TU Graz, Feinstaub Wirbel? Autor Graz, Dr. Gerhard Semmelrock, FA 17C

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1 TU Graz, Feinstaub Wirbel?

2 Grenzwertentwicklung µg/m³ : :00 Station: Seehoehe: Messwert: MW-Typ: Muster: Kapfenbg 517 STAUB TMW Leoben 543 STAUB TMW

3 Jahresmittelwerte Jahresmittelwerte 2002 bis ,9 51,6 47,3 47,4 48,1 44, ,5 41,7 40, ,7 32,6 31,1 31,9 32,7 30,8 29,1 29,6 29,4 29,5 60 µg/m³ Grenzwert nach IG-L 40,7 37,4 36,8 35,9 34,3 34,8 34,3 32,32,4 32,9 27,8 27,7 25, ,6 16,6 15,4 13, Graz-DonBosco Graz-Mitte Graz-Nord Köflach Gratwein Liezen Bruck Peggau Hartberg Masenberg

4 PM 10 -Grenzwertüberschreitungen nach dem IG-L für das Jahr Überschreitungstage TMW-Verfügbarkeit in % Graz-Don Bosco Graz-Mitte Graz-Süd Graz-Nord Graz-Platte Köflach Voitsberg Hartberg Weiz Peggau Gratwein Zeltweg Judenburg Knittelfeld Donawitz Göß Leoben Niklasdorf Bruck Liezen Deutschlandsberg Mürzzuschlag 0 zulässige Überschreitungen Überschreitungen Datenverfügbarkeit in % Masenberg

5 Überschreitungen Überschreitungstage Überschreitungstoleranz bis 2004 Überschreitungstoleranz ab Graz-DonBosco Graz-Mitte Graz-Nord Köflach Gratwein Liezen Bruck Peggau Hartberg Masenberg

6 Verursacher in der Steiermark Verkehr diffus 44,0% Verkehr primär 8,2% Industrie primär 10,4% Industrie diffus 15,7% Landwirtschaft diffus 10,4% Landwirtschaft primär 0,7% Hausbrand 10,4%

7 Anteile der Quellen an hohen Immissionen (>50µg/m³) Streusalz 5,0% Mineralstaub 16,0% Sekundär anorganisch 20,0% Holzrauch 20,0% Nicht erklärt 12,0% Andere org. Anteile 11,0% Verkehr + fossile Quel 16,0% Aquella, 2005

8 IG-L - Verordnung 2004 Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. Jänner 2004, mit der ein Maßnahmenkatalog für den Verkehr erlassen wird (IG-L - MaßnahmenkatalogVO-Verkehr) (LGBl. Nr.2/2004) 3(1) In den Sanierungsgebieten gelten in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31. März folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: 1. im Ortsgebiet, ausgenommen gekennzeichnete Vorrangstraßen: 30 km/h, 2. auf Autobahnen: 80 km/h, 3. auf den übrigen Freilandstraßen: 70 km/h.

9 IG-L - Verordnung 2004 Novelle November 2004 (LGBl. Nr.50/2004) 3(1) In den Sanierungsgebieten gelten in der Zeit vom 1. November bis einschließlich 31. März folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: 1. auf Autobahnen: 100 km/h, 3. auf den übrigen Freilandstraßen: 80 km/h.

10 Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark Programm beschlossen von der Steiermärkischen Landesregierung am Maßnahmen für die Bereiche: Verkehr Industrie Hausbrand Land- und Forstwirtschaft Diffuse Emissionen

11 Emittentengruppen Verkehr Industrie und Gewerbe Hausbrand Landwirtschaft Diffuse Emissionen Auspuffemissionen, Abrieb, Reifen/Bremsen, Straße + Offroad Prozess- und pyrogene Emissionen Heizungsanlagen privater Haushalte, priv. öffentlicher Dienstgeber, Gewerbe und LW Nutztierhaltung, Ackerbau, Grünlandwirtschaft Wiederaufwirbelung, Baustellen

12 Maßnahmen Gewerbe und Industrie Schwerpunktaktion: Staubreduktion bei Anlagen Herabsetzung von Emissionsgrenzwerten Emissionsminderung Baustellen WIN Betriebsanlagen - CHECK

13 Maßnahmen Diffuse Emissionen Winterdienst Nullstreuung in 30 km/h Zonen, Feuchtsalz Maßnahmenkatalog für Bautätigkeiten

14 Maßnahmen Landwirtschaft Ammoniakminderne bzw. vermeidende Maßnahmen Stallneu- und umbau stickstoffreduzierte Fütterung Abdeckung von Güllelagern bei Neuund Umbau Förderung der bodennahen Gülleausbringung Aktionsprogramm 2003

15 Maßnahmen Hausbrand Schärfere Grenzwerte für Neuanlagen Stilllegung alter Festbrennstofffeuerungen Verbot des Brauchtumfeuers in verbautem Gebiet Einsatz emissionsarmer Energieträger Raumordnungsrechtliche Maßnahmen (Bauland) Energieberatung Ausbau leitungsgebundener Energieträger Umstellung öffentlicher Gebäude auf Fernwärme...

16 Wie geht es weiter??????? Infokampagne (Heizen, Nachrüstung,Mob.verhalten) Abarbeiten des Feinstaubprogrammes Schwerpunktprogramme Winter 2006 Hausbrand Bautätigkeiten Winterdienst Anpassung der existierenden VO VO für Sanierungsgebiete Neu (Mur- Mürzfurche, Oststeiermark)

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