SCHÜTZENBUND OSNABRÜCK-EMSLAND-GRAFSCHAFT BENTHEIM e.v. - vormals Osnabrücker Schützengau - Ehrungsordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SCHÜTZENBUND OSNABRÜCK-EMSLAND-GRAFSCHAFT BENTHEIM e.v. - vormals Osnabrücker Schützengau - Ehrungsordnung"

Transkript

1 SCHÜTZENBUND OSNABRÜCK-EMSLAND-GRAFSCHAFT BENTHEIM e.v. - vormals Osnabrücker Schützengau - Ehrungsordnung Neufassung beschlossen vom Gesamtpräsidium am 22. September 2003, geändert am 8. März 2004, 4. Okt und 15. Sept Seite 1 von 10

2 I. Allgemeines Der Vordruck Ehrungsantrag ist dieser Ehrungsordnung beigefügt. Antragsvordrucke stehen den Kreispräsidenten zur Verfügung. Notwendige Anträge sollen dem Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim rechtzeitig vorgelegt werden. Die Kosten für Auszeichnungen nach dieser Ehrungsordnung werden durch Beschluss des Präsidiums festgelegt. Für in Verlust geratene Auszeichnungen nach dieser Ehrungsordnung kann gegen Kostenerstattung Ersatz geleistet werden. Evtl. notwendige Nachweise werden im Einzelfall vom Ehrungswart festgelegt. In der Regel nach 3-jährigem Abstand ist eine weitere Ehrung möglich. Bisherige Ehrungen des Bezirksschützenverbandes Osnabrück-Emsland Osnabrücker Schützengau e.v.- behalten ihre Gültigkeit auch als Ehrungen des jetzigen Schützenbundes Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim e.v. II. Ehrungen des Schützenbundes Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim 1. Die Ehrennadel Die Verleihung wird für allgemeine Verdienste um das Schützenwesen vorgenommen. Die Ehrennadel kann auch an Nicht-Mitglieder verliehen werden. 2. Die silberne Verdienstnadel Die Verleihung wird für Verdienste auf Vereins- und Kreisebene vorgenommen. 3. Die goldene Verdienstnadel Die Verleihung wird für besondere Verdienste auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene vorgenommen. Dem zu Ehrenden muss bereits die silberne Verdienstnadel verliehen sein. Seite 2 von 10

3 Regularien zu 1. bis 3.: Den Kreisschützenverbänden werden jährlich Ehrennadeln und Verdienstnadeln zur Verfügung gestellt, die in Abstimmung mit den Vereinspräsidenten an die Mitgliedsvereine abgegeben werden. Die Anzahl der Verleihungen ist begrenzt. Die Entscheidung über die Ehrungen treffen die Mitgliedsvereine in eigener Verantwortung. Die offizielle Verleihung per Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des Schützenbundes, die Aushändigung der Verdienstnadel oder Ehrennadel durch den Schützenbund-Präsidenten, ein Präsidiumsmitglied, den Kreispräsidenten oder den Vereinspräsidenten. Der Kreisschützenverband veranlasst, dass die Ehrung vom Kreisschützenverband oder vom Mitgliedsverein aktenkundig gemacht wird. 4. Der Ehrenbrief Der Ehrenbrief des Schützenbundes Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim wird für hervorragende Verdienste auf Vereins-, Kreis- oder Schützenbund-Ebene, vor allem für Vorstandsverdienste, oder an Förderer, die sich für das heimische Schützenwesen eingesetzt haben, verliehen. Die Anzahl der Verleihungen ist begrenzt. Der Antrag ist vom Verein über den Kreispräsidenten an den Schützenbund zu richten. Das Präsidium des Schützenbundes entscheidet über die Verleihung des Ehrenbriefes, der vom Präsidenten des Schützenbundes ausgefertigt wird. Die Verleihung des Ehrenbriefes obliegt dem Präsidenten des Schützenbundes, bei dessen Verhinderung einem Vizepräsidenten des Schützenbundes oder dem Kreispräsidenten. 5. Die Große Verdienstmedaille Die Verleihung der Großen Verdienstmedaille ist für Vorstandsmitglieder vorgesehen, die besondere Verdienste auf Kreis- und Bezirksebene erworben haben. Die Anzahl der Verleihungen ist sehr begrenzt. Die Verleihung kann nur von den Kreispräsidenten beantragt oder durch den Schützenbund-Präsidenten veranlasst werden. Die Genehmigung obliegt dem Präsidium des Schützenbundes. Die Verleihung wird nur durch den Schützenbund-Präsidenten oder bei seiner Verhinderung durch einen Vizepräsidenten des Schützenbundes anlässlich eines Delegiertentages, einer Kreisversammlung oder eines Jubiläumsfestes vorgenommen. Seite 3 von 10

