Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi
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- Sophia Koch
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1 Konzept Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi Genehmigt vom Oberstufenschulrat an der Sitzung vom 21. Oktober 2010 Version 2014
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Informationen vom Bildungsdepartement 3. Ablauf des Übertrittsverfahrens 4. Raster: Aufgabe, Verantwortlichkeit, Zeitpunkt 5. Formulare für den Übertritt an die Oberstufe - Provisorische Zuweisungsanträge - Zuweisungsantrag - Antrag für Fördermassnahmen an der Oberstufe 2
3 1. Vorwort Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt in der Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi seit vielen Jahren ohne Aufnahmeprüfung und ohne Probezeit. Eine Schülerin oder ein Schüler ist beim Übertritt an die Oberstufe keine ausgereifte Persönlichkeit, sondern kann sich im Laufe der Zeit noch verändern. Dies berücksichtigt unser Übertrittsverfahren. In Gesprächen zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülerin oder Schüler soll im Idealfall ein übereinstimmender Entscheid getroffen werden, damit der Schultyp dem Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers entspricht und Unter- wie auch Überforderung vermieden werden kann. Wir legen grossen Wert auf die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrpersonen. Beide Teile übernehmen Verantwortung. Beobachtung, Beurteilung und gegenseitige Kommunikation bilden die Grundlage zu dieser gemeinsamen Aufgabe. Der Zuweisungsentscheid ist, obwohl in einem längeren Prozess herangereift, eine Momentaufnahme. Zudem beruht der Übertrittsentscheid nicht nur auf der Leistungsfähigkeit eines Schülers in ein paar wenigen Fächern. Änderungen im Leistungsverhalten können bis nach der 2. Real- oder 2. Sekundarklasse mit einem Stufenübertritt entsprochen werden. Oberriet Juli 2013 Yvonne Kalberer Vorsitzende der Kommission Bildung 3
4 2. Informationen vom Bildungsdepartement Die Oberstufe der Volksschule schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Sie ist gegliedert in die Real- und die Sekundarschule. Die Gliederung der Oberstufe trägt dazu bei, den Schülerinnen und Schülern eine ihren Begabungen und Lernvoraussetzungen angemessene Bildung zu ermöglichen. Die Unterschiede der beiden Schultypen bestehen in den Ansprüchen an die intellektuellen Fähigkeiten, in der Art und Weise der Förderung der elementaren Bildung, der Lernkompetenz und der Leistung. Realschule Die Realschule vermittelt eine umfassende Grundausbildung, fördert die Lernbereitschaft und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen in ihre eigene Leistungsfähigkeit. Sie vermittelt eine breit abgestützte Allgemeinbildung im sprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen und musischen Bereich. Sie bereitet auf das Erwerbsleben für handwerkliche, industriell-gewerbliche und dienstleistungsorientierte Berufe vor. Sekundarschule Die Sekundarschule eignet sich für Schülerinnen und Schüler, welche gute schulische Leistungen, Ausdauer, erhöhte Lernbereitschaft und Interesse vorweisen können. Sie vermittelt eine Grundausbildung mit erhöhten Anforderungen in sprachlicher, mathematischer, naturwissenschaftlicher und musischer Richtung. Sie bildet die Grundlage sowohl für Berufslehren mit oder ohne Berufsmaturität als auch für weiterführende Schulen. Übertrittsverfahren Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die Sekundarschule eintreten kann, entscheidet der Schulrat der Oberstufe. Folgende Grundlagen sind massgebend: a) die Empfehlung der Lehrkräfte der sechsten Klasse b) die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmeldung). Entscheidend ist das Notenbild in allen Fachbereichen, es ist kein Notenschnitt für die Zuweisung definiert. Entscheidungshilfen Kriterien für die Zuweisung in die Real- oder Sekundarklasse sind unter anderen die Auffassungsgabe, der Entwicklungsstand, das Leistungsvermögen, die Arbeitshaltung, die Motivation sowie der Durchhaltewillen. Einen wichtigen Anhaltspunkt bilden nach wie vor die Noten. Die Ergebnisse und Sicht-weisen werden in gemeinsamen Gesprächen zwischen der Lehrperson und Eltern besprochen. Die Jugendlichen können in das Gespräch einbezogen werden. Wechsel des Oberstufentyps Bei besonders guten schulischen Leistungen können Realschülerinnen oder Realschüler nach einem Jahr Realschule die erste Sekundarklasse besuchen. Wenn ausserordentlich gute Leistungen dies rechtfertigen, ist auch ein Übertritt nach der zweiten Realklasse in die zweite Sekundarklasse noch möglich. Wenn Sekundarschüler oder Sekundarschülerinnen den Anforderungen der Klasse nicht mehr genügen, treten sie in die entsprechende Realklasse über. 4
