Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN. Checkliste Mitbestimmung. Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt
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1 Tools for Business Success WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt
2 Die Grundlage der Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die Institution des Betriebsrates als betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer und dessen Rechte und Pflichten wurden bereits in der Weimarer Republik im Betriebsrätegesetz von 1920 definiert. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstand das bis heute geltende Betriebsverfassungsgesetz (), welches die aktuelle Ausprägung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats an den unternehmerischen Entscheidungen regelt. Die Bandbreite der Rechte des Betriebsrats erstreckt sich dabei von den Informationsrechten über die Anhörungs- und Beratungsrechte mit Überwachungsaufgaben bis hin zum Recht der gleichberechtigten neben dem Unternehmer. Der Arbeitgeber wird durch diese srechte in seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit einschränkt. Soziale Angelegenheiten ( 85 I,III87ff) Personelle Angelegenheiten ( 92 ff) Wirtschaftliche Angelegenheiten ( 106 ff). Teilweise sind die Rechte freiwilliger Natur, teilweise sind sie jedoch auch erzwingbar. Die nachfolgende Rechtekaskade des Betriebsrats zeigt die dazwischen liegende Bandbreite. Art der Beteiligung Das bedeutet für Sie... Beispiel im Unternehmen Informationsrechte... Sie müssen dem Betriebsrat auf Fragen entsprechende Informationen geben. Beschwerden von Arbeitnehmern, 85 III Beratungsrechte... Sie müssen dem Betriebsrat Informationen zur Verfügung stellen und zusätzlich mit ihm über die Angelegenheit beraten. Umgestaltung von Arbeitsplatz, - ablauf, und -umgebung, 90 Sie Tools Anhörungsrechte möchten sich über... Sie dieses müssen und vorweitere der Maßnahme Kündigung anlässlich einer die Vorschläge des Betriebsrat Rationalisierung, 102 anhören. Vetorechte... Sie benötigen die Zustimmung des Betriebsrats, der allerdings nur in bestimmten Fällen sein Veto einlegen kann. Umgruppierung vom Mitarbeitern in eine andere Entgeltgruppe, 99 srechte Zustimmung des Betriebsrats Kontrolleinrichtungen zur Erhebung... Sie sind auf die ausdrückliche Einführung technischer angewiesen und dürfen bestimmte von Leistungsdaten bzgl. einzelner Maßnahmen nicht ohne Arbeitnehmer, Nr. 6 Zustimmung des Betriebsrats durchführen. T_.doc - Rev. 1.0 Seite 2 von
3 Beteiligungsrechte Information als Know-NOW User: stimmung Beratung Anhörung Veto Mitbe- des Betriebsrats Ihr Vorteil Ggf. relevanter (Abschnitt DIN EN ISO 9001) Fragen der Ordnung des Betriebs durch attraktive Bonusprogramme Nr. 1 Einsparungen 5.3 Qualitätspolitik, Planung des QM-Systems Betriebliche Entgeltgestaltung Verknüpfung der Leistung von Mitarbeitern mit Q-Zielen (z. B. im Falle von Prämienlöhnen) Nr. 10 und 11 Personalplanung Bereitstellung von Einstellung 99 Sie Tools möchten sich über dieses und weitere Versetzung Ein- und Umgruppierung T_.doc - Rev. 1.0 Seite 3 von
4 Beteiligungsrechte des Betriebsrats Ggf. relevanter (Abschnitt DIN EN ISO 9001) Beratung Anhörung Veto Personalentwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Information 97 Abs. 2, 98 96, 97 Abs , a Fähigkeiten und Bildungsbedarf ermitteln 6.2.2, b Maßnahmen zur Deckung des Schulungsbedarfs ergreifen, 6.2.2, c Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen 6.3 Infrastruktur, 6.4 Arbeitsumgebung, 7.1 Planung der Produktrealisierung (z. B., Erstellung von Verfahrens-, Arbeits- oder Prüfanweisungen) 90, 91 Sie möchten sich über dieses und weitere Tools T_.doc - Rev. 1.0 Seite 4 von
5 Beteiligungsrechte des Betriebsrats Ggf. relevanter (Abschnitt DIN EN ISO 9001) Internes Audit (z. B. Auditchecklisten) Information Beratung Anhörung Veto Einrichtung Personalfrage-unbögen 94 Nutzung eines Prepay-Kontos Einführung und Anwendungen von techn. Kontrolleinrichtungen Nr Überwachung und Messung von Prozessen (Ermittlung von Kennzahlen mittels technischer Einrichtungen) Betriebliches Vorschlagswesen Sie möchten sich über dieses und weitere Tools Ständige Verbesserung, Korrekturmaßnahmen, Vorbeugungsmaßnahmen Gruppenarbeit, Ständige Verbesserung Nr. 12 Nr. 13 T_.doc - Rev. 1.0 Seite 5 von
6 Ergänzende Erläuterungen zu einzelnen Checkpunkten Zu dem Checkpunkt Ordnung des Betriebs : Der höhere Stellenwert der Qualitätspolitik und der sich daraus ableitenden Ziele und Maßnahmen kann einen erheblichen Einfluss auf die Ordnung im Betrieb nehmen. Durch die Prozessorientierung werden die bestehenden Prozesse - oft erstmalig - systematisch definiert, auf Schwachstellen hin analysiert und ggf. optimiert. Daraus können sich Veränderungen in der Arbeitsorganisation, in den Abläufen bis hin zu den einzelnen Arbeitsplätzen ergeben: Stellenbeschreibungen können sich beispielsweise ändern oder werden erstmalig erstellt. Durch die veränderten Abläufe ist auch eine Leistungsverdichtung nicht ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ergeben sich möglicherweise auch Fragen zu Eingruppierung und Entgelt. Zu dem Checkpunkt Einführung und Anwendungen von technischen Kontrolleinrichtungen : Ein wichtiger Aspekt im QMS ist die Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen und des Managementsystems und seiner Prozesse. Daraus ergibt sich die der Betriebsräte durch die mögliche technische Kontrolle der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass bei einer systematischen Herangehensweise Rationalisierungseffekte erkannt werden. Sie möchten sich über dieses und weitere Tools Zu dem Checkpunkt Personalentwicklungs- und Qualifizierungsmaßnahmen : Durch das Kompetenzgebot der ISO 9001 werden ggf. neue Anforderungen an die Betriebe gestellt. Die möglichen Veränderungen im Arbeitsablauf und bei den Tätigkeiten ergeben durchaus für die Arbeitnehmerinnen einen Qualifizierungsbedarf. Im Hinblick auf das und die Rechte bei Qualifizierungen im Betrieb ist hier die der Betriebsräte ein wesentlicher Bestandteil. T_.doc - Rev. 1.0 Seite 6 von
7 Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2003 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Setzen Sie das Häkchen unter Extras - Optionen... - Ansicht - Formatierungszeichen im Feld Alle, indem Sie dieses anklicken. 2. Löschen Sie das Titelblatt, indem Sie dieses außerhalb der Textfelder markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel, indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Die Kopfzeilen-Grafik können Sie wie vorher löschen, indem Sie diese markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Eine neue Grafik fügen Sie über die Menüpunkte Einfügen - Grafik - Aus Datei ein. 7. Diese Hinweisseite(n) entfernen Sie, indem Sie die (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_.doc - Rev. 1.0 Seite 7 von
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