4 6. Das Ehrenkreuz des Präsidenten Für besondere Verdienste um das Schützenwesen im Schützenbund Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim, insbesondere in der Zusammenarbeit mit dem Präsidium des Schützenbundes, kann der jeweilige Präsident ein von ihm besonders geprägtes Ehrenkreuz verleihen. Die Anzahl der Verleihungen muss äußerst begrenzt sein. 7. Ehrenmitgliedschaft des Schützenbundes Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft auf der Grundlage der Satzungsregelungen erfolgt aufgrund langjähriger hervorragender Verdienste auf Kreis- oder Schützenbund-Ebene. Die Verleihung kann nur von den Kreispräsidenten beantragt oder vom Schützenbund- Präsidenten veranlasst werden. Die Entscheidung trifft das Gesamtpräsidium des Schützenbundes. Die Ehrenmitgliedschaft wird auf dem Delegiertentag, im Jahr ohne Delegiertentag auch auf der Gesamtpräsidiumssitzung, durch den Präsidenten des Schützenbundes verliehen. 8. Die Jugend-Verdienstmedaille Für Verdienste der Schützenjugend (Schüler bis einschl. Junioren A) im sportlichen und im ehrenamtlichen Bereich wird die Jugend- Verdienstmedaille verliehen. Das Präsidium des Schützenbundes entscheidet über die Verleihung der Jugend-Verdienstmedaille, zu der vom Präsidenten eine Urkunde ausgefertigt wird. Die Jugend-Verdienstmedaille wird vom Präsidenten in den Feierstunden auf dem Delegiertentag oder vor dem Königsball verliehen. III. Ehrung der Mitglieds-Jubilare Langjährigen Mitgliedern der Schützenvereine, die dem Deutschen Schützenbund angehören, wird die Ehrennadel des DSB mit einer Urkunde des Präsidenten des DSB verliehen. Verliehen wird die Ehrennadel in Silber mit der Jahreszahl 25 für 25-jährige Mitgliedschaft, die Ehrennadel in Gold mit der jeweiligen Jahreszahl für 40-, 50-, 60-, 70- und 75-jährige Mitgliedschaft. Seite 4 von 10

5 Die Vereine beantragen die Bereitstellung der Ehrennadeln und Urkunden formlos beim Schützenbund Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und bescheinigen hierbei die Richtigkeit der Dauer der Mitgliedschaften. Von den Kreispräsidenten können Anträge auf Nadeln- und Urkundenbevorratung gestellt werden. Die Kreispräsidenten haben sicher zu stellen, dass die Ehrennadeln nur an Mitglieder mit entsprechendem Nachweis der Dauer der Mitgliedschaft verliehen werden. Abzurechnende Ehrennadeln werden dem Kreisschützenverband bei Herausgabe zur Bevorratung in Rechnung gestellt. Die Ehrennadeln werden ggf. nach ergänzenden Regeln oder bestehender Praxis der Kreisschützenverbände in Veranstaltungen der Vereine oder der Schützenkreise durch den Kreispräsidenten oder den Vereinspräsidenten verliehen. Soweit der Schützenbund- Präsident oder ein Vizepräsident an der Veranstaltung teilnimmt, wirkt er bei der Verleihung mit. IV. Vereins-Ehrungen durch Verleihung einer Medaille oder eines Fahnennagels anlässlich langjähriger Zugehörigkeit zum Deutschen Schützenbund Vereine, die dem Deutschen Schützenbund angehören, erhalten folgende Ehrungen: 100- und 150-jähriges Jubiläum - Bronze-Medaille 200- und 250-jähriges Jubiläum - Silber-Medaille 300-, 350-, 400-jähriges Jubiläum usw. - Goldene Medaille 125- und 175-jähriges Jubiläum - Fahnennagel in Bronze 225- und 275-jähriges Jubiläum - Fahnennagel in Silber 325-, 375-, 425-jähriges Jubiläum usw. - Fahnennagel in Gold Die anstehende Ehrung sollte möglichst frühzeitig vor dem Jubiläumstermin vom Kreispräsidenten mitgeteilt werden. Die Ehrung wird vom Schützenbund beim NWDSB beantragt. Die Verleihung wird vom Präsidenten oder einem Vizepräsidenten des Schützenbundes anlässlich der Jubiläumsveranstaltung vorgenommen. V. Ehrungen des Nordwestdeutschen Schützenbundes 1. Goldene Verdienstnadel des NWDSB Die Verleihung erfolgt für besondere Verdienste auf Vereins-, Kreis- oder Bezirksebene. Die Anzahl der Verleihungen ist sehr begrenzt. Seite 5 von 10

6 Den Kreisschützenverbänden wird jährlich eine geringe Anzahl der Verdienstnadeln mit einer Urkunde des Präsidenten des NWDSB zur Verfügung gestellt. Die Entscheidung über die Ehrung trifft der Kreisschützenverband. Dem zu Ehrenden soll bereits die goldene Verdienstnadel des Schützenbundes verliehen sein. Die Verleihung erfolgt durch den Präsidenten des Schützenbundes oder dessen Beauftragten anlässlich des Delegiertentages des Schützenbundes, der Jahreshauptversammlung oder einer Jubiläumsveranstaltung des Kreisschützenverbandes oder eines Kreisschützenfestes. 2. Ehrenbrief des NWDSB Der Ehrenbrief des NWDSB wird für hervorragende Verdienste auf Vereins-, Kreis- und Bezirks- Ebene, vor allem an Vorstands- und bisherige Vorstandsmitglieder und auch an Förderer, die sich im Bereich des NWDSB oder des Schützenbundes für das Schützenwesen eingesetzt haben, verliehen. Die Anzahl der Verleihungen ist sehr begrenzt. Der Antrag ist vom Verein über den Kreispräsidenten an den Schützenbund zu richten. Die Genehmigung erfolgt durch das Präsidium des Schützenbundes. Dem zu Ehrenden muss bereits die goldene Verdienstnadel des Schützenbundes verliehen sein. Dies ist vom Kreispräsidenten zu bestätigen. Die Verleihung wird vom Schützenbund-Präsidenten, einem Vizepräsidenten oder dem Kreispräsidenten vorgenommen. 3. Großes Ehrenschild des NWDSB Die Verleihung erfolgt für langjährige Verdienste auf Bezirks- und Landesebene. Die Anzahl der Verleihungen wird vom NWDSB sehr begrenzt. Ein Antrag ist hierzu nicht möglich. Es sollte aber in besonderen Fällen eine Anregung oder eine Anfrage zur Verleihung durch das Mitglied des Schützenbundes im Präsidium des NWDSB gegeben werden können. Die Verleihung erfolgt ausschließlich durch den NWDSB anlässlich des Landesschützentages. Anmerkung: Die 2007 eingeführten Ehrenkreuze des NWDSB sind als Auszug aus der NWDSB- Ehrungsordnung im Anhang dargestellt. Seite 6 von 10

7 VI. Ehrungen des Deutschen Schützenbundes Folgende Ehrungen des DSB sind durch den NWDSB möglich: 1. Goldene Ehrennadel 2. Ehrenkreuz in Bronze 3. Ehrenkreuz in Silber 4. Goldene Medaille am Grünen Band 5. Ehrenkreuz in Gold 6. Ehrenkreuz Sonderstufe Goldene Ehrennadel Ehrenkreuz in Bronze Ehrenkreuz in Silber Bedingungen: Alle Ehrungen stellen eine Würdigung besonderer Verdienste um das deutsche Schützenwesen dar, wobei die verschiedenen Stufen den Grad der Anerkennung ausdrücken sollen. In der Regel werden die Auszeichnungen unter den folgenden Voraussetzungen verliehen: 1. Die goldene Ehrennadel stellt die erste Stufe der Auszeichnungen dar. 2. Mit dem Ehrenkreuz in Bronze werden Verdienste im Bereich eines Landesverbandes gewürdigt. 3. Das Ehrenkreuz in Silber setzt Verdienste auf Landes- oder Bundesebene voraus. 4. Die Goldene Medaille am Grünen Band wird für Verdienste auf Landes- und/oder Bundesebene verliehen. 5. Mit dem Ehrenkreuz in Gold werden besondere Verdienste auf Landes- und/oder Bundesebene ausgezeichnet. 6. Das Ehrenkreuz Sonderstufe stellt grundsätzlich die höchste Auszeichnung dar. Die Verleihung erfolgt durch die Landesverbände bei den jeweiligen Schützentagen. Seite 7 von 10

8 Der NWDSB kann aufgrund seiner Mitgliederzahl Anträge auf Auszeichnungen höchstens bis zu folgenden Zahlen je Jahr stellen: Ehrenkreuz in Bronze 18 Ehrenkreuz in Silber 7 Ehrenkreuz in Gold 5 Goldene Medaille am Grünen Band 6 Ehrenkreuz Sonderstufe höchstens 8 Die Ehrungsordnung des DSB, veröffentlicht im Internet, sieht darüber hinaus vor: Spezielle Ehrungen 1. Goldenes Eichenblatt 2. Goldener Ehrenring 3. Ehrenmitgliedschaft 4. Ehrenpräsident Protektorabzeichen 1. Protektorabzeichen in Silber 2. Protektorabzeichen in Gold Ehrennadel des Präsidenten Hiervon bedeutsam für den Schützenbund sind die Ehrungen Protektorabzeichen in Silber Für besondere Verdienste um das deutsche Schützenwesen wird das Protektorabzeichen in Silber an Personen, die mindestens 5 Jahre Mitglied in einem Verein sind, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist, und von ihrem Verein oder den Untergliederungen des jeweiligen Landesverbandes (Kreise, Gaue, Bezirke) vorgeschlagen werden, verliehen. Der Verein, der einem Landesverband des Deutschen Schützenbundes angeschlossen ist, kann für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren für je angefangene 20 Mitglieder, die Untergliederungen der Landesverbände für je angefangene Mitgliedsvereine 1 Abzeichen bei der Geschäftsstelle des Deutschen Schützenbundes beantragen und verleihen. Ehrennadel des Präsidenten Für die aktive Teilnahme am Sportschießen erhalten die Schützen/Schützinnen - ab 10 Jahre die Ehrennadel in Grün - ab 15 Jahre die Ehrennadel in Bronze - ab 20 Jahre die Ehrennadel in Silber - ab 25 Jahre die Ehrennadel in Gold - ab 30 Jahre die Sebastianus-Nadel zusammen mit einer persönlichen Urkunde des Präsidenten des Deutschen Schützenbundes Auf die weitergehenden Bestimmungen der Ehrungsordnung des DSB darf verwiesen werden. Osnabrück, den 4. Oktober 2005 Ernst Busse Präsident Heinrich Burghard Vizepräsident Seite 8 von 10

9 Anhang: Ehrenkreuze des NWDSB Auszug aus der Ehrungsordnung des NWDSB: Das Ehrenkreuz in Bronze Das Ehrenkreuz in Bronze (mit Miniatur) wird für besondere Verdienste auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene sowie auch im Landesschützenverband vorgenommen. Dem zu Ehrenden muss bereits die goldene oder silberne Verdienstnadel (des NWDSB) verliehen sein. Das Ehrenkreuz in Silber Das Ehrenkreuz in Silber (mit Miniatur) wird für hervorragende Verdienste auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene sowie auch im Landesschützenverband verliehen. Dem zu Ehrenden muss bereits das Ehrenkreuz in Bronze verliehen sein. Das Ehrenkreuz in Gold Das Ehrenkreuz in Gold (mit Miniatur) wird für besonders herausragende Verdienste auf Kreis- und Bezirksebene sowie auch im Landesschützenverband an Träger des Ehrenkreuzes in Silber verliehen. Seite 9 von 10

