Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung

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1 Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsbzw. Dienstvereinbarungen Jörn Diers / Juli

2 Geregelt in: 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden... ähnlich z.b auch: 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG und 54 Abs. 1 b) BremPersVG Dazu gehören auch alle Regelungen, die Befristungen betreffen! Jörn Diers / Juli

3 Einzelne Arbeitnehmer haben Anhörungs-, Erörterungs-, Mitwirkungs- und Beschwerderechte. Geregelt z.b. in: 81, 82 Abs.1 und 84 bis 86 BetrVG ähnlich 53 Abs.1,2 BremPersVG Jörn Diers / Juli

4 Die Interessenvertretung hat eine Schutzfunktion für alle im Betrieb tätigen Personen ( 75 Abs. 1 BetrVG). (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft,... unterbleibt... ähnlich: 67 Abs. 1 BPersVG und 52, 53 Abs. 3 BremPersVG Jörn Diers / Juli

5 Eine gem. 1, 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz diskriminierende Benachteiligung kann sich auch aus der Umgehung eines besonderen Kündigungsschutzrechts (Schwangerschaft, Schwerbehinderung,...) ergeben! Zugleich muss der Betriebsrat auch die Eingliederung aller Schutzbedürftigen fördern. Geregelt in: 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern;... ähnlich 68 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG Jörn Diers / Juli

6 Zur Ausübung seiner Rechte muss der Betriebsrat vom Arbeitgeber über den Anteil der befristet Beschäftigten in der Belegschaft unterrichten werden ( 20 TzBefrG). Also: Anzahl und Verhältnis zu allen Beschäftigten Des weiteren müssen alle befristet Beschäftigten über die Ausschreibung unbefristeter Stellen im Betrieb informiert werden ( 18 TzBefrG). Über die Einhaltung dieser Vorschrift hat der Betriebsrat/ Personalrat zu wachen! Jörn Diers / Juli

7 Zusätzlich bei Einstellungen: Wenn bei Einstellung einer unbefristeten Kraft ein/e schon befristete Mitarbeiter/in trotz gleicher Eignung übergangen werden soll, begründet dies einen Widerspruch des Betriebsrats ( 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)! (2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn Die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten,... Jörn Diers / Juli

8 Mitbestimmungspflichtig sind: - sowohl die spätere Verlängerung eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses, wenn Übernahme nicht schon zugesagt als auch - ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis, wenn wegen der kurzen Unterbrechung im arbeitsvertraglichen Sinne keine Neueinstellung vorliegt. Jörn Diers / Juli

9 Befristete Beschäftigung spielt auch immer in der Betriebsratsarbeit bei BetrVG Personalplanung a BetrVG Beschäftigungssicherung bis 98 BetrVG Berufsbildung und betriebliche Bildungsmaßnahmen Jörn Diers / Juli

10 Vielen Dank! Sie können uns erreichen: Mitbestimmung und Technologieberatung Bremen: Bürgerstraße 1, Bremen, Tel.: oder Bremerhaven: Friedrich-Ebert-Str.3, Bremerhaven, Tel.: Jörn Diers / Juli

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