5 3. Ablauf des Übertrittsverfahrens Noch im 1. Semester der 6. Klasse werden die Eltern über die Oberstufenschulen Oberriet und Montlingen und über die beiden Schultypen Real- und Sekundarschule informiert. Bis Ende März werden von der Lehrkraft der 6. Primarklasse die provisorischen Zuweisungsanträge an die Schulverwaltung zuhanden der Schulleitungen abgegeben. Diese Anträge dienen uns als wichtige Planungsgrundlage und sollen in etwa den definitiven Zuweisungen vom Mai entsprechen. Bis zum 10. Mai werden von der Lehrkraft der 6. Primarklasse die definitiven Zuweisungsanträge an die Schulverwaltung zuhanden der Schulleitungen abgegeben. Berücksichtigt für den Zuweisungsentscheid werden einerseits die Leistungen des Schülers oder der Schülerin in der 5. und 6. Klasse, andererseits die ganzheitliche Beurteilung. Dazu führt die Lehrkraft Beobachtungsunterlagen, aus welchen die Entwicklung und der Leistungsstand des Kindes ersichtlich sind. Für die Übertrittsdiskussion kann auch die Selbsteinschätzung des Kindes sehr wertvoll sein. Die Eltern nehmen ihrerseits eine Beurteilung ihres Kindes vor. Sie vermerken auf dem definitiven Zuweisungsantrag, ob sie mit dem Antrag der Primarlehrperson einverstanden sind oder nicht. Sollten die Anträge von Eltern und Lehrperson nicht übereinstimmen, was in wenigen Einzelfällen vorkommen kann, entscheidet die Kommission Bildung bis zum 20. Mai und eröffnet den Eltern den Zuweisungsentscheid. Rekursinstanz ist dabei der Schulrat der Oberstufenschulgemeinde Oberriet-Rüthi. Die Schülerinnen und Schüler haben den Anspruch, während einem Jahr die erste Klasse der Oberstufe im zugewiesenen Schultyp zu besuchen. Aus besonderen Gründen kann im Einverständnis mit den Eltern im Verlaufe des ersten Jahres ein Wechsel bewilligt werden. In November des ersten Oberstufenschuljahres findet ein Erfahrungsaustausch zwischen den am Übertritt beteiligten Primarlehrpersonen und den Lehrpersonen der ersten Oberstufe statt. Das gleiche Übertrittsverfahren gilt auch für den Übertritt von der 1. Real- in die 1. Sekundarklasse. Bei der definitiven Zuweisung muss aber nur das Formular Zuweisungsantrag ausgefüllt werden. 5
6 4. Raster: Aufgabe, Verantwortlichkeit, Zeitpunkt Aufgabe Verantwortlich Zeitpunkt Schüler beobachten und beurteilen Klassenlehrperson Primarschule ab 5. Klasse Informationsanlass über Oberstufe Klassenlehrperson Primarschule im 1. Semester der Oberstufenlehrpersonen gehen in die Schulleitung Oberstufe 6. Klasse Klasse Elterngespräche Klassenlehrperson Primarschule Ende 1. Semester Zustellung der provisorischen Zuweisungs- Klassenlehrperson Primarschule anträge an die Schulverwaltung Auswertung der provisorischen Zuweisung SL OZO und SL OZM Formulare definitive Zuweisung Klassenlehrperson Primarschule April ausfüllen, mit Unterschrift der Eltern Ende März Anfang April Zustellung der Formulare definitive Klassenlehrperson Primarschule 10. Mai Zuweisung an die Schulverwaltung Auswertung der definitiven Zuweisung SL OZO und SL OZM sofort nach 10. Mai Wenn Eltern mit dem Zuweisungsantrag der Klassenlehrperson nicht einverstanden sind: Gespräche mit: Eltern/Schülerin und Kommission Bildung sofort nach 10. Mai Klassenlehrperson Entscheid und schriftliche Mitteilung an Kommission Bildung bis 20. Mai die Eltern Rekursmöglichkeit beim Oberstufenschulrat Eltern gemäss Rechtsmittelbelehrung Schulortzuweisung für Schülerinnen und Kommission Bildung bis 20. Mai Schüler aus Eichenwies Rekursmöglichkeit beim Oberstufenschulrat Eltern gemäss Rechtsmittelbelehrung Klassenbildung für die 1. Oberstufe und SL OZO und SL OZM bis letzte Schulwoche schriftliche Mitteilung an Eltern ERFAT für die am Übertritt beteiligten Lehrpersonen der Primar-/Oberstufe Einladung und Organisation SL OZO und SL OZM nach den Herbstferien Durchführung SL OZO und SL OZM November 6
7 5. Formulare für den Übertritt an die Oberstufe Ende März 6. Klasse: Provisorische Zuweisungsanträge, von der Klassenlehrperson auszufüllen, ohne Unterschrift der Eltern. Beispielformular Lehreroffice: 7
8 Bis 10. Mai Für alle Schülerinnen und Schüler sind auszufüllen und auch von den Eltern zu unterschreiben: - Zuweisungsantrag an die Oberstufe 8
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10 Mit dem Zuweisungsantrag: Bei Bedarf ist auszufüllen und auch von den Eltern zu unterschreiben: - Antrag für Fördermassnahmen auf der Oberstufe 10
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