Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 11 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A Überblick
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- Harry Holzmann
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1 Deutscher Bundestag (Einzelplan 02) 11 Entwicklung des Einzelplans 02 Kat. A 11.1 Überblick Der Deutsche Bundestag ist nach dem Grundgesetz eines der fünf Verfassungsorgane auf Bundesebene. Er ist die direkt gewählte Vertretung des Volkes und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt in Deutschland. Er entscheidet auch über den Bundeshaushalt und kontrolliert die Regierungsarbeit. Darüber hinaus ist der Deutsche Bundestag an weiteren staatlichen Aufgaben beteiligt. So hat z. B. der Präsident des Deutschen Bundestages nach dem Parteiengesetz die Höhe der Mittel zur staatlichen Parteienfinanzierung festzusetzen. Gleichzeitig ist er für die Kontrolle der Mittelverwendung zuständig. Dazu haben die Parteien Rechenschaftsberichte einzureichen. Bei Verstößen kann der Präsident des Deutschen Bundestages Sanktionen nach dem Parteiengesetz verhängen. Dem 17. Deutschen Bundestag, der am 27. September 2009 gewählt wurde, gehörten im Jahr Abgeordnete an. Sie waren Mitglieder von fünf Fraktionen. Zur Unterstützung seiner Arbeit ist beim Deutschen Bundestag eine Verwaltung eingerichtet. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde. Sie untersteht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, wird vom Direktor beim Deutschen Bundestag geleitet und hat rund Beschäftigte. Die Ausgaben für den Deutschen Bundestag sind im Einzelplan 02 veranschlagt. Ebenfalls im Einzelplan 02 veranschlagt sind die Ausgaben für den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, die Bundesversammlung und die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Im Haushaltsjahr 2010 lagen die Gesamtausgaben bei 662,8 Mio. Euro. Einen Überblick über die Ausgaben im Einzelplan 02 gibt die Tabelle 11.1.
2 Tabelle 11.1 Übersicht über den Einzelplan 02 Deutscher Bundestag 2010 Soll 2010 Ist Abweichung Soll/Ist 2011 Soll 2012 Haushaltsentwurf Veränderung 2011/2012 in Mio. Euro in % Ausgaben des Einzelplans 681,3 662,8-18,5 681,8 680,8-0,1 darunter: Deutscher Bundestag 646,1 628,2-17,9 646,9 644,9-0,3 davon: Leistungen, Zuschüsse 302,0 und Unterstützungen an 287,1-14,9 300,8 302,2 0,4 Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Ausgaben für Beschäftigte der Bundestagsverwaltung 122,5 118,8-3,7 125,5 127,5 1,6 Geldleistungen an die 78,7 78,7 0 80,5 80,5 0 Bundestagsfraktionen Bewirtschaftung / Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden 41,4 40,9-0,5 39,9 45,8 14,7 Informationstechnik für 22,1 die Bundestagsverwaltung 23,0 0,9 21,0 23,1 10,1 und die Mitglieder des Bundestages Besucherdienst und Öffentlichkeitsarbeit 17,2 17,4 0,2 16,4 15,9-3,0 Geschäftsbedarf 13,1 10,1-3,0 12,0 11,9-0,4 Wehrbeauftragter des 4,0 3,4-0,6 3,6 3,9 5,8 Deutschen Bundestages Bundesversammlung 0 0,6 0, Mitglieder des Europäischen 6,5 5,7-0,8 5,8 5,3-8,1 Parlamentes Einnahmen des Einzelplans 1,5 2,5 1,0 1,7 1,7 0 Verpflichtungsermächtigungen 18,0 18,0 0 16, Planstellen/Stellen in % Personal 2 426, ,3 a -190, ,9 Erläuterung: a Ist-Besetzung am 1. Juni, ohne befristet, nebenberuflich und ähnlich Beschäftigte. Quelle: Für die Jahre 2010 und 2011: Bundeshaushalt, Einzelplan 02; für das Jahr 2012: Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 02, Stand: 6. Juli 2011.
3 11.2 Haushaltsstruktur und -entwicklung Die Höhe der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 wird im Wesentlichen bestimmt durch die Ausgaben für Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete, für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und für die Bundestagsfraktionen. Die Gesamtausgaben sind von 523,8 Mio. Euro im Jahr 2001 auf 662,8 Mio. Euro im Jahr 2010 (26,5 %) gestiegen. Die Gesamtausgaben des Bundeshaushalts sind im gleichen Zeitraum um 24,8 % gestiegen. Einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Anzahl der Planstellen und Stellen für die Beschäftigten der Bundestagsverwaltung und der Gesamtausgaben im Einzelplan 02 gibt Tabelle Wesentliche Ausgabenbereiche Leistungen, Zuschüsse und Unterstützungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Die Leistungen aus dem Bundeshaushalt an Bundestagsabgeordnete bestehen im Wesentlichen aus: der Abgeordnetenentschädigung ( Diät ), der Amtsausstattung in Form von Geld- und Sachleistungen, der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, den Zuschüssen zu den Kosten in Krankheits-, Pflege und Geburtsfällen und dem Übergangsgeld (nach Beendigung der Amtszeit). Die angemessene Entschädigung der Abgeordneten dient insbesondere der in Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz garantierten Freiheit des Mandats. Sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Dies wurde in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1975 (sog. Diäten-Urteil, BVerfGE 40, 296, 315 ff.) verbindlich festgelegt. Die Abgeordnetenentschädigung wird monatlich ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2009 beträgt sie Euro; zum 1. Januar 2012 soll sie auf Euro angehoben werden. Sie ist von den Abgeordneten individuell zu versteuern.