10 Regularien (zu den Ehrenkreuzen des NWDSB) Die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenkreuze in Bronze, Silber und Gold trifft das Präsidium des NWDSB aufgrund eines über den Bezirksschützenverband vorgelegten und von dessen Präsidenten befürworteten Antrags. Die Anzahl der Verleihungen ist begrenzt. Unabhängig davon vergibt der NWDSB Ehrenkreuze aller Stufen aus eigener Entscheidung ebenso durch Beschlüsse des Präsidiums. - Die offizielle Verleihung per Urkunde erfolgt durch den Präsidenten des NWDSB, o die Aushändigung der Ehrenkreuze durch den Präsidenten des Bezirksschützenverbandes anlässlich einer Bezirksdelegiertentagung oder eines Kreisfestes, o die unmittelbar vom NWDSB verliehenen Ehrenkreuze werden auf dem Landesschützentag ausgehändigt. Der Bezirksschützenverband veranlasst, dass die Ehrungen aktenkundig gemacht werden. Seite 10 von 10

Ehrungsrichtlinie des Westfälischen Schützenbundes e. V.

Ehrungsrichtlinie des Westfälischen Schützenbundes e. V. Ehrungsrichtlinie des Westfälischen Schützenbundes e. V. Um seinen Mitgliedern und Gliederungen die Möglichkeit zu geben, verdiente Personen zu ehren, hat der Westfälische Schützenbund (WSB) Auszeichnungen

Mehr

Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes

Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) Gemäß 29 Abs. 1 der Satzung hat der Verbandsausschuss am 18. Oktober 1980 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 9. Mai 2015 - folgende EHRENORDNUNG

Mehr

Ehrungsordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft von aktiven Musikern

Ehrungsordnung. Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. 2 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft von aktiven Musikern Ehrungsordnung Musikverein Lyra 1897 Eltingen e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft von aktiven Musikern 3 Ehrungen für langjährige aktive Tätigkeit in Vereinsfunktionen

Mehr

Ehrenordnung Gültig ab 01.01.2004 - Stand 06.07.2013 - Beschlossen in der Delegiertenversammlung 06.07.2013

Ehrenordnung Gültig ab 01.01.2004 - Stand 06.07.2013 - Beschlossen in der Delegiertenversammlung 06.07.2013 Ehrenordnung Gültig ab 01.01.2004 - Stand 06.07.2013 - Beschlossen in der Delegiertenversammlung 06.07.2013 A Der Industriemeisterverband kann folgende Personen, Organisationen und Institutionen ehren:

Mehr

Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.v. Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt. 4 Ehrungen der Jugendfeuerwehr

Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.v. Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt. 4 Ehrungen der Jugendfeuerwehr 4 Ehrungen der Jugendfeuerwehr 4.1 Vorwort: Zur Erleichterung des Antragsverfahrens wurde auf Grundlage der gültigen Ehrungsrichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr, der Jugendfeuerwehr Baden- Württemberg

Mehr

E H R U N G S O R D N U N G. des. Turn- und Sportvereins Braunshardt 1889 e.v. Einleitung

E H R U N G S O R D N U N G. des. Turn- und Sportvereins Braunshardt 1889 e.v. Einleitung E H R U N G S O R D N U N G des Turn- und Sportvereins Braunshardt 1889 e.v. Einleitung Nach 13, Ziffer 1 bis 4, der Vereinssatzung hat der Vorstand die Möglichkeit, für langjährige Mitglieder oder solche,

Mehr

Südbadischer Tischtennis -Verband e.v. EHRENORDNUNG. Inhaltsverzeichnis:

Südbadischer Tischtennis -Verband e.v. EHRENORDNUNG. Inhaltsverzeichnis: Südbadischer Tischtennis -Verband e.v. EHRENORDNUNG Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 2 Ehrungsmöglichkeiten 2 3 Verleihung der Spielernadel 2 4 Verleihung der Ehrenurkunde 2 5 Verleihung der Ehrennadel

Mehr

Ehrenordnung des Badischen Tischtennis- Verbandes

Ehrenordnung des Badischen Tischtennis- Verbandes Ehrenordnung des Badischen Tischtennis- Verbandes Entsprechend 25 der Satzung des BTTV regelt die Ehrenordnung die Voraussetzungen für Ehrungen durch den Verband, die näheren Ausführungsbestimmungen und

Mehr

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom 19.06.2008 Der Stadtrat der Stadt Alzey hat in öffentlicher Sitzung am 16.06.2008 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Sportverein 1925 e.v Sulzbach a. Main

Sportverein 1925 e.v Sulzbach a. Main Sportverein 1925 e.v. 63834 Sulzbach a. Main E h r e n o r d n u n g Gemäß 14 der neuen Satzung des Sportverein 1925 e.v. Sulzbach a. Main vom 31.08.2007 gibt sich der Verein eine Ehrenordnung. Laut Beschluss

Mehr

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische

Mehr

EHRUNGSORDNUNG. Verfasser: LL. DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e. V. * Lahnstraße 120 * 65195 Wiesbaden

EHRUNGSORDNUNG. Verfasser: LL. DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e. V. * Lahnstraße 120 * 65195 Wiesbaden EHRUNGSORDNUNG 2013 Verfasser: LL DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e. V. * Lahnstraße 120 * 65195 Wiesbaden Ehrungsordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. I. Zuständigkeit Zuständig für Ehrungen durch den Deutschen

Mehr

Feuerwehrehrenzeichen Übersicht

Feuerwehrehrenzeichen Übersicht Feuerwehrehrenzeichen Übersicht Feuerwehrehrenzeichen haben eine lange Tradition und werden für hervorragende Dienste in der Feuerwehr und für die Förderung des Feuerwehrwesens verliehen. Die unter-schiedlichen

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

Richtlinien über die Ehrungen und Würdigungen in der Gemeinde Dauchingen

Richtlinien über die Ehrungen und Würdigungen in der Gemeinde Dauchingen 1 Gemeinde Dauchingen Schwarzwald-Baar-Kreis Richtlinien über die Ehrungen und Würdigungen in der Gemeinde Dauchingen 1 Ehrenbürgerrecht (1) Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde Dauchingen besonders

Mehr

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48

Handbuch. Ehrenordnung. Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien. Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 Wehlistraße 29/Stiege 1/TOP 111 1200 Wien Telefon: 01 / 332 48 48 Fax: 01 / 332 48 48 48 E -Mail: office@oejv.com Homepage : www.oejv.com Inhaltsverzeichnis I. Ehrenpräsidentschaft II. Ehrenmitgliedschaft

Mehr

Mehrere Ämter werden zusammen gewertet, mindestens eines davon muss in Immenstaad ausgeübt worden sein

Mehrere Ämter werden zusammen gewertet, mindestens eines davon muss in Immenstaad ausgeübt worden sein RICHTLINIEN DER GEMEINDE IMMENSTAAD ZUR WÜRDIGUNG DES EHRENAMTLICHEN BÜRGERSCHAFTLICHEN ENGAGEMENTS UND BESONDERER LEISTUNGEN IMMENSTAADER BÜRGERINNEN UND BÜRGER 1. Jugendliche im Ehrenamt Zur Förderung

Mehr

Ordnung über Ehrungen durch die Landeshauptstadt Wiesbaden (Ehrungsordnung)

Ordnung über Ehrungen durch die Landeshauptstadt Wiesbaden (Ehrungsordnung) Ordnung über Ehrungen durch die Landeshauptstadt Wiesbaden (Ehrungsordnung) (in der Fassung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 19. Mai 1993 (Beschluss Nr. 85) mit späteren Änderungen zuletzt

Mehr

2.3.2 Genehmigende Stelle ist der Landesjugendfeuerwehrwart oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter.

2.3.2 Genehmigende Stelle ist der Landesjugendfeuerwehrwart oder im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter. 1. GRUNDLAGEN Richtlinien über die Verleihung des Ehrenzeichens der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz in den Stufen Bronze, Silber und Gold. Aufgrund der verschiedenen Verleihungsstufen muss zwischen zwei

Mehr

Allgemeine Hinweise zu Auszeichnungen

Allgemeine Hinweise zu Auszeichnungen Landesfeuerwehrverband Auszeichnungen Allgemeine Hinweise zu Auszeichnungen Die Verleihung von Auszeichnungen ist eine anspruchvolle Aufgabe, bei der einige Regeln und Abläufe zu beachten sind. Die Funktionsträger

Mehr

6020 Innsbruck, Neues Landhaus, Brixnerstraße 2/I, Tel /

6020 Innsbruck, Neues Landhaus, Brixnerstraße 2/I, Tel / 13 B u n d d e r T i r o l e r S c h ü t z e n k o m p a n i e n 6020 Innsbruck, Neues Landhaus, Brixnerstraße 2/I, Tel. 0512 / 56 66 10 Richtlinien für die Vergabe von Langjährigkeits- und Verdienstmedaillen

Mehr

Ehrungsordnung der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schwaben

Ehrungsordnung der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schwaben Ehrungsordnung der Kgl. priv. Schützengesellschaft 1672 und Wörnitztaler Harburg/Schwaben Erstgenehmigung durch die Generalversammlung März 2005 Stand März 2014 Inhalt 1. Ehrungsübersicht 2. Voraussetzungen

Mehr

B. Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen

B. Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen B. Richtlinien für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen 1. Überreichen von Auszeichnungen 1.1 Überraschungsmoment Vorgesehene Auszeichnungen sind stets vertraulich zu behandeln, um die zu

Mehr

Datum Veranstaltung Austragungsort

Datum Veranstaltung Austragungsort Amtliches 05/2012 Terminkalender überregional Datum Veranstaltung Austragungsort April 2012 14./15.04. DTTB Deutschland-Pokal Jugend Hanau / Bezirk Mitte 14./15.04. DTTB Deutschland-Pokal Schülerinnen

Mehr

Herzlich Willkommen zum. Ehrenamtstreff 4 DFB- und BFV-Ehrungen im Fokus des Ehrenamtes

Herzlich Willkommen zum. Ehrenamtstreff 4 DFB- und BFV-Ehrungen im Fokus des Ehrenamtes Herzlich Willkommen zum DFB- und BFV-Ehrungen im Fokus des Ehrenamtes 1 Die wesentlichen Aufgaben eines VEAB Ergebnis: Betreuung und Beratung Information und Schulung Pflege und Gewinnung Veranstaltungen

Mehr

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS)

Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Großenhain (Feuerwehrentschädigungssatzung - FeuerwEntschS) Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 auf Grund von

Mehr

1. Grundsätze. Trageweise von Auszeichnungen im Land Berlin 2016

1. Grundsätze. Trageweise von Auszeichnungen im Land Berlin 2016 Trageweise von Auszeichnungen im Land Berlin 2016 1. Grundsätze Staatliche Auszeichnungen oder Ehrenzeichen der Feuerwehrverbände sind ein besonderer Teil des Feuerwehrwesens. Sie sind für den Inhaber

Mehr

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - Az: EHRENORDNUNG. vom in Kraft seit

GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - Az: EHRENORDNUNG. vom in Kraft seit GEMEINDE FREUDENTAL - ORTSRECHT - Az: 021.43 EHRENORDNUNG vom 03.07.2007 in Kraft seit 25.07.2007 geändert am: 15.05.2013 in Kraft seit: 01.01.2013 geändert am: 17.02.2016 in Kraft seit: 01.03.2016 2 Gemeinde

Mehr

Satzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v.

Satzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v. Satzung der Wirtschaftsjunioren Leipzig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins ist Wirtschaftsjunioren Leipzig (e.v.). Er soll nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald

Mehr

S a t z u n g für die Vornahme von Ehrungen durch die Stadt Wiener Neustadt

S a t z u n g für die Vornahme von Ehrungen durch die Stadt Wiener Neustadt S a t z u n g für die Vornahme von Ehrungen durch die Stadt Wiener Neustadt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite!"! #$% # &% # '() # *% & + & & Magistrat der Stadt Wiener Neustadt Magistratsdirektion

Mehr

Verleihung von Auszeichnungen durch den SSW

Verleihung von Auszeichnungen durch den SSW Sekretariat SSW, Postfach 87, CH-7324 Vilters Tel. 081 / 723 21 22 / Mail: info@ssw.ch Internet: www.ssw.ch Reglement 10.01 Art. 01 Zielsetzung Die Auszeichnungen des SSW sollen Ansporn bieten für einen

Mehr

Die Ehrenzeichen des Steirischen Blasmusikverbandes. Verleihungsbestimmungen. 4. Auflage

Die Ehrenzeichen des Steirischen Blasmusikverbandes. Verleihungsbestimmungen. 4. Auflage Die Ehrenzeichen des Steirischen Blasmusikverbandes Verleihungsbestimmungen 4. Auflage VORWORT In dieser Broschüre sind alle Auszeichnungen abgebildet und beschrieben, die der Steirische Blasmusikverband

Mehr

Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in Malsch

Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in Malsch Richtlinien über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in Malsch Präambel Mit den nachfolgenden Richtlinien unterstreicht die Gemeinde Malsch den Stellenwert des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen

Mehr

Ehrungsordnung der Gemeinde Ottrau

Ehrungsordnung der Gemeinde Ottrau Ehrungsordnung Aufgrund der 5, 28 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 1993 (GVBI. I 1992 S.534) in der Fassung vom 17. Dezember 1998 (GVBI. I S. 562) hat die Gemeindevertretung am 27.08.1999

Mehr

Fußballclub Ostrach 1919 e.v.

Fußballclub Ostrach 1919 e.v. Fußballclub Ostrach 1919 e.v. - S a t z u n g Verabschiedet und von der Mitgliederversammlung bestätigt am 30.3.2012 Seite 1 von 7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins Der Verein führt den Namen Fußballclub

Mehr

Ehrungsrichtlinien vom

Ehrungsrichtlinien vom Ehrungsrichtlinien vom 01.01.2012 Gliederung Abschnitt 1 Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2 Auszeichnungen für Leistungen bei Wettbewerben 2.1. Sportliche Wettbewerbe 2.2. Sonstige Wettbewerbe Abschnitt

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Förderverein Staatliches Gymnasium Dr. Konrad Duden Schleiz e. V.

1. Der Verein führt den Namen Förderverein Staatliches Gymnasium Dr. Konrad Duden Schleiz e. V. Förderverein Staatliches Gymnasium Dr. Konrad Duden Schleiz e.v. S A T Z U N G 1 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Staatliches Gymnasium Dr. Konrad Duden Schleiz e. V. 2. Der Förderverein verfolgt

Mehr

Ehrenordnung des SV Windhagen e.v.

Ehrenordnung des SV Windhagen e.v. Ehrenordnung des SV Windhagen e.v. 1 Die Ehrenordnung legt die Art und Form von Orden, Schützenuniformen und Dienstgraden fest. Änderungen und Ergänzungen können vom geschäftsführenden Vorstand vorgenommen

Mehr

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v..

Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. Satzung der Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Wirtschaftsjunioren Regensburg e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg. 3. Geschäftsjahr

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 1.07 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000 (GBL. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2009 (GBL. S. 185) hat der Gemeinderat

Mehr

unserer republik Die OrDen und ehrenzeichen Alexander von Sallach Bundespräsident Christian Wulff Ministerpräsident dr.

unserer republik Die OrDen und ehrenzeichen Alexander von Sallach Bundespräsident Christian Wulff Ministerpräsident dr. Alexander von Sallach Die OrDen und ehrenzeichen unserer republik Bundespräsident Christian Wulff 60 Jahre Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland Auszeichnungen en stärker für junge Engagierte öffnen

Mehr

Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr Auszeichnungen im Freistaat Sachsen

Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr Auszeichnungen im Freistaat Sachsen Stand: 21. September 2013 Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr Auszeichnungen im Freistaat Sachsen 1. Grundsätze Zur einheitlichen Trageweise von Auszeichnungen auf den Dienstuniformen

Mehr

Ehren- und Kondolenzordnung

Ehren- und Kondolenzordnung Beschluß des Vorstandes vom 26. März 2014 Ehrungen für Vorstandsarbeit - durch Feuerwehrverband 20 Jahre Arbeit im Vorstand silberne Ehrennadel 30 Jahre Arbeit im Vorstand goldene Ehrennadel Ehrungen für

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Richtlinie des Thüringer Feuerwehr Verbandes e.v. für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen/Ehrungen

Richtlinie des Thüringer Feuerwehr Verbandes e.v. für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen/Ehrungen Richtlinie des Thüringer Feuerwehr Verbandes e.v. für die Überreichung und das Tragen von Auszeichnungen/Ehrungen 1. Überreichen von Auszeichnungen 1.1 Überraschungsmoment Vorgesehene Auszeichnungen sind

