:00, 13:00 15:00 Uhr Dienstag 9:00 19:00 Uhr Freitag 9:00 12:00 Uhr Mittwoch 9:00 14:00 Uhr Donnerstag 9:00 17:00 Uhr Gläubiger-ID DE38LBN Freitag 9:00 14:00 Uhr

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