4 Die Amtsausstattung umfasst Geld- und Sachleistungen. Die Geldleistungen bestehen aus einer steuerfreien monatlichen Kostenpauschale von derzeit Euro zum Ausgleich mandatsbezogener Aufwendungen, z. B. für die Einrichtung und die Unterhaltung von Wahlkreisbüros, Reisekosten oder Repräsentation, sowie aus dem Ersatz von Aufwendungen für die Beschäftigung von eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Bundestagsabgeordneten bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen. Für diese Aufwendungen erhalten die Abgeordneten gegen Nachweis monatlich bis zu Euro. Die durch die Bundestagsverwaltung im Rahmen der Amtsausstattung bereitgestellten Sachleistungen sind nicht genau bezifferbar. Hierzu zählen z. B. eingerichtete Büros am Sitz des Deutschen Bundestages, die Fahrbereitschaft und das gemeinsame Informations- und Kommunikationssystem des Bundestages. Einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Abgeordnetenentschädigung gibt die Tabelle Tabelle 11.2 Entwicklung wesentlicher Eckdaten im Einzelplan 02 Haushaltsjahr Zahl der Abgeordne-66ten Zahl der Beschäftigten der Bundestagsverwaltung Gesamtausgaben im Einzelplan 02 In Mio. Euro 523,8 533,1 511,8 520,0 525,3 569,8 586,2 615,5 646,7 662,8 Erläuterung: a Planstellen und Stellen (Soll). Quelle: Zahl der Abgeordneten und Beschäftigten: Einzelplan 02 des jeweiligen Jahres; Gesamtausgaben: Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 02 für das Haushaltsjahr 2010.
5 Tabelle 11.3 Geldleistungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages Summe aller Zahlungen an Mitglieder und ehemalige Mitglieder in Mio. Euro Haushaltsjahr ,1 241,3 259,5 268,1 281,8 287,1 Steigerung zum Vorjahr in % 4,1 6,2 7,5 3,3 5,1 2,0 darunter: in Mio. Euro Abgeordnetenentschädigung 49,7 49,1 49,4 51,5 54,7 54,5 Kostenpauschale 26,6 26,3 26,9 27,2 29,1 29,0 Aufwendungen für die Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern 96,4 105,7 125,5 131,4 137,4 138,3 Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen 29,0 30,3 30,9 32,0 32,5 33,5 Bundestages sowie Hin- terbliebenenversorgung Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages 1,9 4,5 2,1 0,4 2,6 5,8 Quelle: Rechnung über den Haushalt für die einzelnen Haushaltsjahre, Einzelplan 02 Kapitel Leistungen an die Bundestagsfraktionen Die Bundestagsfraktionen sind rechtsfähige Vereinigungen von Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Sie wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Parlaments mit. Nähere Regelungen enthalten das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Da sie Teile des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag sind, haben die Bundestagsfraktionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Vollfinanzierung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 3. November 1982 ausdrücklich festgestellt, dass die durch das Haushaltsgesetz in Verbindung mit dem Haushaltsplan bereitgestellten Fraktionszuschüsse zur Finanzierung der Staatsorganisation gehören (BVerfGE 62, 194, 202). Die Höhe der Fraktionsmittel legt der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des Bundestagspräsidenten fest. Die Bundestagsverwaltung zahlt die Mittel aus. Die Bundestagsverwaltung stellt den Fraktionen außerdem Sachleistungen zur Verfügung. Hierzu gehören u. a. Büro- und Sitzungsräume am Sitz des Deutschen Bundestages, Büro-
6 einrichtung, Telekommunikationsanlagen einschließlich Internetnutzung, der Fahrdienst, die Bibliothek sowie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Die Höhe der Sachleistungen ist nicht genau bezifferbar. Einen Überblick über die den Fraktionen in den Jahren 2005 bis 2010 gewährten Zuschüsse gibt die Tabelle Tabelle 11.4 Geldleistungen an Bundestagsfraktionen gemäß 50 Absatz 1 AbgG Haushaltsjahr Bundestagsfraktion in Mio. Euro CDU/CSU 23,4 20,8 20,9 21,2 23,3 24,8 SPD 21,4 20,5 20,7 21,1 22,1 18,6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 7,6 8,4 8,5 8,7 9,7 11,2 FDP 8,1 9,3 9,4 9,6 10,7 12,1 DIE LINKE 1,7 8,6 8,7 8,9 10,0 12,0 Summe 62,2 67,6 68,2 69,5 75,8 78,7 Steigerung zum Vorjahr in % 3,1 8,7 1,0 1,7 9,1 3,8 Quelle: Jährliche Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag als Bundestagsdrucksache Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Der Deutsche Bundestag beruft einen Wehrbeauftragten, der ihn bei der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte unterstützt. Der Wehrbeauftragte soll möglichen Missständen innerhalb der Bundeswehr nachgehen. Nähere Regelungen hierzu enthält das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages. Die Beschäftigten, die den Wehrbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, bilden eine Unterabteilung der Bundestagsverwaltung. Im Jahr 2010 beliefen sich die Ausgaben für den Wehrbeauftragten auf 3,4 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 sind 3,6 Mio. Euro und für das Jahr 2012 sind 3,9 Mio. Euro vorgesehen Die Bundesversammlung Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundes-
7 republik Deutschland. Ihre Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Bundesversammlung tritt nur zur Wahl des Bundespräsidenten und damit in der Regel alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen. Ausnahmen treten ein, wenn die Amtszeit des Bundespräsidenten vorzeitig endet. Dies war zuletzt im Jahr 2010 der Fall, als nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 zusammentrat. Sie umfasste Mitglieder (622 Bundestagsabgeordnete und 622 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Die Ausgaben für die Bundesversammlung im Jahr 2010 betrugen Euro.
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