Mehr

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA

Mehr

Bandschnallen -Oberteile

Bandschnallen -Oberteile Bundesrepublik Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Art. 65946 Euro 7,50 Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens Art. 65945 Euro 3,50 Verdienstmedaille Art. 65935 Euro 3,50 Medaille Fluthilfe

Mehr

II. Wir stärken das Ehrenamt Ehrenamtstreff A Danken und Ehren

II. Wir stärken das Ehrenamt Ehrenamtstreff A Danken und Ehren II. Wir stärken das Ehrenamt Ehrenamtstreff A Danken und Ehren 1 Besondere Würdigung der Ehrenamtlichen Danke sagen im Verein Ehrungen durch den KEAB Ehrungen im Verein durch den Vorstand/VEAB 2 Voraussetzungen

Mehr

Leistungsabzeichen der Bundeswehr

Leistungsabzeichen der Bundeswehr Leistungsabzeichen der Bundeswehr Voraussetzungen und Bedingungen Voraussetzungen für den Erwerb des Abzeichen sind: - allgemeine militärische Leistungen, - sportliche Leistungen, - fachliche Leistungen

Mehr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar

Mehr

Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde Tuningen

Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde Tuningen Gemeinde Tuningen Landkreis Schwarzwald-Baar Richtlinien über Ehrungen durch die Gemeinde Tuningen 1 Ehrenbürgerrecht 1. Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, kann

Mehr

Tennisclub Sinzheim e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v. Tennisclub Sinzheim e.v. Satzung vom 14. März 1975 in der Fassung vom 22. November 2002 - I - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S =========================== Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck 1 3 Geschäftsjahr

Mehr

ALLGEMEINE RICHTLINIEN. zur Vergabe und Trageweise von ORDEN und EHRENZEICHEN. des Salzburger Kameradschaftsbundes (SKB).

ALLGEMEINE RICHTLINIEN. zur Vergabe und Trageweise von ORDEN und EHRENZEICHEN. des Salzburger Kameradschaftsbundes (SKB). ALLGEMEINE RICHTLINIEN zur Vergabe und Trageweise von ORDEN und EHRENZEICHEN des Salzburger Kameradschaftsbundes (SKB). In Anlehnung an das im Jahre 1997 von Oberst Ludwig Sissulak und Karl Gradl jun.

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins

Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins Satzung des W arburger Heimat- und Verkehrsvereins A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Warburger Heimat- und Verkehrsverein" und hat seinen Sitz in 34414 Warburg-Kernstadt. 2 Der Verein soll

Mehr

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

Wappensatzung der Stadt Karben. Inhaltsverzeichnis. 1 - Wappen und Logo. 2 - Nutzungsrecht. 3 - Verwendung. 4 - Darstellung

Wappensatzung der Stadt Karben. Inhaltsverzeichnis. 1 - Wappen und Logo. 2 - Nutzungsrecht. 3 - Verwendung. 4 - Darstellung Inhaltsverzeichnis 1 - Wappen und Logo 2 - Nutzungsrecht 3 - Verwendung 4 - Darstellung 5 - Gültigkeit der Genehmigung 6 - Ordnungswidrigkeiten 7 - Inkrafttreten Seite 1 von 5 Aufgrund der 5 und 14 der

Mehr

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Beitrags- und Sicherheitsleistungsordnung 1. Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsverpflichtung

Mehr

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Statuten Verein Naturschule St. Gallen Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,

Mehr

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU www.ttc-wollerau.ch Postfach 603 8832 Wollerau STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU I. Name und Zweck 1. Unter dem Namen Tischtennis Club Wollerau' (TTC Wollerau) besteht ein

Mehr

Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen

Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen Gemeinde Reichartshausen 74934 Reichartshausen Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Reichartshausen sind sich ihrer Verpflichtung

Mehr

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI 6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI In nachfolgendem Dokument wird der Einfachheit halber nur die männliche Anrede verwendet selbstverständlich richtet sich die Satzung auch

Mehr

STATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ

STATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ STATUTEN der MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ Gegründet 1860 Statuten der Musikgesellschaft Brienz Vom 05. Januar 2002 I. Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Musikgesellschaft Brienz besteht ein kultureller

Mehr

Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige

Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige Trageweise der Orden und Ehrenzeichen an der Dienstuniform

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Satzungen der Magdalenen-Zunft Dornach

Satzungen der Magdalenen-Zunft Dornach Satzungen der Magdalenen-Zunft Dornach 1. Name 1.1. Die Magdalenen-Zunft (nachfolgend «Zunft» genannt) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Zweck Die Zunft bezweckt 2.1. die Pflege alter Bräuche

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband

Mehr

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter

Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter Anlage 7b zur AVO Rahmenordnung für die Fort- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter vom 11. Juli 1996 (ABl. S. 464) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni 2008 (ABl. S. 367) Abschnitt I: Anwendungsbereich

Mehr

Laudatio. des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Winfried Bausback. zur Aushändigung der Verdienstmedaille. an Herrn Erich Aulbach. am 12.

Laudatio. des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Winfried Bausback. zur Aushändigung der Verdienstmedaille. an Herrn Erich Aulbach. am 12. Der Bayerische Staatsminister der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback Laudatio des Herrn Staatsministers Prof. Dr. Winfried Bausback zur Aushändigung der Verdienstmedaille an Herrn Erich Aulbach am 12.

