Referentin Sarah Sauter, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Modellvorhaben
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- Hennie Johanna Winkler
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1 Referentin Sarah Sauter, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Modellvorhaben
2 Zielsetzung des Modellvorhabens Im Zuge des Strukturwandels und gestiegener Flexibilitätserfordernisse in der Unternehmensorganisation kommt kleinen und mittleren Unternehmen eine immer höhere Bedeutung zu. Deshalb: Stärkung der Innovationsfähigkeit und der Wachstumsorientierung dieser Unternehmen - im Handwerk, im kleinen industriellen Zulieferbetrieb, in der unternehmensnahen Dienstleistung, in der Gesundheitswirtschaft und in vielen anderen zukunftsträchtigen Branchen- und Technologiefeldern.
3 Zusätzliche Perspektive in der Innovationsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen Baden-Württemberg: hervorragende Infrastruktur an universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Angebotsorientierte Transfermechanismen haben sich auf vielen Technologiefeldern bewährt. Doch: Distanz zwischen unternehmerischer Praxis und der Forschung, selbst der angewandten Forschung, ist immer noch zu groß. Innovationspolitik der EU: Technologietransfer zwischen Forschung und kleinen und mittleren Unternehmen muss stärker als bisher auf der Nachfrageseite angestoßen werden. In den Niederlanden und in Irland viel versprechende Pilotprogramme zur Ausgabe von Innovationsgutscheinen, mit deren Hilfe Unternehmen Leistungen von Forschungsinstituten einkaufen können.
4 Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das seit Frühjahr 2008 im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgibt. Das Modellvorhaben wird in den Jahren 2010 und 2011 fortgeführt. Begleitforschung ifm / ZEW Bei erfolgreichem Abschluss des Modellvorhabens soll das Instrument der Innovationsgutscheine im Rahmen eines Förderprogramms längerfristig in der Mittelstandsförderung des Landes verankert werden.
5 Eckpunkte der Förderung Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) Auch Existenzgründerinnen und gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein).
6 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Es werden auch Prozessinnovationen im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungserstellung gefördert.
7 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovationsgutscheine gibt es zu (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.b. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik. Max. Fördersatz 80% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
8 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten z.b. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung. Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden. Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar!
9 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Zuschussfähige Ausgaben : Leistungen externer, vom Wirtschaftsministerium Baden- Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die F&E-Einrichtung(en) muss bei Antragstellung bekannt sein.
10 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen öffentliche und privatwirtschaftliche Institute Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung F&E-Abteilungen aus produzierenden Unternehmen Ingenieur- und Designbüros Nationale und internationale Anbieter
11 Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Nicht gefördert werden: - Klassische Unternehmensberatungen (z.b. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung), Unternehmercoachings - F&E-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige oder Familienmitglieder sowie unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen - Branchenübliche Konstruktions- und Programmieraufgaben - Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden - Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten - Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software - Diplom-, Promotions- und Habilitationsstudien - Betriebsinterner Aufwand, z.b. interne Personal-, Sach- und Reisekosten - Mehrwertsteuer
12 Eckpunkte der Förderung Kumulierbarkeit im Rahmen von Unternehmenskooperationen Unternehmen, die sich zu einem größeren F&E-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren Bis zu 4 Unternehmen können ihre Innovationsgutscheine kumulieren Einbindung aller beteiligten Unternehmen in den Innovationsprozess notwendig Verwertung der Produktinnovation muss angestrebt werden Reine Vermarktungs- oder Vertriebspartner bzw. Subunternehmerschaften sind nicht förderfähig
13 Eckpunkte der Förderung Ein Innovationsausschuss gibt Empfehlungen hinsichtlich der Vergabe der Gutscheine ab und berät in Grenzfällen über Akzeptanz und Ausschluss von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Mitglieder 2 Wissenschaftler 2 Innovationsberater 2 Unternehmer 1 Vertreter WM Prof. Dr. Peter Henning Prof. Dr. Peter Kern Norbert Durst Dr. Stefan Senitz
14 Eckpunkte der Förderung Bezug der Innovationsgutscheine Antragstellung auf schriftlichem Wege beim Wirtschaftsministerium (Ref. 33) laufend. Neu: Online-Antragstellung möglich Antragsunterlagen: - Antragsformular - De-minimis-Erklärung - Gewerbeanmeldung, Handelsregisiterauszug, FA-Bescheinigung zeitnahe Entscheidung über Förderwürdigkeit, Bewilligung (=Zustellung des Gutscheins) i.d.r innerhalb von 4 Wochen. Bewilligung stellt den Start des F&E-Vorhabens dar! Förderung (Gutscheine A und B) einmal pro Jahr pro Unternehmen möglich (für unabhängige Vorhaben).