Mehr

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 12 Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 18.04.2008 Nummer 12 Inhalt: Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien S. 3 gem. 3 Abs. 1 Nr. 8 NHG

Mehr

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v. e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt

Mehr

Jugendordnung Geändert Landesjugendtag 26.09.2009

Jugendordnung Geändert Landesjugendtag 26.09.2009 J u g e n d o r d n u n g 1. Name und Wesen 1.1 Die Württembergische Schützenjugend (WSJugend) im Württembergischen Schützenverband 1850 e.v. (WSV) ist die sich im Rahmen dieser Satzung selbständig verwaltende

Mehr

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Satzung Blatt 1 Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse vom 28.06.2002 in der Fassung des 5. Nachtrages Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Blatt 2 Inhaltsverzeichnis Artikel I Inhalt der Satzung

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Ideenwettbewerb für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt

Ideenwettbewerb für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt Ideenwettbewerb für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt Auslobung eines zweiphasigen thüringenweit offenen künstlerischen Ideenwettbewerbs für eine Ehrennadel der Handwerkskammer Erfurt Auslober

Mehr

Satzung der. in der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Fassung. (Mit Hertensteiner Programm)

Satzung der. in der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Fassung. (Mit Hertensteiner Programm) Europa-Union Berlin e.v. der Europa-Union Berlin e.v. in der von der Hauptversammlung am 12. Juni 2003 beschlossenen Fassung (Mit Hertensteiner Programm) 2 I. Aufgabe, Rechtsform ( 1 bis 3) 1 Die Europa-Union

Mehr

Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Wunstorf (Ehrungsrichtlinien)

Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Wunstorf (Ehrungsrichtlinien) Richtlinien über offizielle Ehrungen durch die Stadt Wunstorf (Ehrungsrichtlinien) Gliederung: 1 Ehrenamtlich Tätige in kommunalen parlamentarischen Gremien 1.1 Rats- und Ortsratsmitglieder 1.2 Bürgervertreterinnen

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG

DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Sportlehrerverband Thüringen e.v. (2) Er führt nach Eintragung in das

Mehr

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v.

Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Satzung des PMI Berlin/Brandenburg Chapter e.v. Version 2 vom 13.10.2015 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1. Der Verein führt den Namen "Project Management Institute Berlin/Brandenburg Chapter e.v.", kurz

Mehr

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013

Satzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;

Mehr

Regeln für die Anerkennung Deutscher Rekorde im Bogensport beim Deutschen Schützenbund

Regeln für die Anerkennung Deutscher Rekorde im Bogensport beim Deutschen Schützenbund Regeln für die Anerkennung Deutscher Rekorde im Bogensport beim Deutschen Schützenbund 1. Was ist ein Deutscher Rekord? Ein deutscher Rekord im Bogensport ist eine herausragende, sportliche Leistung, die

Mehr

Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel

Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel BÜRGERMEISTERAMT HELMSTADT-BARGEN Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Helmstadt-Bargen sind sich ihrer Verpflichtung bewusst,

Mehr

Satzung des Vereins Travel Industry Club e.v., Frankfurt am Main, Stand

Satzung des Vereins Travel Industry Club e.v., Frankfurt am Main, Stand Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Travel Industry Club e.v., Frankfurt am Main, Stand 27.05.2014 1 Name und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Travel Industry Club e.v. 2. Er führt nach Eintragung

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1.1. Der Verein trägt den Namen Mandolinenverein,,HARMONIE" 1931, 46539 Dinslaken- Barmingholten. Der Sitz des Vereins ist in 46539 Dinslaken-Barmingholten.

Mehr

SATZUNG. Eissportverein Kaufbeuren e.v. Stand 18.06.09 nach Satzungsänderung

SATZUNG. Eissportverein Kaufbeuren e.v. Stand 18.06.09 nach Satzungsänderung SATZUNG Eissportverein Kaufbeuren e.v. Stand 18.06.09 nach Satzungsänderung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt die Bezeichnung Eissportverein Kaufbeuren e.v. und ist im Vereinsregister

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BRANDENBURG e.v. Richtlinie für die Bildung und Anwendung eines Solidaritätsfonds des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e.v. i.d.f. vom 17.04.1999, geändert durch die Neufassung vom 13.04.2002, geändert durch die ergänzenden

Mehr

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland 2 3 Verdienste um das Gemeinwohl Bundespräsident Theodor Heuss stiftete den Verdienstorden am 7. September 1951:

Mehr

KREISFEUERWEHRVERBAND RHEIN NECKAR KREIS e.v. Geschäftsführer

KREISFEUERWEHRVERBAND RHEIN NECKAR KREIS e.v. Geschäftsführer Protokoll für die Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Neckar-Kreis e.v. am 13.04.2013 in Sinsheim / Waldangelloch Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Entschuldigt: Unentschuldigt: Protokoll:

Mehr

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.

Satzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen

Mehr

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...

Mehr

DKV-WANDERSPORTORDNUNG. - Bestimmungen - zum Erwerb der Auszeichnungen im Kanu-Freizeitsport

DKV-WANDERSPORTORDNUNG. - Bestimmungen - zum Erwerb der Auszeichnungen im Kanu-Freizeitsport DKV-WANDERSPORTORDNUNG - Bestimmungen - zum Erwerb der Auszeichnungen im Kanu-Freizeitsport in der vom Deutschen Kanutag am 20. April 2013 beschlossenen Fassung Mit den Formulierungen in dieser Wandersportordnung

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Vereinssatzung Verein zur Förderung des Kindergartens, der Einhornschule und der gemeinnützigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Scharzfeld e.v. Ausgabe: 03.2012 1 Name und Sitz Der Verein führt

Mehr

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter Spenglermeister der Schweiz Association suisse des maîtres ferblantiers diplômés Associazione svizzera dei maestri lattonieri diplomati Statuten VDSS ASMFD ASMLD Verein diplomierter

Mehr

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz

Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal

Mehr