15 Eckpunkte der Förderung Abrechnung der Innovationsgutscheine Nach Projektabschluss werden die Innovationsgutscheine beim Wirtschaftsministerium eingelöst Einreichung des Verwendungsnachweises mit folgenden Unterlagen: - Rechnung der F&E-Einrichtung (en) - Sachbericht über die Durchführung und das Ergebnis der Maßnahme - Einreichung bis 10 Monate nach Bewilligung Nach Prüfung zeitnahe Auszahlung des Zuschusses
16 Internetauftritt Förderbedingungen Antragsunterlagen Verwendungsnachweis Anlaufstellen Veranstaltungen Informationsmaterial Weitere Programme Weitere Links Presse Zwischenergebnisse Best Practice Beispiele
17 Zwischenergebnisse 1245 Anträge auf Innovationsgutscheine davon 920 bewilligt Bewilligungsquote unter den formal einwandfreien Anträgen: 83 % Die meisten Unternehmen sind sehr klein: (65,5% < 10 Beschäftigte ) Alter: Ø Unternehmensalter : 15 Jahre. Start-ups (jünger als drei Jahre): 23% 71% der Antrag stellenden Unternehmen hatten keine vorherige Kooperation mit F&E-Einrichtungen
18 Branchenverteilung
19 Art der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung
20 Regionale Verteilung der F&E-Einrichtungen Die meisten beauftragten F&E- Einrichtungen kamen aus dem Großraum Stuttgart und Karlsruhe, aus dem Südosten des Regierungsbezirks Tübingen sowie aus Konstanz und dem Schwarzwald Baar Kreis 78% kamen aus Baden-Württemberg 18% kamen aus den anderen deutschen Bundesländern 4% kamen aus dem Ausland
21 Beauftragte Tätigkeiten mit Gutschein A Machbarkeitsstudien: 62% Materialstudien: 31% Marktanalysen: 31% Technologierecherchen: 20% Designstudie: 12% Patentrecherche: 5% (Mehrere Tätigkeitseinordnungen möglich)
22 Beauftragte Tätigkeiten mit Gutschein B Konstruktionsleistungen: 50% Prototypenbau: 44% Produkttests: 38% Design: 14% (Mehrere Tätigkeitseinordnungen möglich)
23 Best Practice Beispiel: Holzablage für Wohnräume Gutschein A: - Marktanalyse - Designstudie Gutschein B: - Prototypenbau - Tests mit unterschiedlichen Oberflächen
24 Woodracks- Das Produkt
25 Best Practice Beispiel: Spätzle- Shaker Gutschein A: - Marktanalyse - Technologierecherche Gutschein B: - Prototypenbau - Materialtest
26 Best Practice Beispiel: Parkettschleifmaschine Gutschein B: - Erstellung eines Prototyps
27 Innovationsassistenten Förderprogramm zur Einstellung von Innovationsassistenten und Innovationsassistentinnen in kleinen und mittleren Unternehmen (ESF, ) Was wird gefördert: Gefördert wird die Neueinstellung und Beschäftigung von Personen als Innovationsassistentinnen oder -assistenten, die ein Hochschulstudium mit technisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung abgeschlossen haben. Einsatzbereich des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin muss die betriebliche Forschung und Entwicklung (FuE) sein.
28 Innovationsassistenten Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die das Vorhaben in einem in Baden-Württemberg ansässigen Betrieb des geförderten Unternehmens durchführen, zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr als 100 Beschäftige haben und nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, deren Beschäftigtenzahl die genannte Grenze überschreitet.
29 Innovationsassistenten Wie wird gefördert: Das Unternehmen erhält zur Beschäftigung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten für die Dauer von zwölf Monaten einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 30 % des monatlichen lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin, maximal 1.000,- /Monat. Informationen zur Antragstellung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bereits eine bestimmte Person für die Stelle des Innovationsassistenten bzw. der Innovationsassistentin ausgesucht worden sein. Eine Beschäftigungszusage vor der Bewilligung erfolgt auf eigenes Risiko. Merkblatt und Antragsformulare: L-Bank-Hotline:
30 Förderprogramm Coaching aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Was wird gefördert: Gefördert werden Coachings im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben einer Kooperation (Einzel- und/oder Gruppencoaching) der Reduzierung des Energieverbrauchs demographischem Wandel Unternehmensübergaben
31 Förderprogramm Coaching Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg, die weniger als 250 Beschäftigte und einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) haben. Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen.
32 Förderprogramm Coaching Wie wird gefördert: Der Zuschuss beträgt 50 % der Coachingausgaben, allerdings maximal 400 Euro pro Beratungstag. Es werden bis zu 15 Beratungstage gefördert. Der maximale Zuschuss liegt damit bei Euro (15 Tagewerke à 400 Euro) Anforderungen an das Beratungsunternehmen Das Coaching muss von einem Beratungsunternehmen durchgeführt werden, in dem ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt, das entweder von einem durch den Deutschen Akkreditierungsrat bzw. dessen Akkreditierungsstellen akkreditierten Zertifizierer oder durch das Gütesiegel ServiceQualität mindestens in Stufe II bescheinigt ist. Informationen zur Antragstellung:
